NJW

NJW
Neue Juristische Wochenschrift
Beschreibung Juristische Zeitschrift
Verlag Verlag C. H. Beck
Erstausgabe 1947
Erscheinungsweise wöchentlich
Auflage
([Media-Daten des Verlag])
88.382 Exemplare
Chefredakteur Achim Schunder
Weblink rsw.beck.de
ISSN 0341-1915

Die Neue Juristische Wochenschrift (NJW) ist die bedeutendste Zeitschrift für die juristische Theorie und Praxis in Deutschland und wird vor allem von Rechtsanwälten, Notaren, Richtern, Rechtspflegern, Rechtsreferendaren und Studenten der Rechtswissenschaft gelesen. Die Auflage beträgt etwa 88.000 Exemplare.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die NJW ging nach dem Zweiten Weltkrieg aus der seit 1872 bestehenden und zu einer der bedeutendsten deutschen juristischen Fachzeitschriften aufgestiegenen Juristischen Wochenschrift hervor, deren Publikationen während der NS-Zeit wie alle nicht eingestellten inländischen deutschen juristischen Fachzeitschriften von nationalsozialistischen Rechtsvorstellungen geprägt war.

Valentin Heins war nach 1945 Gründungsherausgeber. Seit 1947 erscheint die Zeitschrift unter dem jetzigen Titel.

Die Zeitschrift wird im Verlag C. H. Beck von Rechtsanwälten herausgegeben. Die Redaktion hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Die NJW erscheint im Offsetdruckverfahren.

Inhalte

In die Zeitschrift aufgenommen werden im etwa je hälftigen Anteil vor allem Artikel und redaktionell aufgearbeitete Gerichtsentscheidungen von allgemeiner Bedeutung für die akademische Rechtsanwendung. Um den Umfang der Zeitschrift angesichts der stetigen Zunahme relevanter Themen überschaubar zu halten, wurden nach und nach vom Verlag Spezialtitel geschaffen etwa für das Strafrecht die Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ), für das Verwaltungsrecht die Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) und für das Arbeitsrecht die Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA). Bislang verblieben ist das praktisch besonders bedeutsame allgemeine Zivilrecht, das dementsprechend einen gewissen Schwerpunkt einnimmt.

Ausgegliedert in den NJW-Rechtsprechungs-Report (NJW-RR) wurde der Abdruck der großen Zahl wichtiger Gerichtsentscheidungen, für deren vollständigen Abdruck in der NJW nicht genügend Raum ist. NJW-RR erschien zunächst als Beilage zur NJW, später als eigens zu beziehendes Periodikum und ist inzwischen selbst zu eigenständigen Zeitschriften nach Fachgebieten untergliedert.

Der NJW beigelegt ist auch die eigenständige Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP). Seit dem Jahr 2004 liegt der NJW monatlich die NJW Spezial (Untertitel: Die wichtigsten Informationen zu speziellen Rechtsgebieten) bei, die nicht gesondert bezogen werden kann. Sie enthält aus den praktisch bedeutsamsten Rechtsgebieten kurze Artikel und Zusammenfassungen von Entscheidungen, jedoch keine Entscheidungen im Wortlaut.

Die NJW gibt den größten Stellenmarkt für Juristen heraus.

Zitierweise

Auf einzelne Artikel verweist man üblicherweise durch Angabe des Autors oder Spruchkörpers, des Kürzels „NJW“, des Jahrgangs und der Seite. So steht beispielsweise die Angabe „BVerfG NJW 2003, 3111 ff.“ für ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts („Lehrerin mit Kopftuch“), das 2003 auf den jahrgangsweise durchgängig gezählten redaktionellen Seiten 3111 und folgende abgedruckt wurde.

Literatur

  • Neue Juristische Wochenschrift (NJW). Beck, München/Frankfurt M 1947ff. ISSN 0341-1915
  • Juristische Wochenschrift. Organ des Deutschen Anwaltvereins. Moeser, Leipzig 1.1872–68.1939 (März).
  • Flemming, Alfred, Aus der Gründungsgeschichte der NJW, NJW 1987, S. 2653

Weblinks


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