Mobiles Einsatzkommando

Mobiles Einsatzkommando
Mobiles Einsatzkommando des Bundeskriminalamtes (MEK BKA) beim simulierten Zugriff

Das Mobile Einsatzkommando (MEK) ist eine Spezialeinheit (SE) der deutschen Polizei für Observation und Zugriff.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Nach der Geiselnahme von München beschloss die Innenministerkonferenz im Jahre 1974 durch den „Aufstellungserlass für Spezialeinheiten“ die Gründung von Mobilen Einsatzkommandos.

Aufgaben

Die Hauptaufgaben eines MEKs sind Observation und Zugriff in besonderen Lagen:

Die vorrangige Aufgabe eines MEKs liegt in der verdeckten Observation von Beschuldigten im Strafverfahren. Die Observation kann sowohl personell als auch mittels Technik durchgeführt werden. Die Ergebnisse werden z. B. durch Observationsprotokolle, Lichtbilder oder Videos in das geführte Strafverfahren eingebracht. Weitere Aufgaben sind Peilung und Ortung, die technische Observation von z. B. Personen, Fahrzeugen und Mobiltelefonen sowie die Absicherung von verdeckten Ermittlern bei möglicherweise problematischem Täterkontakt.

MEKs führen auch Festnahmen von Personen durch. Der geplante Zugriff durch ein MEK erfolgt für den Festzunehmenden überraschend aus seiner Bewegung, also aus einer mobilen Lage (fahrender / laufender Täter), bei den Spezialeinsatzkommandos (SEKs) hingegen aus der statischen Lage (z.B. aus einer Bank bei Geisellagen) heraus. Allerdings sind sowohl MEKs als auch SEKs qualifiziert ausgebildet, um jeweils beide polizeilichen Lagen zu bewältigen. Ist jedoch bereits im Vorfeld beim polizeilichen Gegenüber mit starker Bewaffnung, hohem Widerstand oder mit verschlossenen Türen zu rechnen, wird oftmals die Unterstützung durch ein besser eigenschutzausgestattetes SEK angefordert.

Rechtsgrundlage

Da in der Bundesrepublik Deutschland ein MEK eine Einheit der Polizei ist und in die Grundrechte (Privatsphäre, Unverletzlichkeit der Wohnung) eines Bürgers eingreift, müssen für den Einsatz eines MEKs vom Gesetzgeber bestimmte Anforderungen erfüllt sein. Hier ist vorrangig der §§ 163 f. StPO (Strafprozessordnung) einschlägig, welcher die längerfristige Observation regelt. Die Rechtsgrundlagen der technischen Observation finden sich in den Paragraphen §§ 100 a. ff. StPO .

Gegebenenfalls können auch aus den Polizeigesetzen der Länder und des BKA Rechtsgrundlagen der Observation abgeleitet werden, z.B. §16 BKAG (BKA-Gesetz).

Ein MEK darf die Unterstützung von anderen, der StPO unterliegenden Observationseinheiten (zum Beispiel durch die OEZ oder die MFEs) anfordern bzw. für diese Unterstützung leisten. Eine direkte Zusammenarbeit mit einem Nachrichtendienst und dessen Observationskräften indes ist gesetzlich unzulässig (Trennungsgebot).

Eingliederung

Ein MEK ist der Kriminalpolizei angegliedert (Abgrenzung SEK: Angliederung meist an Schutz- oder Bereitschaftspolizei), daher sind Mitarbeiter eines MEKs überwiegend Kriminalbeamte. In Berlin ist das MEK beim Landeskriminalamt angegliedert; die Angehörigen des MEK Berlin sind gleichwohl zu einem hohen Prozentsatz Beamte der Schutzpolizei.

Personal

Jeder MEK-Einsatzbeamter ist Polizeivollzugsbeamter mit spezieller Ausbildung. Bereits ein Eignungs- und Auswahlverfahren soll ungeeignete Beamte ausfiltern. In einer MEK-Grundausbildung werden Observationstaktik, Fahrtraining, Waffenhandling, Eigensicherungs- und Zugriffstechniken sowie Umgang und Einsatz mit der speziellen Observationstechnik gelehrt. Nach Bestehen dieses Lehrganges werden neben ständigem Training der allgemein erforderlichen Dinge viele weitere Schulungen absolviert die von den Ländern und vom Bund angeboten werden, so zum Beispiel Schulungen in Peiltechnik, Videoobservation, Einsatz von Lauschtechnik usw. Ein regelmäßiges und ausdauerndes Sporttraining ist Pflicht und trägt dem Anspruch der hohen körperlichen Fitness jedes Beamten Rechnung.

Gliederung in den Bundesländern

Jedes Bundesland hat in Deutschland in der Regel mindestens ein MEK und ein SEK eingerichtet.

Auf Bundesebene stellt das Bundeskriminalamt (BKA) ein sehr personalstarkes MEK. Das MEK BKA bearbeitet die im BKA geführten Ermittlungsverfahren, im Rahmen der Amtshilfe werden aber auch Länderverfahren personell und / oder technisch-materiell unterstützt. Das SEK-Pendant des MEK BKA ist die GSG 9 der Bundespolizei.

In Hamburg werden die Aufgaben von SEK und MEK von sogenannten integrierten Gruppen ausgeübt, während sonst in fast allen Bundesländern die Aufgaben von MEK und SEK getrennt sind. Es gibt aber auch in Hamburg ein "reines" MEK.

In München gibt es zwei MEKs: Das des PP München und das des Bayerischen Landeskriminalamtes (jeweils Kriminalpolizei). Die beiden Einheiten agieren selbstständig.

In Baden-Württemberg ist jeweils ein MEK bei den vier Landespolizeidirektionen (Regierungspräsidiumsebene) sowie beim Landeskriminalamt eingerichtet.

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