Militärtribun

Militärtribun

Tribunus militaris oder militum (lateinisch) bezeichnete einen höheren Offizier der römischen Armee und wird im Deutschen meist mit Militärtribun wiedergegeben, um eine Verwechslung mit den zivilen Volkstribunen zu vermeiden.

Bereits in der Königszeit sollen die Anführer von Abteilungen der Reiterei als Tribuni celerum bezeichnet worden sein. In republikanischer Zeit hatte jede Legion sechs gewählte Militärtribunen, die mindestens fünf Jahre militärische Erfahrung und den Zensus eines Eques haben mussten. Sie führten den Oberbefehl abwechselnd zwei Monate und waren zudem für die Aushebung, die Führung der Listen und andere ähnliche Geschäfte verantwortlich. Die Militärtribunen wurden anfangs von den Konsuln ernannt. Von 362 bis 207 v. Chr. ging die Wahl der Militärtribunen aber nach und nach auf das Volk über. Wurde außerordentlicher Weise eine größere Zahl von Legionen ausgehoben, erfolgte die Ernennung der zusätzliche Tribunen jedoch weiter durch die Konsuln.

Eine Sonderform waren die Tribuni militum consulari potestate („Militärtribunen mit konsularischer Gewalt“). Sie wurden in der frühen römischen Republik zwischen 444 und 367 v. Chr. anstelle der Konsuln gewählt und waren damit die Oberbeamten der Republik in den jeweiligen Jahren. Diese Konstruktion diente nach Livius dazu, auch Plebejern, die für dieses Amt wählbar waren, den Zugang zu der höchsten obrigkeitlichen Gewalt zu eröffnen. Nach Erkenntnis aktueller Forschung waren die Militärtribune mit konsularischer Gewalt in der Praxis allerdings fast ausschließlich Patrizier und deren Klienten.

In der Kaiserzeit gab es zwei Rangstufen von Militärtribunen:

  • Tribunus Laticlavius (Militärtribun mit „breitem Purpursaum“ an der Tunika). Hierbei handelt es sich um den formal zweithöchsten Offizier der kaiserzeitlichen Legion. Er war der Stellvertreter des Legatus, des Legionskommandanten, und der ranghöchste der sechs Militärtribunen.
    Der Tribunus Laticlavius war ein junger Aristokrat aus dem Senatorenstand (ordo senatorius). In der Regel begann er nach einem Militärdienst von etwa drei Jahren in einem Alter von etwa 25 Jahren seine zivile senatorische Karriere (cursus honorum).
  • Tribunus Angusticlavius (Militärtribun mit „dünnem Purpursaum“ an der Tunika). Hierbei handelte es sich ebenfalls um junge Aristokraten, allerdings aus dem Ritterstand (ordo equester). Sie dienten ebenfalls nur für etwa drei Jahre als halbberufliche Offiziere mit Verwaltungsaufgaben. Pro Legion gab es fünf Tribuni Angusticlavii.

Literatur

  • Robert Bunse: Das römische Oberamt in der frühen Republik und das Problem der Konsulartribunen. Wissenschaftlicher Verlag Trier, Trier 1998, ISBN 3-88476-290-7 (Bochumer Altertumswissenschaftliches Colloquium; Bd. 31. Zugleich: Ruhr-Universität Bochum Diss. phil. 1997).
  • Alfred Richard Neumann: Tribunus 2.–4. In: Der Kleine Pauly (KlP). Band 5, Stuttgart 1975, Sp. 947–948.

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