Mitglieder-Aufnahmesperre der NSDAP

Mitglieder-Aufnahmesperre der NSDAP

Am 19. April 1933 führte die NSDAP eine Aufnahmesperre für Neumitglieder ein, um des Ansturms von Parteieintritten Herr zu werden. Diese Sperre wurde in den folgenden Jahren mehrfach gelockert, aber erst am 10. Mai 1939 vollständig wieder aufgehoben.

Inhaltsverzeichnis

Hintergrund

Die Machtergreifung der Nationalsozialisten zu Beginn des Jahres 1933, der Ablauf sowie der Ausgang der Reichstagswahl vom 5. März 1933 führten in allen anderen Parteien Deutschlands zu Massenaustritten. Besonders betroffen waren die linksorientierten und sozialdemokratischen Parteien wie KPD und SPD, aber auch Parteien des Mitte-Rechtsspektrums. In der Folgezeit stellten Hunderttausende Deutsche einen Aufnahmeantrag für die NSDAP. Die Zahl der Parteimitglieder wuchs in diesem Zeitraum, zwischen Januar und April 1933, von 850.000 auf über 2,5 Millionen an.[1] Diese Masseneintritte wurden spöttisch und abwertend als „Märzgefallene“ bezeichnet.[2] Die NSDAP-Führung selbst vermutete hinter der hohen Zahl von Neuanmeldungen, die auch die Verwaltung der Partei überforderte, Tausende von „Konjunkturrittern“[3] und politischen Gegenkräften, die nicht wie Alte Kämpfer aus nationalsozialistischer Überzeugung, sondern zum persönlichem Vorteil oder mit dem Ziel der Sabotage die Parteizugehörigkeit wünschten.

Verhängung der Aufnahmesperre

Um dem entgegenzutreten, reagierte die Parteiführung am 19. April 1933 auf den Mitgliederzulauf mit einer reichsweiten, zeitlich unbegrenzten Mitglieder-Aufnahmesperre, die in der Anordnung vom 19. April 1933 des Reichsschatzmeisters der NSDAP, Franz Xaver Schwarz, fixiert wurde und am 1. Mai 1933 in Kraft trat. Weiter hieß es zur Sperre im Verordnungsblatt der Reichsleitung der NSDAP vom 30. April 1933: „Nach diesem Zeitpunkt darf keine Dienststelle der Bewegung Neuanmeldungen mehr entgegennehmen. Die Gaue können bis längstens 15. Mai die vor dem 1. Mai bei den Dienststellen eingegangenen Neuanmeldungen der Reichsleitung vorlegen.“ Die Mitglieder-Aufnahmesperre galt jedoch nicht uneingeschränkt: ausgenommen von der Verordnung waren „Angehörige der Hitler-Jugend, welche das 18. Lebensjahr vollenden, Angehörige der NSBO und alle jene, welche Dienste in der SA oder SS leisten.“ Ihnen wurde somit weiterhin der Eintritt in die Partei ermöglicht.

Lockerung

Die umfassende Aufnahmesperre erfuhr in der Folgezeit, neben den bestehenden Sonderregelungen, einige Lockerungen bezüglich des von den Anordnungen ausgenommenen Personenkreises. So ordnete Reichsschatzmeister Schwarz 1937 mit der Anordnung 3/37 zunächst die Möglichkeit der Aufnahme der alten NSBO- und NS-Hago-Mitglieder (Nationalsozialistische Handels- und Gewerbeorganisation) in die NSDAP an, um dann am 20. April 1937 mit der Anordnung 18/37 der Reichsleitung die größte Revidierung der Mitgliederaufnahmesperre zu vollziehen. Infolge dessen wurde es vor allem wieder denjenigen Bürgern ermöglicht, der NSDAP beizutreten, die sich seit der Machtübernahme in den Gliederungen und angeschlossenen Verbänden der Partei als Nationalsozialisten bewährt hatten.

Die so entstandenen erweiterten Sonderregelungen zum Parteieintritt und die Einführung des sogenannten Parteianwärters führten in den Folgejahren nach 1937 zu einem erheblichen Anwachsen der Mitgliederzahlen, so dass die NSDAP im Jahr 1939 ca. 5,3 Millionen Parteimitglieder führte.

Vollständige Aufhebung

Diese Zahl sollte sich jedoch nach der vollständigen Aufhebung der Mitgliederaufnahmesperre für das Altreich und den Gau Danzig mit der Anordnung 34/39 vom 10. Mai 1939, die rückwirkend zum 1. Mai 1939 in Kraft trat, noch entscheidend erhöhen. Nachdem die Anordnung 18/37 durchgeführt und in ihren wesentlichen Teilen abgeschlossen war, galt es nun nach dem Willen Adolf Hitlers, als Ziel zwischen der Zahl der Parteigenossen und der Zahl der Bürger ein Verhältnis entstehen zu lassen, das im Idealfall zehn von 100 betragen sollte.

1945 belief sich die Zahl der Parteimitglieder auf ca. 8,5 Millionen.

Weblinks

Quellen

  1. Sternartikel "Volk im Gleichschritt"
  2. Mediaculture-Online Artikel "Der eigenen Fehlbarkeit begegnet? Günter Eichs Verstrickungen ins Dritte Reich" von Axel Vieregg.
  3. Bundesarchiv Begleittext Parteianwärterkarte

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