Mätresse

Mätresse

Als „Mätresse“ (französisch: „maîtresse“ – „Meisterin“) bezeichnete man bis etwa ins 19. Jahrhundert eine öffentlich als solche bekannte Geliebte eines Fürsten, hochrangigen Adligen oder bedeutenden Amtsträgers. In gesellschaftlichen Verhältnissen, in denen Ehen vorrangig unter politischen und materiellen Aspekten geschlossen wurden, hatten Männer häufig eine Konkubine („Beischläferin“), die sie nicht zu verbergen versuchten – was ohnehin unmöglich gewesen wäre – sondern halb legitimierten. Meistens hatten sie zu dieser eine engere affektive und geistige Beziehung als zu ihrer Ehefrau. In der höfischen Gesellschaft war der Status der Mätresse anerkannt. Einige Mätressen entfalteten bedeutenden politischen Einfluss, indem sie den Fürsten in seinen Entscheidungen bestimmten oder in seinem Namen Anweisungen gaben.[1] Der Fürst sorgte für den standesgemäßen Unterhalt der Mätresse. Um ihnen Zugang bei Hof zu erlauben, wurden viele Mätressen geadelt.

Der Begriff wurde umgangssprachlich auch als Synonym für „Geliebte“ benutzt, ist in dieser Bedeutung heute aber veraltet. Als Favoritin wurde die bevorzugte Mätresse des Fürsten bezeichnet.

Ein Synonym für Mätresse lautet Kurtisane (fr. courtisane, über ital. cortigiana, die weibliche Form von cortigiano „Höfling“, von corte „Hof“).

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Mätressen europäischer Fürsten waren ursprünglich Geliebte ohne den späteren, halboffiziellen Status, traten selten oder gar nicht öffentlich auf und hatten sich auf eine rein private Rolle zu beschränken.

Als im Hochmittelalter in Frankreich und später auch im übrigen Europa die Höfe in Residenzstädten sesshaft wurden, änderte sich das Hofleben und nahm darin die Bedeutung der Frauen zu. Im Zusammenhang damit wandelte sich das Rollenbild der bloßen Geliebten des Fürsten zu dem der Mätresse, die in aller Regel dem Kreis der adligen Hofdamen und Ehrenjungfern entstammte.

Unter Franz I. etablierte die Mätresse sich als inoffizielle Institution. Zwar war es für die Kirche offiziell ein Stein des Anstoßes, dass dergestalt öffentlich gegen das Verbot des Ehebruchs verstoßen wurde, die Kirche tolerierte jedoch die Situation, da der hohe Klerus – der meist dem Adel entstammte – am Hof verkehrte und sich teilweise selbst Mätressen hielt.

Es gab so etwas wie mildernde Umstände für Fürst und Mätresse. Landesherren und auch hohe Adlige mussten Frauen heiraten, die sie nicht freiwillig gewählt hatten. Da die so zustandekommenden Zwangsehen gegen die zentrale kirchliche Forderung nach Freiwilligkeit einer Eheschließung verstießen, neigten Theologen dazu, bei Fürsten und anderen hochstehenden Männern eine Ausnahme vom Gebot der Monogamie zu machen und ihnen Mätressen zuzugestehen.

Die Mätresse wurde im Laufe des 16., 17. und 18. Jahrhunderts an den Höfen immer mehr zu einer Alltäglichkeit und erhielt einen Status mit ungeschriebenen Rechten und Pflichten. Die Problematik der mit dem Fürsten häufig gezeugten Kinder wurde pragmatisch geregelt: War die Mätresse verheiratet, galten sie als Kinder des Ehemannes (der mit allerlei Vorteilen entschädigt wurde); war sie ledig oder verwitwet, wurden sie legitimiert. In beiden Fällen wurden die Töchter in der Regel später mit Hochadligen verheiratet und die Söhne, die für die Thronfolge als Legitimierte ausschieden, mit hohen Posten in der Armee oder der Kirche versorgt.

Man kann davon ausgehen, dass viele Fürstinnen die Mätressen tolerierten, solange sie von ihnen mit dem gebotenen Respekt behandelt wurden, zumal auch sie selbst zwangsweise verheiratet worden waren und meistens keine tiefere Beziehung zu ihrem Gemahl hatten. Allerdings war es den Fürstinnen schon wegen der zu befürchtenden Schwangerschaften und Geburten so gut wie unmöglich, auch ihrerseits Geliebte zu haben.

Die Verhältnisse um Katharina die Große sind eher untypisch, da das Vorhandensein der ersten Geliebten hier geheimgehalten wurde, sich dabei allerdings offenbar einer gewissen Duldung durch den wohl nicht ganz zurechnungsfähigen Ehemann und die Zarin erfreute, die Katharinas Schwiegermutter war. Größere Offenheit in Bezug auf die späteren Geliebten zog hier erst ein, nachdem Katharina selbst Zarin geworden war.

Seinen Höhepunkt erreichte das Mätressenwesen in Europa im 17. und 18. Jahrhundert. So heiratete Ludwig XIV. nach dem Tode seiner Frau sogar „linker Hand“ seine langjährige Mätresse Madame de Maintenon, während die berühmt gewordene Mätresse Ludwigs XV., Madame de Pompadour, maîtresse en titre (wie man damals sagte) blieb, auch nachdem das sexuelle Verhältnis zum König zu seinem Ende gekommen war. Madame de Maintenon und Madame de Pompadour besaßen nennenswerten Einfluss auf die Politik Frankreichs und förderten in eigener Initiative Künstler und Intellektuelle.

Auch an anderen Höfen im Europa jener Zeit blühte das Mätressenwesen. In Sachsen z. B. war Gräfin Cosel die offizielle Geliebte des Kurfürsten August des Starken.

Nach dem Ende des Zeitalters der absoluten Herrscher war die klassische Epoche der Mätressen vorüber. Lola Montez beeinflusste allerdings noch den Bayernkönig Ludwig I.

Maîtresse-en-titre

Die Maîtresse-en-titre war die Favoritin der französischen Könige. Die halboffizielle Position war mit eigenen Räumen im Schloss verbunden. Der Titel war von der Regierungszeit König Heinrichs IV. an bis zum Ende des Ancien Régime in Gebrauch.

Maîtresse-en-titre waren unter anderem:

Das Verhältnis zu Henrietta Anne Stuart (Henrietta von England, 1644-1670), seiner ihm ebenbürtigen Schwägerin, ist eher eine Affäre gewesen.

Bekannte Mätressen

12. Jahrhundert

14. Jahrhundert

15. Jahrhundert

16. Jahrhundert

17. Jahrhundert

18. Jahrhundert

19. Jahrhundert

Siehe auch

Literatur

  • Caroline Hanken: Vom König geküßt. Das Leben der großen Mätressen. Aufbau-Verlag, Berlin 1999, ISBN 3-7466-1590-9.
  • Eleanor Herman: Liebe im Schatten der Krone. Die Geschichte der königlichen Mätressen. Fischer, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-596-15987-3.
  • Sylvia Jurewitz-Freischmidt: Galantes Versailles. Die Mätressen am Hofe der Bourbonen. Piper, München 2006, ISBN 3-492-24494-7.
  • Sybille Oßwald-Bargende: Die Mätresse, der Fürst und die Macht. Christina Wilhelmina von Grävenitz und die höfische Gesellschaft. Campus, Frankfurt am Main 2000, ISBN 3-5933-6637-1.
  • Sigrid Ruby: Mit Macht verbunden. Bilder der Favoritin im Frankreich der Renaissance. Fwpf, Freiburg 2010, ISBN 978-3-939348-18-4.
  • Hermann Schreiber: Mätressen der Weltgeschichte. Weltbild, Augsburg 2003, ISBN 3-8289-0537-4.
  • Helga Thoma: «Madame, meine teure Geliebte…» Die Mätressen der französischen Könige. Piper, München 1999, ISBN 3-492-22570-5.
  • Yury Winterberg: Mätressen. Die geheime Macht der Frauen. Egmont, Köln 2005, ISBN 3-8025-1705-9.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Richard Delau: August der Starke. Mitteldeutscher Verlag, Halle / Leipzig 1989, S. 191

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