Leibgedinge

Leibgedinge

Ein Leibgedinge (auch: Leibzucht) ist die Verpflichtung, Naturalleistungen wie Wohnung, Nahrungsmittel, Hege und Pflege gegenüber einer Person bis zu deren Ableben zu erbringen, die meist bei Hofübergaben in der Landwirtschaft zwischen Übergeber und Übernehmer vereinbart wird. Spezielle Formen sind das Ausgedinge (auch Austrag genannt), Altenteil oder Witwengut.

Erfolgt der Vermögenserwerb „mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht“, so ist ein als Gegenleistung eingeräumtes Leibgedinge keine den Wert des übernommenen Vermögens mindernde Verbindlichkeit im Sinne des § 1374 Abs. 2 BGB.[1] Der Hof wird also gem. § 1374 Abs. 2 BGB mit seinem vollen Wert dem Anfangsvermögen hinzugerechnet, gehört also nicht zum Zugewinn (§ 1373 BGB) und damit auch nicht in den Zugewinnausgleichsanspruch des anderen Ehegatten (§ 1378 BGB).

In herrschenden Adelsgeschlechtern erhielten früher die einheiratenden Frauen typischerweise die Einkünfte aus konkret bestimmten Gütern, Orten oder Landesteilen ab sofort oder für den Witwenfall überschrieben. Teilweise war damit beim Tode des Mannes auch die Übernahme der unmittelbaren Herrschaftsgewalt der Witwe über die Leibgedinge verbunden. Diese Festlegungen waren Bestandteil des vor der Hochzeit ausgehandelten Ehevertrages.

Einzelnachweise

  1. BGH, Urteil vom 27. Juni 1990 - XII ZR 95/89
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  • Leibgedinge — Leibgedinge, 1) (Dotalitium), ein von dem Ehemann der Ehefrau zu dem Zwecke gewidmeter Vermögenstheil, um der Ehefrau für ihr in die Ehe gebrachtes Heirathsgut nach dem Tode des Mannes eine lebenslängliche Versorgung zu verschaffen. Im… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Leibgedinge — (Leibgut, Leibrente, Leibzucht, Dotalium oder Doalium. Vitalitium), eine für das Leben eines Menschen bedungene Nutznießung, besonders das der Ehefrau von dem Ehemann angewiesene Grundvermögen, das sie nach seinem Tode zum lebenslänglichen Genuß… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Leibgedinge — Leibgedinge, Leibgut, Leibzucht, Nutznießung, Rente etc., insbes. das einer Witwe zustehende Recht auf eine lebenslängliche Rente aus den Gütern ihres verstorbenen Mannes, im Gegensatz zu dem mit ihrer Wiederverheiratung erlöschenden Wittum …   Kleines Konversations-Lexikon

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  • Leibgedinge — Leib|ge|din|ge 〈n. 13〉 Leibrente [<Leib in der alten Bedeutung „Leben“] * * * Leibgedinge,   Leibzucht, 1) Altenteil; 2) mittelalterliches deutsches Rechtsinstitut, demzufolge dem Berechtigten Besitz und Nutzung an Liegenschaften (auch an… …   Universal-Lexikon

  • Leibgedinge, das — Das Leibgedinge, des s, plur. ut nom. sing. das Gedinge, d.i. bestimmter ausbedungener und verglichener Unterhalt auf Lebenszeit, von Leib, so fern es ehedem das Leben bedeutete; da denn dieses Wort von verschiedenen solcher Anstalten gebraucht… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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  • Leibgeding — (s. ⇨ Leibgut). 1. Leibgedinge folgt dem Manne nicht. – Graf, 134, 102. Bezieht sich auf eine Bestimmung im Kaiserrecht, wonach der Frau das Leibgedinge so bestellt werden kann, dass es ihr »ewiglich« verbleibt; dann folgt es freilich nach dem… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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