Lebenshilfe Österreich

Lebenshilfe Österreich
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Die Lebenshilfe Österreich ist ein Verein, der sich für die Interessen von Menschen mit intellektueller Behinderung bzw. mit Lernschwierigkeiten (so genannte geistige Behinderung) und deren Gleichstellung im politischen und sozialen Umfeld durch den Ausgleich von Benachteiligungen einsetzt. Die acht Mitgliedsvereine der 1967 gegründeten Bundesvereinigung begleiten rund 10.000 Menschen mit Behinderungen im Wohn- und Arbeitsbereich, oft deren ganzes Leben hindurch. In 360 Lebenshilfe-Einrichtungen in Österreich arbeiten insgesamt 4.000 Angestellte. Sie werden unterstützt von 900 ehrenamtlich Mitarbeitenden, über 500 Zivildienern und rund 200 Praktikantinnen und Praktikanten.

Die Lebenshilfe Österreich ist Mitglied des europaweit tätigen Verbandes Inclusion Europe und über diesen im Verband Inclusion International vertreten.[1] Im Namen dieser Verbände verweist der Begriff Inklusion darauf, dass Menschen mit Behinderung das Recht haben, inmitten der Gesellschaft zu leben. Vereine mit dem Namen Lebenshilfe bestehen auch in Deutschland, siehe Lebenshilfe Deutschland, und in Südtirol.

Inhaltsverzeichnis

Ziel

Ziel der Lebenshilfe Österreich ist es, Menschen mit Behinderungen ein möglichst eigenständiges, selbstbestimmtes und aktives Leben zu ermöglichen. Sie sollen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können. Dazu muss der Staat entsprechende Vorkehrungen treffen: physische und mentale Barrieren abbauen, Assistenzleistungen bieten, Rechte gewährleisten.

Aufgaben

Die Lebenshilfe Österreich bündelt die Informationen der Landesvereine, entwickelt gemeinsam mit ihnen die gesellschaftspolitischen Positionen der Lebenshilfe und tritt über die Bundesgeschäftsstelle in Wien österreichweit als Interessensvertretung für Menschen mit intellektueller Behinderung auf.

Die Aufgaben der Lebenshilfe Österreich sind:

  • Gesellschaftspolitik und Recht
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Fortbildungen, Veranstaltungen, Forschung

Lobbyarbeit

Die Lebenshilfe Österreich verhandelt mit Politikern und Politikerinnen und mit der Staatsverwaltung über Gesetze, deren Anwendung und deren Auswirkungen auf das Leben behinderter Menschen. Sie muss dabei berücksichtigen, dass soziale Agenden großteils in der Kompetenz der Bundesländer liegen, und die besten gefundenen Lösungen als Beispiele für andere hervorheben. Die Lebenshilfe Österreich sieht ihre Aufgabe auch darin, die Rechte von Menschen mit Behinderungen in internationalen Übereinkommen, die Österreich abschließt, zu wahren und dafür einzutreten, dass der derzeitige Stand der Dinge in Österreich von der „Sozialbürokratie“ nicht positiver eingeschätzt wird, als er tatsächlich ist.

Diese Arbeit hat durch die von Österreich am 26. Oktober 2008 ratifizierte „UNO-Behindertenkonvention“[2] (offiziell: Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen) wesentliche Impulse erhalten. Die Konvention definiert das Recht Behinderter auf gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft, verlangt staatliche Hilfen zum Ausgleich von Handicaps und wendet sich gegen Aussonderung, z.B. im Schulbereich. Die Lebenshilfe Österreich arbeitet mit dem vom Sozialministerium eingerichteten „Monitoringausschuss“ zusammen, der die Übertragung der Konvention in österreichisches Recht überwacht.[3]

Öffentlichkeitsarbeit

Um über die unmittelbaren Interessenten hinaus Zustimmung zu ihren Forderungen zu finden, informiert die Lebenshilfe Österreich die Öffentlichkeit über die Situation von Menschen mit Behinderungen.

Wissensvermittlung

Die Lebenshilfe Österreich bietet direkt oder über ihre Mitgliedsvereine Bildungsveranstaltungen zu einschlägigen Themen an. Sie hat dazu eine einschlägige Fachbibliothek aufgebaut, die 2011 im Zuge von Rationalisierungsmaßnahmen in eine an der Universität Wien geführte Bibliothek eingegliedert werden soll.

Lebenshilfe-Landesvereine

Eigenständige Lebenshilfe-Landesvereine sind in allen österreichischen Bundesländern außer dem Burgenland tätig. Drei davon sind älter als die Bundesvereinigung. Die als Elternvereine entstandenen Institutionen sahen sich gezwungen, für ihre erwachsenen Kinder Werkstätten und Wohnheime einzurichten, da die öffentliche Hand selbst damals (wie heute) keine für geistig behinderte Menschen vorgesehenen Einrichtungen betrieb.

Die Landesvereine sind voneinander und von der Lebenshilfe Österreich wirtschaftlich unabhängig. In sieben Bundesländern (nicht in Wien) bestehen lokale bzw. regionale Untergliederungen der Landesvereine. Im ländlichen Raum haben die Lebenshilfe-Einrichtungen wenig Konkurrenz; in der Großstadt Wien ist mittlerweile mindestens ein Dutzend Anbieter aktiv.

Kärnten

Die Lebenshilfe Kärnten besteht seit 1962. Die erste Beschäftigungswerkstatt der Lebenshilfe Kärnten wurde im Oktober 1971 in der Feldkirchner Straße in Klagenfurt mit sieben Personen eröffnet. Seit 2007 betreibt die Lebenshilfe Kärnten eine Privatstiftung. Das Seniorenwohnheim Ebenthal in Schwarz in der Marktgemeinde Ebenthal in Kärnten zählt seit 1. Jänner 2009 zum Landesverein.

Niederösterreich

Die Lebenshilfe Niederösterreich wurde am 29. Dezember 1967 als Verein ins Leben gerufen. Der Landesverein besitzt derzeit drei gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, über die die praktische Arbeit geleistet wird:

  • Lebenshilfe Niederösterreich gemeinnützige GmbH
  • chance plus gemeinnützige GmbH
  • flying hands Dienstleistungsges.m.b.H.

Oberösterreich

Die Lebenshilfe Oberösterreich wurde 1969 in Vöcklabruck gegründet. Der Landesverein unterstützt in mehr als 60 Einrichtungen, darunter 33 Werkstätten, etwa 1400 Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung in folgenden Bereichen: Mobile Frühförderung und Familienbegleitung, Kindergarten, Arbeit bzw. Beschäftigung und Wohnen.

Salzburg

Die im gesamten Bundesland Salzburg aktive Lebenshilfe Salzburg setzt sich seit ihrer Gründung im Jahr 1967 vor allem für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung und deren Familien ein.

Steiermark

Die Lebenshilfe Steiermark ist die größte Dienstleistungsorganisation für Menschen mit Behinderung in der Steiermark. Ihre 17 regionalen Lebenshilfe-Vereine betreuen über 2500 Menschen und unterstützen deren individuelle Lebensplanung; dabei sind ca. 1200 Angestellte und ca. 150 Zivildiener tätig.

Mitgliedsvereine sind bzw. bestehen in: alpha nova, Ausseer Land, Bezirk Bruck an der Mur, Verein MIT Deutschlandsberg, Ennstal, Feldbach, Fürstenfeld, Graz & Umgebung - Voitsberg, Hartberg, Bezirk Judenburg, Knittelfeld, Leibnitz, Leoben, Murau, Bezirk Mürzzuschlag, Radkersburg und Trofaiach.

Tirol

Die 1963 gegründete Lebenshilfe Tirol ist der größte Dienstleistungsanbieter für Menschen mit Behinderung in Tirol; sie betreut mit 1050 Angestellten (das entspricht 758 Vollzeitmitarbeitern) und 90 Zivildienern rund 1600 Menschen in allen Regionen des Landes. In 33 Lebenshilfe-Wohnhäusern wohnen 370 Menschen. In 110 Wohngemeinschaften werden 180 Personen begleitet. Am 15. Dezember 2010 wurden vom Publizisten Markus Wilhelm schwere Vorwürfe erhoben, weshalb der Vorstand teils zurück trat, und die Staatsanwaltschaft ermittelt. [4] [5] [6]

Vorarlberg

Die Lebenshilfe Vorarlberg wurde 1967 von Eltern und Angehörigen von Menschen mit Behinderungen als Selbsthilfeorganisation gegründet.

Wien

Die Lebenshilfe Wien wurde 1961 gegründet. Sie führt sechs Werkstätten mit „Tagesstruktur“ (wie das 2010 beschlossene Wiener Chancengleichheitsgesetz die bisherige Beschäftigungstherapie nennt), vier Kleingruppen und 13 Wohnhäuser. Außerdem bietet sie mobile Begleitung in der eigenen Wohnung und teilbetreutes Wohnen an. Insgesamt begleiten (Stand Herbst 2011) die 240 Angestellten des Vereins und 50 Zivildiener in Werkstätten 370 Personen, in Wohnangeboten 205 Personen; da viele beide Dienste nützen, werden insgesamt 425 Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung betreut.[7] Neben der Lebenshilfe Wien sind mittlerweile mehr als ein Dutzend anderer Vereine in Wien in ähnlichen Dienstleistungen tätig.

Finanzierung

Finanzierungspartner der Behindertenhilfe und Aufsichtsorgan ist, da es sich um eine Materie der Landeskompetenz ohne bundeseinheitliche Regelung handelt, die jeweilige Landesregierung oder die von ihr beauftragte Landesinstitution (in Wien z.B. der Fonds Soziales Wien). Die Landesregierung übernimmt jedoch zumeist nicht die vollen Kosten der Betreuung geistig behinderter Menschen; Teilbeträge müssen aus den Behinderten zustehenden Förderungen (dem Pflegegeldrest bzw. „Taschengeld“, das dem Behinderten bei Unterbringung in einem Wohnheim zur Bezahlung seiner Kleidung und seiner Freizeitbedürfnisse bleibt, und der erhöhten Familienbeihilfe) oder, so vorhanden, von deren nächsten Angehörigen beglichen werden.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Website von Inclusion Europe in Deutsch
  2. BGBl. III Nr. 155 / 2008, Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-Konvention), im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes, mit dem Originalwortlaut in diversen Sprachen
  3. Website des Monitoringausschusses
  4. dietiwag.org Markus Wilhelm: Würden Sie diesem Herrn eine Großspende für die Lebenshilfe anvertrauen? 15. Dezember 2010
  5. bizeps.or.at Martin Ladstätter: Lebenshilfe Tirol massiv in der Kritik, 19. Dezember 2010
  6. ORF Tirol Expertenkommission röntgt Lebenshilfe, 1. Februar 2011
  7. Website der Lebenshilfe Wien

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