Bayerische Landeszentrale für neue Medien

Bayerische Landeszentrale für neue Medien
Bayerische Landeszentrale für neue Medien
– BLM –
Logo der BLM
Staatliche Ebene Freistaat Bayern
Rechtsform Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
Aufsichtsbehörde(n) Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Gründung 1. April 1985
Hauptsitz München
Behördenleitung Siegfried Schneider, Präsident[1]
Website www.blm.de

Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) ist eine der 14 Landesmedienanstalten und eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts in Bayern. Sie beaufsichtigt die privaten Rundfunksender in Bayern. Die BLM gehört der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) an.

Aufgrund einer Regelung in Artikel 111a Bayerische Verfassung, nach der privater Rundfunk nur in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft veranstaltet werden darf, ist die BLM de iure die Veranstalterin aller bayerischen Rundfunkprogramme, die von privaten Anbietern verbreitet werden. Die BLM schließt im Zuge einer Lizenzierung daher mit den Programmanbietern rechtlich gesehen einen Anbietervertrag ab. Dies unterscheidet die Programmanbieter in Bayern, also eines in der Umgangssprache bezeichneten Radio- oder Fernsehsenders in Bayern, zu den Rundfunkveranstaltern (Hörfunk und Fernsehen) in anderen Bundesländern, in denen ein Programmanbieter grundsätzlich die Stellung eines Rundfunkveranstalters hat. Gegründet wurde die BLM am 1. April 1985, da aufgrund der Bayerischen Verfassung Rundfunk ausschließlich in öffentlicher Verantwortung und öffentlich-rechtlicher Trägerschaft betrieben werden kann.

Inhaltsverzeichnis

Organe

Wesentliche Organe der BLM zur Lizenzierung bayerischer Hörfunk- und Fernsehangebote sind der Präsident (seit 1. Oktober 2011 Siegfried Schneider) mit seinem Geschäftsführer (derzeit Martin Gebrande) und der Medienrat (Vorsitz: Erich Jooß). Diesem sind die Gremien Fernsehausschuss, Hörfunkausschuss, Grundsatzausschuss, Programmförderungsausschuss, Technikausschuss und Beschließender Ausschuss unterstellt. Diese Gremien führen die Prüfung von Lizenzanträgen und die Programmaufsicht durch. Im Unterschied zu den meisten Landesmedienanstalten verfügt die BLM über ein weiteres Organ, den Verwaltungsrat (Vorsitz: Manfred Nüssel), der für die wirtschaftlichen Angelegenheiten der BLM zuständig ist.

Für die Zulassung von bayerischen Anbietern bundesweit verbreiteter Fernseh- und Hörfunkprogramme und deren Beaufsichtigung dienen der BLM die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als Organe (§ 35 Abs. 2 Satz 2 RStV). Da diese Kommissionen bundeseinheitlich zuständig sind und der jeweiligen Landesmedienanstalt im Zulassungs- und Aufsichtsverfahren als Organe dienen, verwendet die öffentliche Debatte gerne den bildhaften Begriff der "Wanderorgane".

Im September 2010 wurde bekannt, dass der Präsident Wolf-Dieter Ring zusätzlich zu seinem Grundgehalt in Höhe von 197.682 Euro auch noch weitere 108.000 Euro an Tantiemen bezog[2]. Die reguläre Amtszeit von Ring endet am 31. Dezember 2011. Der Medienrat wählte daher am 24. Februar 2011 den CSU-Politiker Siegfried Schneider zu seinem Nachfolger. Schneider, der seine politischen Ämter sukzessive abgegeben hat, tritt nach der in einer feierlichen "Stabübergabe" am 29. September 2011 dokumentierten Amtsniederlegung von Ring am 1. Oktober 2011 sein Amt als Präsident an.[3]

Aufgaben

Aufgaben der BLM sind unter anderem die Genehmigung und Kontrolle privater Rundfunkanbieter mit Unternehmenssitz in Bayern. Diese beinhaltet u. a. Jugendschutz und Einhaltung der Werbezeiten. Weitere Aufgabenfelder sind die Vergabe von Frequenzen, die Förderung der bayerischen Radioprogramme, Öffentlichkeitsarbeit und die Erstellung von Statistiken über die Mediennutzung, die in Form der Vergabe von Forschungsaufträgen erfolgt. Die BLM vergibt im Jahr 2011 zum 24. Mal den BLM-Hörfunk-Preis und zum 20. Mal den BLM-Lokalfernsehpreis zur Förderung der journalistischen Qualität in den Programmen lokaler Radio- und Fernsehstationen. Über die Vergabe entscheidet eine Jury. Ausgezeichnet werden die jeweils besten Hörfunk- und Fernsehbeiträge eines Jahres mit lokaler Bedeutung in vier Kategorien. Außerdem gibt die BLM vierteljährlich das kostenlose Magazin TENDENZ heraus.

Die BLM ist Gründungsmitglied im MedienCampus Bayern, dem Dachverband für die Medienaus- und -weiterbildung in Bayern. Die BLM ist eine der Mitinitiatoren der digitalen Rundfunktechniken DVB-T und DAB in Deutschland.

Weblinks

Literatur

  • Herbert Bethge: Der Verfassungsrechtliche Status der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM). 2., überarbeitete Auflage. Baden-Baden 2011. ISBN 978-3-8329-7010-9
  • Rupert Stettner: Die Stellung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien im Rundfunksystem nach dem Bayerischen Mediengesetz. München 1999. ISBN 3-88927-246-0
  • Ralf Müller-Terpitz: Die Finanzautonomie der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien im Lichte der aktuellen Förderung lokaler und regionaler Fernsehangebote. Baden-Baden 2010. ISBN 978-3-8329-5903-6

Einzelnachweise

  1. www.blm.de Organe > Präsident. Aufgerufen am 1. Oktober 2011.
  2. Uwe Mantel: Spitzenverdiener - 108.000 Euro Bonus: BLM-Chef Ring in der Kritik. 27. September 2010, abgerufen am 21. November 2010.
  3. http://www.pressemeldungen.com/2011/09/30/blm-prasident-im-rahmen-eines-festaktes-aus-dem-amt-verabschiedet-stabubergabe-an-siegfried-schneider/

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