Weisser Ring

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WEISSER RING (vollständige Vereinsbezeichnung in Deutschland WEISSER RING – Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V.) ist eine in mehreren Ländern Europas tätige, jeweils eigenständige Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer und ihre Familien.

Er wurde 1976 in Deutschland unter anderem von dem Fernsehjournalisten Eduard Zimmermann in Mainz gegründet, wo er seinen Sitz hat und in das Vereinsregister eingetragen ist. Die überparteiliche und unabhängige private Bürgerinitiative hat in Deutschland etwa 3.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer und rund 50.000 Mitglieder. Bundesvorsitzende ist seit Oktober 2010 Roswitha Müller-Piepenkötter. Der Verein finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Stiftungen, Nachlässe sowie Zuweisungen von Geldbußen und nimmt keine öffentlichen Zuschüsse in Anspruch.

Nach dem deutschen Verein wurden Landesverbände auch in Österreich, Luxemburg, in der Schweiz, Ungarn und Tschechien gegründet und unterstützen dort eigenständig Opfer von Verbrechen.

Inhaltsverzeichnis

Ziele

Hilfe für Kriminalitätsopfer in Notlagen

Kriminalitätsopfer und Interessierte können telefonisch Kontakt aufnehmen oder Informationen zu den Hilfen des WEISSEN RINGS anfordern. Ehrenamtliche Mitglieder der 420 örtlich zuständigen Außenstellen übernehmen die weitere Betreuung. Das kostenlose Opfer-Telefon ist in Deutschland unter Rufnummer 116 006 zu erreichen..

Betroffenen kann geholfen werden durch:

  • Menschlichen Beistand und persönliche Betreuung nach der Straftat
  • Begleitung zu Terminen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht
  • Hilfestellungen im Umgang mit den Behörden
  • Vermittlung von Hilfen anderer Stellen
  • Hilfeschecks für eine für das Opfer jeweils kostenlose Erstberatung frei wählbare anwaltliche und eine psychotraumatologische Erstberatung sowie für eine rechtsmedizinische Untersuchung
  • Übernahme von Anwaltskosten, insbesondere zur Wahrung von Opferschutzrechten im Strafverfahren (Opferanwalt) und zur Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)
  • Erholungsmaßnahmen für Opfer und ihre Familien in bestimmten Fällen
  • Finanzielle Unterstützung zur Überbrückung tatbedingter Notlagen

Der WEISSE RING hat inzwischen mehr als 200.000 Kriminalitätsopfern und ihren Angehörigen menschlichen Beistand und immaterielle Hilfe geleistet. Er kann zusätzlich bedürftigen Opfern und ihren Familien durch finanzielle Unterstützungen helfen, tatbedingte Notlagen zu überbrücken, und stellte für Opferbetreuungsmaßnahmen einschließlich direkter materieller Hilfen bisher mehr als 142 Mio. Euro bereit.

Kriminalitätsvorbeugung

Der gemeinnützige Verein unterstützt den Vorbeugungsgedanken. Er

  • verbreitet über Plakate, Vorträge und Broschüren Themen der Kriminalitätsvorbeugung,
  • gibt in Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen der Vorbeugung Tipps zum Schutz vor Kriminalität,
  • beleuchtet Forschungsergebnisse und bespricht einschlägige Bücher,
  • zeigt wichtige Adressen der Vorbeugung auf.

Insgesamt stellte der WEISSE RING für sein Satzungsziel „Vorbeugung“ bisher mehr als 32 Mio. Euro zur Verfügung.

Unterstützung von Projekten der Schadenswiedergutmachung und des Täter-Opfer-Ausgleichs

Der Verein kämpft um ein stärkeres gesellschaftliches Bewusstsein für die Situation der Geschädigten und setzte bisher mehr als 45 Mio. Euro für das öffentliche Eintreten für Opferbelange ein. Der WEISSE RING fordert von Politik, Justiz und Verwaltung die Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation von Kriminalitätsopfern und ihrer Angehörigen. Im Einzelnen:

Eine gesetzliche Verankerung der Informationspflicht zu Opferrechten und -ansprüchen
Vielfach erfahren Betroffene erst durch den WEISSEN RING von ihren Rechten. Lediglich zehn Prozent stellen einen Antrag auf Opferentschädigung. Selbst Anwälten ist das 1976 eingeführte Opferentschädigungsgesetz teilweise unbekannt.
Einen Opferanwalt auf Staatskosten
Dieser wichtige Schutz der Persönlichkeitsrechte der Geschädigten ist bisher auf versuchte und vollendete Tötungsdelikte sowie Sexualdelikte beschränkt.
Ausreichenden Opferschutz im Verfahren gegen Jugendliche
Derzeit haben Geschädigte keinen Anspruch auf einen Opferanwalt, wenn der Täter unter das Jugendstrafrecht fällt.
Schadenswiedergutmachung
Nach derzeitigem Recht haben die Opfer eines jugendlichen Straftäters keine Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld bereits im Strafverfahren geltend zu machen. Die Zulassung des Adhäsionsverfahrens im Verfahren gegen Jugendliche ist, nicht nur nach Auffassung des WEISSEN RINGS, überfällig. Gerade die Schadenswiedergutmachung dient dem Erziehungsgedanken und ist geeignet, das Verantwortungsbewusstsein bei jugendlichen Straftätern zu fördern. Durch die Konfrontation des jugendlichen Täters mit dem angerichteten Schaden wird sogar ein hoher erzieherischer Wert erfüllt, wenn er erkennt, dass es nicht damit getan ist, einen Schuldspruch entgegenzunehmen, sondern dass er bei seinem Opfer etwas gut zu machen hat.

Tag der Kriminalitätsopfer

Der vom WEISSEN RING ins Leben gerufene Tag der Kriminalitätsopfer erinnert am 22. März eines jeden Jahres an die Situation der durch Kriminalität und Gewalt geschädigten Menschen, die auf Schutz, praktische Hilfe und Solidarität der Gesellschaft angewiesen sind.

Weitere Länder

  • Österreich, seit 1978
  • Luxemburg, Wäisse Rank, seit 1979
  • Schweiz, Weisser Ring - Anneau blanc - Anello Bianco, seit 1984
  • Tschechien, Bílý kruh bezpečí, seit 1991
  • Ungarn, Fehér Gyürü - Közhasznú Egyesület, seit 1989

Weblinks


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