Weihnachtsgeld

Weihnachtsgeld
Übersicht zur Weihnachtsgeldzahlung

Weihnachtsgeld ist ein zusätzliches Entgelt des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer. Die Höhe des Weihnachtsgeldes, der Zahlungszeitpunkt (meist November) sowie der Umstand, ob überhaupt Weihnachtsgeld gezahlt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Name und Zeitpunkt der Zahlung beziehen sich auf das christliche Weihnachten. Die Zahlung sollte ursprünglich zum Kauf von Geschenken und einem besseren Gelingen des Festes beitragen. Die meisten Beschäftigten erhalten das Weihnachtsgeld etwa in Höhe eines Brutto-Monatsgehaltes.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Der Anspruch auf Weihnachtsgeld kann beruhen auf:

Im Arbeitsvertrag kann eine Vereinbarung getroffen werden, nach der ein Arbeitnehmer zur Rückzahlung des Weihnachtsgeldes verpflichtet ist, wenn er innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Zahlung des Weihnachtsgeldes aus dem Betrieb ausscheidet. Auch Tarifverträge können eine Rückzahlungsverpflichtung vorsehen (im öffentlichen Dienst war dies nach dem früheren BAT der Fall, wenn der Mitarbeiter bis zum 31. März des Folgejahres ausgeschieden ist; der TVöD kennt diese Regelung nicht mehr).

Die Höhe des Weihnachtsgeldes ist oft von Branche, Unternehmen, Dauer der Betriebszugehörigkeit und betrieblicher Gepflogenheit abhängig. Unternehmen dürfen ihren Mitarbeitern unterschiedlich hohe Weihnachtsgelder zahlen, wenn sachliche Gründe hierfür vorliegen. Eine höhere Qualifikation reicht nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG 10 AZR 640/04) allein nicht aus.

Das Weihnachtsgeld wird auch als (jährliche) Sonderzuwendung, Zuwendung oder Sonderzahlung bezeichnet. Für Beamte ist das Weihnachtsgeld durch Gesetze des Bundes und der Länder geregelt. In den letzten Jahren wurden diese Leistungen durch Bundes- und Landesgesetzgeber erheblich reduziert, umgestaltet und teilweise auch abgeschafft.

Auf Weihnachtsgeld sind Steuern und – im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze – Sozialabgaben zu zahlen (sonstiger Bezug). Der früher bestehende Weihnachtsfreibetrag wurde durch das Steuerreformgesetz 1990 vom 25. Juli 1988 (BGBl. I S. 1093) abgeschafft.

Eine frühe Form der Weihnachtssonderzuwendung gab es im Schusterhandwerk, wo der Meister seinen Gesellen traditionell zum Weihnachtsfest ein Stück Leder schenkte, aus dem diese sich dann ein Paar Schuhe machen konnten.

Die höchsten Auszahlungen erhalten die Beschäftigten im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie und in der westdeutschen Chemieindustrie: zwischen 95 und 100 Prozent eines Monatseinkommens. Weniger gezahlt wird zum Beispiel im Einzelhandel (62,5 Prozent) und in der Metallindustrie (55 Prozent).

In manchen Branchen wird ein tariflich vereinbarter Festbetrag als Weihnachtsgeld ausgezahlt, zum Beispiel im Steinkohlebergbau, in der Landwirtschaft und beim Groß- und Außenhandel. Einige Tarifverträge unterscheiden zwischen alten und neuen Bundesländern. [1]

Statistik: Höhe des Weihnachtsgeldes von Arbeitnehmern in Deutschland

Betrag Weihnachtsgeld Anteil
0 - 499€ 26%
500 - 999€ 25%
1000 - 1499€ 19%
1500 - 1999€ 13%
2000 - 2499€ 8%
2500 - 2999€ 4%
3000 - 3499€ 2%
3500 - 3999€ 1%
4000 und mehr 2%

[2]

Österreich

In Österreich ist das Weihnachtsgeld (eigentlich: Weihnachtsremuneration) in den meisten Kollektivverträgen festgelegt und entspricht in der Höhe meist einem Monatsgehalt.[3] Es wird auch als 13. Monatsgehalt bezeichnet, das Urlaubsgeld als 14. Monatsgehalt. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zählen zu den Sonderzahlungen und unterliegen bis zu einer bestimmten Grenze (Jahressechstel) einer begünstigten Besteuerung von 6% bis auf Ausnahmen, die vollständig lohnsteuerbefreit sind.[4] Infolge der Außenseiterwirkung[5] von Kollektivverträgen, der Pflichtmitgliedschaft in den Wirtschaftskammern und der hohen Verbreitung von Kollektivverträgen in allen Branchen haben die meisten Arbeitnehmer Anspruch auf Weihnachtsgeld.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Rheinische Post 22. November 2010 (Seite A6): Weihnachtsgeld steigt wieder
  2. Sozio-oekonomisches Panel bei Statista.org: (Archivversion vom 12. Juni 2008) Wie hoch war Ihr zusätzliches Weihnachtsgeld im letzten Jahr?, 2006
  3. Arbeiterkammer: Urlaubs- & Weihnachtsgeld, 23. Oktober 2008
  4. Wirtschaftskammer: Steuerliche Behandlung der sonstigen Bezüge
  5. Österreichisches Arbeitsverfassungsgesetz, § 12

Weblinks

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