Lastenzuschuß

Lastenzuschuß

Wohngeld nennt man in Deutschland die Unterstützung des Staates für Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten. Die gesetzlichen Regelungen über die Gewährung von Wohngeld (Wohngeldgesetz - WoGG - u. a.) gelten als besondere Teile des Sozialgesetzbuches (s. Art. II § 1 SGB I).

Umgangssprachlich wird daneben auch das Hausgeld (die monatlichen Vorschüsse, die Wohnungseigentümer aufgrund eines beschlossenen Wirtschaftsplanes an den Verwalter von Wohnungsanlagen zahlen) bisweilen als „Wohngeld“ bezeichnet. Dieser Ausdruck ist allerdings ungenau und kann zu Verwechslungen mit dem hier beschriebenen Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz führen.

Inhaltsverzeichnis

Informationen zum Wohngeldantrag

Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als „Mietzuschuss“ für Mieter von Wohnraum und als „Lastenzuschuss“ für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gewährt, und zwar ab dem 1. des Monats der Antragstellung (maßgebend ist der Eingangsstempel der Wohngeldstelle) (Bewilligung in der Regel zunächst für 12 Monate). Nicht antragberechtigt sind alleinstehende Erstauszubildende sowie Wehrpflichtige bzw. Zivildienstleistende.

Die Höhe des Wohngeldes errechnet sich im Rahmen einer Formel (§ 2 WoGG) aus folgenden Größen

  • Anzahl der Familienmitglieder, die zum Haushalt rechnen
  • Höhe des Familieneinkommens
  • Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung (über angemessenen Wohnraum hinausgehende Kosten werden nicht berücksichtigt)

Zu beachten ist, dass die Wohngeldstelle u. a. prüft, ob die Angaben zum Einkommen glaubhaft sind. Dies ist unzweifelhaft dann der Fall, wenn alle dem Haushalt zur Verfügung stehenden Einnahmen, einschließlich des voraussichtlichen Wohngeldes und unabhängig davon, ob die Einnahmen wohngeldrechtliches Einkommen darstellen, ausreichen, um die Ausgaben des Haushaltes zu decken. Bei erkennbar niedrigem Lebensstandard wird zur Ermittlung der Ausgabenseite häufig auf den sozialhilferechtlichen Bedarf zurückgegriffen.

Folgende Formulare werden benötigt und sind bei der örtlichen Wohngeldstelle erhältlich:

  • Antrag auf Wohngeld
  • Bescheinigung des Vermieters (wichtig: Baujahr des Hauses, Wohnungsgröße)
  • Zusätzliche Erklärungen zum Antrag auf Wohngeld

Bei Lastenzuschuss wird eine Fremdmittelbescheinigung der Banken benötigt.

Weitere vorzulegende Unterlagen:

  • Verdienstbescheinigung(en) des Arbeitgebers
  • Bescheide der Bundesagentur für Arbeit, der SGB II oder SGB XII - Dienststelle
  • Schulbescheinigungen bei Kindern über 16 Jahren
  • Rentenbescheide
  • BAB- oder BAföG-Bescheide (BAB / BAföG-Anspruch schließt bei Alleinstehenden Wohngeld regelmäßig aus)
  • Schwerbehindertenausweise
  • Bescheide über Pflegegeld
  • Nachweise über Unterhalt
  • Nachweise über Kapitalerträge – auch unter dem Sparerfreibetrag (Kopie Kontoauszüge, Sparbücher etc.)
  • Wohngeldnegativbescheinigung für den Zweitwohnsitz, falls vorhanden

Wohngeld für Schüler, Studenten und Auszubildende

Schüler und Studenten erhalten Wohngeld nur, wenn ihnen „dem Grunde nach“ kein BAföG zusteht. Dies ist u. a. bei zu langer Studiendauer der Fall, nicht aber bei zu hohem eigenem Einkommen (Bsp. Berufsakademie) oder zu hohem Einkommen der Eltern. Ein negativer BAföG-Bescheid ist also nicht ausreichend, um das BAföG-Kriterium zu klären. Gleiches gilt für Auszubildende, die „dem Grunde nach“-Anspruch auf Leistungen nach § 59 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (Berufsausbildungsbeihilfe – BAB) haben.

Ausnahme: Schüler, Studenten und Auszubildende, die Mieter sind und mit weiteren Familienangehörigen (bsp. eigenem Kind oder Geschwistern, die dem Grunde nach keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben) zusammen wohnen und wirtschaften, sind wohngeldberechtigt.

Wohngeldbezieher

Die Zahl der Haushalte mit zumindest teilweiser Wohngeldunterstützung sank im Jahr 2006 auf 691 000 (gegenüber 3,5 Millionen Haushalten im Jahre 2004). Das entspricht etwa 1,7 Prozent aller Haushalte.

Die Gesamtausgaben für das Wohngeld betrugen im Jahr 2006 bundesweit rund 1,16 Milliarden Euro (gegenüber 5,19 Milliarden Euro 2004). Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag bei 91 Euro.

Ursache für den massiven Rückgang: Seit Inkrafttreten des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz IV“) und den damit verbundenen Änderungen wohngeldrechtlicher Bestimmungen zum 1. Januar 2005 entfällt für Empfänger staatlicher Transferleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Asylbewerberleistungen) sowie Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft das Wohngeld. Die angemessenen Unterkunftskosten der Empfänger dieser Transferleistungen werden seitdem im Rahmen der jeweiligen Sozialleistungen berücksichtigt, so dass sich für die einzelnen Leistungsberechtigten keine Nachteile ergeben.

Novellierung ab 2009

Durch eine Novellierung des Wohngeldgesetzes soll sich das durchschnittliche Wohngeld ab 1. Januar 2009 von 90 Euro auf rund 140 Euro monatlich erhöhen. Dies soll durch Leistungsverbesserungen erfolgen. Im Einzelnen durch:

  • die Einbeziehung der Heizkosten, die mit einem festen Betrag nach der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (z. B. für eine Person 24 Euro, für 2 Personen zusammen 31 Euro) in die Miete eingerechnet werden,
  • die Zusammenfassung der Baualtersklassen auf Neubaumietenniveau,
  • die Erhöhung der Miethöchstbeträge um 10 Prozent und
  • die Erhöhung der Tabellenwerte um 8 Prozent.

Das neue Wohngeld soll etwa 800.000 Haushalten zugute kommen. Die Kosten von ca. 520 Millionen Euro wollen sich Bund und Länder teilen. [1] [2]

Einzelnachweise

  1. tagesschau.de Mehr Wohngeld, Wohn-Riester und Milliarden fürs Klima vom 04.07.2008
  2. BMVBS Wohngeld [1]

Siehe auch

Weblinks

  • Wohngeldberechnung – der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin (Unter Berücksichtigung der Novellierung des Wohngeldgesetzes zum 1.Januar 2009)


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