Ministerialer

Ministerialer

Ein Ministeriale (mittellateinisch, zu lateinisch ministerialis; Plural: die Ministerialen) ist ein im (ursprünglich antiken kaiserlichen) Dienst stehender Beamter. Im Frühmittelalter waren zunächst unfreie Verwalter für Königsgüter, aber auch für den überregionalen Adel und für die Klöster auf lokaler Ebene tätig. Im Hochmittelalter bildete sich aus dieser Schicht der Stand des Dienst- bzw. Ministerialadels heraus.

Max Weber bezeichnet in seinem Hauptwerk "Wirtschaft und Gesellschaft" Ministeriale als haushörige, also unfreie Hausbeamte, im Gegensatz zu freien Beamten, deren Ernennung auf einem Kontrakt beruht und durch freie Auslese zustande kommt.[1]

Inhaltsverzeichnis

Begriffsgeschichte

Schon in der Antike tauchte der Begriff der „ministeriales“ auf. Im römischen Kaiserreich bezeichnete er freie Palastbedienstete, deren primäre Aufgabe die Verpflegung des Hofes war. Auch besaß diese Gruppe einen rechtlichen Sonderstatus und zudem die Möglichkeit, durch genügende Qualifikation und Tüchtigkeit in höhere Ämter aufzusteigen.

Dennoch unterlag der Begriff einem ständigen örtlichen und zeitlichen Wandel und Austausch mit anderen Bezeichnungen. So sind „servus“ (Sklave) oder „servientes“ (Diener) die am häufigsten auftauchenden Begriffe, die man als Synonym für den Begriff „ministeriales“ und die damit verbundenen Aufgaben verwendete.[2] Im 7. Jahrhundert tauchte im Merowingischen Reich die Bezeichnung „ministeriales“ für höhergestelltes, aber höriges Hofgesinde auf. Dies blieb bis in die Zeit der Karolingerdynastie hinein so – erst hier lässt sich der Begriff „ministerialis“ grob definieren als Inhaber eines Amtes oder Aufgabenbereiches, eines „ministerium“.

Erst im 11. Jahrhundert, in dem sich die Ministerialen begannen auszubreiten, sollte sich der Begriff als endgültige Bezeichnung für eine privilegierte Gruppe unfreier Dienstmannschaften durchsetzen. Im 12. Jahrhundert durften sich die Ministerialen mit dem Titel „milites“, also Ritter, bezeichnen, der bis dahin dem niederen und höheren Adel vorbehalten war.

Geschichte

Ministerialen waren im Heiligen Römischen Reich eine Oberschicht ursprünglich unfreier „Dienstmannen“ (Dienstleute) im Hof-, Verwaltungs- und Kriegsdienst. Sie wurden von ihrem Grundherrn mit einer besonderen Funktion betraut, wie etwa der Leitung eines Hofes, der Führung der Finanzen (Kanzlei) oder der Leitung verschiedenster Besitzungen. Ministerialen waren oft Hörige aus der Schicht des Bauernstandes.

Entstehung des Ministerialitätssystems

Ihren Ursprung hat die Ministerialität in dem Bestreben der lokalen Machthaber zur intensiven Durchdringung, also Organisation und Kontrolle ihres eigenen Herrschaftsbereiches. Im 11. Jahrhundert sorgten verschiedene Faktoren, wie etwa Bevölkerungswachstum, Veränderungen in den wirtschaftlichen Strukturen.[3] und das Bestreben der lokalen Machthaber, der Grundherren, Bischöfe oder Äbte, ihre Territorien intensiv herrschaftlich zu durchdringen dafür, dass eine breiter gefächerte Funktionsausweitung innerhalb der Administration nötig waren. Dies bedeutete, dass Zugehörige der „familia“ des jeweiligen Grundherrschaftsverbandes, die sich durch besondere Fähigkeiten, Tüchtigkeit und Loyalität gegenüber ihrem Herren auszeichneten, Aufgaben zugeteilt bekamen, die einen Aufstieg bedeuteten. So übernahmen sie z. B. die Verwaltung eines Gutes oder führten sogar die Kanzlei, also die Finanzverwaltung.

Entstehung der Ministerialität in Kirchen und Klöstern

Die Herausbildung des Ministerialitätssystems lässt sich zunächst am klarsten bei der Reichskirche nachvollziehen. Diese versuchte mit Hilfe abhängiger Amtsträger die Grund- und Stadtherrschaft des Adels zu beschneiden und die Entfremdung ihres eigenen Besitzes bzw. ihrer Rechte zu verhindern. [4]

Die Reichskirche profitierte hier auch davon, dass sich im 9. Jahrhundert Königsfreie in ihren Dienst stellten, um so dem vom König geforderten Kriegsdienst zu entkommen. Die Königsfreien wurden so zu Freien, die nun auf Klosterland existierten, jedoch von der Kirche abhängig und ihr zu Dienst verpflichtet waren. So stellten der Abt von St. Gallen und Reichenau sowie der Bischof von Konstanz 981-983 Otto II. 140 schwere Panzerreiter für seinen Italienzug zur Verfügung. Dies können nur ehemalige Königsfreie, die in die Dienstbarkeit der Kirche übertraten, oder ihr vom König bzw. Kaiser geschenkt wurden, sein – denn um 980 besaßen die drei Klöster kaum eine solche Anzahl von Vasallen.[5]

Auch eine Gruppe bäuerlicher Freier, die auf Königsfreie zurückzuführen sind,[6] nahmen von der Kirche Lehen auf, um ihren Besitz vergrößern zu können und gerieten so in die Dienstbarkeit. Hierbei entstand in einem langen und keineswegs gradlinigen Prozess das System der „Dienstmannschaft“. Der Drang eine eigene Gruppe zu bilden wuchs, da der soziale Aufstieg das Selbstbewusstsein der Gruppe unterstützte. Ihre rechtliche Absicherung wurde der Ministerialität früh in Form eines Dienstrechtes zugestanden – ein Versuch, die wichtig gewordene, loyale und die kirchliche Autonomie sichernde Gruppe zu binden bzw. die Stellen in der Dienstmannschaft für andere attraktiv zu machen. Unsere erste Quelle zum Dienstrecht der Ministerialität, ist das Wormser Hofrecht.[7] Schon 1061/62 zeichnete sich dann im Bamberger Dienstrecht eine stärkere Formierung der Gruppe der Ministerialen ab.[8] Die Rechte der Ministerialen waren jedoch regional und auch funktional unterschiedlich, wenngleich auch versucht wurde eine homogene Rechtslage zu schaffen. Da das System effektiv war, begann sich das Prinzip der Ministerialität im Laufe des 11. Jahrhunderts schnell auch auf weltliche Herrschaftsformen zu übertragen, denn auch diese erkannten den Nutzen der Ministerialen zur Festigung und Ausweitung ihrer Herrschaft.

Entstehung der Reichsministerialität

Die Reichsministerialen nehmen eine gesonderte Stellung ein. Sie unterstehen direkt dem König bzw. Kaiser und nehmen reichhaltige, gehobene Verwaltungsaufgaben wahr und leisten Kriegsdienst als schwere Panzerreiter. Es ist daher nur verständlich, dass sich die Reichsministerialität aus einem Stand rekrutieren musste, der über akzeptable Bildung zur Bewältigung von Verwaltungsaufgaben, Kenntnisse höfischen Lebens und/oder Erfahrung in Kampf besaß.

Die Lösung lag in der Verpflichtung von ehemaligen, mehr oder minder selbstständig gewordenen Königsfreien oder Königszinsern, den „liberi“. Diese stellten eine besondere Gruppe dar. Sie bestand aus Freien, die jedoch auf Königsgut ansässig und deshalb in ihrer Verfügung über ihr Eigentum eingeschränkt waren und Verpflichtungen gegenüber dem König erfüllen mussten. Zum einen waren sie zum Militärdienst verpflichtet, zum anderen mussten sie regelmäßig Abgaben leisten, den Königszins. Sie waren vor allem in der karolingischen Zeit von Bedeutung. Sie leisteten Kriegsdienst und andere militärische Aufgaben, wie Botendienste oder Geleitschutz. Viele von ihnen wandelten jedoch ihren Status. Urkunden und Kapitularien belegen, dass ein nicht zu unterschätzender Teil von ihnen sich der Kirche oder weltlichen Herren ergab, um so dem Kriegsdienst zu entfliehen.[9] Teilweise schenkte der König die Königsfreien sogar der Kirche, bestand aber auf der weiteren Erfüllung der Pflichten, die jedoch oft in Vergessenheit gerieten. Auch lässt sich feststellen, dass seit Ende des 9. Jahrhunderts weltliche Herren Kriegsdienste von einer Gruppe erfüllt bekamen, deren Verpflichtung nicht auf Lehen oder Unfreiheit beruht, sondern die vielmehr alte Verpflichtungen waren, die dem König geleistet worden waren. Diese Gruppe bildet den unmittelbaren Vorgänger der Ministerialen.

Auch die Oberschicht der bäuerlichen Freien, die zinspflichtig waren und gutsherrlich leben konnten, war für den König attraktiv, um als Reichsministerialen zu dienen. Sie bildeten die Unterschicht des Adels und heirateten zu späterer Zeit freiwillig in die Unfreiheit der Ministerialität ein, um dessen Vorteile genießen zu können.

Ein nicht zu vernachlässigender und großer Teil der Reichsministerialität rekrutierte sich zudem aus der hohen Anzahl kleiner, freier Ritter, die im 11. Jahrhundert begannen, sich in die Ministerialität zu ergeben und im 12. und 13. Jahrhundert verstärkt in diese übergingen. Dieser Prozess war von großer Bedeutung für die Rekrutierung der Reichsministerialität, Josef Fleckenstein spricht im 12. und 13. Jahrhundert sogar von einer „Verritterlichung des Hofes“.[10] Die Theorie der Königsfreien als Vorgänger der Ministerialen unterstützt das Faktum, dass große Teile der Ministerialen auch über freien Besitz verfügten und der Sitz, von dem sich ihr Name ableitet, zu diesem freien Besitz gehört – so etwa in Niedersachsen und Ostfranken oft zu beobachten.[11] Genannte waren demnach zunächst frei und haben sich in Unfreiheit begeben. Dass diese Entwicklung der Reichsministerialität erst später einsetzte als auf kirchlicher und fürstlicher Ebene, ist damit zu erklären, dass die Königsfreien zunächst noch ihren Dienst für den König oder Kaiser leisteten. Mit zunehmender Zeit jedoch wurde diese Gruppe zum einen zu selbstständig und verweigerte die Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber dem König sowie die Anerkennung seiner Verfügungskraft über ihre Güter, zum anderen waren sie in ihrer Kriegsführung zu schwach, um mit der Entwicklung der fürstlichen Vasallenheere Schritt zu halten. Aus diesem Grunde wurde ein Teil von ihnen umstrukturiert und in die Reichsministerialität eingebunden. Dies diente dem König und stieß wohl auch auf den Zuspruch der betroffenen Königsfreien, die auf Vergrößerung ihres Besitzes, Reichtums und Einflusses hoffen konnten.

Warum der König solche Aufgaben nicht an Adlige vergab, deren Stand ja schon etabliert und gefestigt, deren Reichtum und Bildung vorhanden war, hat seinen Grund in der Gegenleistung, die der Adel verlangte – die Vergabe von Land und Leuten, von Lehen. Ein großer Teil des Königsgutes ist so verloren gegangen, da der Adel die Lehen an sich zog und erblich machte. Das System der Ministerialität war zunächst ein willkommener Ersatz für dieses mitunter verlustreiche Lehnssystem[12].

Ministerialen im Hochmittelalter

Seit dem 11. Jahrhundert verstand man unter dem Begriff Ministerialen ritterlich lebende Dienstleute mit eigener oder delegierter Herrschaft sowie politischem Einfluss. Diesen erlangten sie unter anderem durch die Ausübung der Hofämter (Mundschenk, Truchsess, Kämmerer etc.). Seit dieser Zeit bauten Ministerialen auch ihre eigenen Burgen (Ministerialenburg). Diese zeichneten sich meist durch die Nähe von bäuerlichen Siedlungen und Dörfern aus. Ihre Lage war dabei in erster Linie von der jeweiligen topographischen Situation abhängig. Jedoch gab es bis in das 12. Jahrhundert offenbar auch Dienstleute einzelner Grundherren, die auf Hofstellen (curtes) amteten, die nicht zwangsläufig befestigt waren.

Ministerialen wuchsen in niedrigere Verwaltungsdienste hinein und schließlich auch in den Waffendienst. Als bewaffnete Reiter kamen sie, obwohl abhängig, der sozialen Stellung ihrer Herren bald näher als ihrem bäuerlichen Ursprung. Ihre allmähliche Standeserhöhung zum niederen Adel bewirkten ihre Aufgaben, nicht ihre Herkunft. Im 12. Jahrhundert wurden sie sogar lehnsfähig und ihre kampferprobtesten Mitglieder bildeten mit Angehörigen des Hochadels die Ritterschaft. Im Hochmittelalter (etwa 1000 bis 1250) galten sie als die eigentlichen Schöpfer und Träger der ritterlich-höfischen Kultur.

Besonderes Ansehen genossen die in königlichen Diensten stehenden Reichsministerialen. Die Burgen bedeutender Ministerialadelsfamilien konnten sich hinsichtlich der repräsentativen Ausstattung, besonders in der Stauferzeit (1138 bis 1254), durchaus mit den sogenannten „Dynastenburgen“ ihrer Herren messen.

Mit dem zunehmenden Bedarf an Hof-, Verwaltungs- und Kriegsdiensten (etwa im Investiturstreit) sowie der Festlegung ihrer zunächst unbestimmten Pflichten und Rechte in salischer Zeit (1024-1125) wurden die Ministerialen ein neuer, vielfältig differenzierter Stand. Sie erhielten (nicht vererbbare) Dienstlehen und leisteten dafür, erst für geistliche Herren, ritterliche Dienste.

Seit König Konrad II. (1024-1039) wurden sie als Vögte oder Burggrafen und Landrichter zur Verwaltung des Reichsguts und, in den Landesherrschaften, der Landesgüter herangezogen; als Reichsministerialen stützten sie die salische und besonders die staufische Reichspolitik. Im 12. Jahrhundert setzte ein Angleichungsprozess an den Stand der Edelfreien (Vasallen) ein. Die Reste der Unfreiheit schwanden allmählich, die Dienstlehen wurden zu erblichen Lehen, auch weil häufig verarmte Edelleute unter Vorbehalt ihrer Freiheitsrechte freiwillig in den Ministerialenstand übertraten. Da die Ministerialen seit dem 13./14. Jahrhundert im niederen Adel aufgegangen waren, bildeten sie seit Beginn des 15. Jahrhunderts den Kern des Ritterstandes.

Bedeutende Ministerialen

Literatur

  • Hartmut Boockmann: Einführung in die Geschichte des Mittelalters. Beck, München 2001
  • Heinrich Dannenbauer (Hrsg.): Grundlagen der Mittelalterlichen Welt. Skizzen und Studien. Stuttgart 1958
  • Europäisches Burgeninstitut (Hrsg.): Wörterbuch der Burgen, Schlösser und Festungen. Reclam, Stuttgart 2004, ISBN 3-15-010547-1
  • Josef Fleckenstein: Rittertum und ritterliche Welt. Siedler, Berlin 2002, ISBN 3-8868-0733-9
  • August von Fürth: Die Ministerialen. Bachem, Köln 1836 (Digitalisat)
  • Werner Hechberger: Adel, Ministerialität und Rittertum im Mittelalter. (EDG 72). Oldenbourg Verlag, München 2004, ISBN 3-486-55083-7
  • Ph. Heck: Der Ursprung der sächsischen Dienstmannschaft. In: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, V. Band, 1907, S. 116–172 (Digitalisat)
  • Harald Herzog: Burgen und Schlösser. Geschichte und Typologie der Adelssitze im Kreis Euskirchen. Rheinland-Verlag, Köln 1989
  • Jan Ulrich Keupp: Dienst und Verdienst. Die Ministerialen Friedrich Barbarossas und Heinrichs VI. (= Monographien zur Geschichte des Mittelalters; Bd. 48). Hiersemann, Stuttgart 2002, ISBN 3-7772-0229-0
  • Elke Lutterbach: Ritterburgen. Band 2. Burg Satzvey. Bachem, Köln 2005, ISBN 3-7616-1863-8

Weblinks

Fußnoten

  1. Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. 5., revid. Auflage, Tübingen: Mohr, 1976, S.131f.
  2. Keupp, Jan Ulrich: Dienst und Verdienst. Die Ministerialen Friedrich Barbarossas und Heinrichs VI. (= Monographien zur Geschichte des Mittelalters Bd. 48), Stuttgart: Verlag Hiersemann, 2002, S.30ff.
  3. Zum einen wuchs die Bevölkerung kontinuierlich an, von vier Millionen Menschen in Deutschland und Skandinavien um das Jahr 1000 auf 11,5 Millionen im 14. Jahrhundert. Die auch dadurch ausgelöste Ostbesiedlung und die Verbesserung der Landwirtschaft z. B. durch Dreifelderwirtschaft oder Metallpflüge führten zu Bewegungen im sozialen Gefüge der mittelalterlichen Gesellschaft. Vgl. Hartmut Boockmann: Einführung in die Geschichte des Mittelalters, München 2001
  4. Vor allem die Ottonen und die Salier versuchten, die Macht der Kirche einzuschränken und ihren Einfluss auf das Reichskirchensystem zu vergrößern. Zugespitzt wurde dieser Konflikt durch den Investiturstreit von 1075 bis 1122.
  5. Dannenbauer, Heinrich (Hg.): Grundlagen der Mittelalterlichen Welt. Skizzen und Studien, Stuttgart: 1958, S. 338
  6. Diese Theorie stützt sich darauf, dass solche freien Bauern vorwiegend um karolingische Königsgüter zu finden sind, was ein Hinweis darauf ist, dass es sich im ehemalige Königsfreie handelt, deren Aufgabe einst die Durchdringung des Territoriums war. Vgl. Dannenbauer, Heinrich (Hg.): Grundlagen der Mittelalterlichen Welt. Skizzen und Studien, Stuttgart: 1958, S. 331
  7. Das Wormser Hofrecht, verfasst von Bischof Burkhard von Worms, hebt zum ersten Mal eine Gruppe aus dem Grundherrschaftsverband der familia heraus in eine besondere Stellung. Vgl. Lexikon des Mittelalters (LMA), München: Artemis-&-Winkler-Verlag 1993, S.638
  8. Im Bamberger Dienstrecht von 1062 erhielten die örtlichen Ministerialen von Geburt an passive Lehnsfähigkeit, einen eigenen Gerichtsstand und Beweisvorrecht, Ehrenvorrechte wie Waffentragen und sogar Ordinationsfähigkeit und bekamen Aufgaben in gehobenen Hofämtern. Vgl. Lexikon des Mittelalters (LMA), München: Artemis-&-Winkler-Verlag 1993, S.638
  9. Dannenbauer, Heinrich (Hg.): Grundlagen der Mittelalterlichen Welt. Skizzen und Studien, Stuttgart: 1958, S. 331
  10. Fleckenstein, Josef: Rittertum und ritterliche Welt, Berlin 2002
  11. Dannenbauer, Heinrich (Hg.): Grundlagen der Mittelalterlichen Welt. Skizzen und Studien, Stuttgart: 1958, S. 349
  12. Das gilt natürlich nicht mehr für die Zeit ab dem mittleren 12. Jahrhundert, wo die Ministerialität sich dem Adel annäherte und ebenfalls versuchte ihre Lehen erblich zu machen.

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