Verband der bayerischen Bezirke

Verband der bayerischen Bezirke

Der Verband der bayerischen Bezirke ist einer der vier kommunalen Spitzenverbände in Bayern mit Sitz in München. Ihm gehören alle sieben bayerische Bezirke (nicht: Regierungsbezirke) an.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Nach dem Sturz der Monarchie 1918 und der ersten unmittelbaren Wahl der Bezirkstage, damals noch "Kreistage" genannt - entsprechend der damaligen Bezeichnung "Kreise" für die heutigen Bezirke, schlossen sich die damals acht bayerischen Kreise 1919 zum "Bayerischen Kreistagsverband" zusammen. Hauptaufgabe war der Schutz des neu erlangten Selbstverwaltungsrechts der Kreise.

Im Rahmen der Gleichschaltung wurde der Bayerischen Kreistagsverband nach der nationalsozialistischen Machtergreifung bereits durch das „Gesetz über den Deutschen Gemeindetag" vom 15. Dezember 1933 aufgelöst und in die "Landesdienststelle Bayern des Deutschen Gemeindetags" überführt, der ein Zwangszusammenschluß aller deutschen Gemeinden und Gemeindeverbände war. Diese kommunale Einheitsorganisation unterstand weitgehend der NS-Aufsicht. Gleichzeitig wurden die Kreise der preußischen Nomenklatur folgend in "Bezirke" umbenannt.

1946 wurden die Bezirke, unter der Bezeichnung "Kreise" als dritte kommunale Ebene durch die Bayerische Verfassung wieder errichtet. Nachdem 1953 die Bayerische Bezirksordnung verabschiedet worden war, bildeten die Bezirkstagspräsidenten der nunmehr sieben bayerischen Bezirke 1954 eine Arbeitsgemeinschaft, die bis 1978 als Personalzusammenschluss bestand. 1979 wurde der Verband der bayerischen Bezirke gegründet und als gleichberechtigter vierter kommunaler Spitzenverband anerkannt. Erst zum 1. Januar 1990 wurde dem Verband den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen.

Aufgaben

Der Verband bayerischer Kreise hat sich nach seiner Satzung zum Ziel gesetzt, die kommunale Selbstverwaltung zu fördern und zu stärken. Als Vertretung seiner Mitglieder gegenüber Staatsregierung und Landtag hat der Verband folgende Aufgaben übernommen:

  • Beteiligung an der Gesetzgebungsarbeit;
  • Vertretung, Information und Beratung der Mitglieder;
  • Zusammenarbeit mit den anderen Spitzenverbänden;
  • Fort- und Weiterbildung des Bezirkspersonals;
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit;

Die Arbeit nach innen ist vor allem geprägt durch

  • die Organisation von Tagungen und Foren, die entweder dem Gedankenaustausch und/oder der Lösung von Spezialfragen dienen;
  • Beratung seiner Mitglieder;
  • den Kontakt zu anderen Interessengruppen und Organisationen vermittelt;

Mitgliedschaften

Der Verband bayerischer Bezirke entsendet Vertreter in etwa 60 Organisationen und Institutionen:

Beispiele hierzu:

  • Krankenhausplanungsausschuss
  • Bayerische Krankenhausgesellschaft
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Höheren Kommunalverbände
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe
  • Bayerischer Landesdenkmalrat

Aufbau und Organe

Der Verband der bayerischen Bezirke kennt nach seiner Satzung vom 19. Oktober 1989 folgende Organe:

  • Verbandsversammlung
  • Präsidium
  • Hauptausschuss

Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung ist das oberste Organ des Verbandes und bestimmt die kommunalpolitischen Leitlinien der Verbandspolitik. Er besteht zur Zeit aus 71 Delegierten und tagt einmal jährlich.

Präsidium

Das Präsidium leitet quasi als Exekutive die Angelegenheiten des Verbandes und repräsentiert ihn nach außen. Zuständigkeit anderer Verbandsorgane gegeben ist (s.u.). Ihm gehören der Präsident, der Vizepräsident, der Schatzmeister und der Geschäftsführer des Verbandes an.

Hauptausschuss

Der Hauptausschuss ist für die Angelegenheiten zuständig, die ihm von der Verbandsversammlung oder vom Präsidium zugewiesen werden. Er ist insofern mehr als eine "kleine Verbandsversammlung", als er in "allen grundsätzlichen Angelegenheiten" vom Präsidium beteiligt werden muss. Originäre Aufgabe ist die Bestellung der Vertreter des Verbandes in andere Körperschaften, Verbände und Ausschüsse. Der Hauptausschuss setzt sich auch dem Präsidium, den nicht dem Präsidium angehörenden Bezirkstagspräsidenten und 20 weiteren Bezirkstagsmitgliedern zusammen - also insgesamt 29 Mitglieder. Der Hauptausschuss tagt mindestens dreimal jährlich.

Fachausschüsse

Die Fachausschüsse unterstützen die Arbeit der Organe durch Beratung und Vorbereitung der Sachentscheidungen in ihrem Arbeitsgebiet. Derzeit sind sieben ständige Fachausschüsse errichtet:

  • Fachausschuss der Bezirkshauptverwaltungen;
  • Fachausschuss für Soziales;
  • Fachausschuss für Kriegsopferfürsorge;
  • Fachausschuss für Psychiatrie und Neurologie;
  • Fachausschuss für Umweltschutz, Wasserwirtschaft und Fischereiwesen;
  • Fachausschuss für Kultur und Jugendarbeit;
  • Fachausschuss für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit;

Geschäftsstelle

Der Verband bayerischer Bezirke hat in München eine Geschäftsstelle, welche vom Geschäftsführenden Präsidialmitglied geleitet wird. Fünf Referate und das Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sind in dieser Geschäftsstelle eingerichtet.

Seine Aufgaben sind

  • die Vorbereitung und Organisation der Beratungen der Beschlußorgane und Fachausschüsse
  • die Auswertung der Beratungsergebnisse
  • Förderung des Gedanken- und Erfahrungsaustausches;
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit;

Die Geschäftsstelle des Verbandes bayerischer Bezirke hat seine Räumlichkeiten in München, Knöbelstraße 10.

Daneben unterhält der Verband bayerischer Bezirke zusammen mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden das "Europabüro der bayerischen Kommunen" bei der Europäischen Union in Brüssel.

Weblinks

Internetauftritt des Verbandes bayerischer Bezirke


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