Mittelbehörde

Mittelbehörde

Eine Mittelbehörde ist eine Behörde, welche in einem dreistufigem Behördenaufbau zwischen der obersten Behörde (Ministerium) und der Unterbehörde (Landratsamt, Finanzamt) angeordnet ist.

Pierer's Universal-Lexikon von 1860 gibt als Definition an, die Mittelbehörde sei eine "Behörde, welche zwischen der Ober- u. Niederbehörde als zweite Instanz mitten inne steht."[1] In den deutschen Bundesländern sind die Regierungspräsidien, Oberfinanzdirektionen und Landesdirektion Mittelbehörden.

Literatur

  • Marius Niespor: Bedeutung und Funktion von Mittelbehörden: Fallbeispiel Rheinland-Pfalz, Universität Trier, 2009, ISBN 978-3-640-45110-4

Einzelnachweise

  1. http://www.zeno.org/Pierer-1857/A/Mittelbeh%C3%B6rde

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