Politisches System der Niederlande

Politisches System der Niederlande
Der Binnenhof in Den Haag, das politische Zentrum der Niederlande. Der Rittersaal (rechts) dient gemeinsamen Sitzungen von Erster und Zweiter Kammer.
Einrichtung des niederländischen Staates

Das Politische System der Niederlande ist vom System der parlamentarischen Demokratie bestimmt, in dem Parteien eine große Rolle spielen. Das Parlament ist in zwei Kammern aufgeteilt: Die Erste Kammer wird von den Provinzparlamenten gewählt, die Zweite Kammer vom Volk. Letztere ist die eigentliche nationale Volksvertretung. Die Kräfteverhältnisse zwischen den Parteien dort sind ausschlaggebend dafür, wie die Regierung zusammengesetzt ist.

Die wichtigsten historischen Meilensteine waren, nach der Gründung des heutigen Staates 1815, die Einführung der Ministerverantwortlichkeit in der Verfassung 1848 und das allgemeine Wahlrecht (mit Verhältniswahl) 1918. Seit den 1960er- und 1970er-Jahren, als die Verzuiling (die gesellschaftliche Trennung nach sozialen Milieus) sich abschwächte, sind die Wahlergebnisse oftmals sehr schwankend.

Politikwissenschaftlich gesehen sind die Niederlande eine parlamentarische Demokratie, jedoch staatsrechtlich eine konstitutionelle Monarchie. In der niederländischen Verfassung kommt das Wort „Demokratie“ nicht vor, die Frage der Souveränität wird nicht beantwortet. Der König gehört der Regierung an und bestellt die Minister, ohne dass offiziell das Parlament daran beteiligt wäre. Tatsächlich aber hat sich um 1866 das parlamentarische Prinzip durchgesetzt, das heißt, dass der König de facto nur Minister ernennt, die von einer Parlamentsmehrheit gestützt werden. Auf dem Demokratieindex, der von der Zeitschrift The Economist herausgegeben wird, erreichten die Niederlande im Jahre 2006 den dritten Platz hinter Schweden und Island.

Die Niederlande sind ein dezentralisierter Einheitsstaat. Die Provinzen sind Verwaltungseinheiten mit Selbstverwaltungsorganen, es wird ihnen kein Staatscharakter zugesprochen. Unterhalb der Provinzen gibt es als dritte und unterste Ebene im vertikalen Staatsaufbau die Gemeinden. Die Vorsteher der Provinzen (Beauftragte des Königs) und Gemeinden (Bürgermeister) werden vom Innenminister ernannt. Nach dem großen liberalen Staatsreformer des 19. Jahrhunderts spricht man vom Huis van Thorbecke (Haus von Thorbecke).

Ebene Volksvertretung Regierung
Niederlande Staten-Generaal, bestehend aus der Ersten und der Zweiten Kammer Regering:
Kroon (Erbrecht)
Ministers (durch Krone ernannt)
12 Provinzen Provinciale Staten Gedeputeerde Staten:
Commissaris van de Koningin (vom Innenminister eingesetzt)
– drei bis sieben gedeputeerden (gewählt durch Provinciale Staten)
über 400 Gemeinden Gemeenteraad College van burgemeester en wethouders:
Burgemeester (vom Innenminister eingesetzt)
– mindestens zwei wethouders (gewählt durch den Gemeinderat)

Der niederländische Staatsbürger hat auf den drei Ebenen jeweils eine Wählerstimme: für einen Kandidaten zur Zweiten Kammer, für einen Kandidaten zu den Provinzialstaaten und für einen Kandidaten zum Gemeinderat. Außerdem gibt es ein besonderes Organ, die Waterschapen, die ebenfalls gewählt werden. Hinzu kommt die Stimme für einen Kandidaten zum Europäischen Parlament. Das Europäische Parlament dürfen alle EU-Bürger in den Niederlanden mitwählen, den Gemeinderat auch andere Ausländer.

Inhaltsverzeichnis

Staatsoberhaupt und Regierung

Siehe auch: Liste der niederländischen Ministerpräsidenten, Regierungen der Niederlande

Fürst

Königin Beatrix, 2008

Die Krone ist seit 1815 erblich im Haus Oranien-Nassau. Staatsoberhaupt ist seit 1980 Königin (koningin) Beatrix. Ihr Sohn Willem-Alexander ist Thronfolger.

Der Monarch muss sämtliche Gesetze unterzeichnen, damit sie in Kraft treten können. Eine Verweigerung dessen hat allerdings noch nie stattgefunden. Der König kann beide Kammern des Parlamentes auflösen. In der Praxis wird aber lediglich die Zweite Kammer aufgelöst, in aller Regel nach dem Bruch einer Regierungskoalition. Sämtliche Amtshandlungen des Königs, wie die Unterzeichnung von Gesetzen oder königliche Beschlüsse (zum Beispiel die Parlamentsauflösung, Rechtsverordnungen) müssen durch mindestens einen Minister gegengezeichnet sein. Die Ernennung und Entlassung von Ministern und Staatssekretären ist vom Ministerpräsidenten gegenzuzeichnen.

Ministerrat

Die Regierung besteht aus dem König und den Ministern. Der Ministerpräsident und die übrigen Minister sowie Staatssekretäre (die nicht unbedingt ernannt werden müssen) werden vom König ernannt und entlassen. Die Regierung ohne den König heißt Ministerrat oder auch Kabinett. Die Kabinettssitzungen finden ohne Königin statt, dafür erstattet der Ministerpräsident der Königin einmal wöchentlich Bericht. Das Verbindungsbüro zwischen Königin und Ministerpräsident heißt Kabinet van de Koningin und ist nicht mit dem eigentlichen Kabinett zu verwechseln. Ein Misstrauensvotum kennt die Verfassung nicht. Jedoch ist es ungeschriebenes Gesetz, dass der Ministerrat oder auch ein einzelner Minister zurücktritt, wenn ihr die Zweite Kammer das Misstrauen ausspricht.

Die Position des Ministerpräsidenten ist schwach, bis 1982 wurde er in der Verfassung nicht einmal erwähnt. Von den übrigen Ministern hebt es ihn rechtlich nur ab, dass die Ernennung und Entlassung der übrigen Minister und der Staatssekretäre seiner Gegenzeichnung bedarf. Erst 1937 erhielt der Ministerpräsident mit dem Ministerium für allgemeine Angelegenheiten einen eigenen Apparat, zuvor war der faktische Regierungschef normaler Fachminister. Der Titel minister-president wurde 1945 eingeführt.

Informateur und Formateur

Obwohl die Verfassung dies nicht vorsieht, ist es seit 1918 üblich, dass der Ministerrat nach einer Wahl zur Zweiten Kammer zurücktritt und eine neue Regierung gebildet wird. Die Regierungsbildung ist stark institutionalisiert und verläuft so:

  • Die Königin empfängt zur Sondierung möglicher Koalitionsvarianten die Vorsitzenden der beiden Parlamentskammern, den Vizepräsidenten des Staatsrats und die Fraktionsvorsitzenden in der Zweiten Kammer.
  • Auf Basis derer Empfehlungen beruft die Königin einen Informateur (manchmal auch zwei oder drei), der mögliche Koalitionspartner an einen Tisch bringt. Informateure sind aktive oder ehemalige Politiker, häufig Mitglieder des Staatsrats. Laufen die Verhandlungen fest, gibt der Informateur seinen Auftrag zurück und es wird einer oder mehrere neue berufen.
  • Sind sich Koalitionspartner inhaltlich und über die Postenverteilung einig, teilt der Informateur dies der Königin mit und schlägt einen Formateur vor. Dabei handelt es sich oftmals bereits um den künftigen Ministerpräsidenten.
  • Die Königin beruft den Formateur, der das Kabinett zusammenstellt, das dann von der Königin ernannt und vereidigt wird.

Insgesamt dauert die Regierungsbildung fast immer etwa zwei bis vier Monate. Am längsten brauchte man nach den Wahlen von 1972 (163 Tage) und 1977 (208 Tage).

Staatsrat

Der König ist Vorsitzender des Staatsrates, des Raad van State. Ihm gehört (sofern volljährig) auch sein voraussichtlicher Nachfolger an und eventuell weitere Mitglieder des königlichen Hauses. Die Mitglieder des Königshauses haben aber kein Stimmrecht. Der König ernennt bis zu 28 weitere Mitglieder auf Lebenszeit. Die faktische Leitung des Staatsrates liegt beim Vizepräsidenten. Die meisten Mitglieder des Staatsrates sind Juristen und rekrutieren sich aus ehemaligen Politikern, hohen Beamten und Hochschullehrern. Eine Abteilung des Staatsrats fungiert als höchste Verwaltungsgerichtsinstanz.

Vier weitere, nach Politikfeldern gegliederte, Abteilungen des Staatsrats nehmen eine Gutachterfunktion wahr. Sämtliche Gesetzentwürfe (mit Ausnahme des Haushalts) und Rechtsverordnungen werden vom Staatsrat begutachtet, sowohl inhaltlich als auch juristisch. Die juristische Prüfung ist deshalb bedeutsam, weil es keine Verfassungsgerichtsbarkeit gibt und es Richtern nach Art. 120 der Verfassung sogar explizit untersagt ist, die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zu prüfen. Ist der König nicht in der Lage, sein Amt auszuüben, nimmt der Staatsrat bis zur Einsetzung eines Regenten dessen Aufgaben wahr.

Koalitionen

Wegen der relativ vielen Parteien im Parlament ist es schwer vorhersehbar, welche Parteien in einer Koalition vertreten sein werden. Man unterschied früher zwischen brede kabinetten und smalle kabinetten; die ersteren sind Mehrheitsregierungen beziehungsweise Regierungen mit mehr Parteien als parlamentarisch nötig, die letzteren Minderheitsregierungen. In der Regel gibt es drei Koalitionsparteien, die eine knappe Mehrheit in der Zweiten Kammer haben. Die beiden kleineren Partner erhalten je einen vicepremier.

In den Niederlanden sind Bezeichnungen für Koalitionen wie „christlich-liberal“ oder „schwarz-grün“ unüblich, weil es mehrere christliche (CDA, CU, SGP), liberale (VVD, D66) oder sozialistische (PvdA, SP, früher PSP) Parteien gibt. Auch sind die Parteifarben weniger bekannt, feststehend und exklusiv. Sowohl der CDA als auch D66 verwenden hauptsächlich Grün, ebenso die Partij voor de Dieren, GroenLinks hat Grün und Rot. Blau und Orange sieht man bei VVD und SGP. PvdA und SP sind Anhänger von Rot. Die PVV nutzt die Farben der Nationalflagge, Rot-Weiß-Blau.

Allerdings gab es die „römisch-roten“ Kabinette der 1950er Jahre von Katholiken und Sozialdemokraten sowie die lila Koalition von 1994 bis 2002 mit Sozialdemokraten, Rechts- und Linksliberalen. Ansonsten spricht man beispielsweise von einer centrumrechtse coalitie, ohne dass damit ohne Kontext sofort deutlich wäre, welche Parteien konkret gemeint sind.

Parteimäßige Zusammensetzung des Kabinetts seit 1946
Amts-
antritt
Minister (einschließlich
Ministerpräsident)
Anzahl
Minister
Ministerpräsident
03.07.1946 KVP 5, PvdA 5, parteilos 3 13 Beel (KVP)
07.08.1948 KVP 6, CHU 1, PvdA 5, VVD 1, parteilos 2 15 Drees (PvdA)
15.03.1951 KVP 6, CHU 2, PvdA 5, VVD 1, parteilos 1 15 Drees (PvdA)
02.09.1952 KVP 6, ARP 2, CHU 2, PvdA 5, parteilos 1 16 Drees (PvdA)
13.10.1956 KVP 5, ARP 2, CHU 2, PvdA 5 14 Drees (PvdA)
22.12.1958 KVP 7, ARP 3, CHU 2 12 Beel (KVP)
19.05.1959 KVP 6, ARP 2, CHU 2, VVD 4 14 De Quay (KVP)
24.07.1963 KVP 6, ARP 2, CHU 2, VVD 3 13 Marijnen (KVP)
14.04.1965 KVP 6, ARP 3, PvdA 5 14 Cals (KVP)
22.11.1966 KVP 7, ARP 5 12 Zijlstra (ARP)
05.04.1967 KVP 6, ARP 3, CHU 2, VVD 3 14 De Jong (KVP)
06.07.1971 KVP 6, ARP 3, CHU 2, VVD 3, DS’70 2 16 Biesheuvel (ARP)
09.08.1972 KVP 6, ARP 3, CHU 3, VVD 3 15 Biesheuvel (ARP)
11.05.1973 KVP 4, ARP 2, PvdA 7, D66 1, PPR 2 16 Den Uyl (PvdA)
19.12.1977 CDA 10 (KVP 5, ARP 3, CHU 2), VVD 6 16 Van Agt (CDA)
11.09.1981 CDA 6, PvdA 6, D66 3 15 Van Agt (CDA)
29.05.1982 CDA 9, D66 5 14 Van Agt (CDA)
04.11.1982 CDA 8, VVD 6 14 Lubbers (CDA)
14.07.1986 CDA 9, VVD 5 14 Lubbers (CDA)
07.11.1989 CDA 7, PvdA 7 14 Lubbers (CDA)
22.08.1994 PvdA 5, VVD 5, D66 4 14 Kok (PvdA)
03.08.1998 PvdA 6, VVD 6, D66 3 15 Kok (PvdA)
22.07.2002 CDA 6, VVD 4, LPF 4 14 Balkenende (CDA)
16.10.2002[1] CDA 6, VVD 4, LPF 2 12 Balkenende (CDA)
27.05.2003 CDA 8, VVD 6, D66 2 16 Balkenende (CDA)
07.07.2006 CDA 9, VVD 7 16 Balkenende (CDA)
22.02.2007 CDA 8, PvdA 6, CU 2 16 Balkenende (CDA)
23.02.2010[2] CDA 9, CU 3 12 Balkenende (CDA)
14.10.2010 VVD 6, CDA 6 12 Rutte (VVD)
[1]Keine neue Regierung, zwei LPF-Minister ausgeschieden.
[2]Keine neue Regierung, Veränderung durch Ausscheiden der PvdA.

Erstmals seit 1918 wurde nach der Parlamentswahl 2010 eine Regierung ohne Mehrheit in der Zweiten Kammer gebildet. Seit dem 2. Weltkrieg kamen Minderheitsregierungen zwar als kurze Übergangslösungen bis zu vorgezogenen Neuwahlen vor, wurden jedoch nie direkt nach einer Wahl gebildet mit dem Ziel, die gesamte Wahlperiode zu regieren. Die neue Regierung aus VVD und CDA unter Ministerpräsident Mark Rutte (VVD) hat für bestimmte Politikfelder Absprachen mit der PVV getroffen, die außerdem zusagte, keine Misstrauensvoten zu unterstützen. In der Zweiten Kammer haben VVD, CDA und PVV zusammen 76 der 150 Sitze, in der Ersten Kammer fehlt ihnen mit 37 von 75 Sitzen ein Sitz zur absoluten Mehrheit.

Parlament

Zweite Kammer

Das Parlament (Staten-Generaal, Generalstaaten oder Generalstände) besteht aus zwei Kammern. Die Erste Kammer (auch Senat genannt) besteht aus 75 Mitgliedern, die von den Parlamenten der zwölf Provinzen (Provinciale Staten) gewählt werden. Die Zweite Kammer hat 150 Mitglieder und wird nach allgemeinem, gleichem, geheimem und direktem Wahlrecht gewählt; sie ist das eigentliche Parlament. Die Wahlperiode beider Kammern dauert im Normalfall vier Jahre, jedoch wird die Zweite Kammer des Öfteren vorzeitig aufgelöst. Das Recht dazu hat die Regierung. Mitglieder der Regierung und Staatssekretäre dürfen dem Parlament nicht angehören.

Alle Gesetze, völkerrechtliche Verträge und Kriegserklärungen bedürfen der Zustimmung beider Kammern. Gesetzentwürfe sind zuerst in der Zweiten Kammer zu beraten. Gesetzentwürfe können von der Regierung oder Mitgliedern der Zweiten Kammer eingebracht werden. Die Mitglieder der Ersten Kammer können dagegen weder Gesetzentwürfe einbringen noch Änderungsanträge stellen, sondern ein Gesetz nur unverändert annehmen oder verwerfen. Letzteres geschieht sehr selten.

Da die Gesetzgebung immer eine Mehrheit in beiden Kammern erfordert, könnten theoretisch unterschiedliche politische Mehrheiten in beiden Kammern zu einer Blockade führen. Seit 1918 verfügte aber jede Regierung, die in der Zweiten Kammer über eine Mehrheit verfügte, auch in der Ersten Kammer über eine Mehrheit, mehrfach allerdings nur knapp. Daher kommt es selten vor, dass wichtige Gesetze von der Ersten Kammer abgelehnt werden. Die Mitglieder der Ersten Kammer sind nebenberuflich als Parlamentarier tätig, die der Zweiten Kammer dagegen in aller Regel hauptberuflich und erhalten eine weit höhere Diät.

In wenigen, das Königshaus betreffenden Fragen entscheiden die beiden Kammern in gemeinsamer Sitzung, beispielsweise bei der alljährlichen Haushaltsdebatte namens Prinsjesdag, bei Zustimmung zu einer Heirat eines Mitglieds des Königshauses oder bei der Feststellung der Amtsunfähigkeit des Königs.

Wahlen zur Zweiten Kammer

Listen

Typischer Stimmzettel in den Niederlanden, hier zur Europawahl 2009

Die Zweite Kammer wird nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Zwar ist das Land in 20 Wahlkreise eingeteilt, diese spielen jedoch kaum eine Rolle, denn normalerweise tritt eine Partei mit jeweils derselben Liste an. Nur auf den Listen von größeren Parteien unterscheiden sich eventuell die hinteren Plätze nach Wahlkreis.

Sowohl politische Vereinigungen (Parteien) als auch Einzelpersonen dürfen Listen einreichen, letzteres ist allerdings ungebräuchlich. Parteien können nur dann unter ihrem Namen an der Wahl teilnehmen, wenn ihr Name in einem beim Wahlrat (Kiesraad, der zugleich auf nationaler Ebene als Wahlausschuss fungiert) geführten Register eingetragen ist. Dieses Register ist permanent, jedoch werden Parteien daraus gestrichen, wenn sie nicht an der letzten Wahl zur Zweiten Kammer teilgenommen haben. Einen Antrag auf Aufnahme ins Register können nur eingetragene (politische) Vereine stellen. Der Antrag muss spätestens am 86. Tag vor der Wahl eingereicht werden. Die Listen werden am 43. Tag vor der Wahl persönlich von Wahlberechtigten eingereicht. Parteien ermächtigen hierfür einen Wahlberechtigten, eine Liste unter ihrem Namen einzureichen.

Bis 2009 durfte jede Liste maximal 30 Kandidaten enthalten. Bei Parteien, die bei der vorherigen Wahl mehr als 15 Sitze erhalten hatten, durfte jede Liste doppelt so viele Kandidaten enthalten wie es zuvor Sitze gab, höchstens aber 80. Durch eine am 1. Januar 2010 in Kraft getretene Gesetzesänderung darf eine Liste jetzt 50 Kandidaten beinhalten; diese Zahl steigt auf 80, wenn die Partei bei der vorherigen Wahl mehr als 15 Sitze erhalten hat.[1] Für Listen, die nicht von Parteien eingereicht wurden, die bei der letzten Wahl mindestens einen Sitz erhalten haben, ist dem Staat eine Kaution von 11.250 Euro zu zahlen und sind in jedem Wahlkreis dreißig Unterstützungsunterschriften erforderlich. Die Kaution wird zurückgezahlt, wenn die Liste (bzw. Listengruppe) landesweit mindestens 0,5 % der Stimmen erhält.

Eine Partei kann ihre Liste mit der einer anderen Partei (oder mehrerer anderer Parteien) verbinden (Listenverbindung, in der Begrifflichkeit des Wahlgesetzes heißt sie „Listenkombination“). Der Sinn besteht darin, dass auf diese Weise bei der Reststimmenauszählung vielleicht ein Sitz mehr auf die Listenverbindung (und damit konkret auf eine der Listen) entfällt.

Sitzverteilung

Plakat der Sozialdemokratie für das allgemeine Wahlrecht für Männer und Frauen, 1919

Bei der Wahl selbst hat der Wähler eine Stimme. Dieser gibt er genaugenommen nicht einer Liste allgemein, sondern einem bestimmten Kandidaten auf einer Liste. Die für den jeweiligen Kandidaten abgegebene Stimme heißt voorkeurstem (Vorzugsstimme) in Bezug auf diesen Kandidaten. Normalerweise erhält der Spitzenkandidat, der lijsttrekker, die allermeisten Vorzugsstimmen; ferner gibt es relativ viele Vorzugsstimmen für die erste Frau auf der Liste oder für Angehörige ethnischer Minderheiten. Manchmal findet man am Ende einer Liste einen prominenten Nichtpolitiker, beispielsweise einen Schriftsteller, der die Partei unterstützen möchte (lijstduwer). Dieser zieht eventuell einige Stimmen von unentschlossenen Wählern an sich.

Bei der Sitzverteilung gelten Listen aus verschiedenen Wahlkreisen zusammen als eine Liste, wenn sie entweder von derselben politischen Gruppierung eingereicht wurden oder sie denselben Spitzenkandidaten haben. Für die Verteilung der 150 Sitze ist es zunächst wichtig, die Wahlzahl zu ermitteln, den kiesdeler. Dazu teilt man die Zahl der gültigen Stimmen, die landesweit abgegeben wurden, durch die 150 Sitze; der Quotient ist der kiesdeler.

Jede Liste erhält so viele Sitze, wie sich bei Teilung ihrer landesweiten Stimmenzahl durch den kiesdeler, abgerundet zur ganzen Zahl, ergeben. Auf diese Weise können aber nie alle Sitze vergeben werden. Bei der Verteilung der noch nicht zugewiesenen Sitze (Restsitze) werden nur die Listen berücksichtigt, deren Stimmenzahl mindestens gleich dem kiesdeler ist. Es besteht damit eine faktische Sperrklausel von einem 1/150 (entspricht ca. 0,67%) der Stimmen. Die Restsitze werden so vergeben, dass jeweils der Liste ein weiterer Sitz zugewiesen wird, die bei Zuweisung eines zusätzlichen Sitzes die größte durchschnittliche Stimmenzahl je Sitz hätte (entspricht dem D’Hondt-Verfahren). Für das beschriebene Verfahren gelten die einer Listenkombination angehörenden Listen als eine Liste. Listen, die außerhalb einer Listenkombination keinen Sitz bekommen würden, werden jedoch nicht als Teil der Listenkombination betrachtet. Die Verteilung der Sitze einer Listenverbindung auf die angehörenden Listen erfolgt nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren.

Vorzugsstimmen

So weiß man, welche Liste wie viele Sitze erhält. Um zu erfahren, welche Kandidaten der Liste ins Parlament gelangen, schaut man zunächst nach den Stimmen für die einzelnen Kandidaten. Wer mindestens so viele Vorzugsstimmen erhalten hat, dass sie einem Viertel des kiesdeler entsprechen (vor 1998: der Hälfte), wird im ersten Verteilungsschritt berücksichtigt. Dabei ist es unwichtig, auf welchem Platz ein Kandidat steht, sondern wie viele Vorzugsstimmen er insgesamt erhalten hat. Wenn nach diesem ersten Verteilungsschritt noch Sitze für die Liste zu verteilen sind, geht es im zweiten Verteilungsschritt nur noch um die Reihenfolge auf der Liste.

Ein Beispiel: Bei der Wahl 2003 gab es insgesamt 9.654.475 gültige Stimmen. Der kiesdeler lag also bei 64.363,1666... (9.654.475 geteilt durch 150 Sitze). Um ein Viertel des kiesdeler zu erreichen, waren folglich 16.091 Stimmen erforderlich (64.363,166... geteilt durch 4, aufgerundet zur nächstgrößeren ganzen Zahl). Die ChristenUnie erhielt 204.694 Stimmen, damit standen ihr drei Sitze zu. Nun erhielten zuerst diejenigen Kandidaten Sitze, die mindestens je 16.091 Vorzugsstimmen erhalten hatten.

Listenplatz/ Bewerber Vorzugsstimmen Viertel des kiesdeler Gewählt
1. A. Rouvoet 157594 x (Erster) x
2. A. Slob 10281 x
3. L.C. van Dijke 6034
4. J.C. Huizinga-Heringa 19650 x (Zweite) x
5. D.J. Stellingwerf 2053
6. R. Kuiper 470
7. R.J. Koppelaar 748
8. E. van der Sluis 508
... (alle übrigen <2000)

Die Kandidaten auf den Listenplätzen 1 und 4 hatten die Grenze 16.091 Stimmen überschritten und waren in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen gewählt. Da der Liste noch ein weiterer Sitz zustand, ging dieser an den noch nicht gewählten Kandidaten mit dem höchsten Listenplatz, dem Kandidaten auf Platz 2. In diesem Fall konnte die Kandidatin auf Platz 4 durch ihre Vorzugsstimmen die Reihenfolge auf der Liste durchbrechen und wurde anstatt des Kandidaten auf Platz 3 gewählt.

Das beschriebene Verfahren für die Vergabe der Sitze an die Bewerber gilt so nur, wenn eine Partei in allen Wahlkreisen, in denen sie an der Wahl teilnimmt, die exakt gleiche Liste hat, was zwar üblich, aber nicht durchgehend der Fall ist.

Sind die Listen nicht in allen Wahlkreisen gleich, geschieht die Zuweisung der Sitze an die Bewerber wie folgt: Die Sitze der Partei insgesamt werden nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren proportional auf die Listen in den einzelnen Wahlkreisen verteilt; exakt gleiche Listen in mehreren Wahlkreisen werden dabei wie eine Liste behandelt. Die Bewerber, die mindestens ein Viertel des kiesdeler erhalten haben, werden in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen jeweils der Liste zugewiesen, auf der sie die meisten Stimmen erhalten haben (unter den Listen, auf denen noch Plätze frei sind). Noch nicht vergebene Sitze werden mit den verbleibenden Kandidaten in der Reihenfolge in den einzelnen Listen besetzt. Ist danach ein Kandidat auf mehr als einer Liste gewählt (was sehr oft vorkommt), werden alle mehrfach gewählten Kandidaten der Liste zugewiesen, auf der sie die meisten Stimmen bekamen (unter den Listen, auf denen sie gewählt waren). Dann werden die unbesetzten Plätze mit den verbleibenden Bewerbern in der Listenreihenfolge besetzt. Sind wieder Kandidaten mehrfach gewählt, wird die beschriebene Prozedur so oft wiederholt, bis alle Sitze einem Kandidaten zugewiesen sind.

In der Praxis der Wahlen zur Zweiten Kammer geschieht es recht häufig, dass Kandidaten ein Viertel des kiesdeler erreichen, aber es ist selten, dass dadurch tatsächlich jemand gewählt wird, der es ansonsten nicht geschafft hätte. Bei der Wahl 2006 hatten zwar insgesamt 27 Kandidaten ausreichend Vorzugsstimmen, aber 26 von ihnen wären aufgrund ihres Listenplatzes ohnehin Abgeordnete geworden. Von 1922 bis 1989 kamen nur drei Kandidaten allein über die Vorzugsstimme in die Kammer, wobei damals ein erheblich anderes Verfahren galt. 1994 wurde keiner, 1998 zwei, 2002 ein und 2003 zwei Kandidaten nur dank Vorzugsstimmen gewählt.

Bei Gemeinderatswahlen hingegen sind die absoluten Stimmenzahlen geringer, sodass ein beliebter Kandidat, der massiv für sich selbst wirbt, überaus gute Chancen hat, trotz eines schlechten Listenplatzes gewählt zu werden. Die Parteien tolerieren dies, solange ein Kandidat keinen Wahlkampf gegen Listenkollegen führt.

Wahlen Erste Kammer

Die Erste Kammer wird von den statenleden gewählt, den Mitgliedern aller Provinciale Staten (der Provinzparlamente). Die Wahl findet knapp drei Monate nach der Neuwahl der Provinzparlamente statt, die gleichzeitig für vier Jahre gewählt werden. Dennoch gibt es keine feste Sitzzahl je Provinz. Für jede Provinz können die Parteien eine Liste einreichen, die von einem Mitglied des Provinzparlaments unterzeichnet sein muss. In der Praxis reichen die Parteien in jeder Provinz, in der sie im Provinzparlament vertreten sind, die gleiche Liste ein. Die Sitze werden sehr ähnlich der Wahl zur Zweiten Kammer nach landesweitem Proporz verteilt. Da die kleinen Provinzen im Verhältnis zur Bevölkerung eine höhere Anzahl an Mitgliedern in den Provinzparlamenten haben, werden die Stimmen mit einem Stimmwert gewichtet. Der Stimmwert bestimmt sich so, dass die Bevölkerungszahl der Provinz am 1. Januar des Wahljahres durch die hundertfache Anzahl der Sitze des Provinzparlaments geteilt und zur ganzen Zahl gerundet wird.

Für die Provinz Limburg beispielsweise ergab sich für die Wahl am 29. Mai 2007 danach bei 1.127.637 Einwohnern und 47 Sitzen ein Stimmwert von 1.127.637/(100 x 47) = 239,92, gerundet 240. Die Stimmen für die einzelnen Parteien werden mit dem Stimmwert der jeweiligen Provinz multipliziert und im ganzen Land summiert. Die Sitzverteilung erfolgt aufgrund der gewichteten Stimmenzahlen nach fast dem gleichen Verfahren wie beim oben beschriebenen Verfahren für die Zweite Kammer. Allerdings werden bei der Vergabe der Restsitze auch die Parteien berücksichtigt, die weniger Stimmen erhalten haben als es dem kiesdeler entspricht. Um über Vorzugsstimmen gewählt zu werden, ist ferner die Hälfte statt ein Viertel des kiesdelers erforderlich. Diese Hürde wird ab der kommenden Wahl auf 100 Prozent des kiesdelers angehoben. Außerdem entfällt die Möglichkeit der Listenverbindung für die Wahl zur Ersten Kammer künftig [2].

Da die Mitglieder der Provinzparlamente fast immer nach Parteilinie wählen, ist das Ergebnis der Wahl recht vorhersehbar. Das Wahlverfahren in Verbindung mit der Praxis landesweit einheitlicher Listen trägt auch der Tatsache Rechnung, dass die Mitglieder der Ersten Kammer trotz ihrer Wahl durch die Provinzparlamente keine Vertreter der Provinzen sind. Ähnlich wie bei den Gemeinderatswahlen werden auch die Provinzwahlen stark von nationalen Themen bestimmt.

Dualismus

In den Niederlanden gibt es eine eigentümliche Verwendung des Begriffes Dualismus (niederländisch: dualisme). Er kommt von der Vorstellung her, dass sowohl Regierung als auch Parlament am Gesetzgebungsprozess beteiligt sind, also zwei Organe. Dementsprechend dürfen Regierungsmitglieder nicht dem Parlament angehören. Im Gegensatz dazu gilt, dass beispielsweise die britischen Regierungsmitglieder dem Parlament angehören müssen. Das ist aus niederländischer Sicht Monismus.

Wer mehr Dualismus einfordert oder auf den Dualismus verweist, der wünscht sich, dass das Parlament unabhängiger gegenüber der Regierung auftritt.

Parteien

Siehe auch Politische Parteien in den Niederlanden

Die Niederlande kennen keine umfassende gesetzliche Regelung über Parteien, wie es sie in Deutschland mit dem Parteiengesetz gibt. Ein Gesetz speziell für Parteien hat man erst seit 1997 mit dem Gesetz zur Subventionierung politischer Parteien. Es definiert als Partei eine politische Vereinigunge, die für die Wahl zur Zweiten Kammer im vom Wahlrat geführten Register aufgenommen wurde. Eine Partei mit weniger als 1000 Mitgliedern erhält jedoch grundsätzlich keine Staatssubvention, dafür ist sie auch nicht verpflichtet, die Herkunft ihrer Mittel wie zum Beispiel Spenden offenzulegen.[3] Die Staatssubvention sieht so aus, dass eine Partei pro Mitglied einen bestimmten Betrag erhält. In Wahljahren ist dieser Betrag höher.

In einer niederländischen Partei ist der Parteivorsitzende verantwortlich für das Funktionieren des Parteiapparats, er ist normalerweise aber kaum der Öffentlichkeit bekannt. Der politische Führer (oder Parteiführer, politieke leider oder partijleider) wird gesondert gewählt und ist Spitzenkandidat bei Wahlen, also lijsttrekker.

In der 2010 gewählten Zweiten Kammer befinden sich Abgeordnete der folgenden Parteien:

Ferner gibt es in der Ersten Kammer die Onafhankelijke Senaatsfractie (OSF), die kleinere Gruppierungen aus den Provinzen vertritt, und die Seniorenpartei 50PLUS.

Bei der PVV handelt es sich nicht um eine Partei im eigentlichen Sinne, sie hat nur ein Mitglied mit Geert Wilders.[4] In Deutschland hingegen dürfen nur demokratische Mitgliederparteien an nationalen und regionalen Wahlen teilnehmen.

Der CDA bzw. die Parteien, aus deren Fusion die Partei 1980 entstand (KVP, ARP und CHU) war von 1918 bis 1994 ununterbrochen an der Regierung beteiligt sowie erneut seit 2002. Von 1918 bis 2010 stellten ausschließlich CDA, PvdA oder deren Vorläufer den Ministerpräsidenten. Es gab zumeist einen christdemokratischen Regierungschef. Die PvdA und die VVD verfügen über lange Regierungserfahrung, ferner auch D66. Andere Parteien waren nur sporadisch und nie länger als vier Jahre an der Regierung beteiligt. Die ChristenUnie war von 2007 bis 2010 erstmals Regierungspartei.

Politik unterhalb der Reichsebene

Die Niederlande sind zentralistisch organisiert. Der Staatsaufbau ist dreistufig: Gesamtstaat – Provinzen – Gemeinden. Die subnationalen Ebenen erhalten ihre Finanzmittel größtenteils vom Zentralstaat. Eigene Einnahmen wie ein Zuschlag auf die Kraftfahrzeugsteuer (Provinzen) oder eine Immobiliensteuer (Gemeinden) spielen nur eine relativ geringe Rolle.

Provinzen

Die zwölf Provinzen der Niederlande.
Provinciehuis von Groningen (in der Hauptstadt der gleichnamigen Provinz)

Die Einteilung des Landes in Provinzen ist durch einfaches Gesetz geregelt und entsprechend können Provinzen durch einfaches Gesetz gebildet oder aufgelöst werden. Die hergebrachte Provinzeinteilung wurde jedoch seit 1815 nur zweimal nennenswert geändert und zwar 1840 mit der Teilung der Provinz Holland in Nord- und Südholland und 1986 mit der Bildung der Provinz Flevoland. Damit gibt es heutzutage zwölf Provinzen. Die Provinzen haben relativ geringe Befugnisse und sind nicht mit deutschen Ländern zu vergleichen. Zuständig sind sie unter anderem für Raumplanung, öffentlichen Personennahverkehr, Naturschutz und Rechtsaufsicht für die Gemeindefinanzen.

Direkt von den Bürgern gewähltes Organ der Provinzen ist das Provinzparlament (Provinciale Staten), die derzeit zwischen 39 und 55 Mitglieder haben, die ehrenamtlich tätig sind. Das Wahlverfahren ist fast identisch mit dem zur Zweiten Kammer. Im Wesentlichen sind auf Provinzebene dieselben politischen Kräfte vertreten wie auf nationaler Ebene. Es sind zwar oft auch regionale Gruppierungen vertreten, die aber außer in Friesland bedeutungslos sind.

An der Spitze der Provinzverwaltung stehen die Gedeputeerde Staten, bestehend aus dem von der Regierung auf sechs Jahre ernannten Kommissar der Königin (Commissaris van de Konigin) und drei bis sieben vom Provinzparlament mit absoluter Mehrheit der gültigen Stimmen geheim gewählten Deputierten, die hauptamtlich tätig sind. Die Amtszeit der Deputierten endet in jedem Fall mit dem Ende der Wahlperiode der Provinzialstaten, sie können aber auch von den Provinzialstaten abgewählt werden. Der Kommissar der Königin kann vom Innenminister jederzeit entlassen werden. Das Provinzparlament kann dem Innenminister die Entlassung des Kommissars vorschlagen. Bis 2003 wählte das Provinzparlament die Deputierten aus seiner Mitte, seitdem dürfen Deputierte nicht mehr dem Provinzparlament angehören. Soweit Befugnisse nicht dem Kommissar der Königin allein übertragen sind (zum Beispiel beim Katastrophenschutz) entscheiden die Gedeputeerde Staten mit Stimmenmehrheit, bei zweimaliger Stimmengleichheit gibt die Stimme des Kommissars den Ausschlag.

Die Politik auf Provinzebene ist stärker konsensorientiert als die nationale Politik. Oft sind mehr Parteien in den Gedeputeerde Staten vertreten als zum Erreichen der absoluten Mehrheit in den Provinzialstaten erforderlich sind, aber auch Koalitionen mit knapper Mehrheit kommen vor.

Gemeinden

Die niederländischen Gemeinden, 2007.

Alle Gemeinden haben unabhängig von der Größe die gleichen Befugnisse. Auch deshalb drängt die Regierung auf die Auflösung kleinerer Gemeinden. Durch teils freiwillige, teils erzwungene Fusionen sinkt die Zahl der Gemeinden kontinuierlich. 1996 gab es 642 Gemeinden, derzeit sind es noch 430.

Oberstes Organ der Gemeinde ist der Rat. Er wird auf vier Jahre von den volljährigen Bürgern in der Gemeinde nach Verhältniswahl gewählt. Nicht wahlberechtigt sind Nicht-EU-Ausländer, die sich weniger als 5 Jahre ununterbrochen rechtmäßig in den Niederlanden aufhalten sowie ausländische Diplomaten mit Angehörigen. Die Mitgliederzahl liegt je nach Gemeindegröße zwischen 9 (bis 3000 Einwohner) und 45 (über 200.000 Einwohner). Der Rat trifft alle Entscheidungen, die nicht durch Gesetz dem Magistrat oder dem Bürgermeister vorbehalten sind.

Das Verfahren der Sitzverteilung für die Räte in Gemeinden ab 20000 Einwohnern ist fast identisch mit dem zur Zweiten Kammer, jedoch sind Gemeinden nie in Wahlkreise unterteilt; eine Sperrklausel besteht nicht. Bei Gemeinderäten mit weniger als 19 Mitgliedern (Gemeinden unter 20000 Einwohner) werden die Sitze statt nach d’hondtschen Höchstzahlverfahren nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren verteilt mit der Modifikation, dass Gruppierungen, die weniger als 75 % des kiesdelers bekommen, keinen Sitz erhalten und die Hürde für die Durchbrechung der Listenreihenfolge beträgt 50 statt 25 % des kiesdelers. Im Gegensatz zu Wahlen zur Zweiten Kammer werden bei Gemeinderatswahlen häufig Kandidaten nur Dank Präferenzstimmen gewählt. Lokale Gruppierungen spielen bei Kommunalwahlen eine große Rolle, wobei deren Bedeutung in kleineren Gemeinden am größten ist.

Gemeinderatssitzung in Oude IJsselstreek. Vorn links Bürgermeister Hans Alberse als Vorsitzender des Gemeinderates. Im Hintergrund rechts sitzen seine Kollegen, die wethouders. Ganz rechts dort wurde ein Sitz für Alberse als Mitglied des college freigelassen.

Der Bürgermeister (burgemeester) wird auf Vorschlag des Innenministers durch königlichen Beschluss auf sechs Jahre ernannt. Nach Ablauf ist erneute Ernennung möglich. Dem Vorschlag des Ministers geht ein Vorschlag des Rates unter Mitwirkung des Kommissars der Königin voraus, an diesen Vorschlag ist der Innenminister in der Regel gebunden. Der Bürgermeister kann durch königlichen Beschluss auf Vorschlag des Innenministers jederzeit entlassen werden. Der Rat kann dem Innenminister die Entlassung des Bürgermeisters vorschlagen. Es kam aber auch schon vor, dass ein Bürgermeister von sich aus zurücktrat, nachdem der Rat ihm das Misstrauen ausgesprochen hatte, so z.B. im Januar 2010 in Maastricht.

Die Geschäfte der Gemeinde werden größtenteils vom Magistrat geführt, der aus dem Bürgermeister und Dezernenten besteht. Im Niederländischen spricht man vom College van burgemeester en wethouders (kurz college oder burgemeester en wethouders oder b en w). Das Wort wethouder wird im Deutschen mit Dezernent oder Schöffe übersetzt, gemeint ist ein Magistratsmitglied mit Aufgaben, die ihm bei der Koalitionsbildung zugewiesen worden sind, wie Kultur oder Soziales.

Nur wenn dem Bürgermeister durch Gesetz bestimmte Aufgaben zugewiesen werden, entscheidet er eigenständig, dies betrifft im Wesentlichen die Vertretung der Gemeinde nach außen und Befugnisse zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Ansonsten hat der Bürgermeister vor allem Koordinationsfunktion als Vorsitzender des Magistrats, er ist aber kein Vorgesetzter der Dezernenten. Der Magistrat entscheidet mit Stimmenmehrheit, bei zweimaliger Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Bürgermeisters.

Die wethouders werden vom Rat in geheimer Wahl mit absoluter Mehrheit der gültigen Stimmen gewählt. Bis 2002 mussten die wethouders dem Rat angehören, seither dürfen sie nicht mehr Mitglieder des Rates sein. Ihre Amtszeit endet mit dem Ende der Wahlperiode des Rates. Wethouders können vom Rat abgewählt werden.

Die Zahl der wethouders beträgt mindestens zwei und höchstens ein Fünftel der Zahl der Mitglieder des Rates, gerundet zur nächsten ganzen Zahl. Gibt es in Teilzeit tätige Dezernenten, liegt die Höchstzahl bei einem Viertel der Ratsmitglieder. In Gemeinden bis 18.000 Einwohnern sind sie in Teilzeit tätig, in den übrigen Gemeinden hauptamtlich; Ausnahmen sind möglich.

Ähnlich wie auf Provinzebene gibt es auf Gemeindeebene sowohl Koalitionen mit knapper Mehrheit als auch breite Koalitionen mit mehr Partnern als zur Mehrheit im Rat erforderlich. Die oft große Zersplitterung kann dazu führen, dass auch ideologisch weit auseinander liegende Parteien gleichzeitig im Magistrat vertreten sind, zum Beispiel VVD und GroenLinks.

Zu Bürgermeistern werden häufiger ehemalige Minister und auch Mitglieder der Zweiten Kammer ernannt. Umgekehrt kann eine Tätigkeit als wethouder in einer größeren Stadt Sprungbrett in die nationale Politik sein, Beispiele sind die ehemaligen Ministerpräsidenten Willem Drees und Joop den Uyl.

BES-Inseln

Nach Auflösung der Niederländischen Antillen sind die die karibischen Inseln Bonaire, Saba und Sint Eustatius mit zusammen knapp 20000 Einwohnern seit dem 10. Oktober 2010 als Besondere Gemeinden Teil der Niederlande. Diese werden auch BES-Inseln (niederl. BES-eilanden, ein Akronym) oder Karibische Niederlande (niederl. Caribisch Nederland) genannt. Jede der Inseln bildet eine öffentliche Körperschaft (openbaar lichaam), für die grundsätzlich dieselben Regelungen gelten wie für die übrigen niederländischen Gemeinden, soweit nicht durch Gesetze abweichende Regelungen gelten. Schrittweise wird auf den BES-Inseln das niederländische Recht eingeführt, jedoch ist statt des Euro der US-Dollar offizielle Währung. Die Inseln gehören keiner Provinz an, an die Stelle des Kommissars der Königin tritt der Reichsvertreter (Rijksvertegenwoordiger voor de openbare lichamen Bonaire, Sint Eustatius en Saba). Die dort lebenden Niederländer sind künftig uneingeschränkt aktiv und passiv wahlberechtigt für die Wahl zur Zweiten Kammer, nachdem bisher nur solche dort lebende Niederländer hierfür wahlberechtigt waren, die mindestens 10 Jahre ihren Wohnsitz in den Niederlanden hatten oder im niederländischen öffentlichen Dienst arbeiteten. Künftig sollen die Räte der Inseln auch an der Wahl zur Ersten Kammer teilnehmen können, eine entsprechende Gesetzesänderung ist aber wegen einer dafür nötigen Verfassungsänderung noch nicht in Kraft.

Gesellschaftspolitik

Coffee Shop in Rotterdam

In den 1980er Jahren wurde eine permissive Politik eingeführt, die auf dem Prinzip des gedogens (Duldens) beruht: Etwas, das prinzipiell nicht unbedingt befürwortet wird, wird dennoch toleriert, da eine restriktive Politik schlimmere Folgen hätte. Bekannte Beispiele sind die Prostitution und der Drogenkonsum. Dennoch ist auch in den Niederlanden nicht alles erlaubt, und es gibt durchaus eine heftige Diskussion über die Coffee Shops, in denen „weiche Drogen“ quasi-legal verkauft und konsumiert werden können. Die Niederlande waren ferner der erste Staat, der die gleichgeschlechtliche Ehe (homohuwelijk) ermöglicht hat. Ein weiterer Punkt in diesem Zusammenhang ist die Tolerierung der aktiven Sterbehilfe (euthanasie), die vor allem von den beiden strengreligiösen Parteien kritisiert wird.

Zum gedogen gehörte auch die Ausländerpolitik, die unter dem Motto stand: Integration unter Beibehaltung der eigenen Kultur. Diese Politik ist Ende der 1990er-Jahre wieder stark kritisiert worden, nicht nur von Politikern der Rechten. Bereits 2000 warnte der sozialdemokratische Professor Paul Scheffer vor einem „multikulturellen Drama“, das die größte Bedrohung des gesellschaftlichen Friedens sei.[5]

Internationale Aufmerksamkeit erhielt der Fall Pim Fortuyn: Der Rechtspopulist hatte in den Umfragen zur Parlamentswahl 2002 große Stimmengewinne vorhergesagt bekommen, und tatsächlich wurde seine Partei - trotz der Ermordung Fortuyns kurz zuvor - aus dem Stand heraus zweitgrößte Kraft im Parlament. Am 2. November 2004 wurde auch der Filmemacher Theo van Gogh ermordet. Fortuyn und van Gogh hatten gemein, dass sie nicht zuletzt durch Kritik am Islam bekannt wurden, dass sie aber beide nicht den traditionellen Rechtsextremisten zugeordnet werden konnten.

Als Folge des Mordes an van Gogh wurden Brandanschläge auf Moscheen verübt, und es kam zu Hassbekundungen insbesondere gegen Ausländer muslimischer Religion, aber auch zu Übergriffen auf Kirchen. Die Vorfälle lösten heftige Diskussionen über die Integration von Ausländern und über das Zusammenleben verschiedener Kulturen und Religionen aus. Große Bevölkerungsteile fordern seither eine rigorose Politik gegen gewalttätige Einwanderer und eine Änderung der als zu liberal empfundenen Einwanderungsgesetze. Mehrere Politiker stehen seither unter Polizeischutz, da sie weiterhin von radikalen Islamisten bedroht werden.

Seit dem 15. März 2006 müssen Personen, die in die Niederlande einwandern wollen, einen Test absolvieren. Der Test enthält Fragen über Sprachkenntnisse, Kultur und einige weitere Themen. Zudem wurde das Mindesteinwanderungsalter auf 21 angehoben.

Reform des politischen Systems

Anlässlich der Wahlen von 2010 fragte der Meinungsforscher Maurice de Hond nach dem politischen System der Niederlande. 59 Prozent wünschen dieser Umfrage zufolge eine Reform. Vorgeschlagen wurde:

  • eine Fünf-Prozent-Hürde: 56 Prozent der Antwortenden befürworten dies, und zwar mehrheitlich die Anhänger von VVD, CDA, PvdA und GroenLinks.
  • ein korrigierendes Referendum: 55 Prozent insgesamt, am meisten die PVV (81 Prozent) und die SP (72 Prozent). Nur VVD- und CDA-Anhänger sind mehrheitlich nicht dafür.
  • die Direktwahl des Ministerpräsidenten: 51 Prozent, hierfür sind vor allem D66-Anhänger (74 Prozent) und PVV-Anhänger (72 Prozent).
  • das Abschaffen der Ersten Kammer: 36 Prozent, nur die PVV-Anhänger sind mehrheitlich dafür (60 Prozent).
  • Einführung eines Mehrheitswahlrecht (districtenstelsel): 20 Prozent, am ehesten befürwortet noch von Anhängern von PVV, CDA und D66 (28 oder 29 Prozent).[6]

Weitere Themen bezüglich einer möglichen Staatsreform sind die Wahl der Bürgermeister, die Rolle und der Umfang des Königshauses und eine Neuordnung der Provinzen, beziehungsweise die Ersetzung der Provinzen durch eine kleine Anzahl von Landesteilen, wie D66 es gerne sähe. Das Stichwort für Reformen dieser Art heißt bestuurlijke vernieuwing, Erneuerung der Staatsleitung.

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Belege

  1. https://zoek.officielebekendmakingen.nl/stb-2009-452.html.
  2. http://www.eerstekamer.nl/nieuws/20101116/lijstverbindingen_niet_meer
  3. Wet subsidiëring politieke partijen Stichting AB
  4. Joep Dohmen: Alleen Wilders lid PVV.
  5. Paul Scheffer: Het multiculturele drama NRC Webpagina's, 29. Januar 2000
  6. Peil.nl (mit Anmeldung), "Nieuw Haags Peil 13 juni 2010", Abruf am 20. Juni 2010.

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