Militärfirma

Militärfirma

Ein privates Sicherheits- und Militärunternehmen ist ein Wirtschaftsunternehmen, das von einem Staat oder einem Unternehmen beauftragt wird, in Kriegs- oder Krisengebieten militärische Aufgaben zu erfüllen. Dabei reicht die Bandbreite von Aufgaben, die den unmittelbaren Kampf zumindest nötig machen können (z. B. Personen-, Konvoi- oder Objektschutz) über die Beratung und Ausbildung von Soldaten bis hin zur Übernahme von Aufgaben, die mit dem militärischen Kampf nur mittelbar verbunden sind (beispielsweise Transportdienstleistungen, Verpflegung, aber auch Luftraumüberwachung). In letzterem Aufgabengebiet, dessen Zuordnung in der Forschung umstritten ist, sind auch Dienstleistungsunternehmen eingebunden, die selbst keinerlei kämpfendes Personal bereitstellen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Das Söldnerwesen spielt seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts weltweit kaum noch eine Rolle. Erst mit dem Ende des Kalten Krieges griff ein ähnliches Phänomen in Form privater Sicherheits- und Militärunternehmen wieder verstärkt um sich. Einen Beitrag zu dieser Entwicklung mag auch der Trend zum Outsourcing in der Privatwirtschaft geleistet haben, der von staatlichen Stellen zunehmend übernommen und schließlich auch auf das Militär angewendet wurde. Darüber hinaus wurden seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges in vielen westlichen Ländern die einst staatlichen Rüstungskonzerne privatisiert. Die Privatisierung des "Soldatenhandwerks" kann als Weiterentwicklung dieses Trends interpretiert werden.

Mit der weltweiten Reduzierung der Armeen seit 1990 entstand ein Überangebot an arbeitslosen ausgebildeten Soldaten. Die USA und Großbritannien verschlankten ihre Streitkräfte, in Russland wurde ein großes stehendes Heer stark verkleinert, in Argentinien und Südafrika waren Teile der Heere nach politischen Wechseln in der Staatsführung diskreditiert. Private militärische Unternehmen entstanden vor allem in Russland, den USA, Großbritannien, Südafrika und Israel.

Dem steht eine steigende Nachfrage auf der Auftraggeberseite gegenüber. Mit dem Wegfall der Blockkonfrontation und ihrer typischen Stellvertreterkriege insbesondere in Afrika waren staatliche Akteure kaum noch an der Vermeidung oder an der Steuerung solcher Auseinandersetzungen interessiert. Daraus folgte eine Vielzahl innerstaatlicher Konflikte von geringer Intensität bei gleichzeitig geringem internationalen Eingreifen. Die fehlende Militärhilfe auswärtiger Kräfte versuchten zahlreiche Beteiligte durch das Beauftragen von Söldnerunternehmen auszugleichen. Solche Unternehmen erwiesen sich zudem als weniger bestechlich und kaum ethnischen, religiösen oder politischen Gruppen im Einsatzland verbunden, anders als dies bei ortsansässigen Unternehmen, Milizen und Söldnergruppen der Fall war.

Die entwickelten Staaten, insbesondere die USA, entdeckten die Möglichkeiten dieser Privatunternehmen im Umfeld des Irakkriegs in den 1990er-Jahren und verstärkt seit dem 2001 ausgerufenen Krieg gegen den Terror, der die staatlichen militärischen Kräfte im hohen Maß bindet und in weiten Teilen als personalaufwändiger Häuserkampf geführt wird.

Die Vereinigten Staaten sind von 1994 bis 2007 3601 Vertragsbindungen mit einem Auftragsvolumen von 300 Milliarden US-Dollar mit zwölf US-amerikanischen privaten Militärunternehmen eingegangen.

Private Militärunternehmen unterstützen unter anderem auch Missionen der Vereinten Nationen, insbesondere um Transportleistungen in Drittweltländern zu erbringen. Beispiel hierfür ist der Einsatz von ICI of Oregon 1996 in Haiti im Auftrag des US-Außenministeriums.

Im April 2001 wurde die International Peace Operations Association (IPOA) gegründet. Sie ist ein Unternehmerverband, der die Interessen seiner Mitglieder, unter anderem DynCorp und MPRI, vertritt. Die IPOA hat einen für alle Mitglieder geltenden Verhaltenskodex erstellt, den es auch auf deutsch[1] gibt. Eine ähnliche Interessenvertretung gibt es speziell für den Irak. In der Private Security Company Association of Iraq sind laut eigener Aussage über 40 Private Sicherheitsunternehmen (in- wie ausländisch) vertreten.

Auftrag und Geschäftsgrundlage

Als private Sicherheits- und Militärunternehmen treten meist Unternehmen aus den USA, Großbritannien oder Südafrika auf. Ihre Dienstleistungen umfassen taktisch-operative Beratung, militärisches Training, das Betreiben von Kriegsgefangenenlagern, das Aufklären und Erkunden sowie die technische, logistische und operative Unterstützung von Kampfhandlungen. Die hier beschriebenen Möglichkeiten zum Einsatz ziviler Personen für militärische Aufgaben werden im vollen Umfang vor allem durch die USA genutzt, in etwas geringerem Maß auch vom Vereinigten Königreich.

Die Unternehmen sind nicht direkt in die Befehlsorganisation ihres Auftraggebers eingebunden, sondern nur an ihren Vertrag gebunden. Allerdings richten sich seriöse Unternehmen an geltende ethische Grundsätze (z. B. IPOA Code of Conduct [2]).

Rechtlicher Rahmen

Im Unterschied zur Fremdenlegion sind private Sicherheits- und Militärunternehmen kein Militärverband, ihre Mitarbeiter gelten als Zivilisten im Sinne der Genfer Konventionen und ihrer Zusatzprotokolle, solange sie nicht an „Feindseligkeiten“ teilnehmen. Tun sie es dennoch, können sie nach nationalem Strafrecht verurteilt werden. Wenn sie einen Kampfauftrag erhalten, gelten die beteiligten Personen nur dann als Kombattanten, wenn sie unter der organisierten Führung regulärer Streitkräfte stehen, in diese eingegliedert sind und die jeweilige Gegenseite über ihre Kampfbeteiligung offiziell informiert wurde. Ohne diese Eingliederung gelten sie gemäß Zusatzprotokoll I zur III. Genfer Konvention als Söldner, wenn sie an Kampfhandlungen teilnehmen. Allerdings sind die Grenzen zwischen Sicherheitsmission und Kampfgeschehen oft fließend.[3]

Vorteile für die Auftraggeber

Staatliche Auftraggeber

Der Einsatz von Militärunternehmen bietet für Staaten den Vorteil, keine diplomatischen Verwicklungen zu provozieren und die eigenen Verluste zu verschleiern. Auftraggeber behaupten der Einsatz von Militärunternehmen sei kostengünstiger als der Einsatz eigener Streitkräfte. Dies ist allerdings unter Experten umstritten, da die kostspielige Ausbildung nach wie vor in das Ressort nationaler Armeen fällt, während die anschließend zu PMC abgewanderten Soldaten ein Vielfaches ihres vorherigen Gehalts bekommen.[4] Ihr Einsatz oder der anderen Dienstleister für nicht-kämpferische Aufgaben ermöglicht es, dadurch freigewordene Soldaten den Kampftruppen zuzuordnen und so eine größere Schlagkraft der regulären Armee aufzubauen. Einige hochtechnisierte Waffen-, Ortungs- und Kommunikationssysteme würden einen erheblichen Ausbildungsaufwand für militärisches Bedien- und Wartungspersonal nach sich ziehen. Aus diesem Grund ordnen einige Rüstungsunternehmen im Staatsauftrag Techniker zum Einsatz im Verbund mit dem Militär ab.

Werden Mitarbeiter von Sicherheitsunternehmen getötet, verwundet oder langfristig geschädigt, entsteht für eine Regierung nicht im gleichen Maß innenpolitischer Druck, als wenn dieses Schicksal eigenen Soldaten oder gar Wehrpflichtigen zustieße.

Die unklare rechtliche Stellung der Sicherheitsunternehmen kann von Auftraggeberseite auch als Vorteil privater Sicherheitsunternehmen angesehen werden. So operieren ihre Mitarbeiter in einer Grauzone des Kriegsvölkerrechts, an das reguläre Soldaten gebunden sind. Deshalb ist es ein häufig geäußerter Vorwurf gegenüber Staaten, die private Militärunternehmen einsetzen, dass sie damit gezielt das Kriegsvölkerrecht umgehen. Beispielsweise waren einige private Kämpfer, die 2007 im Auftrag des US-Außenministeriums im Irak eingesetzt waren, durch ihre Arbeitsverträge sowie Abkommen zwischen den USA und dem Irak sowohl vor kriegsvölkerrechtlicher als auch vor strafrechtlicher Verfolgung in beiden Ländern geschützt. Dies betraf vor allem Mitarbeiter von Blackwater.

Privatwirtschaftliche Auftraggeber

Wirtschaftsunternehmen verfügen häufig selbst nicht über das nötige Personal und die Ausrüstung, um Sicherheitsaufgaben auszuführen, die über den Objektschutz eigener Anlagen in einem weitgehend friedlichen Umfeld hinausgehen. Genau diese Fähigkeiten bieten private Sicherheitsunternehmen an. Der Einsatz von Sicherheitsunternehmen ermöglicht zudem die Nutzung von militärischer Schlagkraft in einem Maß, die strafrechtlich relevant ist (Körperverletzung, Tötungsdelikte, Gebrauch von Kriegswaffen), beim Einsatz anderer Unternehmen aber nicht unmittelbar auf den Auftraggeber und dessen Angestellte zurückfällt.

Wirtschaftliche Bedeutung

Der Umfang dieses Wirtschaftszweigs lässt sich nur schwer beziffern. 2006 schloss das US-Verteidigungsministerium 48 Prozent seiner Verträge mit Privatunternehmen für den Erwerb von Ausrüstung und Nachschubgütern ab, 13,5 Prozent für militärische Forschung und 38,5 Prozent (oder für 113,4 Milliarden Dollar) für "andere Dienstleistungen". Nach Angaben des Friedensforschungsinstituts Sipri handelt es sich bei der Mehrheit der Unternehmen, mit denen Verträge über "andere Dienstleistungen" abgeschlossen wurden, um Anbieter militärischer Dienstleistungen. In Großbritannien wurde 2005 der gesamten Markt für militärische Dienstleistungen auf vier Milliarden Pfund geschätzt. Nächstgrößere Märkte sind die Bundesrepublik Deutschland (2,1 Milliarden Euro) und Australien (1,1 Milliarden Euro).

Im Haushaltsjahr 2006 waren folgende Unternehmen die drei größten Empfänger von Verträgen des US-Verteidigungsministeriums in der Kategorie "andere Dienstleistungen": KBR (ehemals Halliburton) mit fast sechs Milliarden Dollar für Logistik sowie die Betreuung und Bewachung von Gebäuden, Northrop Grumman mit 4,2 Milliarden Dollar für EDV-Dienste, die Betreuung, Wartung und Reparatur von technischen Systemen, Gebäudebetreuung, Ausbildung und Logistik sowie L-3 Communications mit fast 3,6 Milliarden Dollar für EDV, die Betreuung, Wartung und Reparatur von technischen Systemen sowie Ausbildung. Der weltgrößte Rüstungskonzern Boeing folgt erst auf dem zwölften Rang mit einem Auftragsvolumen von knapp 1,1 Milliarden Dollar. Unter den 30 größten Empfängern von Aufträgen des Verteidigungsministeriums befindet sich mit DynCorp nur ein Unternehmen, das ausdrücklich auch "bewaffnete Dienstleistungen" erbringt. Ihr Gesamt-Auftragsvolumen liegt knapp über 1,4 Milliarden Dollar. Die meisten der Unternehmen übernehmen vor allem Aufgaben in Zusammenhang mit technischen Geräten, die sich größtenteils in Bereichen abspielen, die räumlich und logistisch weit von der kämpfenden Truppe entfernt sind. Der größte Auftragnehmer KBR leistet jedoch im großen Umfang unmittelbare Dienste für die US-Truppen im Irak. In der Regel werden Kampfaufträge an Privatunternehmen in den USA allerdings vom Außen- und nicht vom Verteidigungsministerium vergeben. Auf dieser Grundlage operiert auch das umstrittene Militärunternehmen Blackwater Worldwide im Irak. 2006 erzielte Blackwater Einnahmen in Höhe von 593 Millionen Dollar aus Verträgen mit der US-Regierung.

Rekrutierung

Die Rekrutierung erfolgt durch direkte oder indirekte Anwerbung. Zu einem kleinen Teil werden Zivilisten oder Reservisten verpflichtet. Vor allem wird das Personal jedoch von regulären Armeen, insbesondere den Spezialeinheiten, abgeworben oder nach dem Ende der Dienstzeit eingestellt. Die Motivation hierfür ist in dem hohen Verdienst (Einstiegsgehalt 100.000 Euro pro Jahr, was mindestens eine Verdopplung des Einkommens bedeutet) zu suchen

Kritik

Private Sicherheits- und Militärunternehmen stehen immer wieder in der Kritik, da sie im Gegensatz zum Militär keiner staatlichen Kontrolle unterliegen. Im Gegensatz zu den durch politische Kontrolle, (Kriegsvölker-)Recht und Befehlshierarchie begrenzten Gewaltpotentialen des konventionellen Militärs ist die Bindung dieser Unternehmen an Rechenschaftspflichten und Verhaltensnormen ungeregelt. Auch widerspricht der Einsatz militärisch bewaffneter Privatpersonen in hohem Maß dem Gewaltmonopol des Staates, einer der wichtigsten Grundlagen des modernen Rechtsstaats. Zwar üben solche Unternehmen Gewalt mit staatlicher Erlaubnis aus, sofern sie in staatlichem Auftrag handeln, jedoch haben staatliche Stellen erheblich geringere Möglichkeiten zur Steuerung und Kontrolle dieser Gewaltausübung als dies bei Polizei und Militär der Fall wäre.

Außerdem haben private Sicherheits- und Militärunternehmen ein wirtschaftliches Interesse an der Weiterführung des Krieges. Da sie häufig mit klassischen Rüstungsunternehmen verbunden sind, besteht die Gefahr, dass sie die unmittelbaren Möglichkeiten während ihres Einsatzes ebenso wie die Lobby- und Finanzkraft des Militärisch-industriellen Komplexes nutzen, um den jeweiligen Konflikt zu verlängern.

Die Mitarbeiter der neueren privaten Militärunternehmen entsprechen weder dem klassischen Bild des Söldners als angeheuertem Ausländer, den Gewinnstreben antreibt, noch dem des typischen unbewaffneten Zivilisten. Ihre völkerrechtliche Einordnung nach den Zusatzprotokollen zur Genfer Konvention, besonders ihr Kombattantenstatus, ist daher strittig. Auch die 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete Konvention gegen die Rekrutierung, Verwendung, Finanzierung und Ausbildung von Söldnern ist nur begrenzt auf diese Unternehmen anwendbar. Sie geht von einer Unterscheidung aus, die auf der einen Seite den guten freiwilligen Kämpfer kennt, der für seine Sache kämpft, und auf der anderen Seite den unehrenhaften Söldner, der aus materiellen Gründen kämpft. Beide Typisierungen treffen auf die Angestellten dieser Unternehmen kaum zu, so dass aus völkerrechtlicher Sicht Regulierungslücken bestehen. Ein erster Versuch auf zwischenstaatlicher Basis, die Rechtsstellung privater Sicherheits- und Militärunternehmen zu konkretisieren, ist das im September 2008 von 17 Ländern verabschiedete Montreux-Dokument, bei dem es sich allerdings nicht um einen verbindlichen völkerrechtlichen Vertrag handelt.

Die privatwirtschaftliche Natur von Sicherheits- und Militärunternehmen stellt auch eine Gefahr für, insbesondere staatliche, Auftraggeber dar. Anders als eine militärische Einheit kann ein Militärunternehmen bankrott gehen, Mitarbeiter können kündigen oder, besonders im Fall von technischem oder Versorgungspersonal, die Arbeit unter für sie gefährlichen Bedingungen verweigern. Zudem lässt sich der wirtschaftliche Sinn der Privatisierung in Zweifel ziehen, da marktwirtschaftliche Gesetze nur zum Teil auf diese Branche anwendbar sind: Es handelt sich bei diesen Staatsaufträgen nicht um einen freien Markt, sondern um ein Monopol auf der Nachfrage- und ein Oligopol mit wenigen spezialisierten Unternehmen auf der Anbieterseite. Zudem ist es für Auftraggeber in dem besonders sensiblen Militär- und Sicherheitssektor besonders schwierig, bei langfristigen Verträgen den privaten Partner zu wechseln, was es diesem wiederum erleichtert, nachträglich die Preise zu erhöhen. Beispielsweise hat der US-Rechnungshof 2005 kritisiert, dass Halliburton für einen Logistikvertrag im Irak nachträgliche Forderungen über 1,2 Milliarden Dollar erhoben hat, ohne diese ausreichend zu begründen. Im Mai 2007 sah sich der US-Rechnungshof wegen unzureichender Daten nicht imstande, in einer Studie zu beantworten, ob die Privatisierung von Wartungs- und Reparaturaufgaben seit 2001 eine Kostenersparnis oder höhere Ausgaben für das Verteidigungsministerium nach sich gezogen hatte.

Unternehmen nach Ländern

Vereinigte Staaten von Amerika

Großbritannien

Israel

  • Beni Tal International Security
  • Instinctive Shooting International
  • International Security & Defence Systems
  • Levdan

Frankreich

  • Barril Securité
  • GEOS
  • EHC Group

Südafrika

Deutschland

  • Praetoria
  • Praesidia Defence

Sonstige

  • ALGIZ Services, Deutschland-Großbritannien
  • Alpha, Russland
  • CAG Internacional S.A., Panama
  • Defion Internacional, Peru-Mexiko
  • Hill and Associates, Hong Kong
  • HSS-H3 Base Switzerland, Switzerland
  • Hudson Trident Ltd., USA-Großbritannien
  • Omega Group, Norwegen
  • Secordia PMC, Tschechische Republik
  • Sharp End International,
  • Spearhead Ltd, Israel-Großbritannien

Verweise

Literatur

  • Christian Genz: Die Privatisierung von Sicherheit und der Staat: Eine Untersuchung am Beispiel der Staaten USA, Kolumbien und Sierra Leone, Verlag Dr. Kovac, April 2009, ISBN 3-830043-54-6.
  • Simon Chesterman / Chia Lehnardt: From Mercenaries to Market: The Rise and Regulation of Private Military Companies, Oxford University Press, Juni 2007, ISBN 0-19-922848-5.
  • Christian Schaller: Private Sicherheits- und Militärfirmen in bewaffneten Konflikten. Völkerrechtliche Einsatzbedingungen und Kontrollmöglichkeiten. In: SWP-Studie. September 2005, ISSN 1611-6372 (PDF; 306 KB)
  • Stephan Maninger: Soldiers of Misfortune - The Demise of National Armies as Core Contributing Factor in the Rise of Private Security Companies in Kümmel, Gerhard und Jäger, Thomas (Hrsg.) Private Security and Military Companies: Chances, Problems, Pitfalls and Prospects, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden, 2006
  • Dario N. Azzellini, Boris Kanzleiter, Boris: Das Unternehmen Krieg. Paramilitärs, Warlords und Privatarmeen als Akteure der Neuen Kriegsordnung. Assoziation A., Berlin 2003, ISBN 3-935936-17-6, Kostenloser download: [3]
  • Rolf Uesseler: Krieg als Dienstleistung - Private Militärfimen zerstören die Demokratie. Christoph Links Verlag, Berlin; März 2006; ISBN 3-86153-385-5.
  • Peter W. Singer: Die Kriegs-AGs - Über den Aufstieg der privaten Militärfirmen. Verlag Zweitausendeins, Frankfurt am Main; Februar 2006. ISBN 3-86150-758-7.
  • Chia Lehnardt: Private military companies and state responsibility. In: IILJ Working Paper 2007/2.
  • Sam Perlo-Freeman und Elisabeth Sköns: The private military service industry. SIPRI Insights on Peace and Security 1/2008. Stockholm International Peace Research Institute, Stockholm, September 2008. pdf

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Verhaltenskodex für Mitgliedsunternehmen auf deutsch
  2. Code of Conduct
  3. Zum rechtlichen Rahmen siehe: Dario Azzellini: Die neuen Söldner. In: Kritische Justiz, Heft 3/2008, Sonderheft 40 Jahre KJ [1]
  4. Dario Azzellini: Militärunternehmen im Irak – die private Seite des Krieges. In: AUSDRUCK. Das IMI-Magazin. April 2004. [2]

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