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Landesminister
gekorene Mitglieder
1
2
3
4
4
Bundespräsident
Bundesminister
Bundesregierung
Bundesversammlung
Bundesrat
Bundestag
§
Bundesver-fassungsgericht
Bundesebene
Landesebenen
Verfassungs-gericht
Landesparlament
Wahlberechtigte Bürger (über 18)
Ministerpräsident
Bundeskanzler
geborene Mitglieder
Landesregierung
*
Wahl
Entsendung / Mitgliedschaft
Vorschlagsrecht
Exekutive
Legislative
Judikative
Der „Ministerpräsident“ wird in Bremen Bürgermeister, in Hamburg Erster Bürgermeister und in Berlin Regierender Bürgermeister genannt.
1
3
Vom Landesparlament gewählte Vertreter des Volkes. Diese müssen nicht dem Landesparlament angehören.
2
Je nach Bundesland existieren unterschiedliche Regelungen zur Bestimmung der Mitglieder des Verfassungsgerichtes auf Landesebene.
*
4
Die Wahlen sind frei, geheim und gleich.