Landtag Rheinland-Pfalz

Landtag Rheinland-Pfalz
Landtag Rheinland-Pfalz
Logo Parlamentsgebäude
Gebäude
Basisdaten
Sitz: Deutschhaus in Mainz
Legislaturperiode: fünf Jahre
Erste Sitzung: 1947
Aktuelle Legislaturperiode
Letzte Wahl: 27. März 2011
Vorsitz: Joachim Mertes (SPD)
Sitzverteilung: SPD 42,
CDU 41,
Grüne 18
Website
www.landtag.rlp.de

Der Landtag Rheinland-Pfalz ist das Landesparlament des deutschen Landes Rheinland-Pfalz.

Inhaltsverzeichnis

Legitimation und Aufgaben

Landtag bei Nacht

Nach Artikel 79 Abs. 1 der Landesverfassung ist der Landtag „das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung“. „Er vertritt das Volk, wählt den Ministerpräsidenten und bestätigt die Landesregierung, beschließt die Gesetze und den Landeshaushalt, kontrolliert die vollziehende Gewalt und wirkt an der Willensbildung des Landes mit in der der Behandlung öffentlicher Angelegenheiten, in europapolitischen Fragen und nach Maßgabe von Vereinbarungen zwischen Landtag und Landesregierung.“

Sitz

Abgeordnetenhaus

Seit 1951 tagt der rheinland-pfälzische Landtag im Deutschhaus in Mainz. 1999 wurde das sogenannte Abgeordnetenhaus errichtet, das die Büros der Abgeordneten und die Fraktionsgeschäftsstellen vereint. Ein Teil des Gebäudes wird von der Landesregierung genutzt. Die beiden Komplexe sind durch eine Baufuge getrennt, die die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive symbolisiert.

Geschichte

Da bei Gründung des Landes Rheinland-Pfalz die in der Gründungsverordnung bestimmte Hauptstadt Mainz wegen Kriegsschäden und Zerstörungen nicht über ausreichend Verwaltungsgebäude verfügte,[1] fand am 22. November 1946 im Koblenzer Theater die konstituierende Sitzung der Beratenden Landesversammlung statt, in der ein Verfassungsentwurf erarbeitet wurde. Am 18. Mai 1947 wurde die Verfassung für Rheinland-Pfalz in einer Volksabstimmung durch 53 Prozent der Wahlberechtigten angenommen. Die konstituierende Sitzung des ersten rheinland-pfälzischen Landtages erfolgte am 4. Juni 1947 im großen Rathaussaal von Koblenz. Koblenz war damit administrativer Regierungssitz des Landes. Am 16. Mai 1950 beschloss der Landtag, das Deutschhaus in Mainz wieder aufzubauen und Landesregierung und Landtag nach Mainz zu verlegen.

Wahl

Plenarsaal des rheinland-pfälzischen Landtages im Deutschhaus in Mainz

Die Wahl der 101 Landtagsmitglieder findet alle fünf Jahre statt und ist allgemein, frei, geheim, gleich und unmittelbar. Die Wahl wird nach den Grundsätzen einer mit einer Personenwahl verbundenen Verhältniswahl durchgeführt. Stimmberechtigt sind alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben.

Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Die erste Stimme, die Wahlkreisstimme, dient der Wahl eines Abgeordneten in einer der 51 Wahlkreise. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit auf sich vereinen kann. Da die Fünf-Prozent-Klausel bei den Wahlkreisbewerbern nicht zum Zuge kommt, können auch Einzelbewerber in den Landtag gewählt werden.

Mit der zweiten Stimme, der Landesstimme, wird eine Landes- oder Bezirksliste gewählt. Sie entscheidet über die Zusammensetzung des Landtages. Jede Partei, die mehr als fünf Prozent der Stimmen erhalten hat, bekommt nach dem Sainte-Laguë-Verfahren so viele Sitze, wie ihr im Verhältnis der Zweitstimmen zustehen. Die Zahl der Wahlkreismandate wird abgezogen und die übrigen Sitze mit den Listenbewerbern besetzt. Überhangmandate werden durch Ausgleichsmandate ausgeglichen, was zu einer Vergrößerung des Landtages führen kann.

Ergebnis der Landtagswahl 2011
(Zweitstimmen in %)[2]
 %
40
30
20
10
0
35,7
35,2
15,4
4,2
3,0
6,4
Gewinne und Verluste
Im Vergleich zu 2006
 %p
 12
 10
   8
   6
   4
   2
   0
  -2
  -4
  -6
  -8
-10
-9,9
+2,4
+10,8
-3,8
+0,4
± 0,0
Anmerkungen:
e 2006 WASG

Bei den Landtagswahlen zum 16. Landtag ergab sich am 27. März 2011 folgendes Ergebnis:

Partei Wahlkreis-
stimmen
Anteil
in %
Direkt-
mandate
Landes-
stimmen
Anteil
in %
Sitze Sitze
2006
SPD 699.572 37,7 23 666.817 35,7 42 53
CDU 684.065 36,9 28 658.474 35,2 41 38
Grüne 263.703 14,2 288.489 15,4 18
FDP 82.340 4,4 79.343 4,2 10
Die Linke 60.044 3,2 56.054 3,0
Freie Wähler 35.360 1,9 43.348 2,3
PIRATEN 8.806 0,5 29.319 1,6
NPD 7.282 0,4 20.586 1,1
REP 7.646 0,4 15.600 0,8
ödp 4.706 0,3 6.997 0,4
ddp 1.656 0,1
BüSo 183 0,0 1.504 0,1
Jansen 413 0,0
PBC 279 0,0
Einzelbewerber 737 0,0
total
gültige Stimmen
1.855.136
 
100,00
97,2
51
 
1.868.187
 
100,00
97,9
101
 
101
 
ungültige Stimmen 53.598 2,8 40.547 2,1
Wähler
Wahlbeteiligung
1.908.734
 
100,00
61,8
1.908.734
 
100,00
61,8
Nichtwähler 1.179.465 38,2 1.179.465 38,2
Wahlberechtigte 3.088.199 100,00 3.088.199 100,00

Der neue Landtag konstituiert sich am 18. Mai 2011.

Liste der Mitglieder des Rheinland-Pfälzischen Landtages (16. Wahlperiode)

Geschichte

Eingang des Landtages

Nachdem es zuvor eine von der französischen Besatzungsmacht auf Vorschlag der Städte und Kreise bestellte Beratende Landesversammlung gegeben hatte, trat 1947 erstmals ein frei gewählter Landtag zusammen.

Wahlrecht

Von 1947 bis 1987 wurden Verhältniswahlen durchgeführt, bei der jeder Wähler eine Stimme hatte. Seit 1991 gibt es ein personalisiertes Verhältniswahlsystem mit zwei Stimmen, einer für den Wahlkreiskandidat und einer für die Landes- oder Bezirksliste.

Bei der ersten Wahl 1947 gab es keine Sperrklausel. Seit 1951 müssen die Parteien landesweit fünf Prozent erreichen, um in den Landtag zu gelangen.

Der erste Landtag war auf 100 Abgeordnete ausgelegt. Durch die Rückgliederung von 61 Gemeinden zu Rheinland-Pfalz in den Kreisen Saarburg und Trier-Land kam es noch 1947 zu einer Nachwahl und die Zahl der Abgeordneten erhöhte sich auf 101. Von 1951 bis 1987 gab es dann je 100 Abgeordnete. Seit 1991 hat der Landtag 101 Mitglieder.

Das aktive Wahlrecht lag von 1947 bis 1967 bei 21 Jahren, bis es 1971 auf 18 Jahre festgesetzt wurde.

Das passive Wahlrecht lag von 1947 bis 1967 bei 25 Jahren, ehe es 1971 auf 21 Jahre gesenkt wurde. Seit 1979 liegt die Grenze bei 18 Jahren.

Die Zuteilung der Mandate errechnete sich von 1947 bis 1971 nach dem Wahlschlüsselverfahren. Es wurde 1972 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, woraufhin die Sitzverteilung der Wahl von 1971 nachträglich korrigiert werden musste. Von 1975 bis 1987 war das D’Hondt-Verfahren gültig. Für die Wahlen von 1991 bis 2006 galt das Hare-Niemeyer-Verfahren. Seit 2011 wird das Sainte-Laguë-Verfahren angewandt.

Die Legislaturperioden dauerten von 1947 bis 1987 vier Jahre. Seit 1991 wird alle fünf Jahre gewählt.

Zusammensetzung

Die Zusammensetzung der Landtage war bisher wie folgt:

  • 1. Landtag 1947–1951: CDU 48, SPD 34, FDP 11, KPD 8
  • 2. Landtag 1951–1955: CDU 43, SPD 38, FDP 19
  • 3. Landtag 1955–1959: CDU 51, SPD 36, FDP 13
  • 4. Landtag 1959–1963: CDU 52, SPD 37, FDP 10, DRP 1
  • 5. Landtag 1963–1967: CDU 46, SPD 43, FDP 11
  • 6. Landtag 1967–1971: CDU 49, SPD 39, FDP 8, NPD 4
  • 7. Landtag 1971–1975: CDU 52, SPD 42, FDP 6
  • 8. Landtag 1975–1979: CDU 55, SPD 40, FDP 5
  • 9. Landtag 1979–1983: CDU 51, SPD 43, FDP 6
  • 10. Landtag 1983–1987: CDU 57, SPD 43
  • 11. Landtag 1987–1991: CDU 48, SPD 40, FDP 7, Grüne 5
  • 12. Landtag 1991–1996: SPD 47, CDU 40, FDP 7, Grüne 7
  • 13. Landtag 1996–2001: SPD 43, CDU 41, FDP 10, Grüne 7
  • 14. Landtag 2001–2006: SPD 49, CDU 38, FDP 8, Grüne 6
  • 15. Landtag 2006–2011: SPD 53, CDU 38, FDP 10
  • 16. Landtag 2011–2016: SPD 42, CDU 41, Grüne 18

Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz

Landtagspräsidenten

Bisherige Landtagspräsidenten waren:

Einzelnachweise

  1. „Mainz war durch die Luftangriffe der letzten Kriegsmonate allerdings sehr stark zerstört. Es war dementsprechend unmöglich, hier sofort die notwendigen Dienstgebäude für Verwaltung, Parlament und Regierung bereitzustellen. Darüber hinaus befanden sich die Verwaltungszentren der bisherigen Nachkriegsorganisation in Neustadt und in Koblenz. In Koblenz standen auch noch zahlreiche Räumlichkeiten der ehemaligen preußichen (sic!) Verwaltung zur Verfügung, weshalb in Übereinstimmung mit der Besatzungsmacht die Landesregierung ihren Sitz in Koblenz einrichtete.“ Landesarchivverwaltung Rheinland Pfalz: Der 29. November 1949. Koblenz oder Mainz. Die 72. Sitzung des Landtages von Rheinland-Pfalz. Diskussionen um den Sitz der Landesregierung.[1]
  2. http://www.wahlen.rlp.de/ltw/wahlen/2011/land/index.html amtliches Endergebnis

Literatur

  • Markus Schäfer: Datenhandbuch zur Geschichte des Landtags Rheinland-Pfalz 1947–2003. Mainz 2005, ISBN 3-7758-1405-3 (formal falsche ISBN)
  • Michael Kißener: Kleine Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz 1945–2005. Leinfelden-Echterdingen 2006, ISBN 3-7650-8345-3

Weblinks

 Commons: Landtag Rheinland-Pfalz – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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