Londoner Schuldenkonferenz

Londoner Schuldenkonferenz

Die Konferenz zur Regelung der Auslandsschulden fand vom Sommer 1952 bis zum Londoner Schuldenabkommen am 27. Februar 1953 statt. In ihr wurden die Zahlungsverpflichtungen Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg geregelt.

Deutschland konnte hierbei den Grundstock zu einer neuen Glaubwürdigkeit in seine Politik und Wirtschaft legen. Unter der Leitung des Bankiers Hermann Abs gelang es der deutschen Delegation, entgegen allen Widerständen und Schwierigkeiten für die noch junge Bundesrepublik optimale Startbedingungen für das einsetzende Wirtschaftswunder herauszuholen. Auch der Alleinvertretungsanspruch, der hier zum ersten Mal international vertreten wurde, war nun Grundlage der Politik des jungen westdeutschen Teilstaates. Abs konnte den anwesenden Delegationen anderer Staaten verdeutlichen, dass zu hohe Reparationsforderungen an Deutschland schon nach dem Ersten Weltkrieg einer der Hauptgründe für das Scheitern der Weimarer Republik gewesen sind.

Während die Modalitäten auf der Londoner Schuldenkonferenz ausgehandelt wurden, kam dem Argument, die Bundesrepublik Deutschland besäße wegen erheblicher Gebietsverluste – weil „wichtige Reichsteile weiter abgetrennt“ seien (Hermann Josef Abs) – nur begrenzt Zahlungsfähigkeit, eine bedeutende Rolle zu: Die territoriale Beschränkung der Herrschaftsgewalt der Bundesregierung müsse berücksichtigt werden. Bundeskanzler Konrad Adenauer hatte hierauf schon in der Schuldenerklärung vom 6. März 1951 verwiesen, und die Westmächte hatten dies in ihrer Antwortnote auch ausdrücklich bestätigt.

Reparationsfragen wurden in London indirekt auf einen späteren Friedensvertrag vertagt, der aber niemals verhandelt wurde. Bei der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 wurde nicht nur aus diesem Grund auf einen offiziellen Friedensvertrag verzichtet, der Zwei-plus-Vier-Vertrag trägt daher das Attribut „anstatt eines Friedensvertrages“.


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