Landkreis Wolmirstedt

Landkreis Wolmirstedt

Der Landkreis Wolmirstedt war von 1816 bis 1945 ein Landkreis in der preußischen Provinz Sachsen und von 1945 bis 1952 im Land Sachsen-Anhalt.

Der Landkreis Wolmirstedt umfasste am 1. Januar 1945:

  • eine Stadt,
  • 55 Gemeinden,
  • einen Gutsbezirk (Forsten).

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress wurde zum 1. Juli 1816 der Kreis Wolmirstedt im Regierungsbezirk Magdeburg in der preußischen Provinz Sachsen eingerichtet. Das Landratsamt war in Wolmirstedt.

Am 6. Oktober 1862 wurde die Colbitz-Letzlinger Heide aufgeteilt. Der Kreis Wolmirstedt erhielt Teile der Oberförstereien Burgstall und Letzlingen.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Am 1. April 1908 erhielt der Stadtkreis Magdeburg vom Kreis Wolmirstedt die Landgemeinde Rothensee. Zum 30. September 1929 fand im Kreis Wolmirstedt entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Ab 1. Januar 1939 führte der Kreis Wolmirstedt entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis. Zum 1. Oktober 1942 wurden unbewohnte Teile der Stadt Wolmirstedt und der Gemeinden Barleben und Glindenberg aus dem Landkreis Wolmirstedt in den Stadtkreis Magdeburg eingegliedert.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die amerikanischen alliierten Streitkräfte besetzt.

Deutsche Demokratische Republik

Im Zuge der Verwaltungsreform von 1952 verlor der Landkreis Wolmirstedt 21 Gemeinden an die Kreise Tangerhütte, Haldensleben und Wanzleben und wurde als Kreis Wolmirstedt dem Bezirk Magdeburg zugeordnet.

Bundesrepublik Deutschland

Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten wurde der Kreis Wolmirstedt 1990 im wiedergegründeten Land Sachsen-Anhalt zum Landkreis Wolmirstedt, der bei der Kreisreform von 1994 im Ohrekreis aufging, der wiederum 2007 im Landkreis Börde aufging.

Kommunalverfassung bis 1945

Die Landkreis Wolmirstedt gliederte sich in eine Stadtgemeinde, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständiger Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Die bisherige Stadtgemeinde Wolmirstedt führte ab 1. Januar 1934 die Bezeichnung Stadt. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Landräte


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