Letztverbraucher

Letztverbraucher

Endverbraucher bezeichnet:

  • in der Ökologie das letzte Glied einer Nahrungskette und die letzte Stufe einer Nahrungspyramide, siehe Konsument (Ökologie)
  • in der Wirtschaftslehre das letzte Glied in der Absatzkette, siehe Kunde und Verbraucher
  • im Lebensmittelrecht, beispielsweise in der Fertigpackungsverordnung zählen zu den Endverbrauchern alle Haushalte, Gaststätten, Kantinen usw. Gewerbliche Weiterverarbeiter (z. B. Bäckereien, Nudelhersteller) sind keine Endverbraucher.
  • den Endnutzer, der ein Produkt oder Dienstleistung nicht nur erwirbt, sondern auch nutzt, d. h. (evtl. mit obligatorischer Berechtigung) benutzt oder konsumiert, siehe Nutzer oder Verbraucher
    • speziell im Computerbereich allgemein den Benutzer und im Heimanwenderbereich den Endbenutzer

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