Sicherheitskennzeichen

Sicherheitskennzeichen
gelb: Warnung; hier Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen
grün: Rettung/Erste Hilfe; hier Fluchtweg nach links

Die Anbringung von Sicherheitskennzeichen, die Sicherheitskennzeichnung, dient der Unfallverhütung und dem Gesundheitsschutz im Speziellen und der Sicherheit im Allgemeinen, insbesondere am Arbeitsplatz (Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit).

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen

Sicherheitskennzeichen sollen einerseits den Betrachter informieren über

  • Gefahren, die von bestimmten Sachverhalten ausgehen, etwa Absturzgefahr, Quetschgefahr, dem Vorhandensein gefährlicher Substanzen, z. B. giftiger oder ätzender Stoffe, radioaktiver Stoffe, oder von gefährlichen Anlagen, z. B. Anlagen mit elektrischer Hochspannung, Laserstrahlen, etc. (Warnzeichen)
  • die Notwendigkeit bestimmte Verhaltensweisen zu unterlassen (Verbotszeichen), um Unfälle zu vermeiden, etwa das Rauchen oder das Hantieren mit sonstigem offenem Feuer wegen tatsächlicher Anwesenheit explosionsgefährdender Gase, Stäube und Dämpfe, z. B. in der Nähe von Zapfstellen für Benzin,
  • die Notwendigkeit ein bestimmtes Verhalten zu zeigen (Gebotszeichen), um Unfälle zu vermeiden oder deren Folgen zu mildern, z. B. das Gebot in bestimmen Bereichen Arbeitsschutzhelme zu tragen, oder um Beschädigungen der Gesundheit zu vermeiden, z. B. das Gebot einen Gehörschutz oder eine Atemschutzmaske in einem bestimmen Bereich zu tragen,

andererseits sollen sie hinweisen auf

Sicherheitskennzeichen sind oftmals als Piktogramme gestaltet und insoweit selbsterklärend. Ihre Bedeutung wird darüber hinaus oftmals in schriftlichen Brandschutzordnungen allen Mitarbeitern eines Betriebes oder einer Einrichtung und darüber hinaus durch Aushänge auch Besuchern und Gästen erklärt.

Sicherheitskennzeichen werden darüber hinaus zum Zeichnen von Flucht- und Rettungsplänen, von Feuerwehrplänen und von Feuerwehrlaufkarten benutzt.

Deutschland

Rechtsvorschriften

In Deutschland ist die Sicherheitskennzeichnung in den Berufgenossenschaftlichen Vorschriften geregelt,[1] und finden sich insbesondere in der VBG 125 und der DIN 4844-1.

Wo Sicherheitskennzeichen anzubringen sind, wird ausführlich in der Arbeitsstättenverordnung und vielen Spezialvorschriften vor allem zum Brandschutz geregelt.

Sicherheitsfarben und geometrische Form

In der BGV A8 sind folgenden Sicherheitsfarben folgende Farbwerte nach DIN 5381 („Kennfarbe“) und RAL-Farbsystem zugeordnet:

Zeichensorte Farbe Form Beispiel
Verbotszeichen Rot (RAL 3001 Signalrot) Rund Rauchen verboten
Gefahrensymbole Orange Quadratisch Giftig
Brandschutzzeichen Rot (RAL 3001 Signalrot) Quadratisch Feuerlöscher
Warnzeichen Gelb (RAL 1003 Signalgelb) Dreieckig Radioaktivität
Rettungszeichen Grün (RAL 6032 Signalgrün) Quadratisch Krankentrage
Gebotszeichen Blau (RAL 5005 Signalblau) Rund Gehörschutz

USA

In den USA regelt der Standard ANSI Z536.4 die Gestaltung der Sicherheitskennzeichen.

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Symbole der Sicherheitskennzeichnung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Unfallverhütungsvorschrift – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz. September 1994, in der Fassung vom Juni 2002. Anlage 1 und 2 – GUV-V A8 (PDF; 346 kB)

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