Militärkonvention

Militärkonvention

Durch eine Militärkonvention unterstellten zwischen 1866 und 1871 die deutschen Teilstaaten sowie die vier Freien Städte ihre Truppen zunächst dem Norddeutschen Bund unter dem Oberbefehl des preußischen Königs, und später dem wiedererstandenen Deutschen Reich mit dem Deutschen Kaiser an der Spitze.

Ganz oder zeitweise ausgenommen waren Braunschweig und Bayern. Die bayerische Armee verblieb gemäß "Vertrag mit Bayern über den Beitritt zur Deutschen Verfassung vom 23. November 1870" unter Befehl des bayerischen Königs; erst bei Mobilmachung ging der Oberbefehl an den Kaiser über. Braunschweig, dessen welfisches Herrscherhaus seit der preußischen Annexion Hannovers 1866 mit der Hohenzollernmonarchie verfeindet war, fand sich erst 1886 bereit, nach dem Tod des letzten eingesessenen Welfenherzogs Wilhelm, die Militärkonvention abzuschließen.

Inhaltsverzeichnis

Auszug aus der Militärkonvention

„Durch die Militär-Konvention haben die betr. Bundesfürsten ihre Rechte auf Ernennung der Offiziere ihres Kontingents an seine Majestät den deutschen Kaiser abgetreten. Ihre Truppenteile unterstehen der preussischen Verwaltung oder sind vollständig mit der preussischen Armee verschmolzen.“

Beteiligte Staaten

Die betreffenden Heereskontingente gehörten zu:

Abgeschlossen wurden die Verträge zu unterschiedlichen Zeitpunkten, die jedoch alle in die Zeit zwischen dem Ende des Krieges von 1866 und der Reichsgründung 1871 fallen (Ausnahme Braunschweig).

Quelle

  • "Das kleine Buch vom Deutschen Heere" von Feuerwerks-Oberleutnant Klein, Verlag Lipsius & Tischer, Leipzig 1901; auch als Reprint Weltbild Verlag, Augsburg, 1998, ISBN 3-8289-0271-5
  • Egbert Koolman: Ein Oldenburger in Berlin. Wilhelm Meinardus und die preußisch-oldenburgische Militärkonvention von 1867; in: Oldenburger Jahrbuch, Bd. 100, 2000, S. 49-88.

Siehe auch

Weblinks


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