Liturgiereform

Liturgiereform

Liturgiereform ist die Erneuerung (lateinisch: instauratio) gottesdienstlicher Ordnungen, Texte, Handlungen und Zeichen sowie von Geist und Kraft kirchlicher Liturgie durch die zuständige Autorität (Konzil, Papst, Bischöfe, Synoden). Heute ist mit diesem Wort (in der Regel) die umfassende, nach Vorarbeiten besonders unter Papst Pius XII., vom Zweiten Vatikanischen Konzil beschlossene und den Päpsten Paul VI. und Johannes Paul II. durchgeführte, allgemeine Erneuerung und Pflege der römisch-katholischen Liturgie gemeint.

Inhaltsverzeichnis

Frühere Liturgiereformen

Der christliche Gottesdienst wurde nicht nach einer festen Norm etabliert, sondern entwickelt sich in der apostolischen Zeit aus relativ wenigen neutestamentlichen Vorgaben: Eucharistie zum Gedächtnis Christi, Taufe, Sonntagsfeier der Auferstehung des Gekreuzigten. Die liturgiegeschichtliche Entwicklung erfolgt nur zum Teil „organisch“, durch Wachstum und Entfaltung, Verhärtung und Absterben. Daneben ist das aktive Eingreifen durch Menschen, besonders durch kirchliche Amtsträger, in die Entwicklung des christlichen Gottesdienstes ein (nicht außergewöhnliches) liturgiegeschichtliches Phänomen, in den Ostkirchen ebenso wie im Bereich der lateinischen Kirchen.

Erste Liturgiereformen wurden, so weit man weiß, zwischen dem vierten und siebten Jahrhundert durchgeführt, als die Kirche nach der Zeit der Verfolgung zur römischen Staatsreligion aufgestiegen war.

In der Folgezeit entwickelten sich im Osten und im Abendland eine Vielfalt liturgischer Besonderheiten, die zum Teil noch in Übung sind (Ambrosianischer, Gallikanischer, Mozarabischer Ritus). Als Römischer Ritus, der mehrheitlich in lateinischer Sprache, seit dem 9. Jh. begrenzt auch in slawischer Übersetzung gefeiert (Altslawischer Ritus) wird, setzte sich für die Eucharistiefeier eine Anfang des 11. Jahrhunderts redigierte Messordnung durch, der so genannte Rheinische Typ des Ordo missae. Die Ordnung ging im Kern auf Papst Gregor I. zurück, fußt aber wahrscheinlich auf dem noch älteren Canon Romanus. Nachdem die Reformation die eingerissenen Missstände beklagte und überdies die überlieferte Auffassung vom „Opfercharakter“ der Hl. Messe in Zweifel zog, antwortete das Papsttum mit einer Revision der liturgischen Bücher und strenger Vereinheitlichung der gottesdienstlichen Ordnungen, um die Gültigkeit der Sakramente, die Reinheit und Schönheit der gottesdienstlichen Feiern sicherzustellen.

In den Jahrzehnten nach dem Konzil von Trient veröffentlichten die Päpste amtliche Neuausgaben aller nötigen liturgischen Bücher, darunter Papst Pius V. 1570 ein Missale Romanum (siehe Tridentinischer Ritus). Für dessen Redaktion wurden, so die Bulle Quo primum tempore, angeblich die ältesten damals verfügbaren Handschriften und gedruckten Messbücher herangezogen, um Fehler und Verfälschungen zu beseitigen und um eine Fassung „nach der Norm der Väter“, d.h. der Kirchenväter und angesehener Theologen vorreformatorischer Zeit, zu gewinnen. Im Ergebnis handelte es sich im Wesentlichen jedoch lediglich um eine korrigierte Nachbearbeitung des Missale curiae von 1472. Die Liturgiereform des Trienter Konzils unterscheidet sich von der des 20. Jahrhunderts vor allem durch ihren geringeren Umfang und Tiefgang sowie durch weniger fortgeschrittene liturgiegeschichtliche Kenntnisse, besonders über den Gottesdienst der Alten Kirche und der Ostkirchen, der „Norm der Väter“.

Das nachtridentinische Missale Romanum kann als „Missale Pius’ V.“ bezeichnet werden, weil er zwar an seiner Erstellung kaum mitwirkte, es aber amtlich veröffentlichte. Das damals neue Missale Romanum wurde für alle Kirchen, die dem römischen Ritus folgten, für verbindlich erklärt, lediglich Diözesen und Orden, die seit wenigstens zwei Jahrhunderten eigene Missalien besaßen, durften diese weiter verwenden, falls sie nicht das Missale Romanum übernahmen. Die Liturgie der Messfeier wurde von den nachfolgenden Päpsten veränderten Verhältnissen angepasst, allerdings zunächst nur durch begrenzte Änderungen.

Liturgiereform im 20. Jahrhundert

Die Bestrebungen zugunsten einer Liturgiereform, mit der Papst Pius X. begonnen hatte, wurden durch die am Beginn des 20. Jahrhunderts entstandene Liturgische Bewegung gestärkt. Vor allem Romano Guardini hatte innerhalb dieser Bewegung mit seinem Werk Vom Geist der Liturgie (1918) theologische Maßstäbe für eine Liturgiereform vorbereitet. Große Beachtung fanden in den 1930er Jahren auch die liturgischen Zeitschriften, die von Johannes Pinsk herausgegeben wurden. Wegen ihrer praktischen Erfahrungen in der katholischen Jugendbewegung hatte die Liturgische Bewegung nach dem 2. Weltkrieg großen Anteil an der Entstehung der (ersten!) eigens der Liturgie gewidmeten Enzyklika Mediator Dei von Papst Pius XII. Schon 1946 setzte dieser eine Kommission für die „umfassende“ Erneuerung der katholischen Liturgie ein. Sie nahm ihre Tätigkeit 1948 unter Sekretär Annibale Bugnini auf.

Reform der Heiligen Woche durch Pius XII.

Hauptartikel: Liturgiereform der Karwoche von 1955

Reform des Codex rubricarum

Eine weitere bedeutende Veränderung war die durch Papst Johannes XXIII. vorgenommene Veröffentlichung des unter Pius XII. vorbereiteten Codex Rubricarum, mit denen beide Päpste zugleich ein Stück „Tridentinischer Ritus“ abschafften. Die Neuordnung wurde jeweils allgemein vorgeschrieben, ohne Einräumung von Sonderrechten oder Ausnahmen. Vielmehr wurden gleichzeitig alle im Römischen Ritus noch bestehenden Ausnahme- und Sonderregelungen widerrufen. Auf der Basis des von Pius XII. und Johannes XXIII. erreichten „Zentralismus“ wurde dann die Liturgiereform durchgeführt, die das II. Vatikanum anordnete.

Zweites Vatikanisches Konzil

Aus der von Papst Pius XII. eingesetzten Kommission ging 1959 die Vorbereitungskommission für Liturgiekonstitution des 2. Vatikanischen Konzils hervor. Wegen der gründlichen Vorarbeiten entging deren Entwurf, der 1962 vom zuständigen Kardinal Gaetano Cicognani nur wenige Tage vor seinem Tod unterzeichnet wurde, dem Schicksal anderer über 70 kurialer Entwürfe, die von den versammelten Konzilsvätern als unbrauchbar abgelehnt wurden. Der Liturgie-Entwurf hingegen fand allgemeine Zustimmung.

Am 4. Dezember 1963 konnte die Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium (gebräuchliche Abkürzung: SC) als erstes Dokument des Zweiten Vatikanischen Konzils veröffentlicht werden. Gegenstand der damit beschlossenen „allgemeinen Erneuerung der Liturgie“ (SC 21) ist der gesamte Gottesdienst der Kirche: die Eucharistiefeier, die übrigen Sakramente und die Sakramentalien, das Tagzeitengebet, der Kalender, die Feste und Festzeiten, die Kirchenmusik und die sakrale Kunst. Das Konzil war vom Erfordernis der von ihm fortgesetzten Liturgiereform, im Zeitalter einer auf allen Kontinenten vertretenen katholischen Kirche, fest überzeugt: Die Konstitution Sacrosanctum Concilium wurde am 4. Dezember 1963 in Öffentlicher Sitzung von den Konzilsvätern mit 2147 gegen lediglich 4 Stimmen angenommen. Im Geist und nach den Grundsätzen dieser Liturgiekonstitution wurden in den Folgejahren – wie verlangt zügig (quam primum: SC 25) – die liturgischen Ordnungen und Bücher des Römischen Ritus, darunter das Missale Romanum, erneuert und durch die Päpste, von Paul VI. bis Johannes Paul II., amtlich veröffentlicht.

Gottesdienstsprachen

Hinsichtlich der Sprachen, in denen künftig katholischer Gottesdienst zu feiern ist, wünschte das 2. Vatikanische Konzil ausdrücklich den weiteren Gebrauch der lateinischen Sprache in den lateinischen Riten, „so weit nicht Sonderrecht entgegensteht“, und anerkannte zugleich, dass „nicht selten der Gebrauch der Muttersprache für das Volk sehr nützlich sein kann“ (SC 36). Ferner bestimmte es als vorausgehende Generalregel, dass die liturgischen Texte so zu gestalten sind, dass das christliche Volk sie „möglichst leicht“ erfassen und mitfeiern kann (SC 21; Tätige und bewusste Teilnahme). Für die „mit dem Volk gefeierten Messen“ wurde der Gebrauch der Muttersprachen zugestanden, „besonders in den Lesungen und im Allgemeinen Gebet“ sowie „in den Teilen, die dem Volk zukommen“; und auch „darüber hinaus“ (SC 54). Weiterhin aber ist dafür zu sorgen, dass „die Christgläubigen die ihnen zukommenden Teile des Mess-Ordinariums auch lateinisch miteinander sprechen und singen können“ (SC 54). So wird die erneuerte Liturgie des Römischen Ritus in (oder mit) lateinischer Sprache heute vor allem in Kathedralen, Klöstern und bei bestimmten Gemeinschaften gefeiert. In den Gottesdiensten der meisten katholischen (Pfarr-)Gemeinden ist nach 1965/70 das Kirchenlatein weitgehend, mit Ausnahme des lateinisch zu pflegenden Ordinarium Missae, unüblich geworden, sofern kein besonderes Interesse oder breitere Nachfrage besteht.

Die weite Einführung der Volkssprachen in den katholischen Gottesdienst wurde von Papst Paul VI. in mehreren Schritten zwischen 1964 und 1971 gebilligt und von den Bischofskonferenzen, denen Sacrosanctum Concilium dazu eine eigene Kompetenz einräumte, mitgetragen und gefördert. Für Gegenden außerhalb des europäisch geprägten Kulturraums billigte das Konzil überdies eine behutsame Inkulturation der Liturgie. Unter Berufung darauf ist also nicht nur die instauratio (im Rahmen des römischen Typs) der Liturgie sondern auch eine maßvolle Integration nicht-römischer und nicht-lateinischer Formen der gottesdienstlichen Verehrung möglich. Im Apostolischen Schreiben Sacramentum Caritatis (2007) empfahl Papst Benedikt XVI. einen stärkeren Gebrauch des Lateinischen in Messfeiern bei internationalen Veranstaltungen. Darüber hinaus sollen allgemein „die Gläubigen angeleitet werden, die allgemeinsten Gebete in Latein zu kennen und gewisse Teile der Liturgie im Gregorianischen Stil zu singen“.[1]

Erneuerte liturgische Bücher

Das Konzil hatte eine zügige (quam primum; SC 25) Veröffentlichung der erneuerten liturgischen Bücher in Auftrag gegeben. Ab 1964 wurde das Consilium zur Durchführung der Liturgiekonstitution tätig, um die liturgischen Bücher nach den Grundsätzen und Leitlinien von Sacrosanctum Concilium zu erneuern. Den Vorsitz hatte zunächst der Erzbischof von Bologna, Kardinal Giacomo Lercaro, inne, ab 1968 Kardinal Benno Gut OSB. Aus dem Consilium und der früheren Ritenkongregation ging 1969 die Kongregation für den Gottesdienst hervor. Sekretär des Consiliums und dann der Kongregation war Annibale Bugnini, der schon seit 1948 Sekretär der Reformkommission Pius XII. und dann der liturgischen Vorbereitungskommission für das Konzil gewesen war. Im Rahmen der vom II. Vatikanum gewollten „allgemeinen Erneuerung der Liturgie“ wurde auch die Ordnung der Messe, der „Ordo missae“, wie vom Konzil angeordnet (SC 50), gründlich überarbeitet und nach der „Norm der Väter“ erneuert, und zwar nicht „mit einem Schlag“, sondern in zwei Schritten, nämlich 1965 und 1969/70.

Am 27. Januar 1965, noch während des Konzils, veröffentlichten das Consilium und die Ritenkongregation gemeinsam als Ersatz für die bisherige Fassung im Missale Romanum von 1962 eine deutlich überarbeitete amtliche Messordnung: Ritus servandus in celebratione missae und Ordo missae. Die Neuordnung („1965er Ritus“) löste die Feier von Eröffnung und Wortgottesdienst vom Altar, gestattete u.a. erstmals die Verwendung der Volkssprache, wovon bis 1967 das Hochgebet zunächst ausgenommen war, und stellte es den Priestern allgemein frei, die Eucharistie mit dem Gesicht zur Gemeinde (versus populum) zu feiern.[2]

Mit der Apostolischen Konstitution Missale Romanum vom 3. April 1969 setzte Papst Paul VI. eine von ihm selbst im Detail mitbestimmte Neuausgabe des lateinischen Ordo Missae und der Institutio Generalis Missalis Romani (= Ersatz des früheren Ritus servandus in celebratione missae) in Kraft (für Details siehe Gemeindemesse).

Dabei erklärte Papst Paul VI.:

„Unsere Anordnungen und Vorschriften sollen jetzt und in Zukunft gültig und rechtskräftig sein, unter Aufhebung jedweder entgegenstehender Konstitutionen und Verordnungen Unserer Vorgänger sowie aller übrigen Anweisungen, welcher Art sie auch seien.“

Die Neuauflage des kompletten Missale Romanum, das am 26. März 1970 erschien, trat dieses damit an die Stelle der Editio typica von 1962/65. Paul VI. gestattete neben der nur wenig veränderten Fassung des überlieferten Römischen Messkanons, der jetzt als I. Hochgebet gefasst war, drei neue Eucharistische Hochgebete. Das II. Hochgebet folgt dem Konzept der Traditio Apostolica des Hippolyt von Rom (3. Jh.), das IV. Hochgebet ist an eine ostkirchliche Anaphora antiochenischer Tradition angelehnt. Das III. Hochgebet fasst die Gehalte des Römischen Messkanons unter besonderer Berücksichtigung der christozentrischen Ekklesiologie des II. Vatikanum neu; es wurde durch Cyprian Vagaggini OSB konzipiert. Der Entwurf eines V. Hochgebets mit noch stärkerer Annäherung an die orientalischen Anaphora, speziell der alexandrinischen Basilius-Anaphora, stieß bei der Glaubenskongregation 1967 auf Bedenken, wurde daher zurückgestellt, die drei anderen Entwürfe hingegen gebilligt und amtlich veröffentlicht.

Zur Vermeidung eines „Mischritus“ wurden nur solche neue Hochgebete approbiert, die dem Geist (ingenium) der römischen Tradition entsprachen.

Der Papst redigierte überdies die Wandlungsworte, indem ihr Text (geringfügig) der biblischen Überlieferung der Einsetzungsberichte angepasst wurde. Sie müssen aber „in jedem Hochgebet gleich“ gesprochen werden. Die, neben der jetzigen Verwendung lebendiger Sprachen, deutlichste Änderung besteht darin, dass die Worte „Mysterium Fidei“ („Geheimnis des Glaubens“), zuvor ein Einschub im Text, den Wandlungsworten nachgeordnet wurden und als Einleitung einer Akklamation der Gläubigen gestaltet sind. Die Gemeinde antwortet mit einer Akklamation („Ruf“), für die das Missale Romanum 2002 mehrere Varianten vorsieht, z.B.:

„Deinen Tod, o Herr, verkünden wir, und deine Auferstehung preisen wir, bis du kommst in Herrlichkeit.“

Die Erneuerung wurde unter anderem damit begründet, dass viele Texte, besonders Doppelungen, aus der Messe entfernt, neue Texte formuliert, altkirchliche, vortridentinische Texte wieder aufgenommen und bestehende Texte revidiert worden seien. Die Neuausgabe des Missale Romanum erschien 1970. Die Reform der Messe wurde mit der Erlaubnis zweier weiterer, neuer Hochgebete – „Versöhnung“, für besondere Anlässe – 1975 abgeschlossen und unmittelbar darauf weltweit durchgesetzt und akzeptiert. Nur wenige sogar der konservativen Kleriker und Laien widersetzten sich den liturgischen Neuerungen, das aber vehement. Aufgrund dieses Widerstandes erfolgte die Umsetzung des erneuerten Messbuches mit größter päpstlicher Autorität, um eine liturgisch inszenierte Kirchenspaltung zu vermeiden. In das Missale Romanum aus dem Jahr 2000, publiziert 2002, wurden die zwei Hochgebete zum Thema „Versöhnung“ von 1975, drei Hochgebete für Messen mit Kindern und vier Varianten für Hochgebete bei Messen in besonderen Anliegen (revidierte, früher so gen. „Schweizer Hochgebete“) integriert.

Die erneuerte Form der römischen Liturgie fand allgemeine Akzeptanz in Klerus und Volk. Allein Bischof Antônio de Castro Mayer (1904–1991, 1988 exkommuniziert) führte die erneuerten liturgischen Bücher der römisch-katholischen Kirche in seiner Diözese Campos (Brasilien) nicht ein. Daneben lehnte sie der emeritierte Erzbischof Marcel Lefebvre für die von ihm gegründete Priesterbruderschaft St. Pius X. ab.

Die Zahl der regelmäßigen Gottesdienstbesucher ging in den letzten Jahrzehnten deutlich zurück. Nahmen 1950 noch 50,4 % der deutschen Katholiken regelmäßig sonntags an der hl. Messe teil, so waren es 1985 nur noch 25 % und 2005 nur noch 14 %. Hinzu tritt seit Ende der sechziger Jahre die Entwicklung, dass die nachwachsenden Jüngeren, die weitgehend nur noch die reformierte Liturgie kennen, immer weniger am Gottesdienst teilnehmen, während nur die Gruppe der über 60-Jährigen annähernd stabil bleibt. Ein Kausalzusammenhang zwischen diesem Rückgang und den Liturgiereformen unter Papst Pius XII. (1951–1956) und nach dem 2. Vatikanum (ab 1965) ist freilich nicht nachgewiesen. Auch ist eine andere Zahl zu berücksichtigen: Weltweit gab es 1970 nur 72.991, 2002 hingegen 113.199 Priesteramtskandidaten.

Ohne die Ergebnisse der Liturgiereform auch nur im geringsten abzuwerten, hat Papst Benedikt XVI. den älteren 1962er Brauch (usus antiquior) des römischen Ritus mit Motu proprio vom 7. Juli 2007 als forma extraordinaria wieder breiter gestattet (vgl. Summorum pontificum). Jedoch bleibt der usus instauratus die Normalform (forma ordinaria) der römischen Liturgie.

Dokumente der Reform

  • Reiner Kaczynski (Hrsg): Enchiridion documentorum instaurationis liturgicae. Band 1 (1963–1973); Turin 1976. Band 2 (4.12.1973 – 4.12.1983); Rom 1988. Band 3 (4.12.1983 – 4.12.1993); Rom 1997.
  • Heinrich Rennings, Martin Klöckener (Hrsg.): Dokumente zur Erneuerung der Liturgie. Band 1: Dokumente des Apostolischen Stuhls 1963–1973; Kevelaer 1983. Band 2: Dokumente des Apostolischen Stuhls 4.12.1973 – 3.12.1983; Kevelaer, Freiburg Schweiz 1997. Band 3: Dokumente des Apostolischen Stuhls 4.12.1983 – 3.12.1993; Kevelaer, Freiburg Schweiz 2001.
  • Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz: Die Messfeier: Dokumentensammlung. Auswahl für die Praxis; Arbeitshilfen 77; Bonn: Sekretariat der Dt. Bischofskonferenz, 1990; 20018.
  • Grundordnung des Römischen Messbuchs. Vorabpublikation zum Deutschen Messbuch (3. Auflage); amtlicher Text, noch ohne rechtlich verbindlichen Charakter (pdf; 532 kB)
  • Hans Bernhard Meyer (Hrsg.): Der Gottesdienst im deutschen Sprachgebiet. Liturgische Dokumente, Bücher und Behelfe; Studien zur Pastoralliturgie 5; Regensburg: Pustet, 1982; ISBN 3-7917-0756-6.

Anliegen der Reform

Der „oberste Grundsatz“ (SC 79) der Liturgiereform des 2. Vatikanums ist die „bewußte, tätige und leicht zu vollziehende Teilnahme der Gläubigen“ (conscia, actuosa et facilis participatio fidelium) an den liturgischen Feiern ihrer Kirche. Dieses Leitmotiv prägte bereits Pius X. Zu diesem Zweck wurden dem Latein die Volkssprachen als Liturgiesprachen zur Seite gestellt. Die liturgischen Riten wurden vereinfacht. Den verschiedenen Teilnehmern wurden klar abgegrenzte Aufgaben im Gottesdienst zugewiesen, um die Kirche in ihrer organisch gegliederten Einheit (das „Volk Gottes, geeint und geordnet unter den Bischöfen“) deutlicher darzustellen:

Besonders sichtbar, noch während des Konzil als Kann-Vorschrift angeordnet, war bei der Eucharistie der fast überall veränderte Standort des Priesters am Altar, jetzt in der Regel – häufig an einem neu errichteten „Volksaltar“ – mit dem Gesicht zu Altar und Gemeinde („versus populum“) gewandt, statt wie vorher „versus apsidem“, mit dem Gesicht zum Altar, aber überwiegend mit dem Rücken zur Volk. Bei der einen wie der anderen Stellung richten sich Gebet und Geist jedoch stets „ad Deum“ (zu Gott) und „ad Dominum“ (zum Herrn). Mit der Liturgiereform wurde die Art und Weise, wie man zuvor in den großen Basiliken Roms und manchen europäischen Kathedralen die Messe feierte, zum allgemeinen Vorbild. Diese Veränderung machte Umbauten in fast allen Kirchen nötig. Dabei wurden meist auch die Altarschranken (Kommunionbänke) entfernt. In nach dem Konzil neu erbauten Kirchen wurde darüber hinaus der Altar nicht selten weit in die Mitte der Gemeinde gezogen und die Bankreihen kreisförmig angeordnet. Dadurch sollte die gemeinsame Würde des Gottesvolkes und die Nähe des menschgewordenen Herrn betont sowie die tätige und bewusste Teilnahme des ganzen Volkes Gottes an der Liturgie erleichtert werden. In Neubauten wird nur noch ein Altar errichtet, als Zeichen für den einen Herrn Jesus Christus.

Ein weiteres Hauptanliegen der Erneuerung war, dass „den Gläubigen … die Schatzkammer der Bibel weiter aufgetan“ werde (SC 51). Deshalb wurde eine neue, dreijährige Leseordnung für den Wortgottesdienst der Messfeier erarbeitet. Las man zuvor, in der sog. tridentinischen Messe, nur ein Prozent des Alten und 17 Prozent des Neuen Testamentes, so gelangen seit der Liturgiereform 14 Prozent der alttestamentlichen und 71 Prozent der neutestamentlichen Texte zum Vortrag.

Die neue Ausrichtung der Liturgie hat auch zu einer weiteren Aufwertung des Volksgesanges geführt, zu diesem Zweck erstellten die Bischofskonferenzen und Diözesen der deutschsprachigen Länder 1975 mit dem Gotteslob ein Gesangbuch, das zurzeit (2008) überarbeitet wird.

Begründung der neuen Messordnung

Das Konzil wünschte sowohl die Aufwertung älterer Traditionen als auch einen pastoralen, kommunikativeren Gebrauch des römischen Ritus. Die Überarbeitung der Messordnung (Ordo missae) erfolgte daher im ausdrücklichen Auftrag der Konzilsväter (SC 50), die auch die Ziele vorgaben: (1) „daß der eigentliche Sinn der einzelnen Teile und ihr wechselseitiger Zusammenhang deutlicher hervortreten“ und (2) „die fromme und tätige Teilnahme der Gläubigen erleichtert werde“ (ebd.). Dies fand seinen Ausdruck in dem Bestreben, mehr Klarheit und Einfachheit in der liturgischen Abfolge zu schaffen, eine größere Vielfalt der liturgischen Texte (teils älteren Traditionen entnommen) zu erreichen sowie mehrere Eucharistische Hochgebete (unter Beibehaltung des Canon Romanus als Erstes Hochgebet) zuzulassen.

Papst Paul VI. gestaltete die Messordnung mit großer Intensität –anders als Papst Pius V. 1570 – persönlich mit, weil er liturgisch sehr interessiert war und um seine Verantwortung für den kirchlichen Gottesdienst wusste. Zudem beabsichtigte er wieder zu einer verbindlichen Ordnung der Messe zu gelangen, nachdem es durch eigenmächtige liturgische Experimente der Jahre nach 1965 beispielsweise in den Niederlanden und in Belgien mehrere hundert (!) Hochgebete neu verfasste gab. Einige konkrete Weisungen gehen auf Papst Pauls VI. eigene Initiative zurück, z.B. die unveränderte Beibehaltung des Römischen Messkanons oder das Kreuzzeichen zu Beginn der Messe, das die ganze Messfeier unter das Zeichen Christi stellt. Anders als für viele andere Korrekturen fand die Liturgiekommission hierzu kein Vorbild in der Tradition; hier, wie u.a. bei der Deutung des „Mysterium Fidei“ (aus den Wandlungsworten) als Ruf an das Volk, hatte der Papst persönlich entschieden. Angesichts der bereits 1964 einsetzenden Kritik an der Liturgiereform betonte der Papst im Konsistorium vor den Kardinälen am 24. Mai 1976, dass die erneuerte Messordnung allgemeine Gültigkeit in der Kirche beanspruche und die ältere Form ersetzen solle. Er nahm für das neue Missale dieselbe Autorität eines Konzils in Anspruch wie es Papst Pius V. 1570 für das Missale Romanum tat, das in Folge des Trienter Konzils ausgearbeitet wurde.

Die Liturgische Frage im engeren Sinne, ob ein Papst eine Weisung des Konzils so intensiv und autoritär umsetzen durfte, wird von fast allen Theologen uneingeschränkt zustimmend beantwortet. Auch die liturgischen Traditionalisten – nach vatikanischer Schätzung sind das höchstens 0,2 Prozent der 1,1 Mrd. Katholiken – betrachten zum größten Teil das Messbuch Papst Pauls VI. als gültig, auch wenn sie die frühere Fassung der Messordnung bevorzugen. Nur ein winziger Bruchteil der liturgischen Traditionalisten sind auch Anhänger des Integralismus.

Römische Tradition

Das Consilium, das von 1964 bis 1969 die Liturgiereform betreute, arbeitete Kriterien heraus, durch welche Merkmale sich die römische Tradition von den Liturgien der Ostkirchen und anderen westlicher Traditionen (ambrosianischer, gallikanischer, mozarabischer Ritus) unterscheidet.

Insbesondere die neu zu schaffenden Hochgebete sollten nach dem Wunsch des Papstes dem „römischen Genius” entsprechen. Der typisch römische Charakter wird insbesondere durch die einmalige konsekratorische Epiklese (Herabrufung des Heiligen Geistes) unmittelbar vor dem Einsetzungsbericht (Wandlungsworte) gewahrt. Die Verlegung der Interzessionen (Fürbitten) in den zweiten Teil der neuen Hochgebete hat diesen eine klarere Linie und Durchsichtigkeit gegeben, also den spiegelbildlichen Aufbau des traditionellen Canon Missae (Römischer Messkanon = Hochgebet I) nicht nachgeahmt.

Das Zweite Hochgebet greift Grundgedanken des Hochgebets auf, das in der Tradition des Hippolyt von Rom (3. Jahrhundert) steht. Es ist kurzgefasst und wurde auch wegen seiner klaren „römischen” Begrifflichkeit und Kürze im Klerus schnell akzeptiert. Das Vierte Hochgebet steht zwar in ostkirchlicher Tradition, wahrt aber die typisch römische Knappheit des liturgischen Stils. Das Dritte Hochgebet bringt die Grundgedanken der Römischen Messe insofern neu zum Ausdruck als es den Opfercharakter der Messe gemäß der Ekklesiologie des II. Vatikanums deutlich betont.

Alle drei neuen Hochgebete bringen Gehalte des Römischen Ritus zum Ausdruck, die im Canon Missae (Hochgebet I: „Römischer Messkanon”) weniger stark ausgedrückt werden. Sie bringen somit die gesamte Tradition der Kirche vor 1570 deutlicher zum Ausdruck als es das tridentinische Missale Pius V. tat. Joseph Ratzinger meinte: „Der völlige Uniformismus seiner Anwendung im Katholizismus war ein Phänomen allenfalls der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts“, nämlich seit Inkrafttreten des Kirchenrechts von 1917.[3]

Theologische Kritik und Gegenbewegung

Manche Kritiker vertreten die Ansicht, die Reform habe in modernistischer Tendenz den Opfercharakter der Eucharistie zugunsten eines Mahlcharakters zurücktreten lassen. (Wobei zweifelhaft ist, ob konzilsgemäß vom Papst verfügte Änderungen in den Texten überhaupt den „Charakter“ des liturgischen Geschehens ändern können.) Dies werde insbesondere im Vergleich zwischen dem Ersten Hochgebet (= Römischer Meßkanon) und dem neu in das Missale aufgenommenen Zweiten Hochgebet deutlich.

Hier der Textvergleich (Gebet unmittelbar nach der Konsekration):

Erstes Hochgebet der Messe von 1969 (alter Römischer Meßkanon) Zweites Hochgebet der Messe von 1969
Daher sind wir denn eingedenk, Herr, wir Deine Diener, aber auch Dein heiliges Volk, des heilbringenden Leidens, der Auferstehung von den Toten und der glorreichen Himmelfahrt Deines Sohnes, unseres Herrn Jesus Christus, und bringen so Deiner erhabenen Majestät von Deinen Geschenken und Gaben ein reines Opfer dar, ein heiliges Opfer, ein makelloses Opfer: das heilige Brot des ewigen Lebens und den Kelch des immerwährenden Heiles.
Schaue huldvoll darauf nieder mit gnädigem und mildem Angesichte, und nimm es wohlgefällig an, wie Du einst mit Wohlgefallen aufgenommen hast die Gaben Abels, Deines gerechten Dieners, das Opfer unseres Patriarchen Abraham, das heilige Opfer und die makellose Gabe, die Dein Hohepriester Melchisedech Dir dargebracht hat.
Demütig bitten wir Dich allmächtiger Gott: Dein hl. Engel möge dieses Opfer zu Deinem himmlischen Altar emportragen vor das Angesicht Deiner göttlichen Majestät. Lass uns alle, die wir gemeinsam von diesem Altare das hochheilige † Fleisch und † Blut Deines Sohnes empfangen, mit allem Gnadensegen des Himmels erfüllt werden. Durch Christus, unsern Herrn. Amen.

Gedenke …

D: Geheimnis des Glaubens:

A: Deinen Tod, o Herr, verkünden wir, und deine Auferstehung preisen wir, bis du kommst in Herrlichkeit.

P: Darum, gütiger Vater, feiern wir das Gedächtnis des Todes und der Auferstehung deines Sohnes und bringen dir so das Brot des Lebens und den Kelch des Heiles dar. Wir danken dir, dass du uns berufen hast, vor dir zu stehen und dir zu dienen. Wir bitten dich: Schenke uns Anteil an Christi Leib und Blut, und lass uns eins werden durch den Heiligen Geist.

Gedenke …


Als Ottaviani-Intervention wurde ein als „kurze kritische Untersuchung“ des neuen Ordo Missae überschriebener Text bekannt, der durch ein von den Kardinälen Alfredo Ottaviani und Antonio Bacci unterzeichnetes Empfehlungsschreiben vom 25. September 1969 an Paul VI. gelangte. Der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Franjo Šeper, wies diese Darstellung am 12. November 1969 als oberflächlich und falsch zurück. Paul VI. ergänzte das Missale Romanum von 1970 dennoch um ein Vorwort, in dem er begründete, warum der Papst die Liturgiereform in Treue zur Überlieferung anordnete. Auch die neue Form der Messe sei nämlich sakramentales, nicht nur symbolisches Gedächtnis des Herrn.

Noch während der Tätigkeit der Liturgiekommission entstand eine Gegenbewegung, aus der sich später traditionalistische und altritualistische Gruppen formierten. Bekannt wurde vor allem die 1970 unter Erzbischof Marcel Lefebvre gegründete Priesterbruderschaft St. Pius X., die das Missale Romanum Papst Pauls VI. ablehnt. Kritisiert wurde von ihr unter anderem, die Bekanntgabe der Gottesdienstkongregation vom 28. Oktober 1974, derzufolge Ausnahmegenehmigungen für Messfeiern „mit Volk“ nach dem älteren Missale von 1962 nicht mehr erteilt wurden. Diese disziplinarische Maßnahme stieß auf den Widerstand der traditionalistischen Gruppen. Diese argumentierten unter anderem, dies sei wegen der Konstitution Quo primum tempore von Papst Pius V. rechtswidrig, ebenso wie Strafmaßnahmen gegen Priester, die öffentlich die alte Messe lasen; nichtöffentliche Feiern wurden älteren Priestern problemlos gestattet. Aus einem falsch verstandenen Ökumenismus mache die Römisch-katholische Kirche zwar Zugeständnisse an den Protestantismus, zeige sich aber unnachgiebig gegenüber Widerstand aus den „eigenen Reihen“. Am 8. September 1976 fragte Jean Guitton den Papst, ob ein liturgisches Zugeständnis möglich sei. Paul VI. antwortete: „En apparence cette différend porte sur une subtilité. Mais cette messe dite de Saint Pie V., comme on le voit à Ecône, devient le symbole de la condamnation du Concile. Or, je n’accepterai en aucune circonstance que l’on condamne le Concile par un symbole. Si cette exception était acceptée, le Concile entier sera ébranlée. Et par voie de conséquence l’autorité apostolique du Concile“.[4] Paul VI. war also der Ansicht, der Streit gehe um das Konzil als solches und die „alte Messe“ werde als Kampfmittel dagegen benutzt.

Nach den eigenmächtigen Bischofsweihen von Erzbischof Lefebvre im Jahr 1988 wurden dieser und die neugeweihten Bischöfe der Piusbruderschaft exkommuniziert und die Priester der Bruderschaft von ihren priesterlichen Funktionen suspendiert und ihnen somit verboten, Messen zu feiern und Sakramente zu spenden. Die Bischofsweihe wurde von Papst Johannes Paul II. als schismatischer Akt bezeichnet.

Zugunsten der Priester und Gläubigen, die den sog. Tridentinischen Ritus bevorzugten, gestattete Papst Johannes Paul II. im Anschluss den Diözesanbischöfen, unter bestimmten Bedingungen aus pastoralen Gründen die Genehmigung zu erteilen, sogenannte Indultmessen nach dem Römischen Messbuch von 1962 zu feiern. Bereits im Schreiben Quattuor abhinc annos vom 3. Oktober 1981 waren Richtlinien hierfür festgelegt worden. Am 2. Juli 1988 veröffentlichte Papst Johannes Paul II. das Motu Proprio Ecclesia Dei Adflicta, in dem er einen Aufruf an all jene richtete, die bisher mit der Bewegung des Erzbischofs Marcel Lefebvre in Verbindung standen, und sie aufforderte, „dass sie ihre ernste Pflicht erfüllen, mit dem Stellvertreter Christi in der Einheit der katholischen Kirche verbunden zu bleiben und in keiner Weise jene Bewegung weiter zu unterstützen“. Er bot „all jenen katholischen Gläubigen, die sich an einige frühere Formen der Liturgie und Disziplin der lateinischen Tradition gebunden fühlen“ an, ihnen „die kirchliche Gemeinschaft leicht zu machen, durch Maßnahmen, die notwendig sind, um die Berücksichtigung ihrer Wünsche sicherzustellen“.

Innerhalb der katholischen Kirche gibt es heute etwa 30 altritualistische Gruppierungen, die vom Heiligen Stuhl die Erlaubnis erhalten haben, Indultmessen zu feiern. Der Unterschied zwischen diesen Gruppen und z. B. der Priesterbruderschaft St. Pius X. besteht darin, dass letztere wesentliche Ergebnisse des Zweiten Vatikanischen Konzils ablehnt, vor allem Religionsfreiheit, Ökumenismus und Aufwertung der Laien, und durch sie den katholischen Glauben gefährdet sieht. Den in der römisch-katholischen Kirche verbliebenen oder in die volle Gemeinschaft mit ihr zurückgekehrten Gruppierungen geht es im Wesentlichen um die Feier der Messe in zuvor gewohnter Form, bezüglich der Lehre sind sie in der Regel zur Anerkennung der Konzilsdokumente, sofern diese gemäß der traditionellen Lehre interpretiert werden, bereit. Die so genannte „Freigabe der alten Messe“ durch den Papst am 7. Juli 2007 durch das Motu proprio Summorum pontificum ist zwar auch als Versöhnungsangebot gegenüber denjenigen Katholiken zu deuten, die, wie die Priesterbruderschaft St. Pius X., derzeit nicht oder nicht vollständig in Gemeinschaft mit dem Heiligen Stuhl stehen. Dem Papst geht es aber auch um eine kontinuierliche Perspektive, also den Geist der Liturgie überhaupt.

Mit Summorum Pontificum wurde die Liturgie von 1962 als außerordentliche Form des Römischen Ritus eingerichtet, sie wurde jedoch gleichzeitig für Weiterentwicklung geöffnet: Die Lesungen in der Gemeindemesse („missa cum populo“) dürfen in der Volkssprache vorgetragen werden.[5] In Zukunft können auch in das 1962er Messbuch neue Heilige und einige der neuen Präfationen aufgenommen werden.[6] Die im Missale von 1962 enthaltenen Formulierung der Karfreitagsfürbitte für die Juden wurde inzwischen von Papst Benedikt XVI. durch eine ab 2008 Benutzern des Messbuchs von 1962 vorgeschriebene Neuformulierung ersetzt.[7] Die außerordentliche Form (forma extraordinaria) soll demnach ebenfalls eine Art Liturgiereform erfahren, doch in einer anderen Weise, als sie für die „ordentliche Form“ durch die Päpste Paul VI. und Johannes Paul II. durchgeführt wurde. Dies belegt auch die Art der Veränderung der Judenfürbitte im Missale von 1962 durch Benedikt VI. 2008: Der vorkonziliare Text wurde abgeschafft, aber nicht die durch Paul VI. 1970 eingeführte (lateinisch vorliegende) Fassung der Normalform übernommen, sondern eigens ein neues Sonderformular geschaffen.

Kalenderreform

Die folgende Zusammenstellung enthält die Verlegten Heiligenfeste der Liturgiereform 1970, welche im Zuge der Liturgiereform im Jahre 1969 verlegt wurden (Verschiebungen von mehr als acht Tagen fett). Einige Feste wurden aus der Fastenzeit oder Adventszeit weg verlegt, andere aus anderen Gründen neu positioniert, zum Teil, um dem historischen Sterbetag (dann unten mit * bezeichnet) eher zu entsprechen. Diese Tabelle enthält sowohl die verschobenen Termine des Römischen Kalenders als auch die Termine des Regionalkalenders für das deutsche Sprachgebiet.

Die Grundordnung des Kirchenjahres und der Römische Generalkalender wurden am 14. Februar 1969 durch das Motu proprio Mysterii paschalis approbiert und mit dem 1. Januar 1970 in Kraft gesetzt.

früher Heiliger heute
14.01. Hilarius von Poitiers Tag der Beisetzung 13.01.
19.01 Knud 10.07.*
23.01. Raimund von Peñafort 07.01.*
24.01. Timotheus nach Pauli Bekehrung 26.01.
26.01. Polykarp von Smyrna weicht Timotheus u. Titus 23.02.
27.01. Johannes Chrysostomus 13.09.*
29.01. Franz von Sales 24.01.
01.02. Ignatius von Antiochien 17.10.(*)
06.02. Titus mit Timotheus 26.01.
07.02. Romuald 19.06.*
09.02. Cyrill von Alexandrien 27.06.*
12.02. Die sieben heiligen Gründer des Servitenordens 17.02.
23.02. Petrus Damiani weicht Polykarp 21.02.
06.03. Perpetua und Felicitas traditioneller Termin: 07.03.*
07.03. Thomas von Aquin weicht Perpetua u. Felicitas 28.01.
12.03. Papst Gregor d. Gr. 03.09.
16.03. Heribert nur in Köln geboten: 30.08.
21.03. Benedikt von Nursia Übertragung der Gebeine 11.07.
24.03. Erzengel Gabriel mit Michael 29.09.
27.03. Johannes von Damaskus 04.12.*
28.03. Johannes von Capestrano 23.10.*
07.04. Hermann Josef 21.05.
11.04. Papst Leo d. Gr. 10.11.*
14.04. Justin traditioneller Termin: 01.06.
27.04. Petrus Canisius 21.12.*
28.04. Paul vom Kreuz 19.10.*
30.04. Katharina von Siena 29.04.*
04.05. Monika vor Augustinus 27.08.
05.05. Papst Pius V. 30.04.*
07.05. Stanislaus von Krakau 11.04.*
09.05. Gregor von Nazianz mit Basilius 02.01.
11.05. Philippus und Jakobus näher am Termin vor 1955 03.05.
13.05. Robert Bellarmin 17.09.*
15.05. Jean Baptiste de La Salle 07.04.*
27.05. Beda Venerabilis anglikanischer Termin 25.05.*
27.05. Papst Johannes I. 18.05.*
28.05. Augustinus von Canterbury (mit Rücksicht auf Philipp Neri) 27.05.*
29.05. Maria Magdalena de Pazzi 25.05.*
31.05. Maria Königin Oktav von Mariä Himmelfahrt: 22.08.
01.06. Angela Merici 27.01.*
10.06. Margareta von Schottland 16.11.*
14.06. Basilius der Große 02.01.*
18.06. Ephräm der Syrer 09.06.*
03.07. Irenäus von Lyon trad. Termin bis 1962; weicht Thomas (Apostel) 28.06.
07.07. Kyrill und Method 14.02.*
08.07. Elisabeth von Portugal 04.07.*
14.07. Bonaventura 15.07.*
15.07. Kaiser Heinrich II. 13.07.*
18.07. Kamillus von Lellis 14.07.*
19.07. Vinzenz von Paul 27.09.*
20.07. Hieronymus Ämiliani 08.02.*
02.08. Alfons Maria di Liguori 01.08.*
04.08. Dominikus Tausch mit J.M. Vianney ((hist.) 6.8. ist Verklärung) 08.08.
08.08. Johannes Maria Vianney 04.08.*
12.08. Klara von Assisi 11.08.*
16.08. Joachim mit Anna 26.07.
21.08. Johanna Franziska von Chantal 12.12.*
27.08. Joseph von Calasanza 25.08.*
30.08. Rosa von Lima 23.08.*
02.09. König Stephan von Ungarn 16.08.*
03.09. Papst Pius X. 21.08.*
27.09. Kosmas und Damian weichen Vinzenz von Paul 26.09.
03.10. Theresia vom Kinde Jesus 01.10.*
08.10. Birgitta von Schweden 23.07.*
17.10. Margareta Maria Alacoque weicht Ignatius von Antiochien 16.10.
20.10. Johannes von Krakau 23.12.*
23.10. Antonius Maria Claret 24.10.*
24.10. Erzengel Raphael mit Michael 29.09.
12.11. Papst Martin I. weicht Josaphat 13.04.
14.11. Josaphat 12.11.*
24.11. Johannes vom Kreuz 14.12.*
04.12. Petrus Chrysologus 30.07.(*)
16.12. Eusebius von Vercelli 02.08.(*)
21.12. Thomas traditioneller Gedenktag der indischen Christen: 03.07.

Literatur

  • Thomas Pott: La réforme liturgique byzantine. Étude du phénomène de l’évolution non-spontanée de la liturgie byzantine. In: Irénikon 72 (1999), S. 142–157.
  • Otto Nußbaum: Geschichte und Reform des Gottesdienstes; hrsg. von Albert Gerhards und Heinzgerd Brakmann. Schöningh, Paderborn 1996.
  • Andreas Heinz: Liturgiereform vor dem Konzil. Die Bedeutung Pius XII. (1939–1958) für die gottesdienstliche Erneuerung. In: Liturgisches Jahrbuch 49 (1999), S. 3–38.
  • Annibale Bugnini: Die Liturgiereform. Herder, Freiburg i.Br. 1987.
  • Aimé Georges Martimort: Le rôle de Paul VI dans la réforme liturgique, in: Pubblicazioni dell'Istituto Paolo VI, Bd. 5, Brescia 1987, S. 59–73.
  • Franz Henrich (Hg.): Liturgiereform im Streit der Meinungen (Studien und Berichte der katholischen Akademie in Bayern 42). Würzburg 1968.
  • Joseph Ratzinger: Der Geist der Liturgie. Eine Einführung. Herder, Freiburg i. Br. 2000.
  • Martin Klöckener: Die Zukunft der Liturgiereform – im Widerstreit von Konzilsauftrag, notwendiger Fortschreibung und „Reform der Reform“. In: Die Zukunft der Liturgie. Gottesdienst 40 Jahre nach dem Konzil. Hg. v. Andreas Redtenbacher, Innsbruck, Wien 2004; S, 70–118.
  • Arnold Angenendt: Liturgik und Historik. Gab es eine organische Liturgie-Entwicklung? (= QD. 189) 2. Auflage. Herder, Freiburg u.a. 2001; ISBN 3-451-02189-7
  • Franz Norbert Otterbeck: Liturgische Militanz geht dem Ende zu, in: Kirchenzeitung Köln, 18. April 2008, S. 42 f.
  • Martin Mosebach: Häresie der Formlosigkeit, Die römische Liturgie und ihr Feind. Karolinger, Wien - Leipzig ³2003 (ISBN 3-85418-102-7); erweiterte Neuauflage, München 2007 (ISBN 978-3-446-20869-8)
  • Andreas Grillo: Ende der Liturgiereform? In: Stimmen der Zeit, Heft 11/2007, S. 730–740.
  • Ralf van Bühren: Kunst und Kirche im 20. Jahrhundert. Die Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils (Konziliengeschichte, Reihe B: Untersuchungen), Paderborn: Verlag Ferdinand Schöningh 2008 (ISBN 978-3-506-76388-4), S. 253–626. 640–646 (Abb.)
  • Winfried Haunerland / Jürgen Bärsch (Hrsg.): Liturgiereform vor Ort: Zur Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils in Bistum und Pfarrei, Pustet Regensburg 2010 (ISBN 3-7917-2250-6).
  • Monika Selle: Latein und Volkssprache im Gottesdienst. Die Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Liturgiesprache. Diss. München (2001).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Heiliger Stuhl: Nachsynodales Apostolisches Schreiben „Sacramentum Caritatis“; abgerufen am 14. März 2007
  2. Ordo Missae. Ritus servandus in celebratione Missae. De defectibus in celebratione Missae occurentibus, Editio typica; Typis Polyglottis Vaticanis 1965.
  3. Joseph Ratzinger: Aus meinem Leben (Tb.); 1998; S. 186
  4. Paul VI secret, Paris 1979, S. 159
  5. Art. 6
  6. Brief des Papstes Benedikt XVI. an die Bischöfe anlässlich des Motu proprio „Summorum Pontificum“
  7. Papst ändert Karfreitagsfürbitte

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