Nikolaus Thaddäus von Gönner

Nikolaus Thaddäus von Gönner
Nikolaus Thaddäus von Gönner

Nikolaus Thaddäus Ritter von Gönner (* 18. Dezember 1764 in Bamberg; † 18. April 1827 in München) war ein deutscher Rechtsgelehrter und Staatsmann.

Nikolaus Thaddäus von Gönner wurde in Bamberg 1789 ordentlicher Professor der Rechte, 1797 Hofkammerkonsulent, 1799 Professor des Staatsrechts an der Universität Ingolstadt, deren Verlegung nach Landshut (1800) er vornehmlich bewirkte, und zu deren Prokanzler er 1803 und 1804 ernannt wurde.

1811 in die Gesetzgebungskommission nach München berufen, wurde er 1812 Direktor des Appellationsgerichts vom Isarkreis, 1813 geadelt, 1815 Geheimer Justizreferendar, 1817 Geheimrat und außerordentlicher, 1820 ordentlicher Staatsrat, 1826 aber nach Verlegung der Universität Landshut Honorarprofessor der Rechtsphilosophie. Er starb am 18. April 1827 in München.

Gönner zählte zu den einflussreichsten Häuptern der philosophisch-juristischen Schule. Von seinen gesetzgeberischen Arbeiten nennen wir den Entwurf eines Gesetzbuchs über das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen (Erlangen 1815-1817, 3 Bde.), das Hypothekengesetz mit Kommentar (München 1823-1824, 2 Bde.) und den neuen Entwurf des Strafgesetzbuchs (München 1822); von seinen übrigen zahlreichen Schriften das Handbuch des deutschen gemeinen Prozesses (Erlangen 1800-1803, 4 Bde.; 2. Aufl., das. 1804) und sein Deutsches Staatsrecht (Erlangen 1804).

Literatur

Weblinks


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