Mißbrauch

Mißbrauch

Das Substantiv Missbrauch ist (in der Schreibweise Mißbrauch) im Deutschen seit dem 16. Jahrhundert belegt. Das zugrundeliegende Verb mit der Bedeutung „falsch oder böse gebrauchen“ findet sich bereits im Althochdeutschen.[1]

Die Oeconomische Encyclopädie (1773-1858) lemmatisiert Mißbrauch und differenziert zwischen (1.) einem nur unpassenden und (2.) einem „tadelhaften oder schädlichen Gebrauch“

„1. der Gebrauch, d. i. die Anwendung einer Sache auf eine ihrem Zwecke und ihrer Bestimmung zuwider laufende Art, im Gegensatze des rechtmäßigen Gebrauches; [...]. Z. B. einen Mißbrauch von seinem Vermögen, von seinem Ansehn machen. 2. Ein tadelhafter oder schädlicher Gebrauch, oder durch mehrmahlige Wiederhohlung zu einer Gewohnheit gewordene willkührliche Handlung. [...]“

Die Brockhaus Enzyklopädie in der 14. Auflage von 1894–1896 kennt den „Mißbrauch gegenüber einer Person“. Unter dem Lemma wird insbesondere die Bedeutung des Mißbrauchs als Rechtsbegriff im Reichsstrafgesetzbuch von 1871 dargelegt:

„Mißbrauch (lat. abusus), d. h. der falsche, schlechte Gebrauch, den man gegenüber einer Person oder von einer Sache macht, kommt civilrechtlich dahin in Betracht, daß, wie das Sprichwort: "M. macht keine Gewohnheit" sagt, aus mißbräuchlichem Handeln keine Rechte entstehen, [...] Strafrechtlich bedroht ist M. einer in einem willenlosen oder bewußtlosen Zustande befindlichen, wie auch einer geisteskranken Frauensperson (Reichsstrafgesetzb. '§§. 176 fg.), ferner der M. des Ansehens, wodurch jemand zu einer strafbaren Handlung vorsätzlich bestimmt wird (§. 48), und der M. der Amtsgewalt (§. 339), [...].“

Otto Dornblüth schreibt zu Beginn des 20. Jahrhunderts in seinem Klinischen Wörterbuch, unter dem Begriff der Päderastie[2] dezidiert vom „geschlechtlichen Mißbrauch“, beschränkt diesen dabei aber nicht auf Kinder:

„Päderastie gr. erastês Liebhaber, aktive Päderastie Knabenliebe, geschlechtlicher Mißbrauch von Knaben, auch Einführung des Penis in den After von Männern oder Frauen, [...]“

Heute wird vom Missbrauch in den unterschiedlichsten Sachzusammenhängen gesprochen. In der Folge des Reichsstrafgesetzbuches fand Missbrauch (bzw. Mißbrauch) Eingang in das heutige deutsche Strafgesetzbuch (StGB) und ist dort Wortbestandteil einiger konkreter Straftatbestände. Daneben existieren zahlreiche weitere Zusammensetzungen (Komposita) mit Missbrauch als Bestandteil.

Einzelnachweise und Fußnoten

  1. nach Duden «Etymologie» – Herkunftswörterbuch der deutschen Sprache, 2. Auflage, Dudenverlag, 1989
  2. Otto Dornblüth, Klinisches Wörterbuch, 13/14 Auflage, 1927, Artikel Päderastie. Dornbluth verwendet dabei „geschlechtlichen Mißbrauch“ außerdem unter dem Lemma Tierschändung: „Tierschändung Sodomie, Bestialität, geschlechtlicher Mißbrauch von Tieren (Ziegen). Form der sexuellen Perversion.“

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