Liste der Wappen im Landkreis Stendal

Liste der Wappen im Landkreis Stendal

Diese Liste zeigt die amtlich genehmigten Wappen der Verbandsgemeinden, Städte und Gemeinden im Landkreis Stendal in Sachsen-Anhalt. Außerdem werden alle jemals genehmigten Wappen unter den Rubriken ehemaliger Landkreise, Verwaltungsgemeinschaften, Städten und Gemeinden gezeigt, so wie sie im Landeshauptarchiv Magdeburg einsehbar sind.

Inhaltsverzeichnis

Wappen der Verbandsgemeinden

Folgende Verbandsgemeinden führen kein Wappen:

Wappen der Städte und Gemeinden

Folgende Gemeinden führen kein Wappen:

Wappen ehemaliger Landkreise

Wappen ehemaliger Verwaltungsgemeinschaften

Wappen ehemaliger Städte und Gemeinden

Historische Wappen

Blasonierungen

  1. Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land: „In Blau vor zwei erniedrigten silbernen Wellenleistenstäben ein silberner Storch mit schwarzer Flügeldecke und rotem Schnabel und Beinen.“
  2. Arneburg: „In Silber über blauem Wasser eine rote Burg mit geöffnetem Tor und hochgezogenem Fallgatter; die goldbeknauften roten Türme mit unterschiedlicher Bedachung: der vordere mit grünem Satteldach, der hintere mit grünem Spitzdach; über dem Tor und zwischen den Türmen schwebend ein goldbewehrter roter Adler.“
  3. Eichstedt: „Gespalten von Blau und Silber, vorn fächerförmig drei gesenkte goldene Schwerter mit rundem Kopf, hinten pfahlweise zwei blaue Eichenblätter mit je zwei kleinen goldenen Eicheln in blauer Kapsel an den Blattstielen.“
  4. Hassel: „Schräglinks geteilt Silber über Blau und mit schräglinker, achtfach rotsilbern gespaltener Leiste belegt, oben ein belaubter grüner Haselzweig mit Blüten und Nüssen, unten vier silberne Wellenlinien.“
  5. Hansestadt Havelberg: „In Blau eine durchgehende ungezinnte silberne Stadtmauer mit geschlossenem roten Tor, überragt von zwei silbernen Türmen mit roten Spitzdächern und goldenen Knäufen, zwischen den Türmen schwebend ein roter Adler golden bewehrt.“
  6. Hohenberg-Krusemark: „Gespalten und halb geteilt von Grün, Rot und Gold; vorn ein steigendes silbernes Pferd, hinten oben ein dreiarmiger brennender goldener Leuchter, hinten unten ein schräglinks steigendes grünes Eichenblatt.“
  7. Iden: „Von Silber und Grün geviert; Feld 1 ein schwarzer Kuhkopf, Feld 2 ein aufgeschlagenes silbernes Buch, Feld 3 drei silberne Ähren, Feld 4 ein schwarzes Zahnrad.“
  8. Klietz: „In Gold ein springender roter Hirsch mit zehnendigem Geweih und schwarzen Hufen über einem grünem Dreiberg.“
  9. Hansestadt Osterburg: „In Silber eine schräg ansteigende schwarzgefugte rote Zinnenmauer; das offene Tor mit hochgezogenem goldenen Fallgatter; hinter der Mauer zwei niedere innere und zwei höhere äußere Türme mit blauen goldbeknauften Kuppeldächern; zwischen den Türmen schwebend ein goldbewehrter roter Adler.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
  10. Rochau: „Schräggeviert; oben in Silber 3 (2:1) schwarze Roche, unten in Silber eine schwarze ausgerissene Tanne. Vorn in Rot ein silberner Pflug, hinten in Rot ein silbernes Zahnrad.“
  11. Sandau: „In Gold eine schwarz gefugte, rote Burg, bestehend aus einer gezinnten Mauer und zwei Türmen mit beknauften Spitzdächern und je einer Fensteröffnung; die Türme verbunden durch ein abgeflachtes Dach mit aufgesetztem beknauften Kegel; darunter ein blau gekleideter heiliger Mauritius mit Brustharnisch und gegürtetem silbernen Schwert, in der Linken einen von Rot und Silber geteilten Schild, in der Rechten eine blaue Lanze mit silbernem, rot bekreuzten Fähnlein haltend.“
  12. Schollene: „Gespalten von Silber und Blau; vorn ein roter golden bewehrter Adler am Spalt mit goldenem Kleestengel auf dem Flügel, hinten pfahlweise schräg versetzt drei silberne Möwen in Form eines "M".“
  13. Schönhausen: „In Blau ein von drei silbernen Eichenblättern bewinkeltes goldenes Kleeblatt.“
  14. Seehausen: „In Silber einen golden bewehrten roten Adler mit ausgeschlagener Zunge, die Fänge begleitet von je einem grünen Seeblatt.“
  15. Stendal: „Gespalten in Silber; vorn am Spalt ein roter golden bewehrter Adler, hinten vier (1:2:1) rautenförmige grüne Steine.“
  16. Tangermünde: „In Silber ein golden bewehrter, rot gezungter roter Adler, die Sachsen besteckt mit je einer silbernen Rose mit goldenem Butzen.“
  17. Hansestadt Werben (Elbe): „In Silber ein goldbewehrter roter Adler, über ihm schwebend ein liegender goldener Halbmond und ein sechsstrahliger goldener Stern.“
  18. Wust-Fischbeck: „Im Wellenschnitt schräg geteilt Gold über Blau, hinten oben eine sitzende schwarze Katze mit aufgerichtetem Schwanz, vorn unten ein nach der Teilung gestellter linkshin schwimmender goldener Fisch, an der Teilung vorn oben und hinten unten in verwechselten Tinkturen je eine von der Teilungslinie durchlaufene Gruppe von vier (2:2) sechsstrahligen Sternen, dabei der vordere untere Stern jeder Gruppe unterhalb, die restlichen drei oberhalb der Teilung.“
  19. Landkreis Osterburg: „Geteilt von Silber über Schwarz; oben ein wachsender goldbewehrter roter Adler; unten drei (2:1) goldene Rauten.“ (genehmigt am 29. September 1938)
  20. Landkreis Stendal: „Geteilt von Silber über Blau; oben ein wachsender goldbewehrter roter Adler; unten ein dreiblättriges goldenes Kleeblatt, bewinkelt von drei silbernen Eichenblättern.“ (genehmigt am 31. Juli 1937)
  21. VG Arneburg-Krusemark: „Geteilt und halbgespalten; oben in Silber wachsend eine gezinnte rote Burgmauer mit gezinntem Torturm und zwei Mauertürmen mit je einem Rundbogenfenster grünbedacht und goldbeknauft; der rechte Turm mit Satteldach, der linke mit Spitzdach; über dem Torturm schwebend ein goldbewehrter roter Adler; unten vorn in Rot ein dreiarmiger goldener Leuchter; unten hinten zweimal geteilt, dreimal gespalten von Silber und Grün.“
  22. VG Elbe-Havel-Land: „In Blau vor zwei erniedrigten silbernen Wellenleistenstäben ein silberner Storch mit schwarzer Flügeldecke und rotem Schnabel und Beinen.“
  23. Badingen: „Geteilt von Gold und Grün, oben ein laufender schwarzer Wolf, unten eine goldene Wiege.“
  24. Beelitz: „Geviert von Blau und Silber; Feld 1 und 4: eine goldene heraldische Lilie.“
  25. Birkholz: „Geviert von Rot und Gold; Feld 1 und 4: eine linksgewendete steigende silberne Bracke mit roter Zunge, Feld 2 und 3: ein oben offener grüner Blätterkranz.“
  26. Bismark (Altmark): „Gespalten von Silber und Gold; vorn ein golden bewehrter roter Adler am Spalt, hinten eine rote Rose mit goldenem Butzen, grünem Blatt und Stiel.“ ([1])
  27. Bittkau: „Gespalten von Silber und Grün über blauem Wellenschildfuß, vorn ein schwarzer Anker mit durchschlungenem blauem Ankertau, hinten schräg gekreuzt eine goldene Ähre und ein silbernes Winkelmaß, im Schildfuß ein silberner Fisch.“
  28. Buch: „In Rot ein Roland barhäuptig in silberner Rüstung; in der Rechten ein aufgerichtetes Schwert haltend, das linke Bein mit einem goldenen Schild mit schwarzem Doppeladler belegt.“
  29. Büste: „Ein gespaltenes Schild vorn Grün einen silbernen Wellenbalken, der oben begleitet wird von einem silbernen goldbewehrten Rinderkopf und unten von einem zweiblättrigen Eichenzweig mit goldener Frucht. Hinten viermal geteilt mit vier halben Spitzen von Rot und Silber.“
  30. Cobbel: „Geteilt von Grün über Silber, oben eine silberne Spargelspinne (Gerät zur Bodenbearbeitung) mit schwarzer Kette, unten waagerecht untereinander vier grüne Spargelstangen mit nach links zeigenden Köpfen.“
  31. Demker: „Gespalten von Silber und Rot über blauem Wellenschildfuß, vorn pfahlweise zwei rote Rosen mit goldenem Butzen und roten Kelchblättern, hinten drei goldene Ähren, im Schildfuß zwei silberne Wellen.“ (Amtsblatt des Landkreis Nr. 15/2008, S.102)
  32. Düsedau: „In Grün ein schräglinker silberner Wellenbalken, oben ein sechsspeichiges silbernes Wagenrad, unten eine silberne Lilie.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
  33. Erxleben: „Geviert von Silber und Blau; Feld 1 und 4 ein blaues Wagenrad.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
  34. Fischbeck: „In Rot über gewölbtem silbernen Schildfuß, belegt mit einem blauen Wellenleistenstab, ein schwimmender silberner Fisch.“
  35. Garlipp: „Gespalten von Silber und Grün mit goldenem Schildhaupt, im Schildhaupt ein grüner Eichenzweig mit einer Eichel und zwei in die Oberecken weisenden Blätter, vorn am Spalt ein halber golden bewehrter roter Adler mit ausgeschlagener roter Zunge, hinten eine goldene Ähre zwischen zwei gestürzten zugewendeten goldenen Sensenblättern.“ (Amtsblatt der Landkreis Nr. 16/2008, S.108)
  36. Grieben: „Von Rot und Silber schräg geteilt; belegt mit einem oberseits silbern bordierten schrägen blauen Wellenbalken, oben einer goldenen Getreidegarbe und unten einer ausgerissenen schwarzen Eiche mit grünem Laub und Eicheln.“ (Amtsblatt der Landkreis Nr. 14/2009, S.145)
  37. Groß Schwechten: „In Grün eine schräglinke goldene Wiege, beseitet rechts oben von einem goldenen Ring mit silbernem Stein, links unten von einem schräglinken goldenen Eichenblatt.“
  38. Jerchel: „Gespalten von Grün und Silber unter goldenem Schildhaupt, vorn drei goldene Ähren mit Halmblättern, hinten pfahlweise drei abgeschnittene schwarze Bärenköpfe mit ausgeschlagenen roten Zungen und goldenen Halsbändern mit Ring, im Schildhaupt eine grüne Eichel mit zwei zu den Seiten weisenden Eichenblättern.“
  39. Kehnert: „Geteilt von Silber über Blau; oben schwebend ein rundbogig geschwungenes rotes Gattertor zwischen zwei höheren spitzbedachten Pfeilern und zwei kleineren Rundbogentoren; unten ein gesenkter silberner Anker, beseitet von zwei zugewendeten silbernen Fischen.“
  40. Kläden: „In Silber ein schwarzer Schrägbalken belegt mit einem grünen Mittelschild begleitet von zwei grünen Eichenblättern, im Mittelschild zwei silberne abgewendete Äxte.“
  41. Königsmark: „Gespalten von Grün und Silber, vorn pfahlweise drei silberne Lilien, hinten am Spalt drei linke rote Spitzen.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
  42. Könnigde: „Gespalten von Silber und Blau; vorn ein rot gezungter roter Adler am Spalt, golden bewehrt mit schwarzen Krallen; hinten ein gepanzerter silberner Arm mit nach links erhobenem silbernen Schwert mit goldenem Griff, begleitet links von einem sechsstrahligen (1:2;2:1) goldenen Stern.“
  43. Kremkau: „Gespalten und halb geteilt, vorn in Silber am Spalt ein halber roter Adler, golden bewehrt und rot gezungt, hinten oben in Blau wachsend drei goldene Ähren mit jeweils einem Halmblatt, hinten unten in Grün aus dem Spalt hervorbrechend ein herschauendes schwarz-silbern geflecktes Rind mit goldenen Hörnern.“
  44. Krevese: „Gespalten von Silber und Blau, vorn eine romantische blaue Säule, hinten ein von drei silbernen Eichenblättern bewinkeltes, dreiblättriges silbernes Kleeblatt.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
  45. Lindtorf: „Gespalten von Rot und Silber, vorn ein silberner steigender links gewendeter Drache mit goldener ausgeschlagener Zunge und Bewehrung, hinten ein rotes steigendes Rind mit schwarzen Hörnern und Klauen, um den Hals ein goldenes Band mit zwei abflatternden Enden.“
  46. Lüderitz: „Gespalten und halb geteilt; vorn am Spalt in Silber ein halber roter Adler, golden bewehrt und gezungt, hinten oben in Silber ein roter Anker mit Ring, hinten unten in Rot ein silberner Wellenbalken.“
  47. Meseberg: „Gespalten von Gold und Blau; vorn ein blauer Weidenzweig, mittig auf dem Spalt eine viersprossige Leiter, unten von einer Pflugschar begleitet in verwechselten Tinkturen, hinten eine goldene Ähre mit Halmblättern.“
  48. Meßdorf: „Gespalten in Silber; vorn am Spalt ein golden bewehrter, rot gezungter roter Adler; hinten am Spalt eine schwarze bewurzelte Eiche mit vier grünen Blättern, pfahlweise.“
  49. Neuermark-Lübars: „Von Blau und Silber geteilt, oben eine schwimmende silberne Gans an der Teilung, unten drei blaue Fische (2:1).“
  50. Ringfurth: „In Blau ein schlangenlinienförmig gebogener silberner Pfahl, begleitet in der Biegung oben links von drei goldenen Ähren und in der Biegung unten rechts von einem goldenen Anker.“
  51. Sanne:„In Gold zwei gekreuzte schwarze Stäbe mit herabflatternden schwarzen Wimpeln.“
  52. Schäplitz: „Schräglinks geteilt von Gold über Grün; oben zwei aufrechtstehende abgewendete schwarze Äxte, unten ein linkshin sehender silberner Reiher mit anliegenden Flügeln.“
  53. Schinne: „Gespalten von Gold und Rot; vorn am Spalt ein halbes grünes Kleeblatt bewinkelt von schwarzen Flügen, hinten drei goldene Ähren mit je zwei Halmblättern, die links außen stehende mit geknicktem Halm und gesenkter Ähre.“
  54. Tangerhütte: „Gespalten in Silber; vorn am Spalt ein goldbewehrter roter Adler, hinten aus dem unteren Schildrand wachsend drei grüne Ähren, darüber schräggekreuzt schwarze Berghämmer.“ (Lexikon Städte und Wappen der DDR 1979)
  55. Uchtspringe: „Gespalten von Silber und Blau, vorn ein halber golden bewehrter schwarzer Adler am Spalt, hinten ein silberner Äskulapstab mit goldener Schlange.“ (Amtsblatt des Landkreis Nr. 08/2008, S.60)
  56. Uetz: „Geviert von Silber und Rot; Feld 1: zwei mit dem Blatt nach unten schräggekreuzte rote Spaten, Feld 4: ein roter Hobel.“
  57. Vinzelberg: „In Silber aus grünem Dreiberg wachsend ein roter Adler mit goldenem Schnabel und Zunge sowie goldenen Kleestängeln auf den Saxen, der Dreiberg belegt mit einem querliegenden, die Klinge nach rechts kehrenden silbernen Schwert mit goldenem Griff und Parierstange, und einem das Schwert überdeckenden silbern bordierten blauen Schild, darin ein schreitendes silbernes Dromedar.“ (Amtsblatt des Landkreis Nr. 11/2009, S.117)
  58. Wahrenberg: „In Grün ein linksgewendeter silberner Storch mit schwarzer Flügeldecke und rotem Schnabel und Beinen, begleitet rechts oben und links unten von je drei goldenen Ähren.“
  59. Walsleben: „Von Rot über Silber schrägrechts geteilt; oben drei untereinander versetzte silberne Jagdhörner mit goldener Schnur, von oben nach unten kleiner werdend, die Schallöffnung nach rechts gekehrt; unten ein achtspeichiges rotes Wagenrad; im silbernen Schildfuß mit blauem Wellengrund eine durchgehende, einbögige, schwarz gefugte rote Steinbrücke mit glattem Joch.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
  60. Weißewarte: „In Rot ein silberner aus dem Schildfuß wachsender gezinnter Turm mit zwei offenen Fenstern übereinander; im Schildhaupt in Silber ein fünffach geästeter roter Holzstamm.“
  61. Wendemark: „In Rot ein schräger silberner Wellenbalken, nach der Figur begleitet von oben drei fächerartig gestellten goldenen Eichenblättern mit einer Eichel und unten dem Oberteil eines goldenen Bischofsstabes mit in einer Eichel auslaufender und hervorsprießenden kleinen Eichenblättern verzierter Krümme.“
  62. Windberge: „In Rot wie eine leicht erniedrigte Deichsel ein Zusammenfluss zweier Ströme, die beiden oberen, sich zum Schildrand hin verjüngenden gewellten Ströme zweifach blausilbern gebändert, der schildgrundwärts fließende silbern bordierte blaue Strom ebenfalls gewellt, im Winkel der oberen Ströme eine durchgehende schwarz gefugte silberne Mauer mit vier Zinnen, der Zusammenfluss im unteren Teil begleitet vorn von einem gesenkten goldenen Sensenblatt und hinten einem goldenen Eichenblatt.“
  63. Wulkau: „In Gold ein stehender schwarzer Stier mit silbernem Gehörn und Hufen.“
  64. Wust: „In Gold ein roter Sparren, belegt mit fünf sechsstrahligen goldenen Sternen, im Winkel des Sparrens eine sitzende schwarze Katze mit aufgerichtetem Schwanz.“ (Amtsblatt des Landkreis Nr. 20/2007, S.110)
  65. Sandau: „In Silber eine gefugte rote Burg mit drei goldbeknauften Dächern; zwischen zwei schlanken Türmen und auf einem von Silber und Rot geteilten Schild stehend der gerüstete heilige Mauritius mit silbernem Mantel und gegürtetem goldenem Schwert, in der Linken einen silbernen Kampfschild, in der Rechten eine Lanze haltend, daran ein silbernes Fähnchen mit rotem Kreuz.“

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