Bezirk (Bayern)

Bezirk (Bayern)
Die 7 Bezirke Bayerns

Ein Bezirk ist im Freistaat Bayern eine als dritte kommunale Ebene über den Gemeinden (erste Ebene) und Kreisen (zweite Ebene) eingerichtete kommunale Gebietskörperschaft. Diese Ebene gibt es in Deutschland außer in Bayern nur noch in der ehemals bayerischen Pfalz in Rheinland-Pfalz (siehe dazu unter Bezirksverband Pfalz), im weiteren Sinne (Höherer Kommunalverband) auch in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen (Landschaftsverbände) sowie in Hessen und Sachsen (Landeswohlfahrtsverbände).

Inhaltsverzeichnis

Bezug zu den Regierungsbezirken

Die Bezirke sind Selbstverwaltungskörperschaften, zu denen sich mehrere Kreise zusammengeschlossen haben. Die Kreise eines Bezirks gehören jeweils zu einem gleichnamigen Regierungsbezirk, dem Zuständigkeitsgebiet der Bezirksregierung (oft nur kurz Regierung) als staatlicher Mittelbehörde. Anders als bei den Landratsämtern, die gleichzeitig staatliche und kommunale Behörde sind („Janusköpfigkeit“), existieren hierfür in Bayern mit den Bezirksverwaltungen und den Regierungen getrennte Behörden.

Die sieben Bezirke in Bayern

Lage Wappen Regierungsbezirk Regierung Hauptstadt AGS Abk. Fläche
km²
Einwohner
(Sep 2005)
E./km²
Bayern rboberbayern.png Wappen Oberbayern.svg Oberbayern Regierung von Oberbayern München 091 OB 17.529,63 4.232.962 241
Bayern rbniederbayern.png Wappen Bezirk Niederbayern.svg Niederbayern Regierung von Niederbayern Landshut 092 NB 10.329,91 1.197.631 116
Bayern rboberpfalz.png Wappen Operpfalz.svg Oberpfalz Regierung der Oberpfalz Regensburg 093 OPf. 9.691,03 1.090.318 113
Bayern rboberfranken.png Wappen Bezirk Oberfranken2.svg Oberfranken Regierung von Oberfranken Bayreuth 094 Ofr. 7.231,00 1.103.239 153
Bayern rbmittelfranken.png Mittelfranken Wappen.svg Mittelfranken Regierung von Mittelfranken Ansbach 095 Mfr. 7.244,85 1.708.841 236
Bayern rbunterfranken.png Unterfranken Wappen.svg Unterfranken Regierung von Unterfranken Würzburg 096 Ufr. 8.530,99 1.342.308 157
Bayern rbschwaben.png Wappen Schwaben Bayern.svg Schwaben Regierung von Schwaben Augsburg 097 Schw. 9.992,03 1.789.698 179

Organe

Die Organe des Bezirks sind der Bezirkstag, der Bezirksausschuss und der Bezirkstagspräsident (Art. 21 Bezirksordnung - BezO).

Bezirkstag

Die Bezirkstage werden seit 1954 gemeinsam mit dem Bayerischen Landtag gewählt. Jeder Bezirkstag hat dabei so viele Mitglieder, wie der Bezirk Abgeordnete im Landtag hat. Die Zahl der Bezirksräte liegt derzeit zwischen 17 (Oberpfalz, Oberfranken) und 57 (Oberbayern). Die Bezirkstage werden nach dem Höchstzahlverfahren nach d'Hondt gewählt. Eine explizite Sperrklausel gibt es nicht.

Bezirksausschuss

Der Bezirksausschuss ist ein in der Bezirksordnung vorgeschriebener Ausschuss. Dem Bezirksausschuss gehören neben dem Bezirkstagspräsidenten in Oberbayern zwölf und in den anderen Bezirken acht weitere Bezirksräte an. Er bereitet die Sitzungen des Bezirkstags vor und beschließt über die ihm vom Bezirkstag übertragenen Fragen.

Der Bezirkstag kann weitere Ausschüsse einrichten.

Bezirkstagspräsident

Der aus der Mitte des Bezirktstags gewählte Bezirkstagspräsident vertritt den Bezirk nach außen. Er leitet die Sitzungen des Bezirktstags und des Bezirksauschusses. Er vollzieht die Beschlüsse des Bezirkstags und seiner Ausschüsse und erledigt die laufenden Angelegenheiten des Bezirks.

Aufgaben

Die Bezirke nehmen jene Aufgaben wahr, die über die Zuständigkeit und das Leistungsvermögen der kreisfreien Städte und Landkreise hinausreichen. Sie schaffen öffentliche Einrichtungen, die für das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Wohl der Bevölkerung notwendig sind. So sind sie zum Beispiel Träger psychiatrischer und neurologischer Fachkrankenhäuser, von Spezialkliniken, Fach- und Sonderschulen und Freilichtmuseen. Ferner sind sie überörtliche Sozialhilfeträger. In anderen Bundesländern werden diese Aufgaben teilweise zum Beispiel von den Landschaftsverbänden bzw. Landeswohlfahrtsverbänden erledigt.

Geschichte

Vorläufer der Bezirke waren 1816 bis 1820 der Generalrat, der nur im Rheinkreis existierte. Ab 1820 wurde der Landrat (nicht zu verwechseln mit dem heutigen politischen Amt) geschaffen, der ab 1828 auch im rechtsrheinischen Bayern eingeführt wurde. Von 1852 bis 1919 gab es Kreisgemeinden mit dem Landrat als Vertretungsgremium. Von 1919 bis 1933 wurden die Bezirke als Kreise bezeichnet, der Kreistag diente als Vertretungsgremium. Von 1933 bis 1945 lautete die Bezeichnungen Bezirksverband und Bezirksverbandstag. Die seit 1946 verwendete Bezeichnung ist meist Bezirk, obwohl in der Verfassung des Freistaates Bayern noch von Kreisen die Rede ist.

Weblinks


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