Liste der Wappen im Landkreis Harz

Liste der Wappen im Landkreis Harz

Diese Liste zeigt die Wappen der Verwaltungsgemeinschaften, Städte und Gemeinden sowie Wappen von ehemals selbstständigen Gemeinden und aufgelösten Landkreisen im Landkreis Harz in Sachsen-Anhalt.

Inhaltsverzeichnis

Wappen der Verbandsgemeinden

Wappen der Städte und Gemeinden

Die Gemeinde Selke-Aue führt kein Wappen.

Wappen ehemaliger Landkreise

Wappen ehemaliger Verwaltungsgemeinschaften

Wappen ehemaliger Städte und Gemeinden

Historische Wappen

Blasonierungen

  1. VBG Vorharz: „In Blau drei silberne Wellenpfähle, dazwischen zwei goldene Ähren mit je zwei Halmblättern.“
  2. Ballenstedt: „Gespalten, vorn unter goldenem Schildhaupt fünfmal schwarz über gold geteilt, hinten über goldenem Schildfuß fünfmal gold über schwarz geteilt.“
  3. Blankenburg (Harz): „In Schwarz einen silbernen, auf einem gemauerten Sockel stehenden Turm mit in der Mitte ummauerter halbrunder, roter Toröffnung, oben von fünf Zinnen bekränzt; rechts begleitet von einem Schild in Silber mit nach links gewandter, vierendiger roter Hirschstange, links begleitet von einem silbernen Topfhelm mit zwei aufgesetzten, nach außen gewandten roten vierendigen Hirschstangen als Helmzier.“
    Beschreibung (keine Blasonierung) in der(Hauptsatzung § 2 Abs.1)
  4. Ditfurt: „Im blauen Schild mit goldenem Innenbord zwei schräggekreuzte silberne Vorlegemesser mit dreimal schwarz genagelten goldenen Griffen.“
  5. Falkenstein: „.“
  6. Groß Quenstedt: „In Silber auf grünem Dreiberg mit silbernem Wellenbalken eine bewurzelte Linde mit schwarzem Stamm und grünen Blättern.“
  7. Halberstadt: „Gespalten von Silber und Rot, belegt mit einem schrägrechten schwarzen Doppelhaken.“
    (Hauptsatzung § 3 Abs.2)
  8. Harsleben: „Schräggeteilt von Rot über Silber; oben drei im rechten Winkel abwärts kehrend gestellte sechsstrahlige silberne Sterne, unten ein zunehmender roter Mond.“
    (Hauptsatzung § 2 Abs. 1)
  9. Harzgerode: „In Silber ein grüner Berg belegt mit silbernem Schlägel und Eisen, darauf wachsend vorn eine grüne Tanne und hinten eine grüne Linde, mittig ein offenes schwarz gefugtes rotes Stadttor mit links und rechts angesetzter Stadtmauer und Zinnenturm mit Fensteröffnung und golden beknauftem blauem Spitzdach.“
  10. Huy: „Gespalten von Silber und Grün; vorn 5 (2:2:1) steigende Buchenblätter, hinten 6 (2:2:2) silberne Schilfstengel mit Blatt.“
  11. Ilsenburg: „In Silber auf grünem Boden zwischen zwei grünen Laubbäumen (Elsen oder Erlen) ein rotes Burgtor, dessen Giebel mit einem goldenen Schildchen, worin ein schwarzer Hirsch, belegt ist.“
  12. Nordharz: „In Blau eine rechtshin schreitende silberne Frauengestalt, das mit einem Tuch bedeckte Haupt gekrönt, in den Händen eine silberne Eichel haltend; pfahlweise begleitet von je 4 goldenen Mühlsteinen.“
  13. Oberharz am Brocken: „In Silber ein grüner Dreiberg und ein dessen größeren Mittelgipfel überspringender schwarzer Hirsch mit achtendigem Geweih, überhöht von einem schwarzen Bergmannsgezähe, zwischen zwei aus den kleineren Außengipfeln wachsenden grünen Tannen, der Bergfuß belegt mit drei silbernen Wellenlinien.“
  14. Osterwieck: „Geviert von Silber und Rot; belegt mit einer gefüllten Rose mit Butzen in verwechselten Tinkturen, Feld 2: sieben (3:2:1:1) silberne Sterne, Feld 3: sieben (2:3:2) silberne Sterne.“
  15. Quedlinburg: „In Gold ein rotbewehrter schwarzer Adler mit goldkonturiertem roten Brustschild, darin eine silberne Burg mit schwarz gefugter Zinnenmauer und gezinntem Torturm mit offenem Rundbogenfenster im Spitzdach, geöffneten Torflügeln und emporgezogenem Fallgitter, der Torturm flankiert von zwei spitzbedachten Zinnentürmen mit je einem offenen Rundbogenfenster, im Tor ein sitzender silberner Hund mit schwarzem Halsband.“
  16. Schwanebeck: „In Blau einen im Wasser aufrecht stehenden silbernen Schwan mit roter Bewehrung und ausgebreiteten Flügeln, nach links blickend.“
    (Hauptsatzung § 2 Abs. 1)
  17. Thale: „In Silber ein gezinnter blauer Turm mit spitzem goldbeknauften roten Dach und offenem Tor, über dem Tor belegt mit einem silbernen Schild, darin eine rote Hexe auf einem Besen reitend.“
  18. Wegeleben: „In Blau eine silberne Burg, mit gezinnter Mauer zwischen zwei Zinnentürmen; aus den Mauerzinnen wachsend der heilige Petrus in goldenem Gewand mit silbernem Haar und Bart sowie goldenem Nimbus, in der rechten Hand einen mit dem Bart nach oben rechts gekehrten goldenen Schlüssel haltend. Die Türme mit je zwei schwarzen Fensteröffnungen nebeneinander und je einem gezinnten Türmchen mit golden beknauftem roten Spitzdach und je einer schwarzen Fensteröffnung. In der offenen Toröffnung ein hochgezogenes goldenes Fallgatter, darunter schwebend ein silberner Schild mit schwarzem Balken.“
    (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
  19. Wernigerode: „In Silber eine rote Burg mit gezinnter Mauer, einem höheren zweifenstrigen Mittelturm mit Spitzdach und Knauf zwischen zwei einfenstrigen gezinnten Türmen, im kleeblattförmigen Tor mit aufgezogenem Fallgatter eine rote Forelle.“
    (Hauptsatzung § 2 Abs.2)
  20. Landkreis Halberstadt: „Gespalten von Silber und Rot.“
  21. Landkreis Quedlinburg: „In Rot zwei schräggekreuzte silberne Vorlegemesser mit goldenen Griffen.“
  22. Landkreis Quedlinburg: „Von Silber und Rot durch eine eingebogene neunmal Schwarz über Gold geteilte Spitze geteilt; vorn eine vierendige, nach links gebogene rote Geweihstange, hinten zwei schräggekreuzte silberne Kredenzmesser mit goldenen Griffen.“
  23. Landkreis Wernigerode: „Gespalten von Silber und Rot mit zwei aufgerichteten, einander zugewandten Forellen in verwechselten Farben.“
  24. VG Aue-Fallstein: „Geviert von Silber und Rot; Feld 1: eine grüne Buche, Feld 2: vier (2:2) dreiblättrige (1:2) silberne Blüten, Feld 3: drei im rechten Winkel abwärts kehrend gestellte dreiblättrige (1:2) silberne Blüten, Feld 4: ein blauer Wellenbalken.“
    (Hauptsatzung § 3 Abs.1)
  25. VG Bode-Holtemme: „Geteilt; oben balkenweise in Rot ein silberner Schlüssel mit einem aus Ringen zusammengesetzten Schließblatt und ein zunehmender silberner Mond, unten Silber über Blau im Lindenblattschnitt geteilt.“
    (Hauptsatzung § 2 Abs. 1)
  26. VG Ballenstedt: „Gespalten; vorn in Grün zwei goldene Ähren, hinten fünfmal von Schwarz und Gold geteilt.“
  27. VG Huy: „Gespalten von Silber und Grün; vorn 5 (2:2:1) steigende Buchenblätter, hinten 6 (2:2:2) silberne Schilfstengel mit Blatt.“
  28. VG Unterharz: „Geviert von Rot und Silber; Feld 1 ein silberner schwarzgefugter Zinnenturm mit beknauftem Spitzdach, offenem Tor und offener Rundbogenfensteröffnung; Feld 2 eine grüne bewurzelte Tanne; Feld 3 eine grüne bewurzelte Linde; Feld 4 schräg gekreuzte silberne Hammer und Schlägel.“
  29. Abbenrode: „Schräg geteilt von Rot und Grün mit rechtem silbernen Faden, oben ein goldener Mühlstein mit freiem Mahlauge und zwei nach der Teilung gestellte abgewendete goldene Ähren, unten ein schräger goldener Schlüssel mit Bart oben zum Schildrand hin und viereckigem Schließblatt.“
  30. Allrode: „In Silber eine grüne Köhlerhütte mit schwarzer Öffnung zwischen zwei grünen Tannen auf grünem Schildfuß.“
  31. Altenbrak: „Gespalten von Gold und Grün, vorn eine ausgerissene grüne Fichte, hinten ein halbes silbernes Wassermühlrad am Spalt, im blauen Wellenschildfuß eine silberne Forelle.“
  32. Aspenstedt: „In Silber aus grünem Dreiberg wachsend eine grüne Espe mit Blütenkätzchen, unterhalb der Baumkrone begleitet von zwei steigenden roten Milanen, der Dreiberg belegt mit einer silbernen Fontäne.“
  33. Athenstedt: „Geviert von Rot und Silber; Feld 1 eine goldene Eule, Feld 2 und 3 ein grünes Buchenblatt, Feld 4 eine gebundene goldene Getreidegarbe.“
    (Hauptsatzung § 2 Abs. 1)
  34. Aue-Fallstein: „Geviert von Silber und Rot; Feld 1: eine grüne Buche, Feld 2: vier (2:2) dreiblättrige (1:2) silberne Blüten, Feld 3: drei im rechten Winkel abwärts kehrend gestellte dreiblättrige (1:2) silberne Blüten, Feld 4: ein blauer Wellenbalken.“
    (Hauptsatzung § 3 Abs.1)
  35. Badersleben: „Geviert; Feld 1 und 4: in Silber eine stilisierte Rose mit goldenen Kelchblättern und goldener Samenkapsel, Feld 2: in Rot ein silberner Pflug, Feld 3: in Rot ein silbernes Wassermühlenrad.“
  36. Bad Suderrode: „In Blau auf grünem Boden ein silberner Brunnentempel mit Kuppeldach und Brunnenstock in der Mitte, ruhend auf einem dreistufigen Unterbau und vier Säulen. Der Schildfuß ist belegt mit einem roten Schildchen, worin sich zwei schrägaufwärts gekreuzte silberne Vorlegemesser mit goldenen Griffen befinden.“
  37. Berßel: „Gespalten von Grün und Silber mit Schildfuß in verwechselten Farben; vorn ein silberner Turm mit schwarz konturiertem Spitzdach und zwei pfahlweise gestellten, viereckigen schwarzen Fensteröffnungen; hinten ein aufgerichteter, rot bewehrter gezungter Bär.“
    (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
  38. Bühne: „In Rot eine über silbernen Schildfuß mit blauer Wellenleiste aufgehende goldene Sonne mit 4 Strahlen, überdeckt von 3 zwischen den Strahlen liegenden goldenen Ähren.“
    (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
  39. Cattenstedt: „In Gold über blauem Wellenschildfuß drei blaue Eichenblätter, das mittlere größer und die beiden äußeren zum Schildrand hin schräg gestellt.“
  40. Danstedt: „In Gold auf grünem Berg eine schwarze Bockwindmühle. Der Berg ist belegt mit einem silbernen Schildchen, darin eine rote, vierendige Geweihstange.“
    (Hauptsatzung § 2 Abs. 1)
  41. Darlingerode: „Gespalten von Gold und Schwarz; vorn am Spalt ein schwarzer Hirsch hinten einen goldenen Rost.“
  42. Derenburg: „In Silber eine rote Burg mit zweifacher gezinnter Mauer, breiterem gezinnten Torturm und zwei Seitentürmen mit blauen Spitzdächern und schwarzen Knäufen, auf den Zinnen des Torturms ein blauer Helm, beidseitig mit einer vierendigen roten Hirschstange.“
  43. Drübeck: „In Silber auf grünem Schildfuß eine schwarz gefugte rote Burg mit drei spitzbedachten Türmen, der mittlere Turm breiter und höher mit zwei schwarzen Fensteröffnungen nebeneinander, die Außentürme mit je einer schwarzen Fensteröffnung; die Dächer schwarz und golden beknauft.“
  44. Elbingerode (Harz): „In Silber vor einer grünen Tanne auf grünem Boden ein springender schwarzer Hirsch mit achtendigem Geweih; im Schildfuß in silbernem Wasser eine rote Forelle.“
    (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
  45. Elend: „In Rot eine silberne Spitze belegt mit einer aus grünem gewölbtem Schildfuß wachsenden Tanne.“
  46. Ermsleben: „In Blau über einer durchgehenden schwarz gefugten silbernen Zinnenmauer mit offenem Tor ein dreistöckiger silberner Zinnenturm mit 9 (3 : 3) schwarzen Rundbogenfensteröffnungen und rotem Spitzdach, begleitet rechts von einem schwebenden gespaltenen Wappenschild – vorn in Silber ein schwarzer Adler am Spalt, hinten von Rot über Silber dreimal geteilt – links von einem schwebenden silbernen Spangenhelm mit silbernen Decken und offenem schwarzen Flug; auf der Dachspitze ein flugbereit sitzender, linksgewendeter goldener Falke zwischen zwei zugewendet fliegenden goldenen Falken.“
  47. Friedrichsbrunn: „Geviert; Feld 1 und 4: In Grün eine schräglinke silberne Axt; Feld 2 und 3: In Silber ein grüner Hirschkopf im Visier mit zwölfendigem Geweih.“
  48. Gernrode: „In Silber eine rote Burg mit zwei spitzbedachten, goldbeknauften Rundtürmen mit je einer Fensteröffnung; die Türme verbunden durch ein gezinntes, schwarz gefugtes, bedachtes Torhaus mit fünf Fensteröffnungen balkenweise und geschlossenem goldenem Tor mit schwarzen Beschlägen; auf dem Dach des Torhauses ein rot bewehrter und rot gezungter schreitender goldener Löwe, die rechte Pranke an das Turmdach gelegt.“
  49. Güntersberge: „In Silber eine gezinnte rote Stadtmauer, dahinter zwei schlanke gezinnte rote Türme mit Spitzdächern und goldenen Knäufen, auf der Mauer zwischen den Türmen wachsend ein aufgerichteter Bär mit goldenem Halsband, goldener Krone, silberner Bewehrung und roter Zunge.“
  50. Harzgerode: „In Silber eine schwarz gefugte rote Burg mit offenem Tor und hochgezogenem schwarzen Fallgatter, die gezinnte Burgmauer besetzt mit drei Zinnentürmen mit je einer Fensteröffnung und golden beknauften blauen Spitzdächern, der breitere und höhere Mittelturm belegt mit einem schräg gestellten Schild, dieser gespalten, vorn in Silber ein halber roter Adler am Spalt, hinten neunfach Schwarz über Gold geteilt und mit schrägem grünen Rautenkranz belegt.“
  51. Hasselfelde: „In Silber ein gestürztes grünes Haselblatt aus einem grünen Zweig wachsend.“
  52. Hausneindorf: „In Blau hinter einer silbernen, schwarz gefugten, gezinnten Mauer ein silberner, schwarz gefugter behelmter Turm mit kleiner Fensteröffnung.“
  53. Heimburg: „Schräglinksgeteilt von Silber über Gold; oben eine rote Hirschstange, unten drei rote Balken.“
  54. Heteborn: „Gespalten von Silber und Rot; vorn ein steigendes grünes Eichenblatt, am Stiel beidseitig je eine aufsteigende grüne Eichel mit schwarzer Kapsel; hinten ein gezinnter, schwarzgefugter silberner Turm mit offenem Torbogen und zwei schwarzen Rundbogenfensteröffnungen, pfahlweise.“
  55. Heudeber: „Gespalten von Schwarz und Silber; vorn eine bewurzelte goldene Pappel über zwei goldenen Wellenbalken, hinten eine aufrechte nach links gekehrte vierendige rote Hirschstange.“
  56. Hüttenrode: „Durch Göpelschnitt geteilt, vorn in Gold eine aufrechte nach links gebogene rechte rote Hirschstange, hinten in Grün eine goldene Getreidegarbe, unten in Silber ein schwarzes Bergmannsgezähe.“
  57. Huy-Neinstedt: „Gespalten von Silber und Rot; belegt mit einem grünen Kleeblatt.“
  58. Königerode: „Im goldenen Schild mit grünem Schildfuß, darin geschrägte goldene Rodehacken, steht eine grüne Linde mit schwarzem Stamm.“
  59. Langeln: „In Silber, umgeben von den Strahlen einer goldenen Aureole, wachsend eine golden nimbierte und rot gekrönte Gottesmutter mit schwarzem Haar und silbernem Gesicht und Händen, bekleidet mit einem grünen Überwurf über einem roten Kleid, auf dem linken Arm das sitzende schwarzhaarige silberne Jesuskind und in der Rechten ein schwarzes Zepter haltend.“
  60. Langenstein: „Von Rot und Silber schrägrechts geteiltem Schild ein Bischof im goldenen Gewand, mit grünem, von einer goldenen Spange gehaltenen Mantel; auf dem Kopf eine grüne, golden verzierte Mitra mit zwei kleinen Kreuzen; in der linken Hand einen goldenen Bischofsstab haltend, die rechte Hand segnend erhoben.“
    (Hauptsatzung § 2 Abs. 1)
  61. Lüttgenrode: „Gespalten von Rot und Silber; vorn ein aus dem rechten unteren Schildrand wachsender silberner Turm mit zwei balkenweise angeordneten schwarzen Rundbogen-Fensteröffnungen in einer rundbogigen Mauernische und einem schwarz konturierten Dach mit beknauften spitzen Zwillingstürmen; hinten ein blauer Wellenbalken, überdeckt von einer aufrecht stehenden blauen Rodehacke, das Blatt nach links gekehrt.“
    (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
  62. Neinstedt: „In Rot ein mit einem silbernen Klöppel schräg gekreuzter silberner Schlüssel, der Bart rechts oben abwärts gekehrt, das Schließblatt oval.“
  63. Neudorf: „Gespalten; vorn in Silber aus grünem Boden wachsend eine grüne Tanne, hinten neunmal Schwarz über Gold geteilt und mit einem roten Bergmannsgezähe belegt.“
  64. Nienhagen: „Schräggeteilt von Silber über Grün; oben ein auffliegender schwarzer golden bewehrter und konturierter Fasan mit grünem Kopf und Hals und roter Blesse um das Auge, unten ein silberner Platanenzweig mit drei silbernen Blättern und drei goldenen Früchten.“
  65. Osterwieck: „Gespalten von Silber und Rot; belegt mit einer besamten gefüllten Rose in verwechselten Tinkturen.“
  66. Reddeber: „In Rot schrägrechts ein silberner Feuerrost.“
  67. Rhoden: „In Silber eine rote Rose mit grünen Kelchblättern und grünem Butzen, überhöht von zwei gekreuzten blauen Doppelhaken.“
    (Hauptsatzung § 2 Abs. 1)
  68. Rieder: „Zinnenförmig schräggeteilt, oben in Grün eine silberne Glocke, unten eine schwarz gefugte, silberne Mauer.“
  69. Rodersdorf: „Gespalten von Gold und Grün; vorn ein steigendes grünes Eichenblatt, hinten pfahlweise zwei goldene Pflugscharen, die Spitzen nach unten gekehrt.“
  70. Sargstedt: „Gespalten von Silber und Rot mit einer entwurzelten Kastanie in verwechselten Farben.“
  71. Schielo: „In Silber auf grünem Berg eine grüne Linde, der Berg belegt mit einem geflochtenen silbernen Henkelkorb.“
  72. Schierke: „In Gold ein schwarzer Hirsch-Schädel mit Geweih im Visier.“
  73. Schlanstedt: „In Rot eine gezinnte silberne Mauer mit geschlossenem goldenen Tor, dahinter aufsteigend ein gezinnter silberner Mittelturm; über dem Torbogen gekreuzt ein schwarzes Schwert und eine schwarze Turnierlanze mit den goldenen Griffen nach unten, an der goldenen Lanzenspitze eine rot-silberne Quaste, belegt mit einem goldenen Helm geschmückt mit drei senkrechten silbern-roten Federn; der Turm belegt mit einem schrägrechts liegenden silbern-rot gespaltenen Schild.“
  74. Schmatzfeld: „Gespalten von Grün und Silber, vorn pfahlweise zwei goldene Ähren, hinten 5 schwarze Schrägbalken überspannt von einem linken roten Faden.“
  75. Siptenfelde: „In Grün eine entwurzelte silberne Tanne; der Stamm beseitet von zwei einander zugewandten, sitzenden goldenen Hasen.“
  76. Sorge: „In Silber ein roter Hirschkopf mit zehnendigem Geweih über grünem Dreiberg.“
  77. Stapelburg: „Gespalten von Gold und Blau; vorn ein halber schreitender schwarzer Hirsch, aus dem Spalt hervorbrechend; hinten ein silbernes Beil, dessen Schneide nach außen gekehrt ist.“
  78. Stecklenberg: „Zinnenförmig geteilt von Silber über Grün, oben ein gegabelter grüner Zweig, rechts mit vier grünen Blättern und einer roten Kirsche, links mit drei grünen Blättern und zwei roten Kirschen; unten zwei gekreuzte silberne Hämmer, der Schnittpunkt belegt mit einem silbernen Meißel.“
  79. Stiege: „Geteilt und halb gespalten, oben in Silber ein rotes Schloss mit zwei durch einen mit zwei schräg versetzten Fensteröffnungen sowie einer Turmspitze mit Turmkugel versehenen, spitzbedachten Rundturm verbundenen Flügeln, beide Flügel mit je zwei Schornsteinen und je einem Erker in Höhe der Dachtraufe, dabei der rechte Flügel mit mittig angesetztem Erker und zwei, der linke mit insgesamt zehn rechteckigen Fensteröffnungen und links außen angesetztem Erker, unten vorn in Grün ein silbernes Bergmannsgezähe, hinten in Gold über blauem Wellenschildfuß drei aus einem schwebenden grünen Balken wachsende Tannen, die mittlere höher als die äußeren.“
  80. Straßberg: „Im Göpelschnitt geteilt, vorn in Silber eine ausgerissene grüne Tanne, hinten in Grün schräglinks gestellt gefächert drei goldene Ähren, unten in Schwarz ein silbernes Bergmannsgezähe.“
  81. Ströbeck: „In Rot ein übereck gestelltes, schwarz-silbern geschachtetes Schachbrett mit 64 Feldern.“
    (Hauptsatzung § 2 Abs. 1)
  82. Tanne: „In Silber drei grüne Tannen auf grünem Dreiberg.“
  83. Trautenstein: „In Gold eine grüne Tanne aus gewölbtem Schildfuß wachsend, begleitet von je einem schwarzen Bergmannsgezähe."
  84. Treseburg: „In Silber eine gezinnte, schwarz gefugte rote Brücke, dahinter wachsend ein gezinnter, schwarz gefugter roter Turm mit zwei silbernen Rundbogenöffnungen pfahlweise, begleitet von zwei grünen Fichten, im gewölbten silbernen Schildfuss eine rechts gewendete schwarze Forelle.“
  85. Veckenstedt: „In Gold drei grüne Lindenblätter, die nach oben und zu den Seiten aus dem Knoten eines mit beiden Enden herabhängenden schwarzen Seils sprießen.“Amtsblatt des Landkreis Nr. 6/2009 Seite 11
  86. Veltheim: „In Rot zwei silberne Schrägrechtsbalken, belegt mit je drei roten sechsstrahligen Sternen.“
  87. Weddersleben: „Geteilt und halb gespalten; oben in Blau eine silberne Felsenmauer, unten vorn in Rot eine schrägrechts geneigte aufrechte goldene Ähre am Stiel zwischen zwei Blättern, unten hinten in Blau ein silberner Schwan mit schwarzem Schnabel und ausgeschlagener schwarzer Zunge auf silbernem Wasser mit sieben schwarzen Wellenlinien.“
  88. Wedderstedt: „In Silber auf einem blauen, mit einer goldenen Fibel belegten Hügel ein blauer, schwarz gefugter, breitbedachter Turm, im oberen Teil belegt mit einer silbernen Rose mit schwarzen Kelchblättern, der ein rotes, mit silbernem Kreuz belegtes Herz aufliegt.“
  89. Wienrode: „Schräggeteilt von Silber über Rot, oben ein schrägrechter grüner Zweig mit drei grünen Blättern und zwei hängenden roten Kirschen, unten eine schrägrechte, nach links gebogene, vierendige silberne Geweihstange.“
    (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
  90. Wülperode: „Im silbernen Schild mit blauem Wellenschildfuß drei gekreuzte rote Rodehacken, die zuoberst aufliegende gestürzt mit nach rechts weisendem Blatt.“
  91. Thale von 1937: „In Silber ein breiter blauer Torturm mit Zinnen und rotem Satteldach, belegt mit einem von Silber und Rot im Winkelmaßschnitt gevierteten Schilde.“
  92. Thale von 1953: „In Silber ein gezinnter blauer Turm mit spitzem, beknauftem rotem Dach und offenem Tor, über dem Tor ein Silberschild: schräglinks geteilt durch ein rotes Zahnradteil, oben ein aufrechtstehender schwarzer Hammer, unten aus dem Schildrand hervorbrechend eine grüne Tanne.“

Weblinks

 Commons: Wappen im Landkreis Harz – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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