Mansfelder Gebirgskreis

Mansfelder Gebirgskreis

Der Mansfelder Gebirgskreis war ein preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1816 und 1950. Seinen außergewöhnlichen Namen erhielt er zur Abgrenzung gegenüber dem Mansfelder Seekreis.

Inhaltsverzeichnis

Umfang

Der Mansfelder Gebirgskreis umfasste am 1. Januar 1945:

  • Eigenamtsbezirk Bräunrode
      • Gutsbezirk Oberförsterei Bräunrode
    • Eigenamtsbezirk Braunschwende
      • Gutsbezirk Forst Braunschwende
    • Eigenamtsbezirk Dankerode
    • Amtsbezirk Gorenzen
    • Amtsbezirk Großörner
    • Amtsbezirk Hergisdorf
Wappen des Mansfelder Gebirgskreises

Wappen

Das Wappen wurde am 24. Juli 1935 vom Preußischen Staatsministerium genehmigt.

Blasonierung: „Geviert; Feld 1: von Rot über Silber siebenmal geteilt, Feld 2: in Silber ein schwarzes schräggekreuztes Hüttengezähe, Feld 3: in Silber eine grüne Tanne auf grünem Dreiberg, Feld 4: in Silber sechs (3:3) rote Rauten.“

Mit den Feldern 1 und 4 lehnen sie sich an das Wappen der Grafschaft Mansfeld an und weisen mit der siebenmaligen Teilung von Rot über Silber (Herren von Querfurt) und den 6 roten Rauten in Silber (alte Grafen von Mansfeld) auf die ehemalige landesherrliche Zugehörigkeit der Region hin. Feld 2 symbolisiert mit den Hüttenwerkzeugen Eisen, Schürhaken und Kratze die Kupferverhüttung im Landkreis. Feld 3 verweist mit der aus einen Dreiberg wachsenden Tanne auf die natürliche Umgebung des Unterharzes.

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress wurde zum 1. Oktober 1816 der Mansfelder Gebirgskreis im Regierungsbezirk Merseburg in der preußischen Provinz Sachsen eingerichtet. Das Landratsamt war in Mansfeld.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Zum 10. August 1876 wurde die sogenannte Hettstedt-Gerbstedter Stadtflur aus dem Mansfelder Seekreis in den Mansfelder Gebirgskreis eingegliedert. Zum 30. September 1929 fand im Mansfelder Gebirgskreis entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Am 1. April 1942 wurden zur Beseitigung von Grenzen zwischen Preußen und dem Land Anhalt folgende Gemeinden in den Mansfelder Gebirgskreis eingegliedert:

Nach Auflösung der Provinz Sachsen zum 1. Juli 1944 gehörte der Kreis seitdem zur neuen Provinz Halle-Merseburg.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die amerikanischen Alliierten Streitkräfte besetzt.

DDR

Der Mansfelder Gebirgskreis wurde 1950 in einer Kommunalreform zwischen den Kreisen Eisleben (ehemals Mansfelder Seekreis vereinigt mit Stadtkreis Eisleben), Quedlinburg und Sangerhausen aufgeteilt.

1952 wurde der Kreis Eisleben in die Kreise Eisleben und Hettstedt aufgeteilt, die 1994 zum Landkreis Mansfelder Land zusammengeschlossen wurden.

Kommunalverfassung

Die Mansfelder Gebirgskreis gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständiger Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Ermsleben, Hettstedt, Leimbach und Mansfeld führten jetzt die Bezeichnung Stadt. Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Landräte

Weblinks


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