Lehnsherrn

Lehnsherrn

Ein Lehnsherr hatte im Lehnswesen die Aufsicht über einen oder mehrere Vasallen (Lehnsmänner). Er hatte die Verpflichtung, diesen ein Lehen (Land oder ein Amt) zu überlassen und ihnen Unterhalt und Schutz (z. B. vor Gericht oder im Angriffsfall) zu gewähren. Diese waren ihm dafür zu absoluter Treue, Gehorsam und Dienst (z. B. Waffendienst oder Übergabe eines Ehrschatzes) verpflichtet.


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  • Feudalzeit — Der Begriff Leh(e)nswesen, auch Feudalwesen (→ Feudalismus) oder Benefizialwesen, bezeichnet das politisch ökonomische System der Beziehungen zwischen Lehnsherren und belehnten Vasallen. Es bildete die Grundlage der hochmittelalterlichen… …   Deutsch Wikipedia

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