Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung

Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung
Basisdaten
Titel: Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Kurztitel: Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung
Abkürzung: BITV 2.0
Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Fundstellennachweis: 860-9-2-4 (zuvor -3)
Ursprüngliche Fassung vom: 17. Juli 2002 (BGBl. I S. 2654)
Inkrafttreten am: 24. Juli 2002
Letzte Neufassung vom: 12. September 2011 (BGBl. I S. 1843)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
22. September 2011
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, kurz Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0, ist eine Ergänzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vom 27. April 2002. Diese Verordnung gilt für alle Internetauftritte sowie alle öffentlich zugänglichen Intranetangebote von Behörden der Bundesverwaltung (§ 1). Für Internetangebote der Bundesländer gelten eigene Bestimmungen. Die Verordnung soll bewirken, dass die betreffenden Angebote der Informationstechnik behinderten Menschen im Sinne des § 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes, denen ohne die Erfüllung zusätzlicher Bedingungen die Nutzung der Informationstechnik nur eingeschränkt möglich ist, den Zugang zu dieser zu eröffnen oder zu erleichtern. Ermächtigungsgrundlage der Verordnung ist § 11 Abs. 1 S. 2 des BGG. Am 22. September trat eine aktualisierte Fassung unter dem Titel "BITV 2.0" in Kraft.

Private und kommerzielle Webangebote fallen nicht unter den Geltungsbereich der BITV. Vor allem Anbieter kommerzieller Angebote sind dennoch aufgerufen, Barrierefreiheit umzusetzen. Sie können sich dabei entweder an der nationalen BITV oder an den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des W3C orientieren.

Inhaltsverzeichnis

Definition der Kriterien

Die Bestimmungen der BITV basieren ausdrücklich auf den Zugänglichkeitsrichtlinien für Web-Inhalte 1.0 (Web Content Accessibility Guidelines, WCAG 1.0) der Web Accessibility Initiative (WAI) vom 5. Mai 1999 (Anlage zur BITV vom 23. Juli 2002).

Dabei orientiert sich die BITV an den Prioritätsstufen der WCAG 1.0. Alle Anforderungen der Priorität 1 der WCAG 1.0 sind in allen Bereichen der betroffenen Webangebote zu erfüllen. Zentrale Navigations- und Einstiegsangebote müssen zusätzlich die Anforderungen der Priorität 2 erfüllen (§ 3Vorlage:§/Wartung/buzer).

Die BITV enthält gemäß den Inhalten der WCAG keine Vorgaben zur grundlegenden Technik, die für die Bereitstellung von elektronischen Inhalten und Informationen verwendet wird (Server, Router, Netzwerkarchitekturen und Protokolle, Betriebssysteme usw.) und hinsichtlich der zu verwendenden Benutzeragenten. Die Anforderungen und Bedingungen beziehen sich allein auf die der Nutzerin/dem Nutzer angebotenen elektronischen Inhalte und Informationen.

Die Web Content Accessibility Guidelines liegen seit 2008 in Version 2.0 vor[1] und wurden in dieser neuen Fassung aktuelleren Entwicklungen in der Entwicklung von Webseiten angepasst [2]. Die Anpassung erfolgte durch eine Neufassung der Verordnung, die auch in ihrer Abkürzung den Zusatz "2.0" trägt.

Umsetzung

Seit dem 31. Dezember 2005 mussten sämtliche öffentlich zugänglichen Webauftritte des Bundes barrierefrei sein. Angebote, die sich speziell an Behinderte richten, mussten die Anforderungen seit dem 31. Dezember 2003 erfüllen. Neu erstellte bzw. grundlegend überarbeitete Angebote mussten die Anforderungen von Beginn an erfüllen (§ 4Vorlage:§/Wartung/buzer).

Die Umsetzung der Anforderungen der BITV 2.0 hat für neu gestaltete Internetseiten bis zum 22. März 2012 zu erfolgen. Für davor bereits bestehende Angebote gilt eine verlängerte Frist bis 22. September 2012. Diese Seiten müssen die zusätzliche Informationen in Deutscher Gebärdensprache erst ab dem 22. März 2014 anbieten (§ 4).

Entwurf der Neufassung

Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Behindertenverbänden, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundesverwaltungsamtes sowie aus Forschung und Technik nahm im Mai 2007 die Arbeit an der neuen BITV auf. Ähnlich wie in den WCAG 2.0 wurden Bezüge auf veraltete Technologien gestrichen oder überarbeitet und technologieunabhängig formuliert. Die Anforderungen gehörloser und hörbehinderter Menschen sowie von Menschen mit Lernschwierigkeiten wurden im aktuellen Entwurf der BITV 2.0 stärker als sowohl in der noch gültigen Fassung der Verordnung als auch im Vergleich mit den WCAG 2.0 berücksichtigt.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.w3.org/TR/2008/REC-WCAG20-20081211
  2. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neuer-Webstandard-fuer-Barrierefreiheit-WCAG-2-0-verabschiedet-189340.html
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