Anstalt zur Wahrung der Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte auf dem Gebiet der Musik

Anstalt zur Wahrung der Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte auf dem Gebiet der Musik

Die Anstalt zur Wahrung der Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte auf dem Gebiet der Musik (AWA) wurde 1950 in der Deutschen Demokratischen Republik gegründet und entstand als Pendant zur GEMA in der Bundesrepublik Deutschland. Sie war eine rechtlich selbständige Einrichtung und unterstand dem Ministerium für Kultur in der DDR. Die AWA war Mitglied der Confédération Internationale des Sociétés d'Auteurs et Compositeurs und war dem Bureau International de l'Edition Mecanique angeschlossen.

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben

Die AWA nahm für den Bereich der Musik die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte (sogenannte „kleine Rechte“) wahr. Sie registrierte und punktete alle Aufführungen meldepflichtiger Werke. Nach der Anzahl der Punkte verteilte die AWA die eingezogenen Gebühren an die Autoren und Verleger im In- und Ausland. Auf der Grundlage internationaler Verträge sicherte sie die Rechte der DDR-Autoren im Ausland.

Darüber hinaus war die AWA ein wichtiges staatliches Instrument zur Durchsetzung der Kulturpolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, indem sie beispielsweise über die Einhaltung der „60/40-Regel“ wachte. Diese Regel war Bestandteil der Anordnung über die Programmgestaltung bei Tanz- und Unterhaltungsmusik vom 2. Januar 1958 des Ministeriums für Kultur der DDR. Diese begrenzte den devisenpflichtigen ausländischen Anteil am Repertoire der Unterhaltungskünstler auf vierzig Prozent. Sie war einerseits politisch-ideologisch begründet und andererseits dem chronischen Devisenmangel der DDR geschuldet. Als Folge der 60/40-Regel wurde die eigenständige Entwicklung der Pop- und Rockmusik der DDR gefördert.

Nach der Wiedervereinigung traten viele Komponisten, Textautoren und Verleger der DDR etwa der GEMA bei und die Tätigkeit der AWA wurde gegenstandslos, obwohl sie formalrechtlich als Gesellschaft in Liquidation fortbesteht.

Siehe auch

Literatur

  • Matthias Wießner: Die DDR und das internationale Urheberrechtsregime. In: Hannes Siegrist (Hrsg.): "Entgrenzung des Eigentums in modernen Gesellschaften und Rechtskulturen". Comparativ 16 (2006) 5-6, S. 249-267.

Weblinks


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