Leistungserstellung

Leistungserstellung

Unter der Erstellung einer Leistung, der Leistungserstellung, ist in betriebswirtschaftlicher Hinsicht ein Vorgang zu verstehen, der einen kaufmännisch handelbaren Wert schafft. Die Begriffe der Produktion im Gegensatz zur Dienstleistung lassen sich verallgemeinernd als Vorgänge der Leistungserstellung zusammenfassen. In der Literatur ist zudem der Begriff der Wertschöpfung gebräuchlich.

Während sich der Begriff Wertschöpfung auf die Analyse der schrittweise erfolgenden Erstellung von Werten durch Gegenhalten der damit verbundenen Kosten konzentriert, stehen beim Begriff der Leistungserstellung allgemeinere Bedingungen im Blickfeld, die neben kaufmännischer Relevanz auch von politischer Bedeutung sein können.

Erste Bedingung einer kaufmännisch erbrachten Leistung ist, dass ihr Ersteller bereit ist, diese Leistung zu erbringen und dafür in der Regel entlohnt wird (Zwangsarbeit möge nicht als kaufmännisches Handeln betrachtet werden).

Zweite Bedingung einer kaufmännisch erbrachten Leistung ist, dass sich dafür auf dem Markt ein gewinnbringender oder zumindest kostendeckender Preis erzielen lässt.

Dritte Bedingung einer kaufmännisch erbrachten Leistung ist, dass der verkaufte Wert der Leistung eine erwartungsgemäße Lebensdauer hat (Besteht hierüber kein Einvernehmen, ist der Tatbestand des Betrugs oder der Unterschlagung erfüllt).

In dieser abstrakten Form kann das Image eines Unternehmens - z.B. als anerkannter Geschäftspartner oder Arbeitgeber - einen ebenso wichtigen Wert darstellen, wie ein hergestelltes Produkt oder eine erbrachte Dienstleistung.

Im Unterschied zu Optionen und mutmaßlichen Leistungspotentialen, handelt es sich bei erstellten Leistungen um bereits geschaffene Werte, deren Marktwert zumindest theoretisch nicht Null betragen kann. Ein relativer Verfall von Werten ist hingegen nach den Gesetzen von Angebot und Nachfrage jederzeit möglich. Damit wandelt sich gleichzeitig die Vorstellung von kaufmännisch vermarktungsfähigen Leistungen. Sind die oben genannten kaufmännischen Bedingungen nicht gewährleistet, müssen andere Werteüberzeugungen eintreten, um betreffende Leistungen separat von kaufmännischem Handeln entstehen zu lassen.

Begriffe wie "Kosten" oder "Markt" müssen in politischen Zusammenhängen abseits von kaufmännischem Handeln mit besonderer Vorsicht behandelt werden, da sie irreführend sein können. Dennoch ist der Übergang zwischen einer politisch herbeigeführten Leistung und einer kaufmännisch erbrachten Leistung fließend. Nicht alle Werte sind käuflich.


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