Albin Eser

Albin Eser

Albin Eser (* 26. Januar 1935 in Leidersbach) ist ein deutscher Strafrechtswissenschaftler.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Er wuchs Sohn eines Schneiders in einem Spessartdorf auf. Ab September 1946 besuchte er das humanistische Gymnasium und das Kilianeum in Miltenberg. Eser studierte Jura in Würzburg (1954/55), Tübingen (1955/56), Berlin (1956/57). Das Erste Juristische Staatsexamens schloss er in Würzburg anschließend ab. Nach einem Studienaufenthalt in New York am Institute of Comparative Law (1960/61) als Fulbright Stipendiat mit Unterstützung der Ford Foundation wurde er 1962 promoviert und er legte 1964 sein Assessorexamen ab. Im selben Zeitraum war Wissenschaftlicher Assistent bei Paul Mikat. Von 1964 bis 1969 war er Wissenschaftlicher Assistent bei Horst Schröder.

Er habilitierte sich 1969 an der Universität Tübingen mit einer strafrechtlichen Arbeit und war Professor in Bielefeld, Tübingen und Freiburg (bis 2003). Er war dabei nebenamtlich tätig als Richter am Oberlandesgericht Hamm und Stuttgart. In Freiburg amtierte er von 1982 bis zu seiner Emeritierung im Jahr 2003 auch als Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht und damit zugleich als Wissenschaftliches Mitglied der Max-Planck-Gesellschaft. Neben dem Professorenamt arbeitete er als Richter an den Oberlandesgerichten Hamm und Stuttgart. Von 2004 bis 2006 war Eser als Ad-litem-Richter an den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) in Den Haag berufen. Die Universitäten Krakau (Polen), Huancayo (Peru) und Tokio (Japan) verliehen ihm die Ehrendoktorwürde.

Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit Albin Esers sind das Medizinstrafrecht, das Internationale Strafrecht und das Völkerstrafrecht.

Albin Eser wurde 2004 mit dem Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland geehrt.[1]

Werke (Auswahl)

  • Abgrenzung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Diss. Würzburg 1961 (bei Walter Sax).
  • The principle of "Harm" in the concept of crime, LL.M.-Arbeit 1962.
  • Die strafrechtliche Sanktionen gegen das Eigentum. Dogmatische und rechtspolitische Untersuchungen über Einziehung, Unbrauchbarmachung und Gewinnverfall, Habil. Tübingen 1969 (bei Horst Schröder).
  • Wahrnehmung berechtigter Interessen als allgemeiner Rechtfertigungsgrund. Zugleich ein Versuch über Rechtsgüterschutz und evolutives Recht, Bad Homburg vor der Höhe/Berlin/Zürich 1969, online.
  • Gesellschaftsgerichte in der Strafrechtspflege: neue Wege zur Bewältigung der Kleinkriminalität in der DDR. (Erweiterte Fassung der Tübinger Antrittsvorlesung vom Januar 1970) Tübingen 1970, online.
  • Schönke/Schröder, Kommentar zum Strafgesetzbuch, ab 18. Auflage, München 1976,
- Einführung, S. 1-5.
- Vorbemerkungen zu § 1,
- Nullum crimen sine lege – Wahlfeststellung (§§ 1, 2),
- Geltungsbereich – Internationales Strafrecht (§§ 3-12),
- Versuch und Rücktritt (§§ 22-24),
- Verfall und Einziehung (§§ 73-76a),
- Straftaten gegen ausländische Staaten (§§ 102-104a),
- Straftaten gegen Verfassungsorgane (§§ 105-108e),
- Straftaten gegen die Landesverteidigung (§§ 109-109k),
- Widerstand gegen die Staatsgewalt (§§ 110-121),
- Straftaten gegen das Leben (§§ 211-222),
- Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 234-241a),
- Diebstahl und Unterschlagung (§§ 242-249),
- Raub und Erpressung (§§ 249-256),
- Strafbarer Eigennutz (§§ 284-302f).

ab 19. Auflage

- Körperverletzung (§ 223), S. 1482-1501.

ab 21. Auflage

- Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete (§ 329).
  • "Lebenserhaltungspflicht und Behandlungsabbruch aus rechtlicher Sicht", in: Alfons Auer/Albin Eser/Hartmut Menzel: Zwischen Heilauftrag und Sterbehilfe. Zum Behandlungsabbruch aus ethischer, medizinischer und rechtlicher Sicht, Köln 1977, online.

Literatur

  • Eric Hilgendorf (Hrsg.): "Die deutschsprachige Strafrechtswissenschaft in Selbstdarstellungen", Berlin/New York 2010, S. 75ff.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Pressemitteilung vom 6. September 2004

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