Lehrerempfehlung

Lehrerempfehlung

Die Lehrerempfehlung ist die Empfehlung des Lehrers oder eines Lehrerkollegiums für die Art der weiterführenden Schule, die ein Kind nach der Primarstufe besuchen sollte. Elternwahlrecht bezeichnet ein Recht der Eltern, hiervon abweichen zu können, insbesondere die Wahl einer Schule auf höherem Leistungsniveau.

Zu unterscheiden ist die Empfehlung der abgebenden Schule und eine Empfehlung der aufnehmenden Schule, die teilweise ergänzend angefordert werden kann.

Inhaltsverzeichnis

Übertrittsregelungen in Deutschland

In einigen deutschen Bundesländern ist für den Besuch des Gymnasiums oder der Realschule die Lehrerempfehlung verpflichtend. In anderen gilt sie nur als Hilfestellung der Eltern bei der Schulwahl. Unterschiede gibt es darin, inwieweit Schüler mit mangelndem Lernerfolg auf die Dauer an der gewählten Schulart verbleiben können.

Übertritt auf das Gymnasium

Bundesland Regelungen für den Übertritt ins Gymnasium laut Focus vom 12. Juli 2010
Baden-Württemberg Grundschule erteilt verbindliche Gymnasialempfehlung. Basis: Leistungen in Deutsch und Mathematik (Schnitt 2,5) sowie Lern- und Arbeitsverhalten, Aufnahmeprüfung möglich
Bayern Grundschule erteilt verbindliche Gymnasialempfehlung; erforderlicher Schnitt 2,33 (in Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachkunde); ansonsten Aufnahmeprüfung möglich
Berlin Eltern entscheiden
Brandenburg Grundschule erteilt Gymnasialempfehlung, erforderlicher Schnitt 2,33 (in Deutsch, Mathematik und erster Fremdsprache), Probeunterricht möglich
Bremen Grundschule erteilt verbindliche Empfehlung für das Gymnasium; erforderlicher Notendurchschnitt 2,4 (in Deutsch und Mathematik)
Hamburg Eltern entscheiden
Hessen Eltern entscheiden über den Besuch des Gymnasiums
Mecklenburg-Vorpommern Eltern entscheiden
Niedersachsen Eltern entscheiden über den Besuch des Gymnasiums
Nordrhein-Westfalen Eltern entscheiden über den Besuch des Gymnasiums
Rheinland-Pfalz Eltern entscheiden über den Besuch des Gymnasiums
Saarland Eltern entscheiden über den Besuch des Gymnasiums
Sachsen Grundschule erteilt verbindliche Gymnasialempfehlung, ab 2010/2011 erforderlicher Notendurchschnitt 2,0 (In Deutsch, Mathematik und Sachunterricht)
Sachsen-Anhalt Eltern entscheiden
Schleswig-Holstein Eltern entscheiden; allerdings kann kein Kind mit Hauptschulempfehlung aufs Gymnasium
Thüringen Grundschule erteilt verbindliche Gymnasialempfehlung; erforderliche Note "gut" in Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachkunde; falls nicht erreicht Aufnahmeprüfung möglich

Baden-Württemberg

Am Ende der Grundschulzeit wird seitens der Schule die Grundschulempfehlung ausgesprochen.

Für den Übertritt in die Realschule sollte das Kind in den Fächern Deutsch und Mathematik im vierten Schuljahr einen Schnitt von mindestens 3,0, für das Gymnasium von mindestens 2,5 haben. In die Bewertung einbezogen werden sollen auch das Lern- und Arbeitsverhalten des Schülers.

Entspricht die Grundschulempfehlung nicht dem Elternwunsch, kommt es zu einem Beratungsverfahren, das auf Grundlage normierter Tests über Begabungspotentiale und Durchhaltevermögen in eine Gemeinsame Bildungsempfehlung mündet[1].

Als dritte Stufe des Verfahrens ist auch eine landeseinheitliche Aufnahmeprüfung möglich. An dieser nahmen z.B. 2004 ungefähr 2.500 Schüler teil. Davon bestanden 20 % die Aufnahmeprüfung für die Realschule, die Aufnahmeprüfung für das Gymnasium bestand jeder zwanzigste Teilnehmer[2].

Bayern

Die Schüler der 4. Klassen der Grundschulen bekommen Anfang Mai ein Übertrittszeugnis, das eine zusammenfassende Beurteilung zur Übertrittseignung enthält. Entscheidend ist aber allein der Durchschnitt der Jahresfortgangsnoten in den drei Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht. Eignung für das Gymnasium wird bis zu einem Notendurchschnitt von 2,33 bescheinigt, für die Realschule bis 2,66 (die dritte Nachkommastelle wird abgerundet). Ausnahmen können für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache gemacht werden, wenn Schwächen in der deutschen Sprache noch behebbar erscheinen. Abweichende Regeln gibt es für den Übertritt von höheren Jahrgangsstufen.[3][4]

Schüler, denen die abgebende Schule keine Eignung bescheinigt hat, können an einem 3-tägigen Probeunterricht an der aufnehmenden Schule teilnehmen, bei dem schriftliche und mündliche Leistungen in Deutsch und Mathematik bewertet werden, wobei die schriftlichen Aufgaben landeseinheitlich gestellt werden. Wer hierbei mindestens die Noten 3 und 4 oder umgekehrt erreicht, dem wird die Eignung für die entsprechende Schulart bescheinigt. Ein Elternwahlrecht besteht darüber hinaus für den Fall, dass der Schüler in beiden Fächern die Note 4 erzielt hat. Erfolgreicher Besuch des Probeunterrichts an einem Gymnasium berechtigt auch zum Übertritt an eine Realschule.[5]

Die Erfolgsquote beim Probeunterricht am Gymnasium schwankt um die 50 %; der Anteil der Probeunterrichtsteilnehmer an den Übertritten ist jedoch mit 3 % gering. Bei der Realschule liegt die Erfolgsquote nur um die 30 %; der Anteil der Probeunterrichtsteilnehmer an den Übertritten ist aber mit 14 % trotzdem deutlich höher als beim Gymnasium. Die Erfolgsquote am Ende der 5. Klasse liegt in Realschulen bei 98 % für Schüler ohne Probeunterricht, bei 97 % für erfolgreiche Probeschüler und bei 96 % für Schüler, deren Eltern nach nicht bestandenem Probeunterricht das Elternwahlrecht genutzt haben. An Gymnasien bleiben mehr Probeschüler auf die Dauer ohne Erfolg, aber auch hier waren es im Schuljahr 2007/2008 nur noch weniger als 5 %.[6]

Nordrhein-Westfalen

Die Empfehlung wird im Schulgesetz (SchulG) in § 11 Abs. 4 geregelt. Seit dem 1. August 2006 ist die Empfehlung bindend und wird zusammen mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 erteilt. Obwohl im § 11 Abs. 4 Satz 3 SchulG die Eltern über den weiteren Bildungsweg ihres Kindes und damit über die Wahl der Schulform entscheiden, wird hier die Entscheidung der Schule vor den Elternwillen gesetzt, weil die Wahl der Schulform nach einer pädagogischen Prognose durch den Klassenlehrer/in erfolgt.

Sind die Eltern mit der Schulempfehlung nicht einverstanden, so kann das Kind an einem dreitägigen Prognoseunterricht teilnehmen, der die gewünschte Schulform ausschließen kann. Der Prognoseunterricht wird zusammen von einem Lehrer der Grundschule und der gewünschten weiterführenden Schule erteilt.

Da die Empfehlung durch einen Verwaltungsakt erfolgt, ist diese durch einen Widerspruch innerhalb von vier Wochen anfechtbar. Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, so kann innerhalb von vier Wochen Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.

Zur Teilnahme an dem dreitägigen Prognoseunterricht sind Kinder aber nur dann verpflichtet, wenn die Grundschule die Schulempfehlung auf eine Schulform - Hauptschule, Realschule, Gymnasium - beschränkt hat. Eine Ausnahme von dieser verpflichtenden Teilnahme räumt das Schulgesetz(SchulG)in § 11 Abs. 4 Satz 3 ein: "Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkung geeignet, wird auch diese mit dem genannten Zusatz benannt." Das Verfahren ist in § 8 der Verwaltungsvorschriften zur 'Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule AO-GS)'geregelt. Über die Anmeldung des Kindes an einer Schule, für die die Grundschule nur eine eingeschränkte Empfehlung ausgesprochen hat, entscheiden die Eltern nach einem Beratungsgespräch selbst.

Folgen die Eltern der Lehrerempfehlung?

Bundesweit lässt sich feststellen, dass die Eltern der Lehrerempfehlung folgen. Dies trifft auch auf die Bundesländer zu, in denen sie nicht bindend ist. Die Quote der Eltern, die der Lehrerempfehlung folgen, ist in den südlichen Bundesländern etwas höher als in den nördlichen.

Elternentscheidung für verschiedene Schulformen, in den Bundesländern, in denen die Lehrerempfehlung nicht bindend ist:[7]

Entscheidung der Eltern
Hauptschule Realschule Gymnasium integrierte Gesamtschule
Lehrerempfehlung für Hauptschule 74,7 % 16,1 % 1,4 % 7,9 %
Lehrerempfehlung für Realschule 10,1 % 66,0 % 14,5 % 9,3 %
Lehrerempfehlung für das Gymnasium 0,2 % 7,1 % 90,7 % 2,0 %

Kritik an der Lehrerempfehlung

Die Verbindlichkeit der Lehrerempfehlung in manchen Bundesländern ist umstritten, da sie Schüler und Eltern zu sehr unter Druck setze.[8]

Wenn nur die Schulabgänge auf die Realschule oder Hauptschule betrachtet werden, scheint die Zuverlässigkeit der Lehrerempfehlung weniger Prognostizität zu besitzen als der Elternwille.[9] Untersucht man jedoch Under- und Overachievement, dann bleibt der Elternwille problematischer als die weniger stark nach soziale Herkunft selektiernde Lehrerempfehlung [10]

IGLU-Studie

Darüber hinaus wurde die Lehrerempfehlung auch unter Bezug auf die IGLU-Studie 2001 kritisiert. Die Lehrerempfehlung stimme nur teilweise mit den bei IGLU gemessenen Kompetenzen (Kompetenzen im Bereich Rechtschreibung) überein:[11]

Kompetenzstufe 1 (sehr schlechte Rechtschreibung) Kompetenzstufe 2 Kompetenzstufe 3 Kompetenzstufe 4 (sehr gute Rechtschreibung)
Lehrerempfehlung für Hauptschule 75,4 % 56,8 % 25,6 % 5,8 %
Lehrerempfehlung für Realschule 22,1 % 36,0 % 41,8 % 18,2 %
Lehrerempfehlung für das Gymnasium 2,5 % 7,1 % 32,7 % 76,0 %

Es wird kritisiert, dass besonders Kinder von Arbeitern benachteiligt seien, weil sie seltener die Lehrerempfehlung für das Gymnasium oder die Realschule bekämen.

Die IGLU-Studie 2007 beanstandet, dass die Benachteiligung von Arbeiterkindern sich noch vergrößert habe:[12]

Gymnasialempfehlungen:
Mindestpunktzahl für den Übergang zum Gymnasium nach Ansicht (Werte von 2001 in Klammern)
der Lehrer der Kinder der Eltern der Kinder
Kinder aus der oberen Dienstklasse 537 (551) 498 (530)
Kinder aus der unteren Dienstklasse 569 (565) 498 (558)
Kinder von Eltern aus dem Bereich Routinedienstleistungen 582 (590) 578 (588)
Kinder von Selbständigen 580 (591) 556 (575)
Kinder von Facharbeitern und leitenden Angestellten 592 (603) 583 (594)
Kinder von un- und angelernten Arbeitern und Landarbeitern 614 (601) 606 (595)

Das Ergebnis der IGLU-Studie 2007 bezüglich der Gymnasialempfehlung verweist auf soziale Ungerechtigkeiten:

  • Lehrer empfehlen Kinder von Eltern aus der oberen Dienstklasse bereits mit 537 Punkten zum Gymnasium, Kinder un- und angelernter Arbeiter müssen hierfür aber 614 Punkte erreichen.
  • Eltern aus der Oberschicht sehen ihre Kinder bereits gymnasialtauglich, wenn sie nur 498 Punkte erreichen; Arbeiter sehen ihre Kinder erst ab 606 Punkten als gymnasialtauglich.
  • Akademiker setzen sich gegenüber Lehrern besser durch als Arbeiter, wenn sie ihre Kinder aufs Gymnasium schicken wollen.

Die Lehrerempfehlungen seien also sozial selektiv, sehr viel selektiver sei aber der Elternwille.

Studie der Universität Mainz

Nach einer Studie der Universität Mainz sind Kinder aus Unterschichtshaushalten bei der Lehrerempfehlung benachteiligt. Betrachtete man nur die Kinder mit Durchschnittsnote 2,0, dann bekommen die Kinder aus der niedrigsten Bildungs- und Einkommensgruppe nur mit einer Wahrscheinlichkeit von 76 Prozent eine Gymnasialempfehlung. Bei den Kindern aus der Oberschicht bekommen hingegen 97 Prozent die Empfehlung für das Gymnasium.[13]

ELEMENT-Studie

Nach der ELEMENT-Studie, die die Übergangsempfehlungen nach der sechsten Klasse von Lehrern in Berlin untersuchte, sind diese Empfehlungen an erster Stelle durch den Leistungsstand der Kinder und nur an zweiter Stelle durch die Schicht der Eltern bedingt: "Das Maß, in dem an diesen Empfehlungen Bevorzugungen von Teilpopulationen beteiligt sind, die leistungsmäßig nicht zu begründen und vielleicht auch durch Vorurteile zu Gunsten von Kinder aus Familien mit hohem Sozialprestige bedingt sind, ist deutlich geringer als die Statuskomponente in der Elternentscheidung zum vorzeitigen Übergang." Es lässt sich eine Benachteiligung von Jungen nachweisen. Anders als in anderen Studien konnte keine Benachteiligung von Unterschichtskindern nachgewiesen werden, sondern Benachteiligung von Kindern aus Elternhäusern mit "durchschnittlichen" Bildungsabschlüssen gegenüber Kindern mit Eltern mit niedrigem beziehungsweise privilegiertem Bildungshintergrund. [14]

Big-fish-little-pond-Effekt

Nach einer Studie werden Kinder mit Migrationshintergrund bei der Lehrerempfehlung nicht diskriminiert, es gibt jedoch einen Big-fish-little-pond-Effekt: "Mit einem höheren Anteil an Schülerinnen und Schülern in der Klasse, deren Schultestleistungen und kognitive Grundfähigkeiten hoch sind und deren Eltern eine höhere Bildungsorientierung aufweisen, sinkt die relative Chance, statt an eine Hauptschule an eine Realschule oder ein Gymnasium zu wechseln."[15]

Reaktion auf die Kritik

Josef Kraus, der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, hat die Kritik zurückgewiesen. Die Lehrerempfehlung diene dazu, dass jedes Kind individuell auf der für das Kind am besten geeigneten Schulform gefördert werde. Insbesondere sei auf den Hauptschulen die Förderung „handwerklich begabter“ Schüler in besonderem Maße gewährleistet.

Siehe auch

Referenzen

  1. Drucksache 13/4003 des Landtags von Baden-Württemberg (online)
  2. Lehrerempfehlung: Erfahrungen in Baden-Württemberg, www.wdr.de, 13. Dezember 2005, Seite nicht mehr vorhanden
  3. § 29 Volksschulordnung
  4. Der Übertritt auf einen Blick, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
  5. §§ 26 und 27 Realschulordnung, §§ 26 und 27 Gymnasialschulordnung
  6. Bildungsbericht Bayern 2009, Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung
  7. Bos et al.: Erste Ergebnisse aus IGLU: Schülerleistungen am Ende der vierten Jahrgangsstufe im internationalen Vergleich. Münster: Waxmann, 2007. S. 132.
  8. Immer mehr Schüler scheitern an den Gymnasien. In: Die Welt online, 18. August 2008 (online)
  9. Rainer Block: Schulrecht vor Elternrecht? Neue empirische Befunde zur Zuverlässigkeit von Übergangsempfehlungen der Grundschulen. Universität Duisburg, 2006 (online)
  10. Johannes Uhlig, Heike Solga, Jürgen Schupp: "Ungleiche Bildungschancen: Welche Rolle spielen Underachievement und Persönlichkeitsstruktur? April 2009 http://bibliothek.wzb.eu/pdf/2009/i09-503.pdf
  11. Bos et al.: Erste Ergebnisse aus IGLU: Schülerleistungen am Ende der vierten Jahrgangsstufe im internationalen Vergleich. Münster: Waxmann, 2007, S. 248.
  12. Pressekonferenz IGLU 2006 (online), download am 28. Dezember 2007
  13. Schulwechsel: Reiche Eltern - Freibrief fürs Gymnasium". 12. September 2008. Eltern family
  14. Rainer Lehmann/Jenny Lenkeit: Erhebung zum Lese- und Mathematikverständnis. Entwicklungen in den Jahrgangsstufen 4 bis 6 in Berlin. Abschlussbericht über die Untersuchungen 2003, 2004 und 2005 an Berliner Grundschulen und grundständigen Gymnasien http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-bildung/schulqualitaet/element6_bericht_komplett.pdf?start&ts=1229526638
  15. Joachim Tiedemann/Elfriede Billmann-Mahecha: "Zum Einfluss von Migration und Schulklassenzugehörigkeit auf die Übergangsempfehlung für die Sekundarstufe I" http://www.springerlink.com/content/114t3835u84308pr/fulltext.pdf?page=1

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