Arbeitsnachfrage

Arbeitsnachfrage

Der Arbeitsmarkt ist das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage nach Arbeitskraft in einer Volkswirtschaft.

Nach der traditionellen und neoklassischen Sicht funktioniert der Arbeitsmarkt wie ein Gütermarkt. Nach der keynesianischen Kritik ist dies nicht der Fall. Einzelheiten: Arbeitsmarktpolitik

Inhaltsverzeichnis

Definition

Auf dem Arbeitsmarkt wird Arbeitskraft in Zeiteinheiten zu Marktbedingungen nachgefragt, angeboten und getauscht. Menschen verkaufen gegen Arbeitsentgelt ihre Arbeitskraft zur Verrichtung konkreter Tätigkeiten an Arbeitgeber, für die sie bestimmte Produkte herstellen oder Dienstleistungen ausführen. Die Arbeitgeber überlassen ihnen dazu (meistens) die notwendigen Rohstoffe und Arbeitsmittel. In einigen Fällen verwenden sie auch eigene Arbeitsmittel.

Es wird unterschieden zwischen dem

  • ersten Arbeitsmarkt, der den betriebswirtschaftlich begründeten Bedarf nach Arbeitskräften (Arbeitsplatzangebote) von Unternehmen (Arbeitgeber) mit einer Nachfrage geeigneter freier Arbeitskräfte (Arbeitnehmer) zusammenführt und dem
  • zweiten (staatlich geförderten) Arbeitsmarkt, der über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zusätzliche Anreize für Arbeitgeber schafft, Arbeitsplätze anzubieten, um damit einen Marktausgleich von Angebot und Nachfrage herbeizuführen.

Der Arbeitsmarkt entwickelte sich im Zuge der fortschreitenden Arbeitsteilung.

Wichtige Kennzahlen des Arbeitsmarktes die Erwerbsquote sowie die Arbeitslosenquote. Sie wird oft regional oder nach Wirtschaftssektoren getrennt dargestellt.

Erwerbstätige und Beschäftigungsstruktur in Deutschland 1997

Man kann den Arbeitsmarkt für Analysezwecke unterschiedlich strukturieren:

  • nach dem Alter der Beteiligten
  • nach Geschlecht der Beteiligten
  • nach den Produkten und Dienstleistungen (Wirtschaftszweige)
  • nach dem Arbeitsinhalt (Berufe, Tätigkeiten)
  • nach der Stellung im Arbeits- und Verwertungsprozess (Eigentümer = Unternehmer oder Kapitalgeber, Manager = Entscheider (aber nicht Eigentümer), Beschäftigter = Ausführender)
  • nach dem Technisierungsniveau der Arbeit

Die volkswirtschaftliche Statistik der BRD unterscheidet zwischen so genannten

  • Erwerbspersonen: Erwerbstätige Personen, die eine Arbeit ausüben oder suchen. Dazu zählen auch die Selbständigen (in Deutschland im Jahr 2001 3.632 Mio. von insgesamt 36.816 Mio. Erwerbstätigen) und
  • sozialversicherungspflichtig Beschäftigten: Personen mit Arbeitsvertrag und mindestens 401 Euro monatlichem Bruttoarbeitseinkommen. Derzeit zählt das Statistische Bundesamt in Deutschland knapp 27 Millionen Arbeitsverhältnisse.

Arbeitnehmer als Dienstleistungserbringer

Es ist in der deutschen Sprache üblich, denjenigen, der die Arbeit gibt (verrichtet), den Arbeitnehmer zu nennen, während der, der die Arbeit nimmt (Arbeitsleistung entgegennimmt), Arbeitgeber genannt wird. Um Begriffsverwirrung zu vermeiden wird im folgenden vom Arbeiter (Dienstleistungserbringer) und Unternehmer (Dienstleistungsempfänger) gesprochen.

Die Dienstleistungen, die auf dem Arbeitsmarkt gehandelt werden, unterscheiden sich von anderen Dienstleistungen (z.B. einen Haarschnitt beim Friseur) vor allem in diesen Punkten:

  • Der Arbeiter bringt fast kein eigenes Sachkapital (Büros, Computer, etc.) für seine Dienstleistung ein, sondern lediglich seine Fähigkeiten und Fertigkeiten; das notwendige Sachkapital wird vom Unternehmer gestellt.
  • Der Arbeiter hat in der Regel nur einen Vertragspartner, nämlich den Unternehmer.
  • Der Arbeiter wechselt das Arbeitsverhältnis im Vergleich selten (zwischen mehreren Monaten und vielen Jahren statt zwischen 30 Minuten und einigen Monaten).

Aktuelle Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt

In Deutschland

Erwerbstätige und Arbeitslose

Seit 2003 werden auf dem Arbeitsmarkt drei Arbeitsverhältnisse unterschieden:

  • Minijob (Bruttoverdienst bis 400 Euro/Monat)
  • Niedriglohn-Job (Bruttoverdienst von 400,01 bis 800,00 Euro/Monat)
  • reguläres Beschäftigungsverhältnis (Bruttoverdienst ab 800 Euro/Monat).

Dazu abgestuft werden entsprechend Sozialversicherungsbeiträge und Steuern eingezogen. Die Neuregelung beruht auf dem Hartz-Konzept und soll die Zahl der Arbeitsverhältnisse erhöhen.

Arbeitsmarktforschung

Arbeitsmarkt- und Berufsforschung befasst sich mit der theoretischen und empirischen Untersuchung von Arbeitsmarkt, Berufsgruppen- und Branchenentwicklung etc. in wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhängen. Für diese Disziplin wurde 1968 an der damaligen Bundesagentur für Arbeit das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung gegründet. Hier wird das Forschungsfeld interdisziplinär von Soziologen, Ökonomen und Ökonometrikern untersucht.

Die Forschung unterscheidet zwischen Ländern mit liberalem (Bsp. USA), konservativem (Bsp. BRD) und sozialdemokratischen (Bsp. Schweden) Wohlfahrtsstaatsmodell und deren spezifischen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Analysiert man diese Modelle z.B. anhand ihrer Auswirkungen auf das Geschlechterverhältnis im Arbeitsmarkt, ergibt sich folgendes Bild: im liberalen Modell findet eine allgemein positive Entwicklung der Geschlechtergleichheit auf dem Arbeitsmarkt weitgehend zu Lasten gering verdienender Frauen statt. Im konservativen Modell ist v.a. eine hohe vertikale Segregation - d.h. geringe Aufstiegschancen von Frauen - zu beobachten. Das sozialdemokratische Modell produziert im Gegenzug eine starke horizontale Segregation, also eine Teilung des Arbeitsmarktes in spezifische Frauen- und Männerberufe.

Siehe auch

Literatur

  • Franz, Wolfgang: Arbeitsmarktökonomik. 6. Auflage. Springer, Berlin 2003, ISBN 3-540-32337-6.
  • Schmid, Günther: Gleichheit und Effizienz auf dem Arbeitsmarkt. Überlegungen zum Wandel und zur Gestaltung des „Geschlechtervertrags“, Internet http://web.fu-berlin.de/gpo/guenther_schmid.htm (abgerufen am 21. Februar 2009).
  • Wagner, Thomas und Elke Jahn: Neue Arbeitsmarkttheorien. 2. Auflage. Lucius und Lucius, Stuttgart 2004, ISBN 3-8282-0253-5.

Weblinks


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