Verwaltungsgerichtsordnung

Verwaltungsgerichtsordnung
Basisdaten
Titel: Verwaltungsgerichtsordnung
Abkürzung: VwGO
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Rechtspflege, Verwaltungsgerichtsbarkeit
Fundstellennachweis: 340-1
Ursprüngliche Fassung vom: 21. Januar 1960 (BGBl. I S. 17)
Inkrafttreten am: 1. April 1960
Neubekanntmachung vom: 19. März 1991 (BGBl. I S. 686)
Letzte Änderung durch: Art. 9 G vom 22. Dezember 2010
(BGBl. I S. 2248, 2250)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
28. Dezember 2010
(Art. 19 G vom 22. Dezember 2010)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Verwaltungsgerichtsordnung, kurz VwGO, ist ein deutsches Bundesgesetz, welches das Gerichtsverfahren vor den Verwaltungsgerichten (Verwaltungsprozessrecht) regelt. Die VwGO gliedert sich in die Teile Gerichtsverfassung (I.), Verfahren (II.), Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens (III.), sowie Kosten und Vollstreckung (IV.). In Teil V befinden sich Schluss- und Übergangsbestimmungen.

Geschichte

Die Verwaltungsgerichtsordnung geht in ihren wesentlichen Teilen auf den sog. Heidelberger Entwurf Walter Jellineks zurück, der als Vorsitzender eines auf Anregung der US-amerikanischen Militärregierung gegründeten Ausschusses den Entwurf eines Verwaltungsgerichtsgesetz unterbreitete.

Weblinks


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