Ministerrat für die Reichsverteidigung

Ministerrat für die Reichsverteidigung

Der Ministerrat für die Reichsverteidigung war ein von Adolf Hitler am 30. August 1939 als ständiger Ausschuss des Reichsverteidigungsrates per Erlass geschaffenes Gremium unter Vorsitz Hermann Görings, das im vereinfachten Verfahren Verordnungen mit Gesetzeskraft erlassen konnte.

Grundlage für den Erlass war das unveröffentlichte Reichsverteidigungsgesetz vom 4. September 1938.

Zusammensetzung

Mitglieder des Ministerrates waren außer Göring

Aufgaben

Mit zunehmender Kriegsdauer übernahm der Ministerrat immer mehr die Aufgaben des bereits in den Jahren vor dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr tagenden Reichskabinetts. Die Erlasse, die häufig nicht auf Sitzungen des Ministerrates verabschiedet wurden, sondern im Umlaufverfahren zustande kamen, verdrängten zunehmend förmlich verabschiedete Gesetze. Die Schlüsselrolle kam dabei dem Chef der Reichskanzlei Hans Heinrich Lammers als Geschäftsführer zu, der jedoch in den letzten Kriegsjahren eine immer stärke Konkurrenz durch den Chef der Parteikanzlei Martin Bormann bekam.

In der Anklageschrift für den Nürnberger Prozess wird der Ministerrat für die Reichsverteidigung unter dem Anklagepunkt Eins erwähnt und als Kriegskabinett bezeichnet.

Dem Ministerrat direkt zugeordnet waren die Reichsverteidigungskommissare.

Weblinks

Wortlaut des Erlasses vom 30. August 1939


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