Ansbacher Ratschlag

Ansbacher Ratschlag

Der Ansbacher Ratschlag ist ein kirchengeschichtlich bedeutsames Dokument, welches am 11. Juni 1934 als Protestschreiben gegen die Barmer Theologische Erklärung von acht Theologen, darunter sechs fränkische Pfarrer und die beiden Theologieprofessoren Werner Elert und Paul Althaus, unterzeichnet und veröffentlicht wurde.

Der Ansbacher Ratschlag entlehnte seinen Titel einem historischen Dokument aus der Reformationszeit, dem Ansbacher Evangelischen Ratschlag, der 1524 von Johann Rurer verfasst wurde und zu einem fränkischen Vorbekenntnis zur Confessio Augustana (1530) wurde.

Inhaltsverzeichnis

Historischer Kontext

Der Ansbacher Ratschlag entstand unmittelbar nach und als Antwort auf die Barmer Theologische Erklärung, die auf der 1. Reichsbekenntnissynode in Barmen (29.–31. Mai 1934) unter Federführung von Karl Barth verfasst worden war.

Angeregt und geleitet durch den Pfarrer Hans Sommerer bildete sich im Frühjahr 1934 der sogenannte Ansbacher Kreis als eine theologische Arbeitsgruppe innerhalb des Nationalsozialistischen Evangelischen Pfarrerbundes (NSEP). Sommerer war Direktor der Bruckberger Anstalten der Inneren Mission und trotz seines geistlichen Amtes gleichzeitig Mitglied der SA. Zum Ansbacher Kreis gehörten außer ihm die beiden Erlanger Theologieprofessoren Paul Althaus und Werner Elert sowie die Pfarrer Gottfried Fuchs (Ansbach), Heinrich Grießbach (Ansbach), Christian Seiler (Wildenholz), Karl Werlin (Kleinhaslach) und Studienrat Ernst Fikenscher (Ansbach). Werner Elert, so vermutet die Forschung, zeichnet maßgeblich für den Inhalt des Ansbacher Ratschlages verantwortlich.[1]

Inhalt

Der Ansbacher Ratschlag gliedert sich in eine Einleitung und 8 Thesen, von denen die Thesen 1-5 die theologischen Grundlagen des Ansbacher Kreises formulieren, während die Thesen 6-8 die Aufgaben der Arbeit der Unterzeichner benennen.

Als Hauptthese lehnt der Ansbacher Ratschlag die strikte Offenbarungstheologie der Barmer Theologischen Erklärung ab. Diese war maßgeblich bestimmt durch die Offenbarungstheologie Karl Barths. Der Ansbacher Ratschlag plädiert stattdessen für die aus der natürlichen Theologie abgeleitete Anschauung, Gott offenbare sich nicht allein in Christus, sondern ebenso in Familie, Volk und Rasse. Dementsprechend verstanden die Unterzeichner den nationalsozialistischen Staat und dessen Führer Adolf Hitler als gottgegebene Ordnung, welche ebenfalls Offenbarungscharakter besitzt.

Originaltext

Der Ansbacher Ratschlag vom 11. Juni 1934 erschien zuerst als Sonderdruck ohne Druckangaben und dann in der Allgemeinen Evangelisch-Lutherischen Kirchenzeitung (AELKZ) 1934, Nr. 25. Er besteht aus zwei Teilen: Grundlagen und Aufgaben sowie einem Begleitschreiben. Der Ratschlag ist unterzeichnet von den Professoren Althaus und Elert sowie den Pfarrern Fuchs, Grießbach, Seiler, Werlin und Studienrat Fikenscher; das Begleitschreiben nur von Pfarrer Hans Sommerer.

Begleitschreiben: "Sehr verehrte Herren und Brüder im Amt! Wir bringen die vorstehenden Sätze in der Überzeugung, daß in der theologischen und kirchlichen Aussprache endlich die genuin lutherische Stimme zu Gehör gebracht werden muß. Wer daher diesem Ansbacher Ratschlag von 1934 zustimmen kann, ist gebeten, seine Mitteilung an den Schriftführer unseres Kreises, Pfarrer Werlin in Kleinhaslach über Ansbach zu senden. Wir geben diese Sätze in erster Linie an unsere Amtsbrüder im Nationalsozialistischen Evangelischen Pfarrerbund, darüber hinaus aber auch an alle Herren Amtsbrüder unserer Kirche, damit von vornherein die Grundlinie unseres Ansbacher Kreises deutlich herausgestellt ist. Mit amtsbrüderlicher Hochachtung und Heil Hitler!"

Der „Ansbacher Ratschlag“: "Die in der Deutschen Evangelischen Kirche seit ihrer Bildung im Jahre 1933 entstandenen Spannungen nötigen alle ihre Glieder zur Besinnung auf den Grund und den Umfang ihrer eigenen kirchlichen Bindung. Insbesondere sind alle Träger des Pfarramtes dazu verpflichtet, um den fragenden oder irregewordenen Gliedern der Kirche kraft ihres Lehramtes antworten und helfen zu können. Daher schließen wir uns im Glauben an die Verheißung unseres Herrn für alle, die sich in seinem Namen versammeln, zu gemeinsamer theologischer Arbeit zusammen. Wir unterscheiden dabei die Grundlagen und die Aufgaben unserer Arbeit wie folgt:

A. Die Grundlagen

1. Die Kirche Jesu Christi als Werkstatt des Heiligen Geistes ist gebunden an Gottes Wort. Daher sind ihre Glieder dem Worte Gottes zum Gehorsam verpflichtet. In den Bekenntnissen unserer evangelisch-lutherischen Kirche erkennen wir die reine Darlegung des Inhalts der Heiligen Schrift. Daher sind die Glieder der Kirche auch ihnen zur Treue verpflichtet. Wir stimmen überein mit Wilhelm Löhes Verständnis der Reformation: ,Sie ist vollendet in der Lehre, sie ist unvollendet in den Folgen der Lehre’. Ebenso stimmen wir dem Wort des Erlanger Theologen Gottfried Thomasius zu: ,Ich weiß mich überhaupt im Hause meiner Kirche nicht als Knecht, sondern als ein Kind und finde in diesem Stande beides, die Gebundenheit der Pietät und die Kindesfreiheit.’

2. Das Wort Gottes redet zu uns als Gesetz und Evangelium. Die kirchliche Verkündigung hat sich danach zu richten. Das Evangelium ist die Botschaft von dem für unsere Sünde gestorbenen und um unserer Gerechtigkeit willen auferweckten Herrn Jesus Christus.

3. Das Gesetz, ,nämlich der unwandelbare Wille Gottes’ (FC, Epit. VI, 6), begegnet uns in der Gesamtwirklichkeit unseres Lebens, wie sie durch die Offenbarung Gottes ins Licht gesetzt wird. Es bindet jeden an den Stand, in den er von Gott berufen ist, und verpflichtet uns auf die natürlichen Ordnungen, denen wir unterworfen sind, wie Familie, Volk, Rasse (d. h. Blutzusammenhang). Und zwar sind wir einer bestimmten Familie, einem bestimmten Volk und einer bestimmten Rasse zugeordnet. Indem uns der Wille Gottes ferner stets in unserem Heute und Hier trifft, bindet er uns auch an den bestimmten historischen Augenblick der Familie, des Volkes, der Rasse, d. h. an einen bestimmten Moment ihrer Geschichte.

4. Die natürlichen Ordnungen geben uns aber nicht nur den fordernden Willen Gottes kund. Indem sie in ihrer Verbindung unsere gesamte natürliche Existenz begründen, sind sie zugleich die Mittel, durch die Gott unser irdisches Leben schafft und erhält. Wer im Glauben an Jesus Christus der Gnade des Vaters gewiß wird, erfährt auch in ihnen ,lauter väterliche, göttliche Güte und Barmherzigkeit’. Als Christen ehren wir mit Dank gegen Gott jede Ordnung, also auch jede Obrigkeit, selbst in der Entstellung, als Werkzeug göttlicher Erhaltung, aber wir unterscheiden auch als Christen gütige und wunderliche Herren, gesunde und entstellte Ordnungen.

5. In dieser Erkenntnis danken wir als glaubende Christen Gott dem Herrn, daß er unserem Volk in seiner Not den Führer als ,frommen und getreuen Oberherren’ geschenkt hat und in der nationalsozialistischen Staatsordnung ,gut Regiment’, ein Regiment mit ,Zucht und Ehre’ bereiten will. Wir wissen uns daher vor Gott verantwortlich, zu dem Werk des Führers in unserem Beruf und Stand mitzuhelfen.

B. Die Aufgabe

6. Die Kirche hat zu den natürlichen Ordnungen ein dreifaches Verhältnis. Sie hat erstens das Gesetz Gottes zu verkündigen. In dieser Hinsicht ist ihre Aufgabe zu allen Zeiten die gleiche. Das bedeutet Begründung der Ordnungen in ihrer Hoheit und Erinnerung an ihre Aufgabe. Zweitens sind ihre Glieder selbst den natürlichen Ordnungen unterworfen. Indem sie immer einem bestimmten Volk in einem bestimmten Augenblick zugeordnet sind, empfängt ihre Verpflichtung gegenüber ihrem Volk den konkreten Inhalt durch die gegenwärtige völkische Staatsordnung. In dieser Hinsicht unterliegt die Beziehung der Kirchenglieder auf die natürlichen Ordnungen der geschichtlichen Veränderung. Unveränderlich ist dabei nur das Verpflichtetsein als solches. Drittens trägt die Kirche selbst Ordnungsmerkmale, die auch den natürlichen Ordnungen anhaften. So folgt sie z. B. in der Sprache Hinsicht ist ihre Ordnung ebenfalls der geschichtlichen Veränderung unterworfen.

7. Durch die Veränderlichkeit der Beziehung zu den konkreten Ordnungen im dritten Sinne ist die Kirche vor die Aufgabe gestellt, ihre eigene Ordnung immer aufs neue zu überprüfen. Der unbedingt gültige Maßstab für diese Prüfung ist der Auftrag, den sie von ihrem Herrn erhalten hat. Er erstreckt sich auf den Vollzug und den Inhalt ihrer Verkündigung, auf Verwaltung der Sakramente und der Schlüsselgewalt durch das geordnete Predigtamt. Alle sonstigen Merkmale ihrer geschichtlichen Gestalt, hauptsächlich ihre Verfassung und ihr Kultus, sind an diesem Maßstab zu messen. In diesem Sinne ist die Aufgabe einer Reformation der Kirche in jedem Augenblick neu gestellt.

8. Der Erfüllung dieser Aufgabe in der Kirche unserer Tage soll auch unsere theologische Arbeit und unser kirchlicher Einsatz dienen."

Literatur

Quelle

  • Der „Ansbacher Ratschlag“ zu der Barmer „Theologischen Erklärung“. In: Kurt Dietrich Schmidt: Die Bekenntnisse und grundsätzlichen Äußerungen zur Kirchenfrage. 2: Das Jahr 1934. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1935, S. 102–104.

Sekundärliteratur

  • Jörg Haustein: Der „Ansbacher Ratschlag“. In: Helmut Edelmann u. a. (Hrsg.): Nation im Widerspruch. Aspekte und Perspektiven aus lutherischer Sicht heute. Kaiser, Gütersloh 1999 ISBN 3-579-02643-7, S. 221–227.
  • Georg Merz: „Ansbacher Ratschlag“. In: Heinz Brunotte u. a.: Evangelisches Kirchenlexikon. Band 1: A – G. 2. Auflage. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1961, S. 128–129.

Einzelnachweise

  1. J. Haustein, Der „Ansbacher Ratschlag“, in: H. Edelmann u.a., Nation im Widerspruch. Aspekte und Perspektiven aus lutherischer Sicht heute, Gütersloh 1999, 222.

Siehe auch


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