Massenmord

Massenmord

Massenmord bezeichnet in den Kriminalwissenschaften den Mord an einer Vielzahl von Personen in kurzer Zeit an einem oder wenigen zusammenhängenden Orten.[1] Er wird abgegrenzt vom Serienmord, der durch viele Taten über einen längeren Zeitraum gekennzeichnet ist. Massenmorde sind sehr selten, weit unter einem Prozent aller Morde sind Massenmorde.[2] Die deutsche Polizeiliche Kriminalstatistik weist sie wegen ihres geringen Vorkommens nicht gesondert als Tatkategorie aus.

Inhaltsverzeichnis

Definition und Formen

Die Grenze der Opferzahl, durch die eine Tat zum Massenmord wird, wird in der Literatur mit vier, seltener auch mit drei angegeben.[3]

Massenmord kommt in verschiedenen Formen vor. Die kriminologische Literatur versucht eine Klassifikation nach Motiven und Auslösern. Dabei lassen sich vier Grundtypen unterscheiden:[1]

  • Der aufgebrachte Arbeitnehmer (disgruntled employee) tötet an einem Ort, der für ihn mit Missachtung und Ärger verbunden ist. Die Opfer sind häufig Vorgesetzte und Kollegen.
  • Familientragödien entstehen, wenn ein Familienmitglied, das sich für die anderen Mitglieder der Familie verantwortlich fühlt, die Kontrolle über sein Leben verliert und glaubt, dass dadurch für die gesamte Familie kein Ausweg mehr existiert. Diese Fallgruppe ist oft mit einem erweiterten Suizid verbunden. Ein vergleichbarer Auslöser liegt auch vor, wenn der Täter sich von einem gewünschten Partner zurückgewiesen fühlt und diesen sowie andere Personen in seinem Umfeld tötet.
  • Massenmord im Zusammenhang mit einer anderen Straftat kommt vor, wenn eine Geiselnahme, ein Raubüberfall oder eine andere Tat eskaliert.
  • Terrorismus ist der Einsatz von Gewalt (hier Mord) zu politischen Zwecken.

Als weitere Klassifikationen wurden Anhänger von Sekten oder anderen Gruppen vorgeschlagen, die den Massenmord aufgrund einer Anweisung ihres spirituellen Führers begehen. Nach der Art der Tatbegehung wurde zwischen dem Typ des Vernichters (Annihilator) unterschieden, der seine Familie oder im Arbeitsumfeld Opfer aus einem besonderen Näheverhältnis tötet, dem Pseudo-Commando, der schwer bewaffnet loszieht und oft aus der Bewegung heraus und wahllos tötet sowie dem planvollen Vorgehen eines Bombenlegers oder Brandstifters, der seine Tat so begeht, dass er hofft unerkannt den Tatort verlassen zu können.[1] Jede dieser Arten der Tatbegehung kann die Form eines Amoklaufs annehmen.

Massenmorde kommen am häufigsten im Familienumfeld vor.[2] Die höchsten Opferzahlen wurden durch die Terroranschläge vom 11. September 2001 und den Anschlag von Bali 2002 erreicht, sind also dem Feld des Terrorismus zuzuordnen. Weitere hohe Opferzahlen entstehen bei Taten, die durch Brandstiftung begangen werden.[3]

Verwendung außerhalb der Kriminologie

Außer für den Fachbegriff in der Kriminologie wird die Bezeichnung auch für die Ermordung besonders vieler Opfer verwendet, insbesondere in Zusammenhang mit dem Holocaust[4] und anderen Fällen des Völkermords.

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Massenmord – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. a b c Homicide: Mass Murder and Serial Killings In: Richard Alan Wright, J. Mitchell Miller (Hrsg.): Encyclopedia of criminology. Routledge, 2005, ISBN 9781579584665, Seite 687 ff.
  2. a b Hans Joachim Schneider: Einführung in die Kriminologie. Walter de Gruyter, 1993, ISBN 3110097567, Seite 94–97
  3. a b Clifton D. Bryant (Hrsg.): Encyclopedia of Criminology and Deviant Behavior – Historical, conceptual, and theoretical issues. Brunner-Routledge, 2000, ISBN 1-56032-772-3, Seite 271 ff.
  4. Bundesgerichthof: Beschluss vom 26. 2. 1999 - 3 StR 613–98 = „Billigung von Völkermord an Juden “ BGH, NJW 1999, 1561-1562 „So wurde unter anderem auch der Massenmord an der jüdischen Bevölkerung zur Zeit des Dritten Reiches in den Texten geleugnet oder gebilligt.[...] Der Angeklagte hat durch [...] den durch die Massenvernichtung der Bürger jüdischen Glaubens durch die nationalsozialistische Gewaltherrschaft begangenen Völkermord in einer Weise gebilligt, die geeignet war, den öffentlichen Frieden zu stören.“
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