Letztwillige Verfügung

Letztwillige Verfügung

Eine Verfügung von Todes wegen regelt das Schicksal des Vermögens einer Person nach deren Tod. Sie liegt dann vor, wenn (einseitig) bestimmt oder (gegenseitig) vereinbart wird, dass das Geschäft dann wirksam werden soll, wenn der Zuwendungsempfänger den Zuwendenden überlebt (Erlebensbedingung). Das deutsche Recht kennt sie in der einseitigen Form des Testaments und den mehrseitigen Formen des Erbvertrags sowie des gemeinschaftlichen Testaments.

Siehe auch: Erbrecht, Erbe

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Letztwillige Verfügung — Letztwillige Verfügung, s. Testament …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • letztwillige Verfügung — letztwillige Verfügung,   Testament, Erbvertrag …   Universal-Lexikon

  • letztwillige Verfügung — einseitige ⇡ Verfügung von Todes wegen (⇡ Testament) …   Lexikon der Economics

  • Verfügung — Verordnung; Dienstvorschrift; Gesetz; Reglement; Vorschrift; Order (Militär); Regel; Richtlinie; Dekret; Kodex; Gebot; …   Universal-Lexikon

  • Verfügung von Todes wegen — ⇡ Willenserklärung einer natürlichen Person, durch die sie über das Schicksal ihres Vermögens nach ihrem Tode bestimmt. Die V. kann einseitige (⇡ letztwillige Verfügung oder ⇡ Testament) oder vertragsmäßige Erklärung (⇡ Erbvertrag) sein …   Lexikon der Economics

  • Verfügung — (Disposition), in der Rechtssprache des Privatrechts die Willensäußerung, durch die jemand Rechte überträgt, belastet, ausgibt. Letztwillige V. (V. von Todes wegen), eine Anordnung. die jemand für den Fall seines Todes so trifft, daß er sie bis… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Testament — Nachlassdokument; Letzter Wille * * * Tes|ta|ment [tɛsta mɛnt], das; [e]s, e: letztwillige schriftliche Erklärung, mit der jmd. für den Fall seines Todes die Verteilung seines Vermögens festlegt: ein handgeschriebenes, [un]gültiges Testament; sie …   Universal-Lexikon

  • Testament [1] — Testament (lat., von testari, bezeugen, beurkunden), letzter Wille, bisher jede letztwillige einseitige Verfügung, in der jemand für den Fall seines Todes sich einen oder mehrere Erben ernennt. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Erbvergleich — Der Erbvertrag (§ 1941, §§ 2274 ff. BGB) ist neben dem Testament nach deutschem Recht die zweite Möglichkeit, durch letztwillige Verfügung Regelungen über das Schicksal des eigenen Vermögens nach dem Tod zu treffen und von der gesetzlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Abdicatio — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”