Medizinischer Fachangestellter

Medizinischer Fachangestellter

Medizinische Fachangestellte (MFA) (bis zum 31. Juli 2006: Arzthelfer) arbeiten überwiegend in Arztpraxen zur Unterstützung der Ärzte. Als Arbeitgeber kommen darüber hinaus fast alle Behörden, Organisationen, Institutionen und Unternehmen in Betracht, die über einen eigenen ärztlichen Dienst verfügen oder als medizinische Dienstleister (mit ärztlichem Personal oder auch Pflegefachkräften) für andere tätig sind. Auch bei der Deutschen Bundeswehr werden medizinische Fachangestellte als Zivilkräfte ausgebildet und beschäftigt. Selbst Berufsförderungswerke haben schon für den eigenen Bedarf oder für den Markt ausgebildet.

An Ideen für mögliche Orte des Ausbildungs- und Beschäftigungsangebots oder auch für spätere Übergangsmöglichkeiten in andere Tätigkeitsfelder, für Aufstieg, Fort- und Weiterbildung herrscht also im Prinzip kein Mangel.

Im Jahr 2010 wurden in Deutschland 14.695 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen. Auf der Rangliste der Ausbildungsberufe nach Neuabschlüssen in Deutschland steht der Ausbildungsberuf damit auf Rang 8.[1] Über 98 Prozent der Beschäftigten in diesem Beruf sind weiblich, im Jahr 2010 haben lediglich 176 Männer ihre MFA-Ausbildung begonnen.[2]

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Der Beruf wurde traditionell als typischer Mischberuf beschrieben (Laborant, Sekretär, technischer und persönlicher Assistent in einem). Labortätigkeiten sind durch die Konzentration der Leistungen in spezialisierten Großpraxen (Laborgemeinschaften, Gemeinschaftslabore, neuerdings auch in der Form von Medizinischen Versorgungszentren) schon lange in den Hintergrund gerückt, während das Bedienen moderner Bürokommunikationstechnik und das Durchführen von - mitunter sehr hochwertiger und komplexer - apparativer Diagnostik und Therapie mit Vor- und Nachbereitung oftmals einen großen Teil der Tätigkeit einnimmt. Auch Blutentnahmen und Injektionen wurden und werden vielfach ausgeführt (ursprünglich nicht Bestandteil des Berufsbildes).

Medizinische Fachangestellte haben eine Vielzahl an Aufgaben, die je nach Fachrichtung, Größe und Schwerpunkt der Arztpraxis oder dem betrieblichen Arbeitsgebiet und innerbetrieblicher Arbeitsteilung stark variieren können. Dazu gehören unter anderem

  • Terminvergabe und Koordination des Praxisablaufes
  • Erledigen medizinischer Tätigkeiten
  • Verwaltungsarbeiten, wie beispielsweise die Privatabrechnung, Schreiben von Dokumenten und Briefen im Auftrag eines Arztes
  • Verbände anlegen
  • Injektionen verabreichen

Für die Spezialisierung auf Abrechnungen gibt es zudem die Funktionsbezeichnung Abrechnungsassistent.

Voraussetzungen

Für die Ausbildung zum Medizinischen Fachangestellten kann ein Realschulabschluss gefordert werden.[3] Die Ausbildung wird aber auch für Schüler mit Hauptschulabschluss angeboten.[4]

Der Beruf erfordert gute kommunikative Fähigkeiten, Empathie (Einfühlungsvermögen, Zugewandtheit, verbindlich sein, kundenorientiert handeln, kontaktfähig sein, auf sehr unterschiedliche Menschen eingehen können, auch situativ verunsicherten Menschen entgegenkommen und Halt geben können), die Fähigkeit zur Abgrenzung und Durchsetzung (sicheres und bestimmtes Auftreten, sehr fordernden, anstrengenden, mitunter grenzüberschreitenden und distanzlosen Menschen kompetent entgegentreten können), Belastbarkeit (Ruhe bewahren können in hektischen Situationen, schnelles Reaktionsvermögen bei Notfällen, den Überblick nicht verlieren), Verschwiegenheit und Loyalität (Umgang mit sensiblen Daten, ärztliches Berufsgeheimnis, besonderes Vertrauensverhältnis der Arzt-Patient-Beziehung) und exaktes, gewissenhaftes Arbeiten (hohe Verantwortung, Fehler können sich gravierend auf die Gesundheit von Patienten auswirken oder auch erheblichen finanziellen und immateriellen Schaden verursachen).

Ausbildung

Die Ausbildung zum Medizinischen Fachangestellten dauert in Deutschland drei Jahre. Sie kann auf zweieinhalb oder sogar zwei Jahre verkürzt werden. Die Ausbildung erfolgt als duale Ausbildung parallel in einer Arztpraxis und der Berufsschule (1 bis 2 Tage pro Woche). Im ersten Ausbildungsjahr bekommt der Auszubildende seit August 2009 ca. 531 Euro brutto, im zweiten Jahr ca. 572 Euro und im drittem Jahr ca. 616 Euro brutto. Ein ausgelernter Medizinischer Fachangestellter verdient je nach Tätigkeitsbereich rund 1.300 bis 2.200 Euro (brutto).[5]

Die Ausbildung soll auf die Arbeit in Hausarzt- und Facharztpraxen, Krankenhäusern sowie anderen medizinischen Versorgungseinrichtungen vorbereiten. Zu den Inhalten gehören unter anderem:

  • Patientenbetreuung und –beratung
  • Gesundheitsschutz und Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene
  • Gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Versorgung
  • Assistenz bei ärztlicher Diagnostik und Therapie
  • Umgang mit Arzneimitteln, Sera und Impfstoffen sowie Heil- und Hilfsmitteln
  • Grundlagen der Prävention und Rehabilitation
  • Betriebsorganisation, Verwaltung und Abrechnung
  • Schriftverkehr

Die Weiterbildung zum Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung (bis zum 1. Oktober 2008: Arztfachhelfer, seitdem mit neuer Ausbildungs- und Prüfungsordnung) ist nach zweijähriger Berufstätigkeit durch Teilnahme an einem Grundmodul (300 Stunden) und Wahlpflichtmodulen verschiedener Fachrichtungen (120 Stunden) sowie Bestehen der anschließenden Prüfungen möglich. Entsprechende Kurse werden von mehreren Ärztekammern angeboten.[6][7]

Geschichte

Der Beruf Arzthelferin entstand in den fünfziger Jahren aus dem Bedürfnis der Ärzte und Ärztinnen, in der Praxis eine Kraft zur Verfügung zu haben, die über Kenntnisse und Fertigkeiten sowohl im Bereich Medizin als auch im verwaltungstechnischen Bereich verfügt. Bis dahin arbeiteten in den Praxen Krankenschwestern, medizinisch/technische Assistentinnen und Sekretärinnen. Die Ausbildung zur Arzthelferin bestand aus den wesentlichen Inhalten dieser drei Berufe, sie erfolgte zunächst ungeregelt und auf der Basis des Anlernens oder in Privatschulen.[8]

1965 wird der Beruf als Lehrberuf mit zweijähriger Lehrzeit in einigen Bundesländern anerkannt und 1968 durch eine Ausbildungsordnung nach dem Berufsbildungsgesetz für eine 2-jährige duale Ausbildung ergänzt.

1986 tritt die Ausbildungsordnung zum/ zur Arzthelfer/-in in Kraft. Ab jetzt wird der Beruf nach § 25 Berufsbildungsgesetz 1969 geregelt (neu: § 5 BBIG 2005) und ist damit staatlich anerkannt. Auf Grundlage dieser Berufsbildung wurden damit auch Weiterbildungsmöglichkeiten nach § 46 Berufsbildungsgesetz 1969 (neu: § 54 BBIG 2005) möglich. Die Ausbildung dauert nun bundeseinheitlich drei Jahre.

Seit 1991 werden auch in den neuen Bundesländern die Arzthelferinnen/Arzthelfer nach der Ausbildungsverordnung von 1986 ausgebildet.[8]

Am 1. August 2006 tritt die neue Verordnung zur Berufsausbildung in Kraft. Hiermit kommt es nach der Anpassung der Ausbildungsinhalte auch zu der neuen Berufsbezeichnung Medizinische Fachangestellte / Medizinischer Fachangestellter.

2008 gibt sich der Verband medizinischer Fachberufe e.V. auf seiner Bundeshauptversammlung eine Berufsordnung.[8]

Der Ausdruck Sprechstundenhilfe oder -helfer war nie offizielle Bezeichnung eines Ausbildungsberufs und wird mitunter von ausgebildeten Kräften nicht gern gehört, da er für ungelerntes Personal reserviert sei. Umgangssprachlich ist er aber relativ oft zu hören.

Die Berufsbezeichnungen Arzthelfer und Medizinischer Fachangestellter sind in Deutschland nicht geschützt und jeder Arzthelfer darf sich auch Medizinischer Fachangestellter nennen, egal wann er den Abschluss gemacht hat.

Dieser seit 1965 dual nach Bundesrecht ausgebildete Beruf wird nicht zu den Gesundheitsfachberufen gezählt.

Situation in der Schweiz

In der Schweiz trägt dieser Beruf die Bezeichnung Medizinische/r Praxisassistent/-in. Die Ausbildung dauert drei Jahre und findet in einer Arztpraxis statt. Sie erfolgt gemäß Berufsbildungsgesetz und wird durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie bzw. die kantonalen Berufsbildungsämter geregelt. In den Kantonen St. Gallen, Zürich und Waadt gibt es noch Privatschulen. Voraussetzungen für die Ausbildung sind ein Mindestalter von 16 Jahren und eine abgeschlossene Volksschulausbildung.

Situation in Österreich

Die gängige österreichische Berufsbezeichnung lautet Ordinationsgehilfe. Daneben existieren einige andere Bezeichnungen für ähnliche Tätigkeiten, wie sie auch in Deutschland für einige Abschlüsse an privaten berufsbildenden Schulen üblich waren oder auch noch sind.

Die Ärztekammer Wien führt zum Beispiel seit September 1985 Ordinationshilfenkurse durch.

Den Beruf gibt es auch als Tätigkeit im Sanitätsdienst des Bundesheeres.

Andere Berufe mit gleichlautender Bezeichnung, verwandte Berufe

In der vormaligen DDR gab es zeitweilig einen Beruf "Arzthelfer" (siehe auch: Feldscher), der eher als abgespeckte Arztausbildung anzusehen ist, vielleicht grob vergleichbar mit dem US-amerikanischen Physician assistant (auch Physicians assistant oder PA, gelegentlich auch Doctor's assistant), während der dem deutschen Berufsbild Medizinischer Fachangestellter vergleichbare Beruf in den USA Medical assistant heißt. Der in der DDR ausgebildete Diplom-Mediziner ist auch nach dem Einigungsvertrag ein vollwertiger Arzt.

Eine verwandte Berufsgruppe zu derartigen "arztnahen" Qualifikationen unterhalb des ärztlichen Levels, aber oberhalb des üblichen Bildes vom "Medizinischen Fachangestellten" als Basis- oder Kernberuf bezeichnet auch der international übliche, mit dem Physician assistant nicht identische Terminus Paramedic. Dieses Berufsbild meint mehr notfallmedizinisch-rettungsdienstlich selbständig tätige Kräfte, die primär arztunabhängig im Einsatz und dafür entsprechend ausgebildet und befähigt sind, während der US-amerikanische PA mehr direkt als Teamangehöriger arztunterstützend tätig und in diesem Sinne auch etwas anders trainiert ist.

In den USA werden Medical assistants (nach verschiedenen englischsprachigen Veröffentlichungen angesehen als Wachstumsberuf) wie auch Medical transcriptionists (also medizinische Schreibkräfte, Arztschreiber) den Healthcare support occupations (innerhalb des Feldes Health care auch "Service occupations" genannt) zugeordnet, die ebenfalls statistisch nachgewiesen in größerer Zahl beschäftigten für den Medizinbereich spezialisierten Medical secretaries rechnet man dem Bereich der Office and administrative support occupations zu, also schwerpunktmäßig mehr dem verwaltungstechnisch-unterstützenden oder bürobetonten Tätigkeitsfeld. Die PAs ordnet man hingegen mehr dem Arztberuf und vom Qualifikationslevel her vergleichbaren "akademischen Heilberufen" zu (Professionals and related occupations). Einen umfassenden und gut orientierenden Überblick zur Situation medizinischer Berufe in den USA insgesamt gibt der Career Guide to Industries/Health Care des U.S. Bureau of Labor Statistics auf der Website dieser Behörde.

Im britischen NHS (National Health Service) gibt es Medical secretaries / Personal assistants, kollektiv als Secretarial staff bezeichnete Kräfte und ähnliche Berufe (dargestellt auf der NHS-Website beispielsweise als Wider Healthcare Team/Administration sowie unter Practice management). Außerdem existieren dort Healthcare assistants / Health support worker, Therapy assistants sowie die weiter qualifizierten Assistant practitioners. Auch der Beruf des Physician assistant ist im Nationalen Gesundheitsdienst Großbritanniens vertreten.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Rangliste der Ausbildungsberufe des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)
  2. Rangliste der Ausbildungsberufe nach Geschlecht des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)
  3. Medizinische Fachangestellte oder medizinischer Fachangestellter (stadt-koeln.de)
  4. Medizinischer Fachangestellter im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit
  5. Tarifverträge als .pdf
  6. Artikel im Rheinischen Ärzteblatt 11/2008, , abgerufen 11. Dezember 2008
  7. Informationsseite der Ärztekammer Westfalen-Lippe, abgerufen 11. Dezember 2008
  8. a b c Geschichte des Berufs

Weblinks


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