Landtag Brandenburg (1946–1952)

Landtag Brandenburg (1946–1952)

Der Landtag Brandenburg war das Landesparlament des Landes Brandenburg in der SBZ und DDR von 1946 bis zur Suspendierung der Länder 1952. Nach der Wende wurde das Land Brandenburg wiedererrichtet und der Landtag Brandenburg neu gewählt.

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte

Um den Wiederaufbau der staatlichen Ordnung nach dem Zweiten Weltkrieg in den Ländern der Sowjetischen Besatzungszone im Sinne eines Aufbaus des Sozialismus zu ermöglichen, wurde am 13. Juni 1946 in Brandenburg durch die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) die Beratende Versammlung einberufen.

Gemäß dem Potsdamer Abkommen vom 2. August 1945 wurde diese Beratende Versammlung 1946 durch gewählte Parlamente ersetzt. Im Falle von Brandenburg erfolgte dies erst für die Provinz Brandenburg. Im Juli 1947 erfolgte nach der Auflösung von Preußen die Umbenennung in Land Brandenburg.

Erste Wahlperiode

Die Wahl zum ersten Landtag Brandenburg fand am 20. Oktober 1946 im Rahmen der Landtagswahlen in der SBZ 1946 statt. Die Wahlergebnisse sind im Hauptartikel Wahlen zum Brandenburger Landtag dargestellt. Der Landtag beschloss die Verfassung für die Mark Brandenburg vom 6. Februar 1947, in der im Abschnitt B Regelungen über den Landtag enthalten waren.[1]

In der konstituierenden Sitzung am 22. November 1946 wurde das Präsidium gewählt:

Neben den insgesamt 69 Plenarsitzungen erfolgte die Arbeit in den Ausschüssen:

Ausschuss Vorsitzender
Ältestenrat Friedrich Ebert (SED)
Ständiger Ausschuss Friedrich Ebert (SED)
Rechts- und Verfassungsausschuss Frank Schleusener (CDU), ab Juni 1950: Dr. August Kayser (CDU)
Geschäftsordnungsausschuss Willy Sägebrecht (SED)
Kreis- und Gemeindeangelegenheiten Willi Hein (LDP), ab Januar 1948: Hans-Paul Ganter-Gilmans (CDU)
Haushalt und Finanzen Otto Schwarz (SED), ab März 1949: Georg Leps (SED)
Verkehr Adolf Deckert (CDU), ab Juni 1950: Josef Kaschinski (SED)
Wirtschaft, Handel und Versorgung Georg Leps (SED), ab März 1949: Otto Völz (SED)
Arbeit und Sozialfürsorge Paul Kube (CDU)
Landwirtschaft Wilhelm Bülk (LDP)
Jugend Otto Wiesner (SED)
Kultur und Volksbildung Otto Meier (SED), ab Juni 1949: Bruno Brockhoff (SED), ab Juni 1950: Grete Langner (SED)
Wiederaufbau, Gesundheit, Umsiedler Dr. Artur Deeg (CDU), ab Februar 1948: Peter Bloch (CDU)
Eingabeausschuss Dr. Carl Mühlmann (LDP)[3]

Die Fraktionsvorsitzenden waren:

  • Willy Sägebrecht (SED)
  • Dr. Gerhard Schütze (CDU), ab April 1950: Germanus Theiß (CDU))
  • Dr. Gerhard Schneider (LDP)
  • Rudolf Albrecht (VdgB)

Die Arbeit des Parlamentes fand weiterhin unter Besatzungsbedingungen statt. Beschlüsse des Parlamentes erfolgten vorbehaltlich der Zustimmung des SMAD. 1947 wurden von der SMAD 11, 1948 38 Anträge der Fraktionen durch die SMAD untersagt. Diese Eingriffe trafen die bürgerlichen Parteien, während die Arbeit der SED eng abgestimmt mit der SMAD erfolgte[4].

Ebenfalls unter Kontrolle der SMAD fanden die Fraktionssitungen statt, an denen immer ein SMAD-Vertreter teilnahm. Eine freie Diskussion erfolgte unter diesen Umständen nicht[5].

Zweite Wahlperiode

Die Wahl zum zweiten Landtag Brandenburg fand am 15. Oktober 1950 im Rahmen der Landtagswahlen in der DDR 1950 statt. Es handelte sich nicht um freie Wahlen. Die Abgeordneten wurden anhand einer Einheitsliste der Nationalen Front bestimmt. Die bereits vorher feststehenden Wahlergebnisse sind im Hauptartikel Wahlen zum Brandenburger Landtag dargestellt.

In der konstituierenden Sitzung am 3. November 1950 wurde das Präsidium gewählt:

  • Präsident: Otto Meier (SED))
  • Vizepräsident: Erich Bombach, (FDGB, SED)
  • Vizepräsident: Hermann Gerigk (CDU))
  • Vizepräsident: Erwin Steffen (LDP))
  • Schriftführer: Bruno Raek (NDPD)
  • Schriftführer: Waltraud Ilgmann (FDJ)
  • Beisitzer: Hans-Rudolf Trache (DBD)
  • Beisitzer: Eva Balte (DFD)
  • Beisitzer: Robert Neddermeyer (VdgB, SED)

Neben den insgesamt 13 Plenarsitzungen erfolgte die Arbeit in den Ausschüssen:

Ausschuss Vorsitzender
Ältestenrat Otto Meier (SED)
Ständiger Ausschuss Otto Meier (SED)
Rechts- und Verfassungsausschuss Paul Bismark (SED)
Geschäftsordnungsausschuss Ingo von Koerber (LDP)
Kreis- und Gemeindeangelegenheiten Walter Münchhagen (SED)
Haushalt und Finanzen Georg Leps (VVN, SED)
Verkehr Adolf Deckert (CDU), ab Juni 1950: Josef Kaschinski (SED)
Wirtschaft, Verkehr, Wiederaufbau und Arbeit Erich Bombach (FDGB, SED)
Handel und Versorgung Arthur Pech (SED)
Soziales, Gesundheit, Umsiedler Fritz Wicke (CDU)
Land- und Forstwirtschaft Robert Neddermeyer (VdgB, SED)
Jugend, Kultur und Volksbildung Oskar Fischer (FDJ, SED)
Eingabeausschuss Bruno Raek (NDPD)[6]

Die Fraktionsvorsitzenden waren:

  • Kurt Seibt (SED)
  • Erich Hoffmann (CDU)
  • Dr. Carl Mühlmann (LDP)
  • Hans Luthardt (NDPD)
  • Rudolf Albrecht (DBD)
  • Erich Bombach (FDGB)
  • Oskar Fischer (FDJ)
  • Robert Neddemeyer (VdgB)
  • Elfriede Marschall (DFD)
  • Kurt Heinze (KB)
  • Margarete Nolde (KG)
  • Ella Erdmann (VVN)

Auflösung

Bereits 1949 gaben die Institutionen des Landes mit der Gründung der DDR weitgehend ihre Funktionen an den Zentralstaat ab.

Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik von 1949 gab den Ländern deutlich weniger Befugnisse als es z.B. in der Bundesrepublik der Fall war. Angestrebt (und dann mit der Abschaffung der Länder auch umgesetzt) war ein Zentralstaat. Das Verhältnis von Republik (= DDR) zu den Ländern war in Abschnitt VI der Verfassung geregelt[7].

Artikel 111 regelte das unbeschränkte Recht der Republik auf allen Sachgebieten einheitliche Gesetze zu erlassen. Lediglich wenn keine zentralstaatliche Regelung bestand, hatten die Länder das Recht der Gesetzgebung. Damit war den Landtagen die Kernkompetenz eines Parlamentes, nämlich die Gesetzgebung zum wesentlichen Teil entzogen.

Dieses Primat des Zentralstaates setzte sich auch auf Ebene der Landesregierungen fort.

Artikel 116 gab der DDR-Regierung die Aufsicht über die Verwaltung in allen Angelegenheiten, in denen der Republik das Recht der Gesetzgebung zustand. Sofern die Gesetze der Republik nicht durch Verwaltungen der Republik ausgeführt werden, durfte die Regierung der DDR allgemeine Anweisungen für die Landesregierungen und Behörden zu erlassen. Um die Vorgaben der Zentralregierung durchzusetzen, durfte sie Beauftragte zu den ausführenden Verwaltungen entsenden.

1952 wurde das Land im Rahmen der Verwaltungsreform in der DDR gänzlich aufgelöst und in die drei Bezirke Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam aufgeteilt. An dieser Auflösung war der Landtag nicht beteiligt. Seine verbliebenen Aufgaben gingen auf die Bezirkstage über.

Literatur

  • Martin Broszat, Gerhard Braas, Hermann Weber [Hgg.]: SBZ-Handbuch. Staatliche Verwaltungen, Parteien, gesellschaftliche Organisationen und ihre Führungskräfte in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1945–1949. Oldenbourg, München 1993 (2. Auflage), ISBN 3486552627

Einzelnachweise

  1. Verfassung für die Mark Brandenburg
  2. SBZ-Handbuch, Seite 339
  3. SBZ-Handbuch, Seite 340
  4. SBZ-Handbuch, Seite 333
  5. SBZ-Handbuch, Seite 334
  6. SBZ-Handbuch, Seite 341
  7. Verfassung der DDR von 1949

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