Max-Planck-Gesellschaft

Max-Planck-Gesellschaft
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften
(MPG)
Minerva als Logo der MPG
Zweck: Grundlagenforschung
Vorsitz: Peter Gruss (Präsident)
Gründungsdatum: 26. Februar 1948
Sitz: Berlin, Verwaltung: München
Website: www.mpg.de
Generalverwaltung der MPG, München
Eingang zur Generalverwaltung
50 Jahre Max-Planck-Gesellschaft: Briefmarke von 1998

Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein mit Sitz in Berlin und Verwaltungssitz in München. Nach § 1 der Vereinssatzung ist es der Zweck der Max-Planck-Gesellschaft, die Wissenschaft zu fördern, insbesondere durch die Unterhaltung von Forschungsinstituten. Sie besteht aus 80 rechtlich unselbständigen Max-Planck-Instituten und der Generalverwaltung, die als Hilfsorgan für den Vorstand fungiert und von einem oder mehreren Generalsekretären geleitet werden kann.

Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. ist eine in Deutschland führende Forschungsinstitution in der Grundlagenforschung und hat auch weltweit eine führende Reputation. So wurde sie 2006 vom Times Higher Education Supplement-Ranking von nicht-universitären Forschungsinstitutionen[1] (peer review durch Akademiker) zur weltweit besten nicht-universitären Forschungseinrichtung und hinter AT&T und dem Argonne National Laboratory zur weltweit drittbesten Institution in der Technologieforschung gekürt.

Inhaltsverzeichnis

Struktur und Aufgaben

Im Gegensatz zu anderen gemeinnützigen Einrichtungen ist die Max-Planck-Gesellschaft kein Dachverein, in dem rechtlich selbständige Max-Planck-Institute, wie die Stiftung Max-Planck-Institut für Kohlenforschung und die Max-Planck-Institut für Eisenforschung GmbH als juristische Personen Mitglieder sind. Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik war bis 1970 eine GmbH und wurde dann vermögenslos gestellt und in die MPG überführt. Das MPI für Plasmaphysik wurde von Anfang an abweichend von den übrigen rechtlich unselbständigen Max-Planck-Instituten nur durch Bayern und nur durch den Bund sowie aus Euratommitteln finanziert. Es ist deshalb auch nach Inkrafttreten der Ausführungsvereinbarung MPG – AV-MPG – von 1975 gemäß der Protokollnotiz zu § 1 AV-MPG nach den Regelungen für von Bund und den jeweiligen Sitzländern geförderte Großforschungseinrichtungen dort aufgeführt.

Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften kennt nur Wissenschaftliche Mitglieder – dies sind in der Regel die Direktoren der rechtlich unselbständigen Max-Planck-Institute sowie auswärtige wissenschaftliche Mitglieder – sowie fördernde Mitglieder, die entweder natürliche Personen oder juristische Personen wie Firmen sein können, welche die gemeinnützige Forschung in den Max-Planck-Instituten fördern. Die Max-Planck-Gesellschaft widmet sich vorwiegend der natur-, sozial- und geisteswissenschaftlichen Grundlagenforschung und arbeitet in Kooperation mit den Universitäten, bleibt aber unabhängig davon. Sie beschäftigt sich mit Forschungszielen, die aufgrund ihrer Transdisziplinarität oder der hohen notwendigen Ressourcen nicht von anderen Forschungseinrichtungen der Grundlagenforschung durchgeführt werden können. Die Forschungsergebnisse dienen der Allgemeinheit und haben das Ziel, Schwerpunkte exzellenter Forschung in bestimmten Forschungsbereichen in Ergänzung zur Forschung an Hochschulen und anderen Forschungsorganisationen zu bilden. Die Max-Planck-Gesellschaft ist durch ihren jeweiligen Präsidenten in der sogenannten Allianz der Wissenschaftsorganisationen vertreten, in der die Spitzen der deutschen Forschungsorganisationen sich regelmäßig beraten und austauschen.

Geschichte

Die Max-Planck-Gesellschaft wurde am 26. Februar 1948 unter der Präsidentschaft von Otto Hahn und der Leitung von Generalsekretär Ernst Telschow als Nachfolgeorganisation der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft (KWG) in Göttingen gegründet. Benannt wurde sie nach Max Planck, dem Mitbegründer der Quantentheorie.

Zu dieser neu gegründeten Max-Planck-Gesellschaft gehörten zunächst nur die Institute der zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden britischen und amerikanischen Besatzungszone, der sogenannten Bizone. Erst im November 1949 traten die in der französischen Besatzungszone gelegenen früheren KWG-Institute der Max-Planck-Gesellschaft bei und 1953 auch die ehemaligen Berliner Institute, die zwischenzeitlich zu einer Stiftung „Deutschen Forschungshochschule“ zusammengefasst worden waren.

Zunächst wurde jedes Institut im Rahmen der Kulturhoheit jeweils alleine von dem Land finanziert, in dem es seinen Sitz hatte. Noch vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland kam es am 24. März 1949 zum „Staatsabkommen über die Finanzierung wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen“, dem sogenannten Königsteiner Staatsabkommen, in dem die länderübergreifende Finanzierung festgelegt wurde. Dieses Staatsabkommen stellte die unmittelbare Finanzierung der Max-Planck-Gesellschaft e.V. sicher. Dieses Staatsabkommen wurde zunächst auf 5 Jahre abgeschlossen und dann erst bis 1959 und dann noch mehrmals bis Ende 1969 verlängert. Bis 1964 haben die Länder die investiven Ausgaben nur in einem eingeschränkten Umfang finanziert. Bereits seit Ende der fünfziger Jahre wurden vom Bund die baulichen Investitionen auf der Basis von Zuwendungen nach § 64 a Reichshaushaltordnung finanziert.

Ab 1964 wurde zwischen Bund und Ländern ein Verwaltungssabkommen geschlossen, das die paritätische Mitfinanzierung der Ländern bei den Investititonen und des Bundes bei den laufenden Betriebsausgaben vorsah. Da der Bund seine Zuwendungen via Verwaltungsakt – Zuwendungsbescheid mit Bewilligungsbedingungen – bewilligte und die Länder aufgrund des Königsteiner Staatsabkommens durch die hierfür eingerichtete Geschäftsstelle (Vorläufer der BLK-Geschäftsstelle und jetzt GWK-Geschäftsstelle), war die Bewilligung der Bund-Länder-Mittel nicht einheitlich und unterschiedlich geregelt. Auf Drängen der Rechnungshöfe kam es daher 1968 erstmals zu Bewirtschaftungsregelungen, die von Bund und Ländern einheitlich zugrunde gelegt worden sind. Diese Finanzierungsregelungen wurden im Laufe der nächsten Jahre immer weiter verfeinert. Mit der Budgetierung erfolgten im Bereich der Stellenbewirtchaftung, der Deckungsfähigkeit und der Mehreinnahmenverwendung eine erhebliche Flexibilisierung.

Mit der Neuordnung des Haushaltsrechts im Jahr 1969 auf Seiten des Bundes und Länder und die Einfügung des ARt. 91 b GG wurde die Grundlage gelegt, für die 1975 unterzeichnete Rahmenvereinbarung Forschungsförderung sowie die Ausführungsvereinbarung Max-Planck-Gesellschaft, welche die Finanzierungsgrundlagen und notwendigen Abstimmungsverfahren zwischen Bund und Ländern regelt.

Zum Zeitpunkt ihrer Gründung, 1948, umfasste die Max-Planck-Gesellschaft bei einem Haushaltsvolumen von etwa sieben Millionen DM (ca. 3,6 Mio. Euro) 25 Institute und Forschungsstellen. 1960 zählte die Max-Planck-Gesellschaft 40 Institute und Forschungseinrichtungen bei insgesamt rund 2.600 Beschäftigten, davon 750 Wissenschaftlern, und hatte einem Jahresetat von knapp 80 Millionen DM (ca. 40,9 Mio. Euro).

In 80 Instituten und Forschungseinrichtungen wurden Anfang 2010 etwa 4.100 Wissenschaftler, über 10.000 Doktoranden, Diplomanden, studentische Hilfskräfte und Gastwissenschaftler sowie mehr als 8.000 Mitarbeiter im kaufmännischen, technischen und administrativen Bereich beschäftigt. Das Jahresbudget beträgt rund 1,3 Milliarden Euro. Das Max-Planck-Institut für Kohlenforschung und das Max-Planck-Institut für Eisenforschung sind rechtlich selbständig.

Von den seit 1948 in den Max-Planck-Instituten tätigen Wissenschaftlern wurden bisher 17 für ihre Entdeckungen oder Forschungsarbeiten, die zum Teil in der Zeit ihrer Tätigkeit an den Max-Planck-Instituten liegen, mit dem Nobelpreis ausgezeichnet.

Im Jahr 1997 wurde vom damaligen Präsidenten der Max-Planck-Gesellschaft, dem Biologen Hubert Markl, mit Zustimmung ihres Verwaltungsrats und ihres Senats die Präsidentenkommission „Geschichte der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Nationalsozialismus“ eingesetzt. Sie stand unter Vorsitz von zwei Historikern, die der Max-Planck-Gesellschaft nicht angehören: Prof. Dr. Reinhard Rürup (Technische Universität Berlin) und Prof. Dr. Dr. h. c. Wolfgang Schieder (Universität zu Köln).[2] Zwar wurde am 26. Februar 1948 eine – rechtlich gesehen – neue deutsche Wissenschaftsinstitution etabliert. Mit ihren vielfältigen institutionellen und personellen Verbindungslinien steht die Max-Planck-Gesellschaft jedoch in der unmittelbaren Nachfolge der 1911 gegründeten Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft. Deren Vergangenheit und insbesondere deren Beziehungen zum NS-Regime sind Teil der Vergangenheit der Max-Planck-Gesellschaft.

Das Verhältnis der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zum NS-System, das wissenschaftliche, politische und wissenschaftspolitische Handeln ihrer Repräsentanten und Wissenschaftler während der Zeit des Nationalsozialismus sowie die Folgewirkungen dieses Handelns auf die Max-Planck-Gesellschaft sollen so vollständig wie möglich, rückhaltlos und ohne jegliche institutionelle Befangenheit erforscht und publiziert werden. Aus diesem Grund wurden unabhängige Historiker mit dem Vorsitz der Präsidentenkommission und der Lenkung ihrer Arbeiten sowie externe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit der Leitung und Durchführung des Forschungsprogramms betraut. Die Ergebnisse des Forschungsprogramms wurden seit 1999 veröffentlicht. [3]

2003 initiierte die Max-Planck-Gesellschaft die Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen und konzipierte in der Folge ein elektronisches Archiv für Publikationen der Mitarbeiter der MPG, den eDoc-Server (siehe Weblinks), der zurzeit gut 21.000 Volltexte umfasst, wovon 9000 öffentlich zugänglich sind.

Organisation

Mitglieder

Als Verein verfügt die Max-Planck-Gesellschaft über Mitglieder; einerseits die Wissenschaftlichen Mitglieder, die in der Regel zugleich Direktoren einer Abteilung an einem Max-Planck-Institut sind, weiterhin die Fördernden Mitglieder, die sich in Persönlich Fördernde Mitglieder und Korporativ Fördernde Mitglieder (Firmen) aufteilen. Zu sogenannten Auswärtigen Wissenschaftlichen Mitgliedern können Wissenschaftler berufen werden, die eng mit einem MPI kooperieren.

Siehe auch: Kategorie:Wissenschaftliches Mitglied der Max-Planck-Gesellschaft

Emblem

Wie bei ihrem Vorgänger, der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft, stellt das Emblem der Max-Planck-Gesellschaft den Kopf der Minerva dar, Tochter von Jupiter und altitalische Göttin der Weisheit und der Künste. Sie ziert auch das Abzeichen der Mitglieder der Max-Planck-Gesellschaft.

Sektionen

Die Max-Planck-Institute sind je nach Forschungsrichtung einer der drei Sektionen zugeordnet:

  • Biologisch-Medizinische Sektion,
  • Chemisch-Physikalisch-Technische Sektion,
  • Geistes-, Sozial- und Humanwissenschaftliche Sektion.

Präsidenten

Generalverwaltung

Die Generalverwaltung in München führt die laufenden Geschäfte der Gesellschaft und unterstützt die Organe der Gesellschaft sowie insbesondere die Institute bei der Wahrnehmung ihrer Verwaltungsaufgaben. Sie wird von einem oder mehreren Generalsekretären geleitet, die anfangs als Generaldirektor und Geschäftsführendes Mitglied des Verwaltungsrats bezeichnet wurden.

Bisherige Generalsekretäre:

  • 1946–1960 Ernst Telschow
  • 1950–1961 Otto Benecke (gemeinsam mit Telschow)
  • 1962–1966 Hans Ballreich
  • 1966–1976 Friedrich Schneider
  • 1976–1987 Dietrich Ranft
  • 1987–1995 Wolfgang Hasenclever
  • 1995–2010 Barbara Bludau
  • seit 2010 Ludwig Kronthaler

Gebäude der Generalverwaltung

In den Jahren 1994 bis 1999 errichtete die Gesellschaft in München an der Hofgartenstraße 8 ihre Generalverwaltung. Architekten waren das Münchner Architektenbüro Graf, Popp und Streib. Das Gebäude wird außen durch die Glasfassade und im Inneren durch die Treppe bestimmt, die alle fünf Geschosse über eine der inneren Hallen erschließt.

Finanzierung

Die Max-Planck-Gesellschaft wird zum größten Teil (2006: ca. 82 %) institutionell durch Zuwendungen von Bund und Ländern auf der Basis der Ausführungsvereinbarung MPG gefördert. Hierbei sind die aus der mit öffentlichen Mitteln finanzierten Tätigkeit erzielten Einnahmen (aus Gutachten, Geräteverkäufen, Lizenzverwertung – siehe Max-Planck-Innovation GmbH), zuwendungsmindernd im Gesamthaushalt der MPG zu veranschlagen. Die MPG e.V. sowie die beiden rechtlich selbständigen Max-Planck-Institute bilden hierbei eine sog. Antragsgemeinschaft und der Gesamthaushalt besteht aus drei rechtlich getrennten Teilhaushalten, für die jeweils eigene Bewirtschaftungsgrundsätze gelten. Über diese institutionelle Förderung der Antragsgemeinschaft hinaus können der Bund und die mitfinanzierenden Länder sogenannte Sonderfinanzierungen bewilligen, die jedoch wegen möglicher Folgelasten der Zustimmung des Bundes und der übrigen Länder bedürfen. Bund und Länder teilen sich diese Zuschüsse seit 1965 zu gleichen Teilen, die Höhe der Zuschüsse wird durch die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung[4], seit 2008 durch die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz aufgrund des von der MPG vorzulegenden Gesamthaushaltsplanes festgelegt, der rechtlich einem Antrag auf institutionelle Förderung entspricht – vgl. hierzu §§ 23, 44 BHO. Weitere Einnahmen sind Zuwendungen zur Durchführung von sog. Drittmittelprojekten, die vom Bund, von Ländern und der Europäische Union auf der Basis standardisierter Bewilligungsbedingungen sowie im Rahmen der sog. steuerbegünstigen Auftragsforschung auch durch Zuwendungen der Industrie finanziert werden. Das sog. Private Vereinsvermögen der MPG e.V. wird im Rahmen des Gesamthaushalts haushaltstechnisch wie ein Betrieb nach § 26 BHO abgebildet, ohne ein solcher zu sein. Die eingehenden Spenden, Nachlässe, Erbschaften sowie die rechtlich unselbständigen Stiftungen sowie die Tagungstätten der MPG e.V. Schloss Ringberg und das Harnack-Haus werden innerhalb des Vereinsvermögens bewirtschaftet.

Wegen der fast vollständigen Finanzierung aus öffentlichen Mitteln wird die Max-Planck-Gesellschaft e.V. durch die für die rechtlich unselbständigen Max-Planck-Institute aufgrund ihres Sitzlandes zuständigen Landesrechnungshöfe und die Generalverwaltung, die sog. zentral veranschlagten Mittel und das Private Vermögen durch den Bayer. Obersten Rechnungshof und den Bundesrechnungshof aufgrund der §§ 91 BHO, BayHO geprüft. Die staatlichen Rechnungshöfe sind bei ihrer Prüfungstätigkeit als sog. Hilfsorgane der Parlamente tätig und kontrollieren durch ihre Tätigkeit eigentlich die Exekutive, d.h. die Wissenschaftsministerien, welche die staatlichen Gelder an die MPG e.V. bewilligen. Die Rechnungshöfe der BRD haben zur Vermeidung von Doppelprüfungen eine Prüfungsvereinbarung für die MPG e.V. geschlossen.

2009 betrug der Gesamthaushalt der Max-Planck-Gesellschaft 1,66 Milliarden Euro.[5]

Planungssicherheit durch kontinuierliche Etatsteigerungen ist mit dem Pakt für Forschung und Innovation gegeben.

Forschungsmagazin

Die Max-Planck-Gesellschaft gibt seit dem Jahr 1999 ein vierteljährlich erscheinendes, kostenloses Forschungsmagazin mit dem Titel Max-Planck-Forschung heraus. Die Auflage liegt bei 55.000 Exemplaren. Die englische Ausgabe Max-Planck-Research besitzt eine Auflage von 10.000 Exemplaren.

Auszeichnungen

Der seit 1990 vergebene Max-Planck-Forschungspreis, über dessen Vergabe gemeinsam mit der Alexander von Humboldt-Stiftung entschieden wird, ist seit 2004 mit 750.000 Euro dotiert. Das Preisgeld wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung zur Verfügung gestellt.

Für besondere Verdienste um die Max-Planck-Gesellschaft verleiht die MPG die Harnack-Medaille, die schon 1924, zu Zeiten der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft, gestiftet wurde. Für besondere Leistungen in der neurologischen Grundlagenforschung wird seit 1990 der Zülch-Preis verliehen. Für Projekte aus der Grundlagenforschung, die erfolgreich in der Praxis angewandt werden, vergibt die Gesellschaft seit 1998 gemeinsam mit dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft einen Stifterverbandspreis. Darüber hinaus werden mehrere Auszeichnungen für Nachwuchsforscher vergeben, darunter die Otto-Hahn-Medaille.

Forschungseinrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft

Die Forschungseinrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft gliedern sich in wissenschaftlich eigenständige Institute, Forschungsstellen und Arbeitsgruppen.

Max-Planck-Institute (MPI)

Max-Planck-Forschungsgruppen (MPFG)

In den letzten Jahren wurde damit begonnen, sogenannte „Max-Planck-Forschungsgruppen“ an mehreren Universitäten einzurichten. Diese befristeten, transdisziplinären Gruppen sollen die Vernetzung der Max-Planck-Institute mit den Universitäten weiter verstärken. Bei diesen Max-Planck-Forschungsgruppen handelt es sich nicht um Forschungseinrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft e.V., sondern um Forschungseinheiten der Universitäten. Die Leiter und das Personal werden von den Universitäten angestellt. Die Finanzierung erfolgt auf Basis von in der Regel paritätischen Zuschüssen aus dem Haushalt der MPG e.V und der Universität. Die Berufungsverfahren sowie die Evaluierung erfolgt auf das Basis der vereinbarten Regelungen (gemeinsame Berufungen, Evaluierung nach den Fachbeiratsregelungen der MPG e.V.).

Weitere Einrichtungen

Tochtergesellschaften

Eine Tochtergesellschaft der Max-Planck-Gesellschaft, die Minerva Stiftung GmbH [6], fördert den wissenschaftlichen Austausch zwischen Deutschland und Israel.

Für die Patentierung und Verwertung der Forschungsergebnisse ist von der Max-Planck-Gesellschaft e.V. schon 1970 eine Verwertungsgesellschaft gegründet worden, die erst 2008 in Max-Planck-Innovation GmbH umbenannt worden ist. Diese ist eine kommerzielle GmbH und 100%ige Tochter der MPG e.V. und verwertet die Erfindungen aus dem Bereich der Max-Planck-Institute auf Kommissionsbasis (in eigenem Namen, aber auf Rechnung der MPG e.V.) und erhält ihrer Verwertungsaufwendungen von der MPG e.V. auf Basis eines Kommissionsvertrages von 1980, der 2002 geändert worden ist, ersetzt, einschließlich eines steuerlich angemessenen Gewinns. Daneben hat die MPG e.V. der Max-Planck-Innovation GmbH seit 1995 wegen der Synergieeffekte auch die Patentverwaltung übertragen, die bis dahin in einem Patentreferat der Generalverwaltung angesiedelt war. Hierfür erhält die Max-Planck-Innovation ebenfalls ein Entgelt in Form des Aufwendungsersatzes. Max-Planck-Innovation GmbH [7] zuständig. Pro Jahr werden durchschnittlich 130 Erfindungen bewertet, von denen schließlich 80 bis 100 zu einer Patentanmeldung führen.

Ehemalige Max-Planck-Institute und Einrichtungen

Ehemalige Max-Planck-Institute

Impact Factor der Forschungsarbeiten der Max-Planck-Institute

Besonders in den Naturwissenschaften wird die Leistung eines Wissenschaftlers häufig aufgrund des sogenannten Impact Factor bewertet, der angibt, wie häufig die Veröffentlichungen des Wissenschaftlers im Durchschnitt von anderen Wissenschaftlern zitiert werden. In der folgenden Tabelle ist der Impact Factor aller Veröffentlichungen von Wissenschaftlern der Max-Planck-Gesellschaft berechnet. Die Zahlen sind auf eine 10-Jahres-Periode bezogen[10] und wurden von der Firma „Thomson Scientific“ erstellt. Die Aussagekraft des Impact Factors ist in der Wissenschaftsgemeinschaft umstritten.

Fachrichtung Veröffentlichungen Zitierungen Impact Factor / Zitierungen pro Veröffentlichung Rang der Institution aufgrund des Impact factor
Physik 15.964 201.420 12,62 1
Weltraumwissenschaften 7.527 132.360 17,58 1
Materialwissenschaften 3.154 33.010 10,47 2
Biologie und Biochemie 5.437 132.102 24,30 3
Molekularbiologie und Genetik 4.385 154.371 35,20 4
Neurowissenschaften und Verhaltenswissenschaften 3.245 89.610 27,61 5
Mikrobiologie 1.207 25.432 21,07 6
Geowissenschaften 2.655 45.462 17,12 7

Andere Forschungsorganisationen

Literatur

  • Eckart Henning, Marion Kazemi: Chronik der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften 1948–1998. 2 Bände, Berlin: Duncker und Humblot, 1998, ISBN 3-428-09068-3
  • Bernhard vom Brocke, Hubert Laitko (Hg.): Die Kaiser-Wilhelm-/Max-Planck-Gesellschaft und ihre Institute. Studien zu ihrer Geschichte: Das Harnack-Prinzip. Berlin, New York, Walter de Gruyter, 1996, ISBN 3-11-015483-8
  • Rudolf Vierhaus, Bernhard vom Brocke (Hg.): Forschung im Spannungsfeld von Politik und Gesellschaft. Geschichte und Struktur der Kaiser-Wilhelm-/Max-Planck-Gesellschaft. Stuttgart, DVA, 1990, ISBN 3-421-02744-7
  • Alison Abbott: German science starts facing up to its historical amnesia, in: Nature Vol 403 (2000), S.474f. (Artikel über die Kommission zur Aufklärung der Geschichte der KWG im Nationalssozialismus)
  • Gretchen Vogel: Aufbau Ost: Max Planck's East German Experiment, in: Science Vol. 326, 6. November 2009
  • Peter Gruss, Reinhard Rürup (Hg.): Denkorte. Max-Planck-Gesellschaft und Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft. Brüche und Kontinuitäten 1911–2011, Sandstein Verlag, Dresden 2011, ISBN 978-3-942422-01-7.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. „World University Rankings 06 Who's up? Who's down?“ Times Higher Education Supplement, 22. Juni 2007 (archiviert, Webseite im Juni 2007 eingestellt)
  2. Forschungsprogramm: „Geschichte der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Nationalsozialismus“
  3. Veröffentlichungen: „Geschichte der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Nationalsozialismus“
  4. Jahresbericht 2004. Max-Planck-Gesellschaft, München 19. Juli 2005, S. 3 (online, abgerufen am 22. März 2007).
  5. Max-Planck-Gesellschaft: Jahresbericht, Finanzen 2009
  6. Minerva Stiftung GmbH
  7. Max-Planck-Innovation GmbH
  8. Entwicklung des MPI für Kulturpflanzenzüchtung
  9. Webseite über die Schließung des MPI für Zellbiologie
  10. Incites – Institutions: Beobachtung verschiedenen 10-Jahres-Perioden in den Jahren 1994–2007
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