Besoldungsordnung A

Besoldungsordnung A

Die Bundesbesoldungsordnung A (BBesO A) enthält die Besoldungsgruppen A 9 bis A 16 der Beamten in Deutschland. Die Höhe der Besoldung richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder entsprechenden Regelungen der Länder, soweit die betroffenen Beamten im Dienst des Landes oder einer juristischen Person nach Landesrecht stehen. Die Bundesbesoldungsordnung A ist Anlage I zu diesem Gesetz. Sie enthält neben den Übersichten über die Ämter, die im folgenden wiedergegeben ist, auch Einstufungsvorschriften, Vorschriften über Zulagen und Vorschriften allgemeiner Art zu den Amtsbezeichnungen.

Die Höhe der Bezüge der einzelnen Besoldungsstufen war trotz der Regelung in verschiedenen Gesetzen des Bundes und der einzelnen Länder aufgrund von bundesweiten Absprachen über Jahrzehnte einheitlich. In den letzten Jahren haben sich aufgrund unterschiedlicher Steigerungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowie der Abschmelzung der Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) die tatsächlich mit den einzelnen Stufen bezahlten Monats- und Jahresgehälter auseinander entwickelt.

Amtsbezeichnungen der Besoldungsgruppen:

Amtsbezeichnungen der Besoldungsgruppen A 6, A 9 und A 13 sind so genannte Verzahnungsämter, da sie jeweils zu zwei Laufbahnen gehören.

Weitere Amtsbezeichnungen des Höheren Dienstes sind in der Besoldungsordnung B ausgebracht.

Die Länder haben teilweise weitere Amtsbezeichnungen in Landesbesoldungsordnungen A ausgebracht.

Die Amtsbezeichnungen der Beamten in der Besoldungsordnung A sind im Folgenden angegeben. Kursiv gedruckte Amtsbezeichnungen sind hierbei Grundamtsbezeichnungen, die in der Regel eines Zusatzes (z. B. Regierungs-, Stadt-) bedürfen.

Inhaltsverzeichnis

Bundesbesoldungsordnung

Besoldungsgruppe A 2

  • Wachtmeister (mit Amtszulage)
    • in der Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes (mit höherer Amtszulage)
  • Schaffner (mit Amtszulage)
    • als Führer von Kraftwagen (mit Stellenzulage)
  • Aufseher (mit Amtszulage)
    • als Führer von Kraftwagen (mit Stellenzulage)
  • Oberamtsgehilfe
  • Oberbetriebsgehilfe

Besoldungsgruppe A 3

  • Oberwachtmeister (mit Amtszulage)
    • in der Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes (mit höherer Amtszulage)
  • Oberschaffner (mit Amtszulage)
  • Oberaufseher (mit Amtszulage)
  • Hauptamtsgehilfe
    • im Sitzungsdienst der Gerichte (mit Amtszulage)
  • Hauptbetriebsgehilfe
  • Grenadier, Flieger und Matrose1 (nur zutreffend für Zeitsoldat)
  • Gefreiter (nur zutreffend für Zeitsoldat; mit Amtszulage)
Fußnote

1In diese Besoldungsgruppe gehören auch alle Soldaten des untersten Mannschaftsdienstgrades, für die der Bundespräsident besondere Dienstgradbezeichnungen festgesetzt hat.

Besoldungsgruppe A 4

  • Hauptwachtmeister (mit Amtszulage)
    • in der Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes (mit höherer Amtszulage)
  • Hauptschaffner (mit Amtszulage)
  • Hauptaufseher (mit Amtszulage)
  • Oberwart (mit Amtszulage)
  • Amtsmeister
    • im Sitzungsdienst der Gerichte (mit Amtszulage)
  • Betriebsmeister
  • Triebwagenführer (mit Amtszulage)
  • Obergefreiter
  • Hauptgefreiter (mit Amtszulage)

Besoldungsgruppe A 5

  • Erster Hauptwachtmeister (mit Amtszulage) (soweit nicht in A 6)
    • in der Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes (mit höherer Amtszulage) (soweit nicht in A 6)
  • Hauptwart (mit Amtszulage)
  • Oberamtsmeister
    • im Sitzungsdienst der Gerichte (mit Amtszulage)
  • Oberbetriebsmeister
  • Betriebsassistent (mit Amtszulage)
  • Obertriebwagenführer (mit Amtszulage) (soweit nicht in A 6)
  • Justizvollstreckungsassistent
  • Polizeiwachtmeister (Grundgehalt der Stufe 1 in A 4)
  • Kriminalwachtmeister (Grundgehalt der Stufe 1 in A 4)
  • Polizeioberwachtmeister
  • Kriminaloberwachtmeister
  • Erster Polizeihauptwachtmeister (mit Amtszulage) (soweit nicht in A 6)
  • Stabsgefreiter
  • Oberstabsgefreiter (mit Amtszulage)
  • Unteroffizier
  • Maat
  • Fahnenjunker
  • Seekadett

Besoldungsgruppe A 6

  • Erster Hauptwachtmeister (soweit nicht in A 5)
    • in der Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes (mit Amtszulage)
  • Hauptwart (soweit nicht in A 5)
  • Oberamtsmeister
  • Oberbetriebsmeister
  • Betriebsassistent
  • Werkmeister
  • Lokomotivführer
  • Obertriebwagenführer (soweit nicht in A 5)
  • Sekretär
  • Justizvollstreckungssekretär
  • Erster Polizeihauptwachtmeister (soweit nicht in A 5)
  • Stabsunteroffizier (soweit nicht in A 7)
  • Obermaat (soweit nicht in A 7)

Besoldungsgruppe A 7

Besoldungsgruppe A 8

Besoldungsgruppe A 9

Besoldungsgruppe A 10

Besoldungsgruppe A 11

Besoldungsgruppe A 12

  • Amtsrat
  • Amtsanwalt
  • Rechnungsrat
    • als Prüfungsbeamter bei einem Rechnungshof
  • Seehauptkapitän
    • im Bundesbereich (soweit nicht in A 13)
  • Kanzler Erster Klasse (soweit nicht in A 13)
  • Polizeihauptkommissar (soweit nicht in A 11)
  • Kriminalhauptkommissar (soweit nicht in A 11)
  • Brandamtsrat
  • Hauptmann (soweit nicht in A 11)
  • Kapitänleutnant (soweit nicht in A 11)
  • Fachlehrer
    • mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften gefordert wird (soweit nicht in A 11)
  • Lehrer
    • an allgemeinbildenden Schulen
    • in Niedersachsen: mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen
    • in Nordrhein-Westfalen: mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen
    • in Sachsen: mit der Befähigung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen und an Mittelschulen
    • in Sachsen-Anhalt: mit der Befähigung für das Lehramt an Sekundarschulen
    • in Thüringen: mit der Befähigung für das Lehramt an Regelschulen
    • mit der Befähigung für das Lehramt der Primarstufe
    • mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I
    • mit der Befähigung für das Lehramt der Primarstufe und der Sekundarstufe I
    • mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II bei entsprechender Verwendung
    • als Leiter einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit bis zu 80 Schülern (in etlichen Ländern mit der Amtsbezeichnung Rektor)
  • Zweiter Konrektor (mit Amtszulage)
    • einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 540 Schülern
  • Konrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern (mit Amtszulage)

Besoldungsgruppe A 13

  • Arzt (soweit nicht in A 14)
  • Rat
  • Oberamtsrat
    • in der Rechtspflegerlaufbahn bei Tätigkeiten in herausgehobener Funktion (mit Zulage)
  • Pfarrer (im Staatsdienst, z.B. Militärpfarrer, Gefängnisseelsorger) (soweit nicht in A 14)
  • Konservator
  • Kustos
  • Landesanwalt (soweit nicht in A 14)
  • Oberamtsanwalt
    • in herausgehobener Funktion bei einer Staatsanwaltschaft (mit Amtszulage)
  • Oberrechnungsrat
    • als Prüfungsbeamter bei einem Rechnungshof
  • Regierungsrat
  • Seehauptkapitän
    • im Bundesbereich
  • Kanzler Erster Klasse
    • im Auswärtigen Dienst (soweit nicht in A 12)
  • Konsul
  • Legationsrat
  • Erster Polizeihauptkommissar
  • Erster Kriminalhauptkommissar
  • Brandoberamtsrat (außer in Hamburg)
  • Brandrat
  • Stabshauptmann
  • Stabskapitänleutnant
  • Major
  • Korvettenkapitän
  • Stabsarzt
  • Stabsapotheker
  • Stabsveterinär
  • Fachschuloberlehrer (mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen)
    • im Bundesdienst
    • als ständiger Vertreter eines Fachschuldirektors (im Bundesdienst) (mit Amtszulage)
    • als Fachvorsteher (im Bundesdienst) (mit Amtszulage)
  • Lehrer
    • in Hessen: mit der Befähigung für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen
    • in Niedersachsen: mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen bei überwiegender Verwendung in der Sekundarstufe I (soweit nicht in A 12)
    • in Nordrhein-Westfalen: mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen bei überwiegender Verwendung in der Sekundarstufe I (soweit nicht in A 12)
    • in Sachsen: mit der Befähigung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen und an Mittelschulen bei überwiegender Verwendung in der Sekundarstufe I (soweit nicht in A 12)
    • in Sachsen-Anhalt: mit der Befähigung für das Lehramt an Sekundarschulen bei überwiegender Verwendung in der Sekundarstufe I (soweit nicht in A 12) (mit der Amtsbezeichnung Sekundarschullehrer)
    • in Thüringen: mit der Befähigung für das Lehramt an Regelschulen bei überwiegender Verwendung in der Sekundarstufe I (soweit nicht in A 12) (mit der Amtsbezeichnung Regelschullehrer)
    • mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I (soweit nicht in A 12)
    • mit der Befähigung für das Lehramt der Primarstufe und der Sekundarstufe I bei überwiegender Verwendung in der Sekundarstufe I (soweit nicht in A 12)
    • mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II bei entsprechender Verwendung (soweit nicht in A 12)
  • Realschullehrer
  • Hauptlehrer
    • als Leiter einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 80 bis zu 160 Schülern (in etlichen Ländern mit der Amtsbezeichnung Rektor)
  • Konrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 360 Schülern
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Hauptschule mit Real- oder Aufbauzug mit mehr als 180 Schülern (mit Amtszulage)
  • Rektor
    • als Leiter einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
  • Studienrat
    • im höheren Dienst des Bundes (mit Studienratszulage)
    • im höheren Dienst eines Landes (mit Studienratszulage)
  • Akademischer Rat
    • als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule

Besoldungsgruppe A 14

  • Pfarrer (soweit nicht in A 13)
  • Oberrat
  • Arzt (soweit nicht in A 13)
  • Oberarzt (soweit nicht in A 15)
  • Chefarzt (soweit nicht in A 15, A 16)
  • Konsul Erster Klasse
  • Legationsrat Erster Klasse
    • als Leiter eine Botschaft mit dem Titel Botschafter
    • als Leiter einer Gesandtschaft mit dem Titel Gesandter
  • Landesanwalt (soweit nicht in A 13)
  • Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit (soweit nicht in A 15)
  • Oberkonservator
  • Oberkustos
  • Brandoberrat
  • Oberstleutnant (soweit nicht in A 15)
  • Fregattenkapitän (soweit nicht in A 15)
  • Oberstabsarzt
  • Oberstabsapotheker
  • Oberstabsveterinär
  • Fachschuloberlehrer
    • als der ständige Vertreter des Direktors einer Fachschule als Leiter einer Fachschule des Bundes mit beruflichem Unterricht mit bis zu 360 Unterrichtsteilnehmern
    • als Stufenleiter der Sekundarstufe I bei einer Bundeswehrfachschule
  • Fachschuldirektor
    • als Leiter einer Bundeswehrfachschule mit Lehrgängen, die zu einem Abschluss führen, der dem der Realschule entspricht (mit Amtszulage)
  • Zweiter Konrektor
    • einer selbständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 540 Schülern
  • Konrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer selbständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer selbständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 360 Schülern (mit Zulage)
  • Rektor
    • als Leiter einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 360 Schülern
    • als Leiter einer Hauptschule mit Realschul- oder Aufbauzug mit mehr als 180 Schülern
    • als Leiter einer Hauptschule mit einer schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 180 Schülern
    • als Leiter einer selbständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit bis zu 180 Schülern
    • als Leiter einer selbständigen schulformunabhängigen Orientierungsstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern (mit Amtszulage)
  • Zweiter Realschulkonrektor
    • einer Realschule mit mehr als 540 Schülern
  • Realschulkonrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Realschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Realschule mit mehr als 360 Schülern (mit Zulage)
  • Realschulrektor
    • als Leiter einer Realschule mit bis zu 180 Schülern
    • als Leiter einer Realschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern (mit Amtszulage)
  • Oberstudienrat
    • im höheren Dienst des Bundes
    • im höheren Dienst eines Landes
  • Akademischer Oberrat
    • als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule (soweit nicht in A 13)
  • Regierungsschulrat
    • als Dezernent (Referent) in der Schulaufsicht auf Bezirksebene (nicht in allen Ländern)
    • im Schulaufsichtsdienst (nicht in allen Ländern)
  • Schulrat
    • als Schulaufsichtsbeamter auf Kreisebene (mit Amtszulage)

Besoldungsgruppe A 15

  • Oberarzt (soweit nicht in A 14)
  • Chefarzt (soweit nicht in A 14, A 16)
  • Dekan (soweit nicht in A 16)
  • Direktor
  • Botschafter (soweit nicht in A 16, B 3, B 6, B 9)
  • Botschaftsrat
  • Vortragender Legationsrat
  • Generalkonsul (soweit nicht in A 16, B 3, B 6)
  • Gesandter (soweit nicht in A 16, B 3, B 6)
  • Hauptkonservator
  • Hauptkustos
  • Museumsdirektor
  • Regierungsdirektor
  • Vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit
  • Oberlandesanwalt (soweit nicht in A 16)
  • Bundesbankdirektor (soweit nicht in A 16, B 3, B 5, B 6, B 9)
  • Branddirektor
  • Oberstleutnant
    • auf einem herausgehobenen Dienstposten
  • Fregattenkapitän
    • auf einem herausgehobenen Dienstposten
  • Oberfeldarzt
  • Flottillenarzt
  • Oberfeldapotheker
  • Flottillenapotheker
  • Oberfeldveterinär
  • Direktor einer Fachschule
    • als Leiter einer Fachschule des Bundes mit beruflichem Unterricht mit bis zu 360 Unterrichtsteilnehmern (mit Amtszulage)
  • Realschulrektor
    • einer Realschule mit mehr als 360 Schülern
  • Studiendirektor
    • als Fachberater in der Schulaufsicht
    • als Fachleiter an Studienseminaren oder Seminarschulen
    • als Seminarlehrer an Studienseminaren oder Seminarschulen
    • zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern (mit Amtszulage)
    • als der ständige Vertreter eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums
    • als der ständige Vertreter eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 540 Schülern, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt (mit Amtszulage)
    • als der ständige Vertreter eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 670 Schülern, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen (mit Amtszulage)
    • als der ständige Vertreter eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 800 Schülern, wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen (mit Amtszulage)
    • als der ständige Vertreter eines voll ausgebauten Gymnasiums mit bis zu 360 Schülern
    • als der ständige Vertreter eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern (mit Amtszulage)
    • als der ständige Vertreter eines einzügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums
    • als der ständige Vertreter eines mindestens zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums (mit Amtszulage)
    • als der ständige Vertreter eines voll ausgebauten Oberstufengymnasiums mit mindestens zwei Schultypen (mit Amtszulage)
    • als Leiter einer beruflichen Schule mit bis zu 80 Schülern
    • als Leiter einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern (mit Zulage)
    • als Leiter eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums (mit Zulage)
    • als Leiter eines voll ausgebauten Gymnasiums mit bis zu 360 Schülern (mit Zulage)
    • als Leiter eines voll ausgebauten Oberstufengymnasiums (mit Zulage)
    • im höheren Dienst des Bundes als der ständige Vertreter eines Leiters einer Fachschule mit beruflichem Unterricht mit mehr als 360 Unterrichtsteilnehmern (mit Zulage)
    • im höheren Dienst des Bundes zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben
  • Akademischer Direktor
    • als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule
  • Schulamtsdirektor
    • als Schulaufsichtsbeamter auf Kreisebene
  • Regierungsschuldirektor
    • als Dezernent (Referent) im Schulaufsichtsdienst des Bundes
    • als Dezernent (Referent) in der Schulaufsicht auf Bezirksebene

Besoldungsgruppe A 16

  • Leitender Direktor
  • Dekan
    • im Bundesbereich (soweit nicht in A 15)
  • Abteilungsdirektor
  • Abteilungspräsident
  • Botschafter (soweit nicht in A 15, B 3, B 6, B 9)
  • Botschaftsrat Erster Klasse
  • Vortragender Legationsrat Erster Klasse (soweit nicht in B 2, B 3)
  • Generalkonsul (soweit nicht in A 15, B 3, B 6)
  • Gesandter (soweit nicht in A 15, B 3, B 6)
  • Direktor der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
  • Direktor des Geheimen Staatsarchivs der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
  • Direktor des Ibero-Amerikanischen Instituts der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
  • Direktor des Staatlichen Instituts für Musikforschung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
  • Direktor einer Wehrtechnischen Dienststelle (soweit nicht in B 3, B 4)
  • Finanzpräsident (soweit nicht in B 2, B 3)
  • Landeskonservator
  • Leitender Akademischer Direktor
    • als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule
  • Mitglied der Geschäftsführung einer Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit (soweit nicht in B 2, B 3)
  • Museumsdirektor und Professor
  • Bundesbankdirektor (soweit nicht in A 15, B 3, B 5, B 6, B 9)
  • Ministerialrat
    • bei einer obersten Bundesbehörde (soweit nicht in B 2, B 3)
    • beim Bundeseisenbahnvermögen (soweit nicht in B 2, B 3)
    • bei einer obersten Landesbehörde (ausgenommen Stadtstaaten) (soweit nicht in B 2 oder B 3)
  • Oberlandesanwalt (soweit nicht in A 15)
  • Senatsrat
    • in Berlin und Bremen (soweit nicht in B 2, B 3)
  • Vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Agentur für Arbeit
  • Chefarzt (soweit nicht in A 14, A 15)
  • Leitender Branddirektor
  • Oberst (soweit nicht in B 3)
  • Kapitän zur See (soweit nicht in B 3)
  • Oberstarzt (soweit nicht in B 3)
  • Flottenarzt (soweit nicht in B 3)
  • Oberstapotheker (soweit nicht in B 3)
  • Flottenapotheker (soweit nicht in B 3)
  • Oberstveterinär (soweit nicht in B 3)
  • Oberstudiendirektor
    • als Leiter einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern
    • als Leiter eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 540 Schülern, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt
    • als Leiter eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 670 Schülern, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen
    • als Leiter eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 800 Schülern, wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen
    • als Leiter eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern
    • als Leiter eines mindestens zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums
    • als Leiter eines voll ausgebauten Oberstufengymnasiums mit mindestens zwei Schultypen
  • Leitender Akademischer Direktor
    • als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule
  • Leitender Regierungsschuldirektor
    • als Dezernent (Referent) im Schulaufsichtsdienst des Bundes
    • als Dezernent (Referent) in der Schulaufsicht auf Bezirksebene
  • Leitender Schulamtsdirektor
    • als leitender Schulaufsichtsbeamter auf Kreisebene, dem mindestens sechs weitere Schulaufsichtsbeamte unterstellt sind
    • als Schulaufsichtsbeamter auf Kreisebene, dem Ausschließlich die Aufsicht über Gymnasien, Gesamtschulen mit Oberstufe oder berufliche Schulen obliegt

Landesbesoldungsordnungen

Baden-Württemberg

Besoldungsgruppe A 4

  • Gestütoberwärter (Amtszulage)

Besoldungsgruppe A 5

  • Gestüthauptwärter (Amtszulage)

Besoldungsgruppe A 6

  • Gestüthauptwärter (max. 20 % der Planstellen des einfachen Dienstes)

Besoldungsgruppe A 7

  • Hauptsattelmeister

Besoldungsgruppe A 8

  • Hauptsattelmeister
  • Straßenmeister (Amtszulage als Leiter einer Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei)

Besoldungsgruppe A 9

  • Fachlehrer
  • Hauptstraßenmeister – als Leiter einer großen und bedeutenden Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei (für 30 % der Planstellen bei allen Straßenmeistereien, Amtszulage)
  • Landwirtschaftstechnischer Lehrer und Berater
  • Oberstraßenmeister (Amtszulage als Leiter einer Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei)
  • Weinkontrolleur(in)

Besoldungsgruppe A 10

  • Erster Betriebsinspektor – als Werkdienstleiter bei einer Justizvollzugsanstalt
  • Erster Hauptstraßenmeister – als Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei (20 % aller Beamten in der Laufbahn der Straßenmeister in den Besoldungsgruppe A 9 und A 10)
  • Erste Oberin/Erster Pflegevorsteher
    • als Leitende Unterrichtsschwester/Leitender Unterrichtspfleger an einer Krankenpflegeschule oder einer Schule für Krankenpflegehilfe mit durchschnittlich mindestens 80 Lehrgangsteilnehmern
    • als Leiter(in) eines Pflegebereichs mit mindestens 96 Pflegepersonen
    • als Leiter(in) eines Pflegedienstes mit mindestens 150 Pflegepersonen
    • als ständige Vertreterin/ständiger Vertreter einer Leitenden Unterrichtschwester/eines Leitenden Unterrichtspflegers an einer Krankenpflegeschule oder einer Schule für Krankenpflegehilfe mit durchschnittlich mindestens 160 Lehrgangsteilnehmern oder als ständige Vertreterin/ständiger Vertreter der Leiterin/des Leiters eines Pflegedienstes mit mindestens 300 Pflegepersonen
  • Fachoberlehrer
  • Landwirtschaftstechnischer Oberlehrer und Berater
  • Technischer Lehrer
    • an einer beruflichen Schule oder an einer vergleichbaren kommunalen schulischen Einrichtung
    • an einer Berufsakademie – Staatlichen Studienakademie
    • an einer Sonderschule
    • an einer Staatlichen Akademie der Bildenden Künste
  • Weinkontrolleur(in)

Besoldungsgruppe A 11

  • Erste Oberin/Erster Pflegevorsteher
    • als Leitende Unterrichtsschwester/Leitender Unterrichtspfleger an einer Krankenpflegeschule oder einer Schule für Krankenpflegehilfe mit durchschnittlich mindestens 160 Lehrgangsteilnehmern
    • als Leiterin/als Leiter eines Pflegebereichs mit mindestens 192 Pflegepersonen
    • als Leiterin/als Leiter eines Pflegedienstes mit mindestens 300 Pflegepersonen
  • Fachoberlehrer
    • als Fachbetreuer
    • an einer Sonderschule für Geistigbehinderte
    • an einer sonstigen Sonderschule mit einer Abteilung für Geistigbehinderte als Stufenleiter der Unter-, Mittel- oder Oberstufe
  • Oberweinkontrolleur
  • Technischer Oberlehrer
    • an einer beruflichen Schule oder an einer vergleichbaren kommunalen schulischen Einrichtung
    • an einer Berufsakademie – Staatlichen Studienakademie
    • an einer Sonderschule
    • an einer Staatlichen Akademie der Bildenden Künste

Besoldungsgruppe A 12

  • Lehrer (an Grund- und Hauptschulen)
  • Notarvertreter
  • Technischer Oberlehrer
    • an einer beruflichen Schule als Fachbetreuer
    • an einer Berufsakademie – Staatlichen Studienakademie als Fachbeauftragter
    • an einer Sonderschule für Geistigbehinderte als Stufenleiter der Werkstufe
    • an einer Staatlichen Akademie der Bildenden Künste als Fachbeauftragter

Besoldungsgruppe A 13

  • Bezirksnotar
  • Fachschulrat
    • an der Staatlichen Techniker- und Textilfachschule (Technikum) Reutlingen
    • an einer Kunsthochschule oder an einer Pädagogischen Hochschule
  • Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
  • Gewerbeschulrat
  • Handelsschulrat
  • Hauswirtschaftsschulrat
  • Konrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit insgesamt mehr als 180 Schülern
  • Landwirtschaftlicher Direktor bei einem Schulbauernhof
  • Landwirtschaftlicher Fachschulrat
  • Landwirtschaftsschulrat
  • Pädagogischer Direktor bei einem Schulbauernhof
  • Polizeischullehrer
  • Realschullehrer
  • Regierungsschulrat – bei einer obersten Landesbehörde
  • Seminarschulrat als Bereichsleiter
    • an einem Fachseminar für Sonderpädagogik oder an einem Pädagogischen Fachseminar
    • an einem Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Grund- und Hauptschulen)
  • Sonderschullehrer
  • Studienrat
    • als Referent am Landesinstitut für Schulentwicklung
    • als Referent am Landesinstitut für Schulsport
    • als Referent an der Landesakademie für Schulkunst, Schul- und Amateurtheater
  • Studienrat an einer Hochschule als Lehrkraft für besondere Aufgaben
  • Zweiter Konrektor
    • einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit insgesamt mehr als 540 Schülern

Besoldungsgruppe A 14

  • Bezirksnotar – als Leiter eines Notariats mit 5 und mehr Planstellen für Bezirksnotare und Notarvertreter
  • Fachschulrat – als Abteilungsleiter an einer Heimsonderschule
  • Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
  • Konrektor – als ständiger Vertreter des Leiters einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule
    • mit bis zu 180 Realschülern und mit mehr als 360 Grund- oder Hauptschülern
    • mit mehr als 180 bis zu 360 Realschülern und mit bis zu 360 Grund- oder Hauptschülern
    • mit mehr als 180 bis zu 360 Realschülern und mit mehr als 360 Grund- oder Hauptschülern
    • mit mehr als 360 Realschülern
  • Landwirtschaftlicher Direktor bei einem Schulbauernhof
  • Oberstudienrat
    • als Referent am Landesinstitut für Schulentwicklung
    • als Referent am Landesinstitut für Schulsport
    • als Referent und zugleich ständiger Vertreter des Leiters der Landesakademie für Schulkunst, Schul- und Amateurtheater
  • Oberstudienrat an einer Hochschule als Lehrkraft für besondere Aufgaben
  • Pädagogischer Direktor bei einem Schulbauernhof
  • Polizeischuloberrat als Schulaufsichtsbeamter bei der Landespolizeischule
  • Polizeischulrektor
  • Professor an einer Berufsakademie – Staatlichen Studienakademie
  • Regierungsschulrat – bei einer obersten Landesbehörde
  • Rektor – einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule
    • mit bis zu 180 Realschülern und mit bis zu 360 Grund- oder Hauptschülern
    • mit bis zu 180 Realschülern und mit mehr als 360 Grund- oder Hauptschülern
    • mit mehr als 180 bis zu 360 Realschülern und mit bis zu 360 Grund- oder Hauptschülern
  • Seminarschuldirektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters eines Seminars für Didaktik und Lehrerbildung (Grund- und Hauptschulen)
  • Seminarschulrat
    • als Bereichsleiter an einem Fachseminar für Sonderpädagogik
    • an einem Pädagogischen Fachseminar
    • an einem Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Realschulen)
  • Sonderschulkonrektor als der ständige Vertreter des Leiters einer Sonderschule
    • für Lernbehinderte mit mehr als 90 bis 180 Schülern
    • für Lernbehinderte mit mehr als 180 Schülern
    • für sonstige Sonderschüler mit mehr als 45 bis zu 90 Schülern
    • für sonstige Sonderschüler mit mehr als 90 Schülern
    • mit 3 bis 8 Schulstellen im Justizvollzug
    • mit mindestens 9 Schulstellen im Justizvollzug
  • Sonderschulrektor – als Leiter einer Sonderschule
    • für Lernbehinderte mit bis zu 90 Schülern
    • für Lernbehinderte mit mehr als 90 bis 180 Schülern
    • für sonstige Sonderschüler mit bis zu 45 Schülern
    • für sonstige Sonderschüler mit mehr als 45 bis zu 90 Schülern
    • mit 3 bis 8 Schulstellen im Justizvollzug
  • Zweiter Konrektor – einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule
    • mit insgesamt mehr als 540 Schülern
    • mit mehr als 180 bis zu 360 Realschülern
    • mehr als 360 Grund- oder Hauptschülern
    • mit mehr als 360 Realschülern
  • Zweiter Sonderschulkonrektor – an einer Sonderschule
    • für Lernbehinderte mit mehr als 270 Schülern
    • für sonstige Sonderschüler mit mehr als 135 Schülern
    • mit mindestens 13 Schulstellen im Justizvollzug

Besoldungsgruppe A 15

  • Direktor bei der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen als weiteres Mitglied des Vorstandes
  • Direktor der Landesakademie für Schulkunst, Schul- und Amateurtheater
  • Direktor des Fachseminars für Sonderpädagogik
  • Direktor des Internationalen Instituts für Berufsbildung
  • Direktor einer Heimsonderschule
    • als Leiter einer Heimsonderschule mit bis zu 90 Schülern oder
    • als Leiter einer Heimsonderschule mit mehr als 90 Schülern
  • Direktor eines Pädagogischen Fachseminars
  • Direktor eines Seminars für Didaktik und Lehrerbildung- als Leiter eines Seminars (Grund- und Hauptschulen)
  • Ephorus – als Leiter des evangelisch-theologischen Seminars Maulbronn
  • Erster Landesbeamter
  • Fachschuldirektor – als der ständige Vertreter des Leiters einer Heimsonderschule
    • mit mehr als 90 Schülern
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Heimsonderschule mit mehr als 90 Schülern mit einer Abteilung Sonderberufs- oder Sonderberufsfachschule mit mehr als 60 Schülern oder mit einer voll ausgebauten Abteilung gymnasiale Oberstufe
  • Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
  • Parlamentsrat
  • Polizeischuldirektor – als Referent (Dezernent) im Schulaufsichtsdienst bei der Landes-Polizeischule
  • Professor am Landesinstitut für Schulentwicklung – als Referatsleiter und zugleich ständiger Vertreter des Fachbereichsleiters
  • Professor eines Seminars für Didaktik und Lehrerbildung
    • an einem Seminar (Berufliche Schulen) als Bereichsleiter oder als der ständige Vertreter des Direktors
    • an einem Seminar (Gymnasien) als Bereichsleiter oder als der ständige Vertreter des Direktors
  • Professor an einer Berufsakademie – Staatlichen Studienakademie
    • als Studiengangsleiter
    • als Studienbereichsleiter
  • Regierungsschuldirektor bei einer obersten Landesbehörde
  • Rektor einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule
    • mit mehr als 180 bis zu 360 Realschülern und mehr als 360 Grund- oder Hauptschülern
    • mit mehr als 360 Realschülern
  • Seminarschuldirektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters eines Fachseminars für Sonderpädagogik
    • als der ständige Vertreter des Leiters eines Pädagogischen Fachseminars
    • als der ständige Vertreter des Leiters eines Seminars für Didaktik und Lehrerbildung (Realschulen)
    • als Leiter der Abteilung Sonderpädagogik am Pädagogischen Fachseminar Karlsruhe
  • Sonderschulrektor als Leiter einer Sonderschule
    • für Lernbehinderte mit mehr als 180 Schülern
    • für sonstige Sonderschüler mit mehr als 90 Schülern
    • mit mindestens 9 Schulstellen im Justizvollzug
  • Studiendirektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters des Internationalen Studienzentrums bei einer wissenschaftlichen Hochschule
    • als der ständige Vertreter des Leiters des Landesgymnasiums für Hochbegabte mit Internat und Kompetenzzentrum in Schwäbisch Gmünd
    • als der ständige Vertreter des Leiters des Landesinstituts für Schulsport
    • als der ständige Vertreter des Leiters eines Studienkollegs bei einer wissenschaftlichen Hochschule
    • am Landesinstitut für Schulentwicklung
    • an einer Heimsonderschule mit mehr als 90 Schülern als Leiter einer Abteilung Sonderberufs- oder Sonderberufsfachschule mit mehr als 60 Schülern
    • an einer Heimsonderschule mit mehr als 90 Schülern als Leiter einer voll ausgebauten Abteilung gymnasiale Oberstufe
  • Studiendirektor an einer Hochschule
    • als Lehrkraft für besondere Aufgaben

Besoldungsgruppe A 16

  • Direktor bei der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen als Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
  • Direktor der Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume
  • Direktor der Landesanstalt für Pflanzenschutz
  • Direktor der Landesanstalt für Pflanzenbau Forchheim
  • Direktor der Staatlichen Anlagen und Gärten
  • Direktor der Staatlichen Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt Augustenberg
  • Direktor der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Weinsberg
  • Direktor der Staatlichen Milchwirtschaftlichen Lehr- und Forschungsanstalt Wangen im Allgäu
  • Direktor des Internationalen Studienzentrums bei einer wissenschaftlichen Hochschule
  • Direktor des Landesinstituts für Schulsport
  • Direktor des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg
  • Direktor des Staatlichen Weinbauinstituts Freiburg
  • Direktor einer Heimsonderschule als Leiter einer Heimsonderschule
    • mit mehr als 90 Schülern– und mit einer Abteilung Sonderberufs- oder Sonderberufsfachschule mit mehr als 60 Schülern
    • und mit einer voll ausgebauten Abteilung gymnasiale Oberstufe
  • Direktor eines Seminars für Didaktik und Lehrerbildung als Leiter eines Seminars (Realschulen)
  • Direktor eines Studienkollegs bei einer wissenschaftlichen Hochschule
  • Ephorus als Leiter des evangelisch-theologischen Seminars Blaubeuren
  • Erster Landesbeamter
  • Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
  • Landoberstallmeister
  • Leitender Verwaltungsdirektor beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg als der ständige Vertreter des Verbandsdirektors
  • Oberstudiendirektor als Leiter des Landesgymnasiums für Hochbegabte mit Internat und Kompetenzzentrum Schwäbisch Gmünd
  • Parlamentsrat
  • Professor am Landesinstitut für Schulentwicklung
    • als Fachbereichsleiter
    • als der Stellvertretende Direktor
  • Professor an einer Berufsakademie – Staatlichen Studienakademie
    • als stellvertretender Direktor
    • als Leiter einer Außenstelle
  • Direktor einer Justizvollzugsanstalt

Berlin

Besoldungsgruppe A 9

  • Gewerbekommissar

Besoldungsgruppe A 14

  • Erster Oberamtsanwalt

Nordrhein-Westfalen

Die folgenden Einstufungen sind landesrechtliche Ergänzungen zu den Einstufungen nach dem Bundesbesoldungsgesetz.

Besoldungsgruppe A 3

  • Landgestütwärter

Besoldungsgruppe A 4

  • Landgestütoberwärter

Besoldungsgruppe A 5

  • Landgestüthauptwärter (soweit nicht in A 6)
  • Sattelmeister

Besoldungsgruppe A 6

  • Landgestüthauptwärter (soweit nicht in A 5)
  • Obersattelmeister (soweit nicht in A 7)

Besoldungsgruppe A 7

  • Obersattelmeister (soweit nicht in A 6)

Besoldungsgruppe A 8

  • Hauptsattelmeister

Besoldungsgruppe A 9

  • Erster Hauptsattelmeister
  • Fachlehrer mit der Befähigung für die Laufbahn
    • des Fachlehrers an beruflichen Schulen
    • des Fachlehrers an Förderschulen
    • des Werkstattlehrers

Besoldungsgruppe A 10

  • Fachlehrer mit der Befähigung für die Laufbahn
    • des Fachlehrers an allgemeinbildenden Schulen
    • des Fachlehrers an beruflichen Schulen
    • des Fachlehrers an Förderschulen
    • des technischen Lehrers an beruflichen Schulen
    • des Werkstattlehrers
  • Wein- und Spirituosenkontrolleur (soweit nicht in A 11)

Besoldungsgruppe A 11

  • Fachlehrer an einer Fachhochschule oder in einem Fachhochschulstudiengang an einer Universität mit der Befähigung für die Laufbahn
    • des Lehrers für Sozialarbeit
    • des Lehrers für Sozialpädagogik
    • des Technischen Lehrers
  • Fachlehrer mit der Befähigung für die Laufbahn
    • des Fachlehrers an beruflichen Schulen
    • des Technischen Lehrers an beruflichen Schulen
  • Wein- und Spirituosenkontrolleur (soweit nicht in A 10)

Besoldungsgruppe A 12

  • Fachlehrer an einer Fachhochschule oder in einem Fachhochschulstudiengang an einer Universität mit der Befähigung für die Laufbahn
    • des Lehrers für Sozialarbeit
    • des Lehrers für Sozialpädagogik
    • des Technischen Lehrers
  • Lehrer
    • als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf Bezirksebene (mit kleiner Stellenzulage)
  • Sportlehrer
    • an einer allgemeinbildenden Schule
    • an einem Berufskolleg
    • an einer Förderschule

Besoldungsgruppe A 13

  • Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer
  • Gesamtschulrektor
    • als Koordinator (mit Amtszulage)
  • Konrektor
    • als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf Bezirksebene (mit ruhegehaltsfähiger Stellenzulage)
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern (mit Amtszulage)
  • Lehrer
    • mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf der Bezirksebene (mit ruhegehaltsfähiger Stellenzulage)
    • mit der Befähigung für das Lehramt der Sonderpädagogik als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf der Bezirksebene (mit ruhegehaltsfähiger Stellenzulage)
    • mit der Befähigung für das Lehramt der Sonderpädagogik bei eintsprechender Verwendung
  • Oberlehrer
    • an einer Justizvollzugsanstalt
  • Polizeioberlehrer
  • Realschullehrer
    • als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf Bezirksebene (mit ruhegehaltsfähiger Stellenzulage)
    • mit zusätzlicher Prüfung für das Lehramt an Sonderschulen (mit Amtszulage)
  • Rektor
    • als Leiter einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit bis zu 180 Schülern (mit Amtszulage)
  • Sonderschullehrer
    • bei entsprechender Verwendung
    • als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf Bezirksebene (mit ruhegehaltsfähiger Stellenzulage)
  • Studienrat
    • als Lehrer für Fremdsprachen an einer Fachhochschule oder in einem Fachhochschulstudiengang an einer Universität
    • im Hochschuldienst
    • mit zusätzlicher Prüfung für das Lehramt an Sonderschulen (mit Amtszulage)
  • Verwaltungsdirektor einer Hochschule (soweit nicht in A 14)

Besoldungsgruppe A 14

  • Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer (soweit nicht in A 15, A 16)
  • Gesamtschulrektor
    • als der didaktische Leiter einer Gesamtschule mit noch nicht voll ausgebauter Sekundarstufe I (mit Amtszulage)
    • als der ständige Vertreter des Gesamtschuldirektors an einer Gesamtschule mit noch nicht voll ausgebauter Sekundarstufe I bzw. nicht mit mindestens vier Zügen in drei Jahrgangsstufen (mit Amtszulage)
    • als Koordinator lernbereichs- und abteilungsübergreifender Aufgaben an einer Gesamtschule mit mindestens fünf Zügen
    • als Leiter einer Abteilung mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern der Sekundarstufe I einer Gesamtschule
    • als Leiter einer Abteilung mit mehr als 360 Schülern der Sekundarstufe I einer Gesamtschule (mit Amtszulage)
  • Konrektor
    • als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf Bezirksebene
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 360 Realschülern
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 180 und höchstens 360 Realschülern und gleichzeitig mehr als 360 Gesamt-/Hauptschülern
  • Konrektor an einem Weiterbildungskolleg
    • als Abteilungsleiter für den Bildungsgang Abendrealschule mit bis zu 240 Studierenden
    • als Abteilungsleiter für den Bildungsgang Abendrealschule mit mehr als 240 Studierenden (mit Amtszulage)
  • Oberstudienrat
    • als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf Bezirksebene (mit ruhegehaltsfähiger Stellenzulage)
    • als Lehrer für Fremdsprachen an einer Fachhochschule oder in einem Fachhochschulstudiengang an einer Universität
    • im Hochschuldienst
    • mit zusätzlicher Prüfung für das Lehramt an Sonderschulen (mit Amtszulage)
  • Polizeischulrektor
  • Realschulkonrektor
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Förderschule im Bildungsbereich der Realschule mit 61 bis 120 Schülern
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Förderschule im Bildungsbereich der Realschule mit mehr als 120 Schülern (mit Amtszulage)
  • Realschulrektor
    • als Leiter eines Weiterbildungskollegs des Bildungsgangs Abendrealschule mit bis zu 120 Schülern
    • als Leiter eines Weiterbildungskollegs des Bildungsgangs Abendrealschule mit 121 bis 240 Schülern (mit Amtszulage)
    • als Leiter einer Förderschule im Bildungsbereich der Realschule mit bis zu 60 Schülern
    • als Leiter einer Förderschule im Bildungsbereich der Realschule mit 61 bis 120 Schülern (mit Amtszulage)
  • Rektor
    • als Leiter der Abteilung Pädagogisches Zentrum bei der Justizvollzugsbehörde Münster
    • als Leiter einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern (mit Amtszulage)
    • als Leiter einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 360 Schülern (mit Amtszulage)
  • Rektor an einem Weiterbildungskolleg
    • als der ständige Vertreter eines nicht voll ausgebauten Weiterbildungskollegs mit mindestens zwei Bildungsgängen, darunter dem Bildungsgang Abendrealschule
  • Schulrat
    • bei der Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen (mit Amtszulage)
  • Sonderschulkonrektor
    • als der ständige Vertreter eines in der Besoldungsgruppe A 14 mit Amtszulage eingestuften Leiters einer Förderschule
    • als der ständige Vertreter eines mindestens in der Besoldungsgruppe A 15 eingestuften Leiters einer Förderschule (mit Amtszulage)
  • Sonderschulrektor
    • als Leiter einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit bis zu 100 Schülern
    • als Leiter einer sonstigen Förderschule mit bis zu 60 Schülern
    • als Leiter einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit 101 bis 200 Schülern (mit Amtszulage)
    • als Leiter einer sonstigen Förderschule mit 61 bis 120 Schülern (mit Amtszulage)
  • Verwaltungsdirektor einer Hochschule (soweit nicht in A 13)

Besoldungsgruppe A 15

  • Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer (soweit nicht in A 14, A 16)
  • Kurdirektor
    • als Leiter der Kurverwaltung Bad Meinberg
  • Stellvertretender Geschäftsführer eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung in Nordrhein-Westfalen (soweit nicht in A 16)
  • Direktor
    • als der ständige Vertreter des Leiters des Landesinstituts für Landwirtschaftspädagogik
    • als Leiter eines Studienseminars für Lehrämter des gehobenen Dienstes mit bis zu 220 Lehramtsanwärtern
    • als Leiter eines Studienseminars für Lehrämter des gehobenen Dienstes mit mehr als 220 Lehramtsanwärter
    • als Leiter eines Studienseminars mit mindestens einem Seminar für Lehrämter des höheren Dienstes und bis zu 220 Lehramtsanwärtern (mit Amtszulage)
  • Direktor an einem Studienseminar
    • als Leiter eines Seminars für ein Lehramt
  • Direktor an einem Weiterbildungskolleg
    • als der ständige Vertreter des Leitenden Kollegdirektors (mit Amtszulage)
  • Direktor an einer Gesamtschule
    • als der didaktische Leiter einer Gesamtschule, bei der die Voraussetzungen für die Einstufung des Leiters in die Besoldungsgruppe A 16 erfüllt sind oder die Sekundarstufe I voll ausgebaut ist, aber nicht mehr als 1000 Schüler vorhanden sind
    • als der ständige Vertreter des Gesamtschuldirektors an einer Gesamtschule mit voll ausgebauter Sekundarstufe I oder an einer Gesamtschule mit mindestens vier Zügen in drei Jahrgangsstufen
    • als der ständige Vertreter eines Leitenden Gesamtschuldirektors (mit Amtszulage)
    • als Leiter der Sekundarstufe II einer Gesamtschule
  • Gesamtschuldirektor
    • als Leiter einer Gesamtschule, bei der die Voraussetzungen für die Einstufung des Leiters in die Besoldungsgruppe A 16 nicht erfüllt sind
  • Kollegdirektor
    • als Leiter eines nicht voll ausgebauten Weiterbildungskollegs mit mindestens zwei Bildungsgängen, darunter dem nicht voll ausgebauten Bildungsgang Abendrealschule
    • als Leiter eines nicht voll ausgebauten Weiterbildungskollegs mit mindestens zwei Bildungsgängen, darunter dem voll ausgebauten Bildungsgang Abendrealschule (mit Amtszulage)
  • Oberverwaltungsdirektor einer Hochschule
  • Regierungsschuldirektor
    • an der Zentralstelle für Fernunterricht
    • im Polizeischuldienst
    • als Leiter einer Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen (mit Amtszulage)
    • als Leiter eines Dienstbereichs des Landesprüfungsamtes für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen (mit Amtszulage)
    • in der Schulaufsicht
  • Rektor
    • als Leiter einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 360 Realschülern
    • als Leiter einer Schule im organisatorischen Zusammenschluss mit mehr als 180 und höchstens 360 Realschülern und gleichzeitig mehr als 360 Gesamt-/Hauptschülern
  • Studiendirektor
    • als der ständige Vertreter des Direktors eines Studienkollegs für ausländische Studierende
    • als Fachleiter in der Lehrerfortbildung auf Bezirksebene
    • im Hochschuldienst
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Förderschule im Bildungsbereich des Gymnasiums oder eines Berufskollegs mit 61 bis 180 Schülern
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Förderschule im Bildungsbereich des Gymnasiums oder eines Berufskollegs mit mehr als 180 Schülern (mit Amtszulage)
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Förderschule mit mehr als 90 Schülern mit angegliederten Gymnasial- oder Berufsschulklassen, wenn zu den angegliederten Bildungsbereichen mehr als 30 Schüler zählen
    • als der ständige Vertreter des Leiters einer Förderschule mit mehr als 180 Schülern mit angegliederten Gymnasial- oder Berufsschulklassen, wenn zu den angegliederten Bildungsbereichen mehr als 60 Schüler zählen
    • als Leiter einer Förderschule im Bildungsbereich des Gymnasiums oder eines Berufskollegs mit weniger als 61 Schülern
    • als Leiter einer Förderschule im Bildungsbereich des Gymnasiums oder eines Berufskollegs mit 60 bis 180 Schülern (mit Zulage)
    • als Leiter einer Förderschule mit weniger als 181 Schülern mit angegliederten Gymnasial- oder Berufsschulklassen oder wenn zu den angegliederten Bildungsbereichen weniger als 61 Schüler zählen
    • als Leiter einer Förderschule mit mehr als 90 Schülern mit angegliederten Gymnasial- oder Berufsschulklassen, wenn zu den angegliederten Bildungsbereichen mehr als 30 Schüler zählen (mit Amtszulage)

Besoldungsgruppe A 16

  • Bürgermeister
    • einer Gemeinde mit bis zu 10.000 Einwohnern[1]
  • Direktor
    • als Mitglied der Geschäftsführung der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
  • Direktor beim Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit
  • Direktor der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten
  • Direktor des Instituts der Feuerwehr
  • Direktor des Landesprüfungsamtes für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen
  • Direktor eines Studienkollegs für ausländische Studierende
  • Geschäftsführer bei den Handwerkskammern Aachen, Arnsberg, Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Köln und Münster als der ständige Vertreter des Hauptgeschäftsführers
  • Kanzler der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung
  • Kurdirektor
    • als Leiter der Kurverwaltung Bad Salzuflen
  • Landstallmeister und Direktor der Deutschen Reitschule
  • Polizeipräsident
  • Stellvertretender Geschäftsführer eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung in Nordrhein-Westfalen (soweit nicht in A 15)
  • Leitender Direktor
    • als Leiter des Landesinstituts für Landwirtschaftspädagogik
    • als Leiter eines Studienseminars mit mindestens einem Seminar für Lehrämter des höheren Dienstes und mehr als 220 Lehramtsanwärtern
  • Leitender Gesamtschuldirektor
    • als Leiter einer Gesamtschule mit voll ausgebauter gymnasialer Oberstufe
    • als Leiter einer Gesamtschule mit voll ausgebauter Sekundarstufe I und mindestens 1000 Schülern
  • Leitender Kollegdirektor
    • als Leiter eines voll ausgebauten Weiterbildungskollegs mit mindestens zwei Bildungsgängen, darunter dem Bildungsgang Abendrealschule
  • Oberstudiendirektor
    • als Leiter einer Förderschule im Bildungsbereich des Gymnasiums oder eines Berufskollegs mit mehr als 180 Schülern
    • als Leiter einer Förderschule mit mehr als 180 Schülern mit angegliederten Gymnasial- oder Berufsschulklassen, wenn zu den angegliederten Bildungsbereichen mehr als 60 Schüler zählen

Einzelnachweise

  1. Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts (Eingruppierungsverordnung EingrVO)

Literatur

  • Deutsches Beamten-Jahrbuch Nordrhein-Westfalen, Rechte und Ansprüche, Stand und Status. Textsammlung mit Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Ausgabe 2011, Walhalla u. Praetoria Verlag, Regensburg, ISBN 978-3-8029-1183-5

Weblinks

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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