PayPal

PayPal
PayPal, Inc.
Logo der PayPal Ltd.
Rechtsform Corporation
Gründung 1998
Sitz San José (Kalifornien)
Leitung Scott Thompson (Präsident)[1]
Website [http://PayPal.com PayPal.com]

PayPal, Inc [ˈpeɪˌpæl] (engl. wörtlich Bezahlfreund, angelehnt an pen pal, Brieffreund) ist eine Tochtergesellschaft des US-Unternehmens eBay (im Juli 2002 erworben), die unter ihrem Markennamen ein Online-Bezahlsystem betreibt. Es kann als Micropayment-System und zur Begleichung von Mittel- und Kleinbeträgen zum Beispiel beim Ein- und Verkauf im Online-Handel genutzt werden. Laut deutscher Website hat PayPal nahezu 210 Millionen Mitgliedskonten[2] in 190 Nationen. Der Hauptsitz des Unternehmens ist San José, das europäische Tochterunternehmen ist PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. und hat seinen Sitz in Luxemburg.

Inhaltsverzeichnis

Funktionsweise

Das PayPal-Konto ist ein virtuelles Konto: Die Identität des PayPal-Kontos wird durch die E-Mail-Adresse des PayPal-Mitglieds definiert, es gibt also keine eigene Kontonummer. Mit dem Konto können Zahlungen an Dritte ausgeführt und Zahlungen von Dritten empfangen werden. Dabei fungiert PayPal als Zwischenhändler für den Transfer und während der Verweildauer der Überweisungsbeträge als Treuhänder.

Eine elementarer Vorteil von Paypal – wie auch von anderen Micropayment-Systemen – ist es, dass via Paypal getätigte Zahlungen sofort dem Zahlungsempfänger gutgeschrieben werden und somit beispielsweise die sonst übliche Bankenlaufzeit einer Überweisung entfällt. Im Versandhandel oder bei eBay getätigte Käufe können somit sehr schnell bezahlt werden. Damit verkürzt sich die Lieferzeit, sofern der Verkäufer die Ware zeitnah nach dem Zahlungseingang versendet.

PayPal-Mitglieder müssen sich mit ihren persönlichen Daten und Kontodaten registrieren und die Verifizierung der angegebenen Daten abwarten. Dazu führt PayPal eine Testüberweisung auf das angegebene Konto aus.

Danach können PayPal-Mitglieder Geld an jede beliebige E-Mail-Adresse in den unterstützten Ländern senden. Hat der Besitzer der E-Mail-Adresse kein PayPal-Konto, so wird er von PayPal per E-Mail benachrichtigt, dass unter dieser E-Mail-Adresse eine Zahlung eingegangen ist. Damit er über den gesendeten Betrag verfügen kann, muss der Zahlungsempfänger bei PayPal registriert sein oder sich als neues Mitglied registrieren.

Des Weiteren kann PayPal über ein webfähiges Mobiltelefon verwendet werden. Die Unterstützung von webfähigen Pagern und anderen Handheld-Geräten richtet sich nach der Authentizität der Zuordnung zu PayPal-Mitgliedern.

Die Informationen der Teilnehmer werden bei jeder Überweisung mit SSL geschützt. Die Finanzdaten des PayPal-Mitglieds, wie beispielsweise die Kreditkarten- oder Kontonummer, bleiben dem Zahlungsempfänger verborgen, wodurch ein Missbrauch dieser Daten durch den Zahlungsempfänger vermieden werden soll.

Um mit PayPal Geld an einen anderen Teilnehmer zu senden, gibt es mehrere Einzahlungsmöglichkeiten:

  • Man kann Geld direkt von einem PayPal-Guthaben versenden. Das PayPal-Konto kann in Europa zum Beispiel via normaler Banküberweisung unter Verwendung eines spezifischen Einzahlungscodes mit einem Guthaben aufgeladen werden. Der von PayPal vorgegebene, kontospezifische Code muss im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung eingetragen werden. Die Aufladung via Überweisung nimmt in der Regel etwa drei Tage in Anspruch, manchmal dauert es allerdings deutlich länger.
  • Auch eine Kreditkarte kann zur Zahlung verwendet werden. Dabei muss das Geld nicht erst auf das PayPal-Konto eingezahlt werden, sondern wird sofort dem Empfänger gutgeschrieben.

Für deutsche PayPal-Konten gibt es weitere Einzahlungsmöglichkeiten:

  • Es ist möglich, Zahlungen über das Lastschriftverfahren direkt vom eigenen Konto aus zu tätigen. In diesem Fall wird der Betrag dem PayPal-Konto des Zahlungsempfängers sofort gutgeschrieben und PayPal bucht den Betrag innerhalb der nächsten Tage vom Bankkonto des Zahlenden ab.
  • Man kann die Einzahlung direkt über Giropay vom eigenen Bankkonto durchführen. Die Wertstellung auf dem PayPal-Konto des Zahlungsempfängers erfolgt sofort.
  • Des Weiteren sind manche Zahlungen nur via Lastschrift mit Sicherheitsprüfung möglich. Wird der Betrag von PayPal erfolgreich vom Bankkonto des Zahlenden abgebucht, erfolgt die Wertstellung nach Zahlungseingang auf dem PayPal-Konto des Zahlungsempfängers.
  • Zahlungen via Überweisung unter Umgehung des Aufladeprozesses sind ebenso möglich. Hier wird ein transaktionsspezifischer Code vorgegeben. Wird der transaktionsspezifische Code im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung eingetragen, erfolgt die Wertstellung nach Überweisungseingang auf dem PayPal-Konto des Zahlungsempfängers.

Guthaben von deutschem PayPal-Konto abbuchen (auf Referenzkonto überweisen):

  • Ein Guthaben auf einem deutschen PayPal-Konto kann auf das im PayPal-Konto hinterlegte deutsche Referenzkonto abgebucht werden. Das geschieht durch eine „reversible Lastschrift“, das bedeutet, der Hausbank des Referenzkontos wird gestattet, den Geldbetrag via Lastschrift vom Userkonto bei PayPal einzuziehen (PayPal hat dann ihrerseits 13 Monate lang die Möglichkeit auf eine Rücklastschrift). Der Abbuchungsbetrag wird laut PayPal innerhalb von zwei bis vier Arbeitstagen dem Bankkonto gutgeschrieben.[3] Die Gutschrift darf laut PayPal bis zu sieben Arbeitstage dauern. Erst nach sieben Arbeitstagen beschäftigt sich der Kundenservice mit nicht angekommenen Gutschriften.[4]

Das Forderungsmanagement hat PayPal in Deutschland der Hamburger Kanzlei ksp. Rechtsanwälte übertragen.

Unternehmensgeschichte

PayPal-Hauptsitz in San Jose

PayPal geht auf den Zusammenschluss von Confinity und X.com im März 2000 zurück. Confinity wurde im Dezember 1998 von Max Levchin, Peter Thiel und Luke Nosek in Palo Alto, Kalifornien, gegründet. Ursprünglich war es eine Firma für Bezahlmethoden und Kryptografie für den Palm Pilot. Sowohl Confinity als auch X.com starteten ihre Webseiten Ende 1999. X.com wurde von Elon Musk im März 1999 gegründet, zunächst als Internet-Finanzdienstleister. Beide Firmen hatten ihre Büros an der University Avenue in Palo Alto. Confinitys Webseite war ursprünglich fokussiert auf „reconciling beamed payments“ von Palm Pilots mit Bezahlung per E-Mail als Merkmal. X.coms Webseite umfasste zunächst Finanzdienstleistungen mit Bezahlung per E-Mail.

Bei Confinity waren viele der ersten Angestellten ehemalige Mitarbeiter der Studentenzeitung „The Stanford Review“, die ebenfalls von Peter Thiel gegründet worden war. Die meisten der ersten Techniker kamen von der University of Illinois at Urbana-Champaign, wo sie von Max Levchin geworben worden waren. Auf Seiten von X.com rekrutierte Elon Musk ein breites Spektrum an technischem und Geschäftspersonal, einschließlich vieler, die aufs Engste mit dem Geschäftserfolg der Firma verbunden waren, wie zum Beispiel Amy Klement, Sal Giambanco, Roelof Botha, Sanjay Bhargava und Jeremy Stoppelman.[5]

Um potenziell betrügerischen Zugriff durch automatische Systeme zu blockieren, erdachten die Leute bei PayPal ein Captcha-System, bei dem die Benutzer Zahlen eingeben müssen, die ihnen auf einem unscharfen Bild angezeigt werden, das sie den Gausebeck-Levchin-Test nannten.

eBay beobachtete das Wachsen einer Reihe von Online-Bezahlfirmen und sah, dass sie zu Online-Auktionen passten. eBay kaufte im Mai 1999 Billpoint, also bevor es PayPal gab. eBay machte Billpoint zu seinem offiziellen Bezahlsystem, es „eBay Payments“ nennend, beschnitt aber die Funktionalität von Billpoint, indem es dies nur noch für Zahlungsvorgänge für eBay-Auktionen zuließ.

Deshalb wurde PayPal in Auktionen um Größenordnungen häufiger genannt als Billpoint. Im Februar 2000 gab es ungefähr 200.000 Auktionen täglich, die für den Service von PayPal warben. PayPal schaffte es, die erste Dotcom zu werden, die nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 einen erfolgreichen Börsengang durchführte.

Eine mögliche Erklärung für die Entstehung von PayPal sind die Eigenheiten des Zahlungsverkehrs in den USA. Dort herrschen wegen des langen Verbots des bundesstaatenübergreifenden Überweisens im bargeldlosen Zahlungsverkehr Schecks und Kreditkarten vor, welche für die Begleichung von Verpflichtungen aus Onlinetransaktionen wenig geeignet sind. Im Vergleich dazu wird zum Beispiel in Deutschland eine Rechnung meistens per Überweisung ausgeglichen. Durch die Regulierung des europäischen Zahlungsverkehrs (IBAN/SWIFT) sind EU-Überweisungen großteils gebührenfrei möglich.

Erwerb durch eBay

Im Oktober 2002 wurde PayPal von eBay für 1,5 Milliarden US-Dollar erworben.[6] PayPal war zuvor die beliebteste Bezahlmethode von mehr als der Hälfte der eBay-Benutzer und der Service konkurrierte mit eBays Tochtergesellschaft Billpoint. eBay hat seitdem seinen Billpoint-Service zu Gunsten von PayPal auslaufen lassen. Die meisten der Hauptkonkurrenten von PayPal sind eingestellt worden oder wurden verkauft; Citibanks c2it-Service wurde Ende 2003 geschlossen und Yahoos PayDirect-Service schloss Ende 2004. Western Union machte im Dezember 2005 die Schließung seines BidPay-Services bekannt, verkaufte ihn dann aber 2006 an die CyberSource Corporation. Eine Anzahl von Mitbewerbern, die einige mit PayPal vergleichbare Services anbieten, wie zum Beispiel Wirecard und Moneybookers, sind weiterhin im Geschäft.

PayPals gesamtes Bezahlvolumen, der Gesamtwert der Transaktionen im vierten Quartal 2006 betrug 11 Milliarden US-Dollar mit einer Steigerungsrate von 36 % pro Jahr. Die Firma fokussiert sich weiterhin auf internationales Wachstum und das Wachstum seiner Händlerserviceabteilung, Onlinebezahlservices auch außerhalb eBays anzubieten.

Seit Oktober 2008 ist die Zahlung auf eBay in den USA nicht mehr mit Scheck oder Überweisung möglich. Die Kunden müssen nun per Kreditkarte oder mit PayPal zahlen. eBay begründet diesen Schritt mit einem erhöhten Käuferschutz.[7] Damit erhöhen sich allerdings auch die Umsätze eBays und der Tochtergesellschaft PayPal.

PayPal in Deutschland

Es steht seit Februar 2004 eine deutschsprachige PayPal-Website zur Verfügung. In den Online-Marktplatz eBay wurde PayPal im Juni 2004 integriert. PayPal hat alleine in Deutschland inzwischen über 15 Millionen Kundenkonten (Stand: August 2011).

PayPal-Nutzer können in Deutschland mittels Lastschrift, Kreditkarte, Online-Überweisung (mittels giropay) und Guthaben auf dem PayPal-Konto bezahlen.

Im Oktober 2010 beteiligte sich PayPal an dem deutschen Factoringunternehmen BillSAFE und bietet seinen Nutzern seit 4. November 2010 zusätzlich die Zahlungsart „auf Rechnung“ an.[8]

Status als Bank in Europa

Am 2. Juli 2007 wechselte PayPal seinen Status in Europa zu einer Bank, nachdem es von der luxemburgischen Bankbehörde eine Banklizenz für Europa erhalten hatte. Alle Konten von PayPal wurden an diesem Tage von PayPal (Europe) Ltd. nach PayPal Luxemburg transferiert. Dies hatte auch eine Überarbeitung der Nutzungsbedingungen zur Folge. PayPal wird seitdem von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) reguliert. Ein Guthaben auf einem PayPal-Konto ist nicht durch das Einlagensicherungssystem geschützt. Der Wechsel des Kontos von PayPal (Europe) Ltd. zu PayPal Luxemburg erfolgte automatisch. Die genaue Bezeichnung der neuen Firma lautet „PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A.“. Die Gebühren und der Käuferschutz waren von dem Wechsel nicht betroffen.

Gebühren

PayPal offeriert in Deutschland zwei Kontotypen: PayPal-Privatkonto und PayPal-Geschäftskonto. Das PayPal-Käuferkonto genannte Konto steht in Deutschland nicht zur Verfügung.[9]

Es gibt keine Grundgebühr, das Bezahlen für den Käufer ist kostenlos, nur der Empfang von Zahlungen in Deutschland kostet sowohl für Zahlungen aus dem Inland als auch solche aus dem Ausland Gebühren.[10] Dabei sind die Gebühren bei allen Zahlungsarten identisch. Auch Kreditkartenzahlungen können von allen Kontoinhabern ohne weitere Zusatzkosten empfangen werden. Hierbei gelten für Privat- und Geschäftskonten die gleichen Konditionen, eine Unterscheidung hinsichtlich der Gebühren zwischen den Kundengruppen gibt es also nicht; das Geschäftskonto hat lediglich einen größeren Funktionsumfang zum komfortableren Verwalten von Zahlungen.

Die aktuellen Gebühren betragen für ein deutsches PayPal-Konto:

  • Zahlungen innerhalb Deutschlands und der EU in Euro: 1,9 % + 0,35 EUR/Zahlung. Zahlung in Österreich in EUR empfangen: 3,4 % + 0,35 EUR/Zahlung. Diese Gebühren gelten auch für Euro-Zahlungen aus Norwegen, Island und Liechtenstein auf ein deutsches PayPal-Konto.
  • Alle anderen Zahlungen: 3,9 % + 0,35 EUR/Zahlung (Stand Januar 2010).

Hinzu kommt eine Umrechnungsgebühr von 2,5 % auf den aktuellen Umrechnungskurs, falls eine Konvertierung in eine andere Währung erfolgt.[11] Ab 5001 Euro Umsatz im Vormonat können Geschäftskontoinhaber gestaffelte Vorzugskonditionen beantragen.

Kritik

eBay-Käuferschutz

Der von eBay angepriesene Käuferschutz bei Verwendung von PayPal als Zahlungsoption ist in wesentlichen Teilen kein Recht, das der Geschädigte u. U. gerichtlich von PayPal einfordern kann. Entsprechend den PayPal-Käuferschutzrichtlinien behält sich alleine PayPal unter Punkt 4.2 das Recht vor, darüber zu entscheiden, ob der Käufer durch die Artikelbeschreibung vom Verkäufer getäuscht wurde. Gegen diese Entscheidung schließt PayPal den Rechtsweg aus.

Zudem wird der Käuferschutz von Käufern oft so verstanden, dass man im Betrugsfall seine Zahlung einfach stornieren könne. Dies ist ein weitverbreiteter Irrtum, auf den PayPal auch hinweist, denn einer Erstattung muss zunächst PayPal – nach mehrwöchiger Prüfung – zustimmen. Teilweise wird von Antragstellern verlangt, auch nach Wochen noch Belege beizubringen (per Fax) oder den Verkäufer (auch bei geringen Beträgen) anzuzeigen; gerade Letzteres ist bei Verkäufern in anderen Ländern nur schwer vorstellbar. Darüber hinaus wird zunächst das Konto des Geschädigten mit den Gebühren der Rückabwicklung (zurzeit 25 $) belastet. Nach eigenen Angaben bemühe sich PayPal, anschließend dem Verkäufer diese Gebühr in Rechnung zu stellen. Auch hinsichtlich der Behandlung des Datenschutzes,[12] Identitätsprüfung[13] und Rechte der einzelnen Länder bestehen teilweise Bedenken.[14]

Datenabgleich mit Verdächtigenlisten des US-Heimatschutzministeriums

Immer wieder tauchen in Foren und Zeitschriften Berichte darüber auf, dass PayPal die Konten seiner Nutzer sperrt, wenn nur der geringste Verdacht besteht, der Kunde gehe terroristischen Aktivitäten nach, oder auch beim behaupteten Verdacht betrügerischer Aktivitäten. Dies trifft auch viele unschuldige Personen, die dann vom Zugriff auf ihr Guthaben ausgeschlossen sind. Laut der Ausgabe 12/2006 der Computerzeitschrift PC Professionell werden die Kundendaten bei PayPal mit von der US-amerikanischen Heimatschutzbehörde geführten Listen von Terror- oder Drogenhandel-Verdächtigen abgeglichen. Dabei reiche schon die Namensähnlichkeit mit einem Eintrag aus, um ins Visier der US-Fahnder zu geraten. Unter Umständen wird das Konto gesperrt, der Nutzer kommt für längere Zeit nicht mehr an sein Geld. Stattdessen wird er per Mail aufgefordert, seine Identität amtlich zu beweisen und persönliche Dokumente an eine nicht näher bezeichnete Stelle in Omaha im US-Bundesstaat Nebraska einzureichen, u. a. Kopien des Personalausweises sowie Kreditkarten- oder Stromabrechnungen.[15][16]

Sperrung des WikiLeaks-Spendenkontos

Am 4. Dezember 2010 schloss PayPal das Konto der Wau-Holland-Stiftung, über das ein Großteil der Spenden für die Internetplattform WikiLeaks geflossen ist, dauerhaft und gab als Grund dafür Verletzungen der Nutzungsbedingungen an und dass man nicht illegale Aktivitäten unterstützen wolle.[17] Hunderte Nutzer kündigten ihre PayPal-Konten aus Protest. Die Stiftung hat anwaltliche Schritte gegen PayPal eingeleitet. Als Hintergrund muss der politische Druck der US-Regierung gesehen werden, WikiLeaks die Finanzierungsmöglichkeiten über Spenden zu erschweren.[18] WikiLeaks hatte wiederholt mit der Veröffentlichung von z. T. vertraulichen oder geheimen Dokumenten zur US-Außenpolitik, zum Irakkrieg und zum Afghanistankrieg für Aufsehen gesorgt.[19]

Sperrung von Konten verwandter Personen

Ferner sind auch Fälle bekannt geworden, in denen PayPal in Konfliktfällen nicht nur das Konto des Betroffenen sperrt, sondern auch das unabhängig geführte Konto eines Verwandten. Nach deutschem Bankenrecht ist eine solche Verknüpfung zweier Konten aufgrund bloßer Verwandtschaft der Inhaber unzulässig, jedoch operiert die europäische PayPal-Tochter nach luxemburgischem Recht und beruft sich gelegentlich auch darauf, keine Bank zu sein, sondern ein Internet-Bezahldienst, für den andere Regelungen gelten würden.[20]

Hohe Gebühren

Die Gebühren geraten ebenfalls immer wieder in Kritik, da sie deutlich über den üblichen Gebühren von Bankinstituten liegen. Im August 2011 betrugen die Gebühren in Deutschland:[10] Geld empfangen in Euro aus Deutschland oder anderen Ländern der EU (und Norwegen, Island, Liechtenstein)

1,9 % + 0,35 Euro

Geld empfangen aus sonstigen Ländern oder in anderen Währungen

3,9 % + 0,35 Euro

Geld in eine andere Währung umrechnen (zum Beispiel Dollar oder Britisches Pfund)

2,5 % auf den marktüblichen Wechselkurs

Geschäftsführung ohne Auftrag

Vor einiger Zeit wurde auch bekannt, dass PayPal, ohne dafür beauftragt worden zu sein, Rechtsgeschäfte im Namen von Kunden abschließt. Konkret hat die PayPal GmbH schon öfter Abonnements ihrer Kunden bei dritten Unternehmen storniert, teilweise war die Bezahlung dafür noch gar nicht fällig gewesen.[21] Diese Vorgangsweise stellt in Deutschland nach § 687 BGB eine Angemaßte Geschäftsführung ohne Auftrag dar und ist verboten. Außerdem begeht PayPal in diesen Fällen eine Vertragspflichtverletzung nach § 280 BGB an den dritten Unternehmen.[22]

In einem veröffentlichten Fall[21] rechtfertigte sich die PayPal GmbH, Abonnements stornieren zu dürfen, da dies in den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) von PayPal[23] festgelegt sei. Jedoch ist in jenen AGB die Geschäftsführung ohne Auftrag gar nicht angeführt.

Durchsetzung des Kuba-Embargos in Europa

Im Juli 2011 traten Beschwerden verschiedener europäischer Online-Händler auf, die mit kubanischen Produkten, insbesondere Rum und Zigarren, handeln. Ihre Accounts seien komplett gesperrt und das Konto eingefroren worden.[24]

Das Unternehmen begründete die Entscheidungen mit einem Handelsembargo der USA gegen Kuba aus dem Jahr 1962. Nach einem Ultimatum, die Waren aus dem Sortiment zu nehmen, erfolgte die Sperrung.[25] Die Umsetzung dieses Embargos ist nach EU-Recht rechtswidrig.[26]

Die Drogeriemarktkette Rossmann kündigte aufgrund des Ultimatums die Zusammenarbeit mit PayPal auf, da es aus ihrer Sicht keinen Grund für die Praktizierung US-amerikanischen Rechts in Deutschland gibt und da durch die Aufforderung von PayPal Kunden bevormundet und ihrer freien Entscheidung beraubt werden.[27]

Unterstützte Länder

PayPal steht in den folgenden 57 Ländern zur Verfügung:

Literatur

Weblinks

Offizielle Webseiten

Kritische Artikel und Beiträge

Artikel der Münchner IT-Recht Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller, Münch, Petzold

Beiträge des c’t magazin.tv des Hessischen Rundfunks

Artikel bei Spiegel Online

Kritische Webseiten

  • Falle-Internet – Artikel, der grundsätzliche Mängel des PayPal-Systems aufzeigt und darstellt, wie PayPal speziell für Verkäufer sogar eine erhebliche Erhöhung des Risikos darstellt.
  • Paypal als Alternative Bezahlmethode – Artikel der sich mit den Vorteilen für Käufer und den Problemen und Gefahren bei Paypal kritisch auseinandersetzt.

Einzelnachweise

  1. Stand: April 2009.[1]
  2. laut offizieller deutsche Website von PayPal unter https://www.paypal-deutschland.de/presse/unternehmen.html
  3. PayPal Hilfecenter: Guthaben von PayPal-Konto auf Bankkonto abbuchen.
  4. PayPalHilfeCenter: Ich habe eine Abbuchung durchgeführt, das Geld wurde aber noch nicht meinem Bankkonto zugebucht.
  5. Artikel über X.com im „Valleywag“ (Februar 2007). Abgerufen am 26. Januar 2011.
  6. Kane, Margaret: eBay picks up PayPal for $1.5 billion. In: CNET News.com, CNET Networks, July 8, 2002. Abgerufen am 13. November 2007. 
  7. http://www.heise.de/newsticker/eBay-will-in-den-USA-keine-Ueberweisungen-mehr-zulassen--/meldung/116444
  8. http://www.billsafe.de/templates/billsafe/content/onetoone_billsafe_rechnungskauf.pdf
  9. https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/marketingweb?cmd=_render-content&content_ID=ua/ServiceDescription_full&locale.x=de_DE
  10. a b PayPal Deutschland: https://www.paypal-deutschland.de/haendler/paypal-fuer-haendler/vorteile/kosteneffizienz.html
  11. Die aktuelle PayPal-Gebührenübersicht für den Zahlungsempfang ist auf [2] zu ersehen.
  12. PayPal Datenschutzgrundsätze
  13. PayPal-Identitätsprüfung
  14. Vorsicht Kunde! Hintergrund: „Sicher“ bezahlen mit Paypal – und 2200 Euro sind futsch. c't TV (15. November 2008). Abgerufen am 26. Januar 2011.
  15. Brauchen wir PayPal? Über Sinn und Unsinn des Online-Bezahlsystems: Kundendaten bei PayPal mit von der US-Amerikanischen Heimatschutzbehörde geführten Listen von Terror- oder Drogenhandel-Verdächtigen abgeglichen. it-recht-kanzlei.de, 18. November 2010. Abgerufen am 9. Dezember 2010.
  16. Paypal: Die anmaßenden Zahlmeister: Wer häufig auf der Internet-Auktionsplattform Ebay handelt, gibt viel auf das einfache und schnelle Bezahlsystem Paypal – bis das Konto gesperrt ist und man der Geldwäsche verdächtigt wird. beobachter.ch, 1. Oktober 2008. Abgerufen am 9. Dezember 2010.
  17. PayPal statement regarding WikiLeaks: PayPal has permanently restricted the account used by WikiLeaks due to a violation of the PayPal Acceptable Use Policy, which states that our payment service cannot be used for any activities that encourage, promote, facilitate or instruct others to engage in illegal activity. We’ve notified the account holder of this action. thepaypalblog.com, 3. Dezember 2010. Abgerufen am 8. Dezember 2010.
  18. Sperrung von Wikileaks: US-Regierung setzt Paypal unter Druck: Paypal hat Wikileaks auf Druck der US-Regierung gesperrt. Das hat ein führender Mitarbeiter zugegeben. Golem.de, 8. Dezember 2010.
  19. PayPal announces it will no longer handle WikiLeaks donations, readwriteweb.com, 4. Dezember 2010. Abgerufen am 9. Dezember 2010
  20. „Vorsicht Kunde!“, c’t Magazin, Heise online, am 6. November 2010. Zugriff am 10. November 2010.
  21. a b „Eigenmächtig“, Georg Schnurer am 3. September 2007 in: c't Magazin für Computertechnik, Heft 19 (2007), Seiten 76ff., ISSN 0724-8679
  22. Dr. Martina Krügel, Juristin an der Universität Hannover, zitiert in: „Eigenmächtig“, Georg Schnurer am 3. September 2007 in: c't Magazin für Computertechnik, Heft 19 (2007), Seite 77, ISSN 0724-8679
  23. PayPal-AGB: Subscriptions and Recurring Payment Guide
  24. Meldung der Süddeutschen Zeitung vom 26. Juli 2011 „Paypal empört Online-Händler – Warum deutsche Firmen unter dem US-Embargo gegen Kuba leiden“
  25. Golem.de-Meldung vom 26. Juli 2011 „Ultimatum – Paypal will in Deutschland Kuba-Embargo durchdrücken“
  26. „Die Bank gewinnt“
  27. Rossmann wirft Paypal nach Drohungen raus. golem.de, abgerufen am 9. September 2011

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