Meistbegünstigungsprinzip

Meistbegünstigungsprinzip

Nach dem Meistbegünstigungsprinzip oder der Meistbegünstigtenklausel (englisch: Most favoured Nation, MFN-Prinzip) müssen Handelsvorteile, die einem Vertragspartner gewährt werden, im Zuge der Gleichberechtigung allen Vertragspartnern gewährt werden. So soll es unmöglich werden, Handelsvergünstigungen nur einzelnen oder wenigen Staaten zu gewähren. Ausnahmen von Meistbegünstigung gibt es für regionale Integrationsabkommen, oder im Umgang mit so genannten Entwicklungsländern, so dass beispielsweise die Europäische Union Handelsvorteile ihres Binnenmarkts nicht auch Drittstaaten gewähren muss.

Dieses Prinzip ist zusammen mit der so genannten Inländerbehandlung die wichtigste Grundlage aller Vertragswerke der Welthandelsorganisation (World Trade Organization, kurz WTO), worunter das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (General Agreement on Tariffs and Trade, kurz GATT), das Dienstleistungsabkommen (General Agreement on Trade in Services, kurz GATS) sowie das Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights, kurz TRIPS) fallen.

Zusammen mit der Reziprozitätsklausel bildet die Meistbegünstigungsklausel das Grundprinzip des WTO-Rechts und ist somit das Kernelement der weltweiten Handelsliberalisierung. Die Reziprozitätsklausel sagt aus, dass Handelspräferenzen, die Land A dem Land B einräumt, umgekehrt auch von Land B dem Land A gewährt werden müssen. Handelt es sich bei Land B um ein sehr unterentwickeltes Land, ist eine Ausnahme von der Reziprozitätsklausel im Rahmen der enabling clause möglich. Korrektur zum obigen Absatz: Gemäß dem Prinzip der unbedingten Meistbegünstigung werden alle ausländischen Anbieter gleichartiger Importgüter an den Außengrenzen gleich behandelt. Das Gegenseitigkeitsprinzip bezieht sich also nicht auf die Anwendung der Meistbegünstigungsklausel, sondern lediglich auf bilaterale Verhandlungsprozesse.

Freihandelszonen verstoßen gegen die Meistbegünstigtenklausel, da Zollpräferenzen nur den Mitgliedern der Freihandelszone eingeräumt werden. Drittstaaten werden durch die daraus folgende Umlenkung von Handelsströmen benachteiligt (diskriminiert). Artikel XXIV des GATT-Vertrags räumt allerdings aufgrund der handelsschaffenden Wirkung für die Mitglieder Ausnahmen für Freihandelszonen ein, sofern diese intern alle tarifären und nicht-tarifären Handelsschranken für annähernd den gesamten Handel eliminieren und der Außenzoll gegenüber Drittländern nicht erhöht wird.

Literatur

  • Stefan Kramer: Die Meistbegünstigung.In: Recht der Internationalen Wirtschaft (RIW) 1989, S. 473–481
  • Kai Petra Dreesen: Diskriminierung durch unterschiedlich günstige EG-interne Doppelbesteuerungsabkommen und gemeinschaftsrechtliche Meistbegünstigungspflicht. Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2010, ISBN 978-3-8300-4819-0.

Siehe auch

Weblinks

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Meistbegünstigungsprinzip (Verfahrensrecht) — Im Verfahrensrecht besagt das Meistbegünstigungsprinzip, dass eine gerichtliche Entscheidung, die in der falschen Form getroffen wurde (z. B. Beschluss statt Urteil), sowohl mit dem Rechtsmittel angefochten werden kann, das der Form… …   Deutsch Wikipedia

  • GATT — Dieser Artikel wurde auf der Koordinationsseite des WiwiWiki Projekts gelistet um die Bearbeitung effektiver gestalten zu können. Bitte beteilige dich an der Diskussion. Das Allgemeine Zoll und Handelsabkommen (engl. General Agreement on Tariffs… …   Deutsch Wikipedia

  • General Agreement on Tariffs and Trade — Dieser Artikel wurde auf der Koordinationsseite des WiwiWiki Projekts gelistet um die Bearbeitung effektiver gestalten zu können. Bitte beteilige dich an der Diskussion. Das Allgemeine Zoll und Handelsabkommen (engl. General Agreement on Tariffs… …   Deutsch Wikipedia

  • Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen — Das Allgemeine Zoll und Handelsabkommen (englisch General Agreement on Tariffs and Trade; GATT) wurde am 30. Oktober 1947 abgeschlossen, als der Plan für eine Internationale Handelsorganisation (ITO) nicht verwirklicht werden konnte. Das… …   Deutsch Wikipedia

  • Notwendigkeitsprüfung — Dieser Artikel wurde auf der Koordinationsseite des WiwiWiki Projekts gelistet um die Bearbeitung effektiver gestalten zu können. Bitte beteilige dich an der Diskussion. Die Welthandelsorganisation (engl. World Trade Organization, WTO;… …   Deutsch Wikipedia

  • Notwendigkeitstest — Dieser Artikel wurde auf der Koordinationsseite des WiwiWiki Projekts gelistet um die Bearbeitung effektiver gestalten zu können. Bitte beteilige dich an der Diskussion. Die Welthandelsorganisation (engl. World Trade Organization, WTO;… …   Deutsch Wikipedia

  • WTO — Dieser Artikel wurde auf der Koordinationsseite des WiwiWiki Projekts gelistet um die Bearbeitung effektiver gestalten zu können. Bitte beteilige dich an der Diskussion. Die Welthandelsorganisation (engl. World Trade Organization, WTO;… …   Deutsch Wikipedia

  • World Trade Organisation — Dieser Artikel wurde auf der Koordinationsseite des WiwiWiki Projekts gelistet um die Bearbeitung effektiver gestalten zu können. Bitte beteilige dich an der Diskussion. Die Welthandelsorganisation (engl. World Trade Organization, WTO;… …   Deutsch Wikipedia

  • World Trade Organization — Dieser Artikel wurde auf der Koordinationsseite des WiwiWiki Projekts gelistet um die Bearbeitung effektiver gestalten zu können. Bitte beteilige dich an der Diskussion. Die Welthandelsorganisation (engl. World Trade Organization, WTO;… …   Deutsch Wikipedia

  • MFN-Prinzip — Das Meistbegünstigungsprinzip bezeichnet im Welthandelsrecht und im Verfahrensrecht zwei verschiedene Begriffe. Im Übrigen ist es auch noch eine Problematik im Wettbewerbsrecht, wo solche Klauseln nicht immer zulässig sind. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”