Zuckersteuer

Zuckersteuer

Die Zuckersteuer war eine Verbrauchsteuer, die in Deutschland zum Jahresende 1992 abgeschafft wurde.

Zucker war ein kostbares Genussmittel, das bis in die Neuzeit nur für reiche und adelige Leute zur Verfügung stand und daher auch „Weißes Gold“ genannt wurde. Erst mit der industriellen Zuckerherstellung aus der Zuckerrübe, die im Jahr 1801 entwickelt wurde, konnte Zucker zu einem beliebten Lebensmittel für die breiten Massen und damit zu einem ergiebigen und auch geeigneten Gegenstand der Besteuerung werden. Es handelt sich also nicht um eine Luxussteuer.

1840 wurde der Würfelzucker von Jacob Christoph Rad erfunden und 1841 das erste Zuckersteuergesetz in Preußen erlassen. Mit der Rohstoffsteuer wurden sowohl der Import von Rohzucker aus Übersee, als auch der heimische mit Zuckerrüben hergestellte Zucker besteuert. Später wurde die Steuer in eine reine Verbrauchsteuer umgewandelt.

In anderen Ländern (zum Beispiel England) wurde die Steuer nur auf den Import von Zucker erhoben. In diesen Fällen war die Steuererhebung einfach, weil sie lediglich auf dem Weg der Verzollung eingeführten Zuckers erfolgte. Als 1874 in England die Zuckersteuer abgeschafft wurde, stieg der Pro-Kopf-Zuckerverbrauch von 23 kg (1873) auf 31 kg (1880).

In den meisten anderen Ländern, die selbst Zucker produzierten, variierte der Gegenstand der Besteuerung. In Frankreich und Russland wurde die Steuer auf das fertige Endprodukt erhoben, in Belgien auf das halbfertige Produkt, also die Menge des produzierten Rübensaftes. In Deutschland schließlich wurde die Menge der gelieferten Zuckerrüben besteuert, die genaue Bezeichnung der Steuer war also Rübenzuckersteuer.

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  • Zuckersteuer — Zuckersteuer. Der Zucker, vornehmlich Genußmittel, ist ein ergiebiger und geeigneter Gegenstand der Besteuerung. Die Erhebung der auf ihn gelegten Abgabe ist einfach, wenn sie, wie beim ausschließlichen Verbrauch von Kolonialzucker, lediglich auf …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zuckersteuer — Zuckersteuer, indirekte Steuer auf den Zuckerverbrauch. Man unterscheidet: 1) Rübensteuer (Materialsteuer), die nach der Gewichtsmenge der zu verarbeitenden Rüben bemessen wird; 2) Saftsteuer, die den Zuckersaft belastet; 3) Pauschalierungssteuer …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Zuckersteuer — Zuckersteuer,   Verbrauchsteuer auf Rüben , Rohr , Stärke und Fruchtzucker, in Deutschland zum 1. 1. 1993 abgeschafft. Nach EG Recht müssen die Hersteller von Zucker zur Finanzierung der Kosten der Überschussproduktion (Lagerkosten und… …   Universal-Lexikon

  • Zuckersteuer — eine mit Wirkung vom 1.1.1993 abgeschaffte ⇡ Verbrauchsteuer auf Zuckerherstellung oder einfuhr; ursprünglich in der Form einer Materialsteuer auf rohe Rüben. Aufkommen 1992: 93,7 Mio. Euro …   Lexikon der Economics

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