Landkreistag Baden-Württemberg

Landkreistag Baden-Württemberg
Logo des Landkreistages

Der Landkreistag Baden-Württemberg ist als Zusammenschluss der 35 baden-württembergischen Landkreise einer der drei kommunalen Spitzenverbände in Baden-Württemberg.

Sitz des Landkreistages in der Panoramastraße 37 in Stuttgart

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Der Landkreistag wurde am 3. Juli 1956 in Ludwigsburg gegründet und ging aus dem Verband württembergisch-badischer Landkreise, der Arbeitsgemeinschaft der badischen Landkreise und der Abteilung Kreisverbände im Gemeindetag Württemberg-Hohenzollern hervor.

Der baden-württembergische Landkreistag war damit der zweite einheitlich für das ganze Landesgebiet tätige kommunale Landesverband. Damals war es ein schwieriger Weg, bis sich die 63 Landkreise in dem neuen Bundesland in einem kommunalen Landesverband zusammenfanden.

Aufgaben

Der Landkreistag Baden-Württemberg hat die Aufgabe,

  • den Selbstverwaltungsgedanken zu pflegen und für die Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte seiner Mitglieder einzutreten,
  • die gemeinsamen Interessen der Mitglieder zu vertreten,
  • die zuständigen Stellen bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen, soweit sie die Belange der Mitglieder berühren, zu beraten (Artikel 71 Abs. 4 der Landesverfassung),
  • den Erfahrungsaustausch unter den Landkreisen zu pflegen,
  • Fragen der Organisation und der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung zu behandeln,
  • das Verständnis der Öffentlichkeit für die Aufgaben und Einrichtungen der Landkreise zu fördern und
  • die Mitglieder in Einzelfragen zu beraten.

Organisation

Der Landkreistag ist keine Behörde, sondern ein eingetragener Verein mit den baden-württembergischen Landkreisen sowie dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg als Mitgliedern.

Der Landkreistag Baden-Württemberg ist Mitglied des Deutschen Landkreistags, des kommunalen Spitzenverbands der deutschen Landkreise.

Organe

Organe des Landkreistags sind die Landkreisversammlung, das Präsidium und der Präsident.

Landkreisversammlung

Die Landkreisversammlung setzt sich aus je zwei stimmberechtigten Vertretern der Landkreise zusammen, dem Landrat und einem vom Kreistag bestellten Kreisrat (Delegierter). Die Landkreisversammlung hat unter anderem

  • die Grundsätze der Verbandsarbeit festzulegen,
  • den Haushaltsplan festzustellen und die Umlage festzusetzen,
  • den Präsidenten, seine beiden Stellvertreter und die Mitglieder des Präsidiums zu wählen und
  • über Satzungsänderungen zu beschließen.

Präsidium

Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, seinen beiden Stellvertretern (Vizepräsidenten), zwölf weiteren Mitgliedern und dem Hauptgeschäftsführer. Es ist für alle Aufgaben des Landkreistags zuständig, die nicht der Landkreisversammlung oder dem Präsidenten vorbehalten sind oder dem Hauptgeschäftsführer obliegen.

Präsident

Der Präsident ist Vorsitzender der Landkreisversammlung und des Präsidiums. Er vertritt den Landkreistag Baden-Württemberg gegenüber dem Landtag und der Landesregierung in Angelegenheiten von grundsätzlicher verbandspolitischer Bedeutung.

Fachausschüsse

Die Fachausschüsse des Landkreistags sind:

  • Rechts- und Verfassungsausschuss
  • Finanzausschuss
  • Sozialausschuss
  • Gesundheitsausschuss
  • Kulturausschuss
  • Ausschuss für Umweltschutz, Wirtschaft und Verkehr.

Diese Fachausschüsse entscheiden im Rahmen ihres Sachgebiets. Sie bereiten Stellungnahmen des Landkreistags zu Fragen von grundsätzlicher verbandspolitischer Bedeutung vor.

Landrätekonferenz

Die Landrätekonferenz wird von den Landräten in Baden-Württemberg gebildet.

Sprengel

Dem Sprengel obliegt der Erfahrungsaustausch auf der Ebene der vier Regierungsbezirke. Der Sprengel wird von den Landräten eines jeden Regierungsbezirks gebildet.

Arbeitsgemeinschaften

Die Arbeitsgemeinschaften der Landratsämter sind zur Unterstützung und Förderung der Verwaltungspraxis zu bestimmten Fachthemen gebildet worden.

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle des Landkreistags Baden-Württemberg wird vom Hauptgeschäftsführer geleitet, der vom Präsidium auf acht Jahre gewählt ist.

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